Numerus Clausus
Wenn die erwartete Anzahl der Studienbewerber höher ist als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze (lat. numerus clausus: begrenzte Anzahl), wird eine Zulassungsbeschränkung festgelegt.
Zu Beginn des Zulassungsverfahrens stehen nur die Anzahl der in einem Semester zur Verfügung stehenden Studienplätze im entsprechenden Studiengang und die Kriterien, nach denen eben diese Studienplätze vergeben werden, fest - mehr nicht! Es existieren zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Notenwerte oder Wartezeiten, die für die Zulassung gelten!
Um diese festgesetzte Anzahl von Plätzen konkurrieren die Bewerbungen mit ihrer Abiturnote.
Detaillierte Informationen zu den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es auf dieser Webseite.
- Telefon: 0821/598-5999
Nach Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes werden seit 2024 keine Studienplätze unter Berücksichtigung der Wartezeit mehr vergeben. Die entsprechende Zulassungsquote wurde gestrichen.
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Wie hoch die Chancen auf Zulassung sind, können wir nicht beantworten. Die Zulassungschancen sind abhängig von der Anzahl der Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Abiturnoten.
Die am Ende eines Zulassungsverfahrens veröffentlichte Note ist das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz der Bewerber um knappe Studienplätze. Es findet also ein "Wettbewerb" bei der Vergabe einer begrenzten Anzahl von Studienplätzen statt.
Wir wissen vorher nicht, wie viele Bewerbungen mit welchen Noten eingehen werden.
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Sonderquoten im Bewerbungsverfahren bestehen für Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern sowie für beruflich Qualifizierte, Zweitstudienbewerber*innen, FH-Wechsler*innen, Härtefallantragssteller*innen und Sportler*innen.
Ein kleiner Anteil der Studienplätze (1 bis 5 Prozent aller in dem betreffenden Studiengang zur Verfügung stehender Studienplätze) werden so vergeben.
Studienplätze in diesen Quoten werden vor den Studienplätzen im Hauptverfahren vergeben (daher der Name Vorabquote).
Detaillierte Informationen zu den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, gerade auch den Vorab- und Sonderquoten, gibt es auf dieser Webseite.
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Die Werte der Zulassungsverfahren zurückliegender Semester lassen keine Prognosen über den Ausgang eines aktuellen oder zukünftigen Zulassungsverfahrens zu, sondern dienen nur als Orientierungspunkt.
Nach Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes werden seit 2024 keine Studienplätze unter Berücksichtigung der Wartezeit mehr vergeben. Die entsprechende Zulassungsquote wurde gestrichen.
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