Standorte
Standorte der Röntgen- und Störstrahler
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Überblick der Standorte der Röntgen- und Störstrahler am Institut für Physik:
(Bestandsliste des Gewerbeaufsichtsamts)
Röntgenauswertung Universität Augsburg
Vorzuhaltende Dokumente:
An allen angegebenen Standorten liegen folgende Dokumente aus:
- die Strahlenschutzanweisung,
- die Genehmigungsbescheide des GAA (Gewerbeaufsichtsamt),
- der Hinweis für den elektron. Zugriff auf StrlSchG bzw. StrlSchV
Die beiden Texte (StrlSchG, StrlSchV) in Papierform befinden sich im Büro des SSB, R455
- Die in den Räumen des Instituts für Physik (Geb. R, Geb. S und Geb. T) vorhandenen Röntgen- und Störstrahler werden alle 5 Jahre durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen
(aktuell: Prüfstelle für Strahlenschutz München Dr. Goldstein) geprüft.
(Wiederholungsprüfung nach StrlSchV § 88 Nr. 4)