Förderung von Forschungsaufenthalten und Konferenzteilnahmen
Förderung von Forschungsaufenthalten
Besonders engagierten Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftlern wird ein bis zu zweimonatiger Forschungsaufenthalt in einem national oder international renommierten Forschungs- oder Studieninstitut über eine Bezuschussung der Reise- und Aufenthaltskosten ermöglicht.
- Voraussetzung: Erlernen neuer wissenschaftliche Methodik und nachfolgende Etablierung am Standort Augsburg
- Förderung: Reise- und Aufenthaltsbezuschussung bis 3.000 €
- Antrag: ein formloser Antrag unter Erläuterung des Vorhabens und der Ziele kann jederzeit gestellt werden und sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes vorliegen
Förderung von Konferenzteilnahmen
Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die während ihrer Promotion oder in den ersten beiden Jahren nach der Promotion hervorragende Ergebnisse erzielt haben, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, diese auf nationalen oder internationalen Konferenzen zu präsentieren.
- Voraussetzung: aktive Teilnahme an der Konferenz in Form eines Redebeitrags oder einer Posterpräsentation.
- Förderung: Bezuschussung der Konferenzgebühren und Reisekosten bis zu 750 €
- Antrag: Ein formloser Antrag mit Abstrakt, Angabe der Konferenz, Art des Beitrags und voraussichtlichen Gesamtkosten erfolgt spätestens 3 Monate vor der Konferenz.
Förderung von Teilnahmen an einer Summer/Autumn School
Das Zentrale Graduiertenzentrum als Serviceeinrichtung für alle Fakultäten fördert im Jahr 2026 die Teilnahme des wissenschaftlichen Nachwuchses an Summer Schools und vergleichbaren Formaten. Ziel der Fördermaßnahme ist die Erweiterung der fachlichen und methodischen Kompetenzen sowie die fachübergreifende und internationale Vernetzung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern.
Der Antrag muss folgende Punkte enthalten:
- Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers
- Lehrstuhl / Organisationseinheit
- Qualifizierungsphase (Promovierende oder Postdoc)
- Titel und Zeitraum der Summer School
- Kurzbeschreibung der Veranstaltung
- Gesamtkosten der Teilnahme und beantragte Fördersumme
- Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Summer School gestellt und bewilligt werden.
- Nach Bewilligung ist für Beschäftigte der Universität vor Reiseantritt ein Dienstreiseantrag zu stellen.
- Die Abrechnung erfolgt nach der Teilnahme an der Summer School auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten und gegen Vorlage der entsprechenden Belege über die üblichen Verfahren der Reisekostenabrechnung.
- Die Abrechnung der geförderten Kosten muss spätestens bis 16. November 2026 erfolgen.
Kontakt
- Telefon: +49 (0) 821 598-72018
- Telefon: +49 (0) 821 598 72019