Verhalten und Regeln
Grundsätzliches beim Umgang mit ionisierender Strahlung
Im menschlichen Gewebe können durch ionisierende Strahlung deterministische und stochastische Wirkungen hervor gerufen werden. Dabei ist jede Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper als schädlich zu betrachten; auch unterhalb festgelegter Dosisgrenzen ist die Belastung so gering wie möglich zu halten.
Deterministische Effekte treten erst oberhalb einer bestimmten Schwellendosis auf,
stochastische Effekte können immer auftreten.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und mit Geräten zur Erzeugung ionisierender Strahlen unterliegt strengen und verbindlichen gesetzlichen Regelungen (Strahlenschutzgesetz); die Gefahr durch ionisierende Strahlung ist durch Symbole anzuzeigen.
(vgl.
Strahlenwarnzeichen)
Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, deterministische Wirkungen auszuschließen
und
das Risiko für stochastische Wirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Deterministische Wirkungen:
... sind gem. den Grenzwerten für beruflich exp. Personen durch die Höhe der Dosisgrenzwerte im StrlSchG ausgeschlossen.
(
§78 StrlSchG)
Stochastische Wirkungen:
... sollen durch folgende Grundsätze minimiert werden:
Rechtfertigung - Dosisbegrenzung - Optimierung
Diese Grundsätze sind zu beachten und einzuhalten!
Quelle:
Grundsätze des Strahlenschutzes (BfS)
An folgenden Stellen sind diese Grundsätze dokumentiert:
- Strahlenschutzverordnung Teil 2, Kap. 1
(Rechtfertigung von Tätigkeitsarten):
- Strahlenschutzgesetz Teil 2, Kap. 1
(Strahlenschutzgrundsätze):-
§ 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
(Verordnungsermächtigung) -
§ 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart
(Verordnungsermächtigung) - § 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
- § 9 Dosisbegrenzung
-
§ 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Links zum ALARA-Prinzip und den IAEA-Safety-Standards:
- Welche Strahlenschutz-Prinzipien gibt es? Was ist ALARA?
- ALARA in the IEAE Safety Standards
- Das Europäische ALARA-Netzwerk
- IAEA Safety Standards