Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an der Medizinischen Fakultät finden sich in der Promotionsordnung der Fakultät. 

 

Ablauf der Promotion


Die ordentliche Promotion (Dr. med.) gliedert sich in zwei Abschnitte:

 

  • die Durchführung des Promotionsvorhabens und
  • das Promotionsverfahren

 


1. Das Promotionsvorhaben

 

Das Promotionsvorhaben beginnt mit der Zulassung zur Durchführung. Dabei bewertet der Ständige Promotionsausschuss das Promotionsvorhaben hinsichtlich der Eignung für die Erlangung des Doktorgrades. Zur Prüfung des Promotionsvorhabens muss die Kandidatin/der Kandidat neben einer Projektskizze und der Betreuungsvereinbarung alle Unterlagen, welche zur Anmeldung des Promotionsvorhabens notwendig sind, vorlegen. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen findet sich auf dem Anmeldeformular des Promotionsvorhabens. Bei positiver Entscheidung durch den Promotionsausschuss muss spätestens 3 Monate nach Anmeldung des Promotionsvorhabens die Zielvereinbarung vorgelegt werden.

Die Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm zur Erlangung der Wissenschaftskompetenz ist gemäß § 8 Abs.4 der Promotionsordnung verpflichtend. Weitere Informationen zum Promotionsprogramm finden Sie zum Download unter den weiterführenden Unterlagen.

 

2. Das Promotionsverfahren

 

Das Promotionsverfahren wird mit der Einreichung der Dissertation eröffnet. Bei positiver Begutachtung der Dissertation und der beigelegten Unterlagen (Liste auf Antrag Zulassung Promotion) erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Nach bestandener mündlicher Prüfung und Einreichung der ordnungsgemäßen Exemplare zur Veröffentlichung der Dissertation wird der Doktorgrad durch Aushändigung der Urkunde verliehen.
 

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gemäß der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammen und senden dies an folgende E-Mail Adresse: promotion@med.uni-augsburg.de.

Die Unterlagen müssen ebenso postalisch im Büro für Akademische Angelegenheiten, Dekanat der Medizinischen Fakultät eingereicht werden.
 

 

Nur vollständige und digital ausgefüllte Unterlagen werden dem ständigen Promotionsausschuss in dessen Sitzung vorgelegt. Beachten Sie die Einreichfristen.
 

Sitzungstermine Ständiger Promotionsausschuss:
 

Donnerstag, 24.10.2024, (Einreichfrist: 03.10.2024)

Mittwoch, 04.12.2024, (Einreichfrist: 13.11.2024)

 

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen nach dem jeweiligen Sitzungstermin.

Promotionsausschuss

Vorsitzender                                  Stellvertretender Vorsitzender

 

Lehrstuhlinhaber
Kinder- und Jugendmedizin

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Prof. Dr. med. Alexander Hyhlik-Dürr
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Gefäßchirurgie

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Psychiatrie und Psychotherapie

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Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

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Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

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