Weitere 4 Jahre im Dienst für nachhaltige Transformation

Prof. Claudia Traidl-Hoffmann ist zum zweiten Mal in Folge in den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) berufen worden. Diese erneute Berufung betont die hohe Bedeutung der Umweltmedizin in der wissenschaftlichen Politikberatung. Traidl-Hoffmann wird in den kommenden vier Jahren gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des WBGU daran arbeiten, eine zukunftsfähige Umwelt- und Gesundheitspolitik zu entwickeln und innovative Handlungsempfehlungen zu formulieren.

Der Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), der die Bundesregierung seit 1992 in Fragen des globalen Umwelt- und Klimaschutzes wissenschaftlich berät, setzt sich aus hochkarätigen Experten und Expertinnen verschiedener Disziplinen zusammen.  Ziel des Beirats ist es, aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit globalen Umweltveränderungen zu analysieren und innovative Lösungen zu entwickeln, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und langfristige Perspektiven für Mensch und Umwelt eröffnen. Wegweisend waren in der Vergangenheit vor allem die vielzitierten Gutachten „Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ (2011) und „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ (2023). Beide Gutachten werben für eine tiefgehende sozial-ökologischen Transformation. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei der systemische Ansatz – global werden soziale, ökologische und geopolitische Krisen analysiert und Empfehlungen erarbeitet. 

© Universität Augsburg

„Es ist mir eine große Ehre und Verantwortung, weiterhin im WBGU mitzuwirken und den wissenschaftlichen Diskurs zu Umwelt und Gesundheitspolitik aktiv mitzugestalten,“ betont Claudia Traidl-Hoffmann. „Besondern in Zeiten zunehmender Umweltbelastungen und Klimaveränderungen ist es unerlässlich, den Einfluss der Umwelt auf die menschliche Gesundheit weiter zu erforschen und praxisorientierte Empfehlungen für politische Entscheidungsträger zu entwickeln.“

Die weitere Berufung erfolgt nun zum 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2028. Man darf gespannt sein, welchen Themen sich die Beiratsmitglieder in den kommenden vier Jahren widmen werden. 

 

Weitere Informationen zur Arbeit des WBGU und den Beiratsmitgliedern finden Sie hier.

Zur Pressemeldung des WBGU.

 

 

 

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