Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Phil.-Hist

Wichtiger Hinweis:

Alle Anträge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!


 

Inhaltsverzeichnis:

 

Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc.

 

    Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

   Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?

    Abmeldung von einer Prüfung / Versuchszählung

   Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung

    Beurlaubung und Prüfungen

    Wiederholung von Prüfungen

    Nicht-Teilnahme an einer Prüfung, wegen Erkrankung oder Ähnlichem

   Spezialisierungen / Schwerpunkte

    Anerkennung einer Studienleistung

    Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung

 

Noten

 

    Tag der letzten Noteneintragung

    Notenfreigabe

    Noteneintragung der Abschlussarbeit

    Die eingetragene Note ist nicht richtig

    Ich bin mit der Note nicht einverstanden

    Vorzeitige Notenfreigabe

    Umbuchungen

 

Praktikum

 

    Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch

    Beurlaubung wegen Praktikum

   Bescheinigung zum Pflichtpraktikum

 

Fristverlängerungen - Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit

 

    Orientierungsprüfung

    Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden

    Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

 

Notendurchschnitt - Nachweise

 

   Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einen Masterstudiengang

    Notenbescheinigung - Leistungsnachweis

    Notendurchschnitt unter "Zeugnis"

 

Bachelor-, Masterarbeit

 

    Wie melde ich die Bachelor- bzw. Masterarbeit an und wie geht es weiter?

    Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor- / Masterarbeit

    Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?

 

Zeugnis

  

   Das Zeugnis

    Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben

    Zeugnisinhalt / Note

    Akademischer Grad

    Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten?

    Beglaubigungen

 

Allgemeines

 

    Auskünfte per E-Mail oder Telefon

    Kein Abschluss erworben

    Rückmeldung

    Exmatrikulation

    Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.

 

Hauptfach / Nebenfach / Wahlbereich
 

Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

 

    Bachelor / Master Doppelstudium

   Master Bewerbung und Einschreibung

    Zulassung zum Master

    Master Nachweis - Bachelorzeugnis

 

Prüfungen -   Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc…

Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

 

Zuerst sollten Sie im Modulhandbuch nachschauen, ob die gewünschte Prüfung überhaupt unter der Modulsignatur aufgeführt ist, in der Sie diese einbringen möchten. Das Modulhandbuch ist die verbindliche Quelle, nach der auch das Prüfungsamt über die Anmeldung entscheidet. Wenn Ihre Prüfung dort nicht steht, dann ist auch keine Einbringung und keine Anmeldung möglich.

 

Sollten Sie gegenteilige mündliche Auskünfte vom Dozenten oder Lehrstuhl bekommen haben, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Person, die diese Auskunft erteilt hat. Der/Diejenige kann dann über den Vizepräsidenten eine MHB-Änderung beantragen – ohne diese kann Ihnen auch das Prüfungsamt nicht weiterhelfen. (Um die Einhaltung der Fristen zu dokumentieren, können Sie uns gerne bei dem entsprechenden Schriftverkehr in Kopie setzen.)

 

Wenn die gewünschte Prüfung im MHB unter der entsprechenden Signatur aufgeführt ist, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, Modulsignatur und einem Screenshot der Fehlermeldung, die Ihnen beim Anmeldeversuch angezeigt wurde. Den entsprechenden Auszug aus dem MHB, auf den Sie sich beziehen, sollten Sie nach Möglichkeit ebenfalls mitschicken. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. E-Mails mit unvollständigen Angaben können leider nicht bearbeitet werden! Sie werden diese mit entsprechenden Nachfragen zurück bekommen und Ihre Wartezeit beginnt dann von vorn. Tun Sie sich also selbst einen Gefallen, und prüfen Sie, ob Ihre Angaben vollständig sind, bevor Sie die Mail abschicken.

 

Sobald wir das Problem/den Fehler behoben haben, bekommen Sie eine Antwort per E-Mail von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit möglich sein, nehmen wir auch die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail-Anfrage innerhalb der Anmeldezeit bei uns eingeht.

Bitte warten Sie auf unsere Rückmeldung, schreiben Sie keine doppelten Mails oder Nachfragen zum Bearbeitungstermin oder ähnliches. Es werden alle Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, es kann unter Umständen mehrere Tage dauern, bis Ihre Anfrage an der Reihe ist.

 

Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich Prüfungen gibt, zu denen Sie sich nicht online anmelden können. Manche Praktika werden z.B. über den Lehrstuhl angemeldet.  Bachelor- und Masterarbeiten werden meist unabhängig vom Anmeldezeitraum über ein Anmeldeformular angemeldet.

 

Bitte beachten Sie auch Angaben zu notwendigen Vorleistungen, die Sie bei manchen Prüfungen erbringen müssen, bevor Sie sich anmelden können. Und beachten Sie Angaben zu Ausschlüssen, bzw. möglichen und nicht möglichen Modul-Kombinationen. Angaben hierzu finden Sie in Ihrem Modulhandbuch und in Ihrer Prüfungsordnung. Sie sollten beide Dokumente kennen, um Ihr Studium organisieren zu können!

Wenn Sie sich zu einer Prüfung für ein Modul anmelden wollen, das Sie bereits in einem vorangegangenen Semester abschließen wollten, dann prüfen Sie bitte, ob für den früheren Versuch bereits eine Bewertung eingetragen wurde. Nur wenn hier „nicht bestanden“ oder „nicht teilgenommen“ eingetragen und verbucht ist, ist eine erneute Anmeldung möglich. So lange die alte Prüfung nicht verbucht ist, ist keine erneute Anmeldung möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl, der die Bewertung der vorangegangenen Prüfung eintragen muss.

 

Was tue ich, wenn ich die Anmeldung einer Prüfung während der Anmeldezeit verpasst habe?

Eine nachträgliche Anmeldung ist ggf. mit einem Antrag möglich. Dies geht nur und ausschließlich schriftlich, wenn ein begründeter Härtefall vorliegt und nachgewiesen werden kann, dass Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden.


Dieser Antrag sollte mit Nachweisen, spätestens 14 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt vorliegen. Sollte eine in dem Antrag genannte Prüfung bereits in diesem Zeitraum stattfinden, ist der Antrag entsprechend früher im Prüfungsamt einzureichen.
In dem Antrag müssen Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr., Titel der Veranstaltung/Prüfung mit den LP, die Modulgruppe und die Modulsignatur stehen. Auch eine Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben, muss enthalten sein. Entsprechende Nachweise, z.B. in Form eines ärztl. Attests oder sonstigem offiziellem Nachweis des Verhinderungsgrundes, müssen dem Antrag beigefügt werden.
Den Antrag können Sie entweder beim Prüfungsamt abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. WICHTIG ist aber Ihre UNTERSCHRIFT! Also bei Versand per E-Mail bitte das Dokument ausdrucken, unterschreiben und dann wieder einscannen.


Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob Ihnen eine nachträgliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht. Es kann mehrere Tage dauern, bis der Beschluss vorliegt. Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen beim Prüfungsamt ab. Wir melden uns, sobald ein Beschluss vorliegt.

 

Abmeldung von einer Prüfung

Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur während der offiziellen An- und Abmeldephase möglich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.


Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, trägt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es in den allermeisten Studiengängen keine Versuchszählung gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr möglich ist.

 

Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung

Bei Studiengängen, deren Module mit einer Modulgesamtprüfung abschließen, bitte diese Prüfung erst anmelden, wenn im Modulablauf die Modulgesamtprüfung überhaupt bestanden werden kann, d.h. erst wenn Sie alle Teile des Moduls absolviert haben. Auch mehrteilige Module werden über eine einzige Prüfung abgeschlossen, wenn diese als „Modulgesamtprüfung“ deklariert ist. Meist erfolgt die Anmeldung unter dem Titel des zuletzt absolvierten Modulteils.

   

Beurlaubung und Prüfungen

Prüfungsleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden (Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen). Das heißt, Sie können im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.
Gesetzesgrundlage: Art. 93 Abs. 2 und 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

 

Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung  des Studierendeninformationsbüros.
„Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen während eines Urlaubssemesters an der Universität Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“

 

Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:

 

Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende Möglichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar heißt, es ist die nächste Prüfungsmöglichkeit seit dem „Nichtbestehen“.

 

Der Unterschied bzw. Bedeutung von „Nicht teilgenommen“ und „Nicht bestanden“:

Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend.

Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.

 

Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsmöglichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme möglich.

Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums möglich.

Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.

Nach Überprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.

 

Wiederholung von Prüfungen

Nicht bestandene Prüfungen sind in der Regel innerhalb von sechs Monaten, spätestens am nächstmöglichen Prüfungstermin, zu wiederholen.


Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist gemäß §18 Abs 2 APrüfO nicht gestattet, außer die Prüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung enthält eine Sonderregelung in dem Paragraph „Wiederholung von Prüfungen“. Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur möglich, wenn diese unter dem entsprechenden Paragraphen explizit aufgeführt sind.

 

Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder Ähnlichem

Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen können, sollten Sie dies unverzüglich von einem Arzt durch ein Attest feststellen/bestätigen lassen, in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde. Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.

 

Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, können Sie unter Vorlage der Nachweise eine Fristverlängerung beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).

 

Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.

 

Spezialisierungen / Schwerpunkte

In einigen Studiengängen muss eine Spezialisierung / ein Schwerpunkt gewählt werden. Sie tun dies in der Regel, indem Sie sich zur ersten Prüfung Ihrer Spezialisierung / Ihres Schwerpunktes anmelden. Mit dieser Anmeldung ist Ihre Entscheidung für eine Spezialisierung / einen Schwerpunkt getroffen und es ist ggf. nicht mehr möglich, sich für Prüfungen anzumelden, die nicht zu dieser Wahl passen. Dies gilt auch, wenn die entsprechende Prüfung mit nicht bestanden oder nicht teilgenommen bewertet wurde. Wenn Sie Ihre Spezialisierung / Ihren Schwerpunkt wechseln wollen, dann sprechen Sie bitte beim zuständigen Prüfungsamt vor, damit die Einstellungen entsprechend geändert werden können.


In vielen Studiengängen geht das ohne Antrag, bei manchen Studiengängen müssen Sie den Wechsel beantragen.

 

Anerkennung einer Studienleistung

Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang (ist die Umschreibung in der Studierendenkanzlei erfolgt?) oder an einer anderen Universität abgelegt haben und z.B. ein Modul von einer anderen Universität, von einem Auslandsaufenthalt, eine Werksstudententätigkeit, eine einschlägige Ausbildung, etc.  als Betriebspraktikum einbringen möchten, können Sie dies unter bestimmten Umständen anerkennen lassen, wenn die Leistungen gleichwertig sind (darüber entscheidet der Prüfungsausschuss) und die Leistungen gemäß dem Modulhandbuch zuzuordnen sind.

Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus und geben diesen in 2-facher Ausfertigung (1x Original und 1x Kopie) mit den Nachweisen (2 Kopien) bei uns ab oder schicken ihn mit der Post an uns.

Auch hier gilt: Um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können, muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

Weiter gilt zu beachten, dass eine Hochstufung wie folgt erfolgt:
(wenn die Leistung vor der Immatrikulation in dem anzuerkennenden Studiengang erbracht wurde bzw. ein Urlaubssemester vorlag)


Anerkennung LP = Hochstufung um:
    0 –   29 LP = + 0 Semester 
  30 –   59 LP = + 1 Semester 
  60 –   89 LP = + 2 Semester 
  90 – 119 LP = + 3 Semester
120 – 149 LP = + 4 Semester
150 – 179 LP = + 5 Semester

 

Wenn kein Urlaubssemester vorlag und das Semester regulär weitergezählt wurde, wird dies berücksichtigt, indem eine Hochstufung erst ab 60 LP vorgenommen wird.
0-59 LP = + 0 Semester, 60-89 LP = + 1 Semester etc.
Evtl. in diesem Semester an der Universität Augsburg erbrachte Leistungen sind hiervon unabhängig und können zusätzlich abgelegt werden.

Bei Vorliegen eines Urlaubssemesters können keine Prüfungsleistungen an der Universität Augsburg abgelegt werden, siehe Punkt "Beurlaubungen und Prüfungen".

 

Eine möglichst zeitnahe Antragstellung nach der Umschreibung bzw. nach Beginn des Studiums an der Universität Augsburg wird jedoch empfohlen.

 

Auch hier gilt: Um eine Leistung (Anerkennung) in einen Studiengang einbringen zu können, muss gemäß der Prüfungsordnung eine Immatrikulation in dem Studiengang vorliegen.

 

Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Schreibzeitverlängerung beantragt werden.
Hier wäre als Grund z.B. eine Handverletzung der Schreibhand oder eine andere Behinderung beim Schreiben von Klausuren vorstellbar.
Falls die Behinderung dauerhaft besteht, kann eine Schreibzeitverlängerung für das gesamte Studium beantragt werden.
Als weiterer Nachteilsausgleich käme z.B. eine Klausurvorlage in größerer Schrift bei Sehproblemen in Frage.
Hierzu reichen Sie bitte einen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen, z.B. ärztliches Attest, im Prüfungsamt ein.


Noten

Tag der letzten Noteneintragung

Die Noteneintragung erfolgt an den Lehrstühlen. Diese drucken dann eine Notenliste aus und schicken diese mit der Hauspost unterschrieben an das Prüfungsamt. In der Regel liegen dann bis Mitte des Monats Mai bzw. November die meisten Notenlisten vor. Nach Eingabe der Noten durch den Lehrstuhl muss zuerst der verantwortliche Prüfer am Lehrstuhl die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschreiben, danach wird die Liste an das Prüfungsamt geschickt und erst dann kann die Freigabe für die Sichtbarkeit im Internet erfolgen. Daher wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls, nur dieses kann Ihnen sagen, wann die Notenlisten an das Prüfungsamt weitergeleitet werden.


Bitte Folgendes beachten: In der Regel stehen auf einer Notenliste mehrere Studierende, auch wenn die Prüfungstermine abweichen (z.B. bei mündlichen Prüfungen). Erst wenn alle Noten eingetragen sind, wird die Liste an das Prüfungsamt weitergereicht. Somit kann es vorkommen, dass Sie die Auskunft von Ihrem Dozenten erhalten, dass er die Noten bereits dem Sekretariat gemeldet hat, aber die Notenliste dem Prüfungsamt noch nicht vorliegt.

 

Notenfreigabe

Alle eingehenden Notenlisten und Noten aus Abschlussarbeiten werden durch das Prüfungsamt schnellstmöglichst nach Eingang freigeschalten. Bei Urlaub / Krankheit oder größeren Mengen von zeitgleich eingehenden Noten kann es auch hier einmal zu Verzögerungen kommen.

 

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist erst möglich, wenn beim vorangegangenen Prüfungsversuch das Ergebnis verbucht wurde, entweder mit „nicht bestanden“ oder „nicht teilgenommen“. So lange die Prüfungsergebnisse nicht verbucht sind, können Sie sich nicht zur Wiederholungsprüfung im gleichen Modul anmelden! Wenn Sie also kurz vor der Prüfungszeit in Ihrem Studis-Account feststellen, dass bei einem früheren Versuch noch kein Ergebnis verbucht ist, dann wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den entsprechenden Lehrstuhl mit der Bitte um Verbuchung, damit Sie sich dann in der Anmeldephase auch für Ihren neuen Versuch anmelden können!

 

Noteneintragung der Abschlussarbeit

Bei Abschlussarbeiten gilt in der Regel: Auch wenn Ihr Betreuer das Gutachten bereits weitergeleitet hat, liegt dieses meist noch beim Zweitprüfer.

Auch hier gilt: Wenn das endgültige Gutachten vorliegt, erfolgt auch schnellstmöglichst die Eintragung durch das Prüfungsamt im Studis System.

 

Die eingetragene Note ist nicht richtig

Die Eintragungen der Noten nimmt der jeweilige Lehrstuhl vor, das zuständige Prüfungsamt erhält dann eine Notenliste, die vom Lehrstuhlinhaber unterschrieben ist, die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der eingetragenen Noten in das Studis System.


Aber auch hier kann sich mal der Fehlerteufel einschleichen. Wenn Sie hier also einen Fehler entdecken, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden, da dieser die Klausur, Seminararbeit usw. von Ihnen vorliegen hat und dies überprüfen kann. Sollte die Eintragung nicht richtig sein, kann nur dieser dann auch eine Änderung der Eintragung (Note) veranlassen.
Allerdings müssen Sie sich umgehend um die nachträgliche Veränderung des bereits eingetragenen Prüfungsergebnisses kümmern.

 

Ich bin mit der Note nicht einverstanden

Falls Sie mit der Note einer Klausur nicht einverstanden sind, bieten Ihnen die Lehrstühle in der Regel einen Termin für Klausureinsicht an.

Diese finden Sie auf der Lehrstuhlseite des betreffenden Lehrstuhls, im Digicampus oder erfahren diesen direkt beim Lehrstuhl (Dozenten).

 

Vorzeitige Notenfreigabe

Eine Freigabe einer Notenliste kann nur erfolgen, wenn alle darauf angemeldeten Studierenden bewertet wurden. Wenn Sie eine Note dringend benötigen, müssen Sie sich an den Lehrstuhl wenden, nur dieser kann Ihnen Auskünfte darüber erteilen, wie lange die Bewertung ungefähr dauern wird.
Notenlisten und Gutachten werden in der Regel
schnellstmöglichst im Studis System eingetragen.

 

Umbuchungen

 

Praktikum

 

Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch

Wenn z. B. für ein Auslandspraktikum eine Notenbescheinigung auf Englisch erforderlich ist, wenden Sie sich hierzu bitte an das Akademische Auslandsamt der Universität Augsburg.

 

Beurlaubung wegen Praktikum

Nähere Auskünfte hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendeninformationsbüros.

 

Bescheinigung zum Pflichtpraktikum

Dem Prüfungsamt ist es nicht möglich festzustellen, ob das angestrebte Praktikum inhaltlich zu Ihrem Studiengang passt und eingebracht werden kann.
Wenn eine Firma eine Bestätigung hierfür benötigt, wenden Sie sich daher bitte an den betreuenden Lehrstuhl bzw. an den Studienberater Ihres Studiengangs.

 

Fristverlängerungen - Grundlagen- und Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung sind bis zum Ende eines bestimmten Fachsemesters zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestimmte Leistungen bzw. Leistungspunkte zu erbringen.

Sind nach Ablauf des Fachsemesters die geforderten Prüfungsleistungen nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden und damit der gesamte Bachelorstudiengang "endgültig nicht bestanden".

 

Studierende, die diese Frist überschritten haben, können einen Antrag auf Fristverlängerung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung um ein Semester einreichen, wenn ein Härtefall vorliegt.

Im Falle des Nichtbestehens der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (wenn bekannt ist, dass die Grundlagen- und Orientierungsprüfung nicht bestanden ist) ist dieser seblst zu schreiben und spätestens zum Ende des Semesters (31.03. / 30.09.) im Prüfungsamt einzureichen.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

 

1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc.-     Wichtig:  Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet, muss jedoch im Prüfungsamt abgegeben werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Fristverlängerung ist im Zentralen Prüfungsamt A -   Ref. I/4 Phil. Hist. Prüfungsamt einzureichen.

 

 

Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden

 

Gemäß der Prüfungsordnung ist der Bachelorstudiengang bestanden, wenn alle geforderten 180 LP (einschl. Bachelorarbeit)  erreicht sind, bzw. im Masterstudiengang 120 LP (einschl. der Masterarbeit) erbracht wurden.

 

Der Bachelorstudiengang ist endgültig nicht bestanden, wenn innerhalb der maximalen Studienzeit  180 LP, bzw. im Masterstudiengang 120 LP, nicht vollständig erbracht wurden und die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungsleistungen nicht bestanden wurden bzw. Modulgruppen nicht gefüllt wurden.

 

Im Falle des Nichtbestehens (wenn sicher bekannt ist, dass nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden sind, in der Regel zum Ende des Semesters 31.03./30.09.) kann ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung (incl. Namen, Anschrift; E-Mail, Matrikelnr., Unterschrift) der selbst zu schreiben ist und bis spätestens zum 30.09. (wenn die 180 LP zum Ende des SoSe nicht erbracht wurden)  bzw. bis 31. März (wenn die 180 LP zum Ende des WiSe nicht erbracht wurden) im Prüfungsamt eingereicht werden. Dies gilt nicht, wenn alle Leistungen vorliegen, die Abschlussarbeit abgeben wurde und nur noch die Beurteilung der Abschlussarbeit aussteht.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

 

1. Anträge auf Fristverlängerung können nur in Ausnahmefällen gestellt werden, wenn triftige Gründe das Studium beeinträchtigt haben, die ein Studierender nicht selbst zu vertreten hat. Über die Gründe sind Nachweise beizufügen (z.B. ärztliche Atteste etc. - Wichtig: Auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.)

2. Der Fristverlängerungsantrag wird an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gerichtet (Anrede). Der Prüfungsausschuss entscheidet in seiner nächsten Sitzung über die Fristverlängerungsanträge. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Bescheid.

3. Der Antrag auf Fristverlängerung ist im Zentralen Prüfungsamt A -   Ref. I/4 Phil. Hist. Prüfungsamt einzureichen.

 

Studiengang nicht bestanden, welche Möglichkeiten habe ich?

Wenn Sie Ihren Studiengang endgültig nicht bestanden haben, oder über einen Studiengangausstieg nachdenken, finden Sie hier weitere Informationen.

 

Notendurchschnitt - Nachweise

Notendurchschnittsbestätigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang

Für die Masterbewerbung kann es erforderlich sein, dass eine Notendurchschnittsbestätigung beizulegen ist. Diese erhalten Sie im  Studierendeninformationsbüro.

Auskünfte zum Bewerbungsverfahren (z.B. welche Unterlagen eingereicht werden müssen, bis wann und wie die Umschreibung funktioniert usw...) für einen Masterstudiengang kann Ihnen das Prüfungsamt nicht geben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Studierendenkanzlei.

 

Notenbescheinigung - Leistungsnachweis

Sie können im Studis-System eine Modulbestätigung erstellen und verifizieren.

Im Studierendeninformationsbüro können Sie diese auch erhalten, wenn z.B. eine Unterschrift erforderlich ist, weil Sie nicht mehr immatrikuliert sind, etc.

 

Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"

Dieser Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschlandstipendium ist nicht der aktuelle Notendurchschnitt. Für das Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag dieser Notendurchschnitt ermittelt. Daher sind die danach eingegangenen Leistungen nicht berücksichtigt.


Bachelor-, Masterarbeit

Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?

Zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben dieses bei Ihrer/Ihrem Erstprüfer/in (Betreuer/in) ab. Diese/Dieser trägt dann das Thema sowie die Zweitprüferin/den Zweitprüfer ein und unterschreibt das Formular ebenfalls. Anschließend reichen Sie das Protokoll zur Themenausgabe bitte beim Prüfungsamt ein, von wo es an den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Genehmigung weitergeleitet wird. Es ist keine Anmeldung im Studis-System während der Anmeldezeit hierzu möglich.

Wenn das Anmeldeformular im Prüfungsamt vorliegt, wird die Anmeldung in Studis-System eingetragen und der Bescheid mit dem Thema und dem spätesten Abgabedatum erstellt. Ab dann beginnt auch die Bearbeitungszeit, vorher darf mit der Bearbeitung und Erstellung der Abschlussarbeit nicht begonnen werden.

Dies bedeutet, dass mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt der Beginntermin und das Abgabedatum der Abschlussarbeit festgelegt werden, bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Verträgen mit einer Firma und setzen sich ggf. mit dem Prüfungsamt rechtzeitig in Verbindung.

Mit der Erstellung des Bescheides sehen Sie in Studis auch das Thema und das späteste Abgabedatum. Der Bescheid sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie mit der Post; sollten die Formulare evtl. nicht mehr auffindbar sein, finden Sie diese nochmals hier.

Mit Erhalt des Bescheides darf mit der Abschlussarbeit begonnen werden, da erst dann das genaue Thema festgelegt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-/Masterarbeit

 

Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit nicht möglich sein, z.B. wegen Krankheit, Problemen bei der Beschaffung der erforderlichen Literatur oder Ähnlichem, stellen Sie bitte rechtzeitig (mind. zwei Wochen vor Ende der Bearbeitungszeit) einen Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit.

 

Die Bearbeitungszeit endet auf jeden Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienzeit Ihres Studiengangs. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus ist allenfalls möglich, wenn Sie eine Studienzeitverlängerung ausdrücklich beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt und genehmigt bekommen haben.

Den Antrag reichen Sie mit den Nachweisen im Prüfungsamt ein. Ob und wie lange eine Verlängerung genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

 

Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?

Informationen, in welcher Form die Abschlussarbeit einzureichen ist, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Diese Angaben sind verbindlich einzuhalten. Meist wird eine zweifache schriftliche Ausfertigung sowie eine beigefügte elektronische Ausfertigung verlangt, dies kann aber je nach Prüfungsordnung variieren.
 
Ebenfalls abgegeben werden müssen ggf. zugehörige Formulare, wie z.B.
- „
Erklärung zur Abgabe der Bachelorarbeit “ oder „ Erklärung zur Abgabe der Masterarbeit “ und
- „
Erklärung zur Einsichtnahme Dritter in die Prüfungsarbeit “.

 

Bitte beachten Sie die in Ihrer Prüfungsordnung genannten Regelungen für Ihren Studiengang!

 

Wenn die Gutachten der Bachelor- bzw. Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie die bekannte E-Mail-Benachrichtigung, dass die Note in Studis eingetragen wurde.
Wenn alle erforderlichen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung vorliegen, können Sie das Zeugnis beantragen.


 

Zeugnis

Das Zeugnis

Wenn die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit und ggf. des Kolloquiums sowie alle anderen Leistungen erworben und in Studis eingetragen sind,  kann ein Antrag auf Zeugniserstellung, der auch vom Prüfungsamt bearbeitet werden dann, gestellt werden. Das Zeugnis darf nicht automatisch erstellt werden, sondern nur gegen Vorlage des Antrags.

 

Falls Sie den Antrag auf Zeugniserstellung per Post schicken, sehen Sie im Studis-Portal unter Studierendendaten / Zeugnisse, ob dieser eingegangen ist, da dann unter dem Punkt Zeugnisse Bachelor bzw. Master der Notendurchschnitt zu sehen ist (eine Eingangsbestätigung des Antrags erhalten Sie nicht).

Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis bereits fertig ist.

 

Die Erstellung dauert ca. 4-8 Wochen, da die Dokumente noch in einen Umlauf gehen, u.a. zur Kontrolle, die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden wird benötigt und ggf. je nach Prüfungsordnung eine Unterschrift der/des Dekanin/Dekans  erforderlich ist.

 

Bitte beachten Sie diesen Zeitraum in der weiteren Planung, wenn Sie z.B. die Universität/Hochschule wechseln.

 

Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben

 

Was genau im Zeugnis steht, wird durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) geregelt. Die Angabe der Semester gehören in keiner PO dazu. Wie lange Sie in welchem Studiengang studiert haben, gehört in den Lebenslauf. (Eine Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie nach der Exmatrikulation von der Studierendenkanzlei).
 
Im Zeugnis steht als Datum der Tag der letzten Prüfungsleistung, in der Regel der Abgabetag der Bachelor- bzw. Masterarbeit. Wenn Sie z.B. die Bachelor- / Masterarbeit am 30.09. abgeben, dann steht im Zeugnis als Zeugnisdatum der 30.9., unabhängig davon, ob Sie sich rückgemeldet haben oder wann Sie das Zeugnis beantragt haben.

 

Zeugnisinhalt / Note

 

Welche Dokumente Sie erhalten und wie die Note errechnet wird, ist in Ihrer Prüfungsordnung festgelegt.


In der Regel umfasst dies ein Zeugnis mit der Note, einer Anlage zum Zeugnis oder dem Transcript of Records, eine Urkunde und ein Diploma Supplement.
Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet. Ob Noten gerundet oder abgeschnitten werden, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert.
Daher schauen Sie in Ihrer PO nach, wie die genaue Berechnung der Zeugnisnote erfolgt.

 

Akademischer Grad

Gemäß der Prüfungsordnung wird Ihnen bei einem bestandenen Studiengang der dort festgelegte akademische Grad
„Bachelor of Arts” (B.A.) bzw. „Master of Arts” (M.A.) mit der Urkunde verliehen.

Die Verleihung der Urkunde erfolgt mit der Übergabe des Dokumentes.
Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den Akademischen Grad führen.
Auch darf der Grad nur in der Form geführt werden, die durch die Verleihungsurkunde bzw. der Prüfungsordnung festgelegt wurde.

 

Wie können Sie Ihr Zeugnis erhalten

 

Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie den postalischen oder den persönlichen unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) zurückgegriffen werden. 

Wenn das Zeugnis fertig zur Abholung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail, in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung.

Das Zeugnis kann wie folgt abgeholt werden: von Ihnen persönlich gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises oder durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht (incl. Kopie Ihres Lichtbildausweises) und des Lichtbildausweises des Abholers.

Eine Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich. Hierfür ist ein formloser begründeter Antrag (einschl. Name, Adresse, Matrikelnummer, Unterschrift) notwendig.
Bei Zusendung können wir jedoch trotz Versendung im Kartonumschlag für den einwandfreien Zustand der Dokumente nicht garantieren. Auf dem Postweg kann es vorkommen, dass die Dokumente geknickt werden. Sie erklären sich automatisch mit Ihrem Antrag auf Zusendung damit einverstanden, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

 

Beglaubigungen

Beglaubigungen sind durch die Universität Augsburg nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich entweder an das  Studentenwerk oder das Einwohnermeldeamt. Eine Beglaubigung ist die Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

 


Allgemeines

Auskünfte per E-Mail oder Telefon

Aus Datenschutzgründen ist keine Auskunft per E-Mail oder telefonisch zu personenbezogenen Daten möglich.

Bei einer schriftlichen Kommunikation per E-Mail kann nicht verhindert werden, dass diese durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich ihrer Sicherheit mit Postkarten zu vergleichen.

Bei telefonischen Anfragen kann nicht sichergestellt werden, ob die Auskunft tatsächlich nur an Sie ausgegeben wird.

Daher können Ihnen auf diesem Wege nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.

Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Datenschutz unterliegen, muss grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie den postalischen oder den persönlichen unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) zurückgegriffen werden.

Überprüfen Sie daher regelmäßig die Daten im Studis-System, viele Anfragen können hiermit bereits beantwortet werden.

 

Abschluss: Kein Abschluss erworben

Im Studis-System unter dem Menüpunkt „Studierendendaten“ finden Sie neben Ihrem Studiengang (Fachsemester, Prüfungssemester) die Prüfungsordnung nach der Sie studieren und auch den Status: immatrikuliert bzw. exmatrikuliert und die Angabe Abschluss: „Kein Abschluss erworben“.


Kein Abschluss erworben“ bedeutet, dass Sie noch keinen Zeugnisantrag gestellt haben.


Auch wenn Sie bereits alle zum Bestehen erforderlichen Leistungen erbracht haben, liegt noch kein Abschluss vor, solange das Zeugnis nicht erstellt wurde. Erst mit der Erstellung des Zeugnisses liegt auch ein Abschluss vor.
Daher wird diese Angabe erst mit der Berechnung des Zeugnisses geändert.
Mit der Zeugnisberechnung ändert sich die Angabe von „kein Abschluss erworben“ auf Abschluss „Bachelor bzw. Master“.
Dann finden Sie unter dem Punkt "Zeugnisse" auch den Notendurchschnitt Ihres Abschlusses.

 

Rückmeldung

Es wird empfohlen, dass Sie bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert bleiben. Die Rückmeldung für die Zeugniserstellung ist unabhängig von den Fachsemestern in Ihrem Studiengang.

 

Ohne die Rückmeldung
 

- verliert die Rechenzentrumskennung ihre Gültigkeit, somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Studierendendaten, auch nicht auf die Note der Arbeit oder ob das Zeugnis berechnet wurde.
 

- können fehlende Anmeldungen z.B. für das Betriebspraktikum nicht mehr vorgenommen werden.
 

- können Sie eine nicht bestandene Arbeit nicht wiederholen, wenn keine Immatrikulation vorliegt.
 

- wären Sie nicht mehr versichert, falls Ihnen auf dem Weg zur Universität etwas passieren sollte usw.

 

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass Ihnen hierzu nur die Studierendenkanzlei eine verbindliche Auskunft geben kann, da dem Prüfungsamt nicht alle Satzungen hierzu ausreichend bekannt sind.

 

Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.

Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen usw. kann Ihnen nur die Studierendenkanzlei beantworten.

Bitte beachten Sie die Seiten der  Studierendenkanzlei und lesen Sie diese in Ruhe durch. Viele Fragen können hier bereits beantwortet werden.  Bei Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Studierendeninformationsbüro.

 

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Hauptfach / Nebenfach / Wahlbereich

Die meisten Bachelorstudiengänge der Phil-Hist-Fakultät setzen sich aus einem Hauptfach, einem Nebenfach und einem generellen Wahlbereich zusammen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch hier Ausnahmen gibt! Weitere Informationen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung für Ihren Studiengang.

 

Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

 

Bachelor / Master Doppelstudium

Eine Zulassung zum Master ändert nichts an der maximalen Studienzeit des Bachelors.

Wer eine Zulassung zum Master hat, muss unabhängig davon im Bachelor bis zum Ende der maximalen Studienzeit alle erforderlichen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung (PO) erbringen.

Durch die Zulassung zum Master wird die Studienzeit im Bachelor nicht verlängert.

 

Master Bewerbung und Einschreibung

Das Prüfungsamt kann Ihnen zum Bewerbungsverfahren keine Auskunft geben, da dieses hierfür nicht zuständig ist. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei bzw. informieren sich auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

 

Zulassung zum Master

Wenn Sie zu dem gewünschten Master-Studiengang ein Schreiben von der Studierendenkanzlei erhalten, dass Sie eine Zulassung haben, müssen Sie für die Immatrikulation selbst tätig werden.

In dem Zulassungsbescheid ist der Zeitraum genannt, in dem Sie sich in der  Studierendenkanzlei für die Einschreibung in den Masterstudiengang melden müssen.

Die Einschreibung erfolgt nicht automatisch mit dem Erhalt des Zulassungsschreibens.

 

Master Nachweis - Bachelorzeugnis

Nach der Immatrikulation in den Master müssen Sie bis zu einem bestimmten Datum (siehe Zulassungsschreiben) das Bachelorzeugnis vorlegen.

 

Bei Masterstudiengängen, die als Zugangsvoraussetzung eine bestimmte maximale Gesamtnote des Bachelorabschlusses erfordern, reicht eine Bestätigung, dass der Bachelorstudiengang bestanden ist, nicht aus. Hier ist der tatsächliche Notendurchschnitt des Zeugnisses erforderlich, d.h. hier muss das Zeugnis mit der Abschlussnote in der Studierendenkanzlei vorgelegt werden.

Eventuelle Beurlaubungen oder Ähnliches heben das in dem Schreiben genannte Datum nicht auf, um die geforderten Zugangsvoraussetzung nachzuweisen.

 

Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang finden Sie in der jeweiligen PO Ihres gewünschten Masterstudiengangs, wie auch welcher Nachweis bis wann vorzulegen ist.

 

Beispiel: “… zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang …. folgenden Semesters nachweisen.“

D.h. Wenn Sie sich zum Wintersemester (01.10.) in den Masterstudiengang immatrikulieren, muss der Bachelorabschluss bis spätestens zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters (30.09.) in der Studierendenkanzlei vorgelegt werden.

 

Sollten Sie im Sommersemester eine Beurlaubung haben, muss das Zeugnis unabhängig von der Beurlaubung trotzdem bis zum Ende des Sommersemesters vorgelegt werden, da die Beurlaubung diese Frist nicht aufhebt bzw. verlängert. 

 

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