Hinweis für BAföG-Empfänger
Sie sind verpflichtet zum Ende Ihres 4. Fachsemesters eine Bescheinigung über Ihren Studienfortschritt beim Studentenwerk (BAföG-Amt) einzureichen.
Nachfolgend einige Informationen dazu:
In einer Bescheinigung gegenüber dem Studentenwerk (BAföG-Amt) nach § 48 BAföG wird bescheinigt, ob Sie für Ihr Fachsemester üblichen Leistungen erbracht haben.
Soweit beim Studentenwerk (BAföG-Amt) eine entsprechende Leistungsbescheinigung eingereicht werden muss (normalerweise zum Ende des 4. FS), kann das Formblatt 5 des Studentenwerks mit der Überschrift „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ durch einen Leistungsnachweis, der im Studis-System selbst ausgedruckt und verifiziert werden kann, ersetzt werden.
Für die Bachelor-Studiengänge der Informatik gelten folgenden Leistungspunktezahlen
Fachsemester (Ende des Semester) FS |
Benötigte Anzahl an Leistungspunkten bis Ende des entsprechenden Semesters des Grundstudiums LP |
4 |
90 |
5 |
120 |
Für folgende Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik gilt die "vereinfachte Verfahrensweise"
- Bachelor-Studiengänge Geographie, Geoinformatik und Wirtschaftsinformatik
- Master-Studiengang Geographie, Geoinformatik und Klima- und Umweltwissenschaften
Die vereinfachte Verfahrensweise geht je Semester von 25 ECTS-Punkten aus, die bis zum Ende des folgenden Semesters nachzuweisen sind.
Dies bedeutet beispielhaft, dass bis zum Ende des zweiten Semesters 25 ECTS-Punkte, bis zum Ende des dritten Semesters 50 ECTS-Punkte usw. nachzuweisen sind.