Standorte

Standorte der Röntgen- und Störstrahler

 

Vorzuhaltende Dokumente:

An allen angegebenen Standorten liegen folgende Dokumente aus:
 

  • die Strahlenschutzanweisung,
  • die Genehmigungsbescheide des GAA (Gewerbeaufsichtsamt),
  • der Hinweis für den elektron. Zugriff auf StrlSchG bzw. StrlSchV

Die beiden Texte (StrlSchG, StrlSchV) in Papierform befinden sich im Büro des SSB, R455

 

 

 

 

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