Master Physik
Informationen zum WiSe 2025
Lehre
Beginn Vorlesungszeit: 13.10.2025
Ende Vorlesungszeit: 06.02.2026
Prüfungen
Anmeldung für Prüfungen erfolgt über STUDIS.
Weitere Informationen sind auf der Website des Prüfungsamtes zu finden.
Aufbau des Studiums
Stundenpläne (Physik M. Sc.)
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Vorlesungsverzeichnis Master Physik
Experimentalphysik
Prof.Dr. Jan Lipfert
Prof.Dr. Jan Lipfert
Theoretische Physik
Prof.Dr. Christoph Weber
Prof.Dr. Christoph Weber
Seminar
Prof.Dr. Helmut Karl
PD Dr. Veronika Fritsch, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda
apl.Prof.Dr. Ursel Fantz
Prof.Dr. Michael Bittner, PD Dr. Sabine Wüst
Prof.Dr. Arno Kampf
Prof.Dr. Wolfgang Brütting
Prof.Dr. Manfred Albrecht
Prof.Dr. Marein Rahn
Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentieren
Physikalischer Wahlbereich
Prof.Dr. Manfred Albrecht, Dr. Matthias Schreck
Prof.Dr. Helmut Karl
Prof.Dr. Helmut Karl
Dr.rer.nat. Dmytro Kamenskyi, Prof.Dr. István Kézsmárki
PD Dr. Stefan Johann Thalhammer
PD Dr. Stefan Johann Thalhammer
Prof.Dr. Christine Kuntscher
Prof.Dr. Christine Kuntscher
Prof.Dr. Wolfgang Brütting
Prof.Dr. Wolfgang Brütting
Dr. Anton Jesche
Dr. Anton Jesche
apl.Prof.Dr. Ursel Fantz
Prof.Dr. Michael Bittner, PD Dr. Sabine Wüst
Prof.Dr. Michael Bittner, PD Dr. Sabine Wüst
Prof.Dr. Christoph Weber
Prof.Dr. Christoph Weber
Dr.rer.nat. Christian Wiebeler
Dr.rer.nat. Christian Wiebeler
Prof.Dr. Philipp Gegenwart, Dr. Anton Jesche
Prof.Dr. Philipp Gegenwart, Dr. Anton Jesche
apl.Prof.Dr. Ursel Fantz
Prof.Dr. Christine Kuntscher
Prof.Dr. Christine Kuntscher
Prof.Dr. Benjamin Stadtmüller
Dr. Andreas Hörner
Dr. Joachim Deisenhofer
Prof.Dr. Markus Heyl
Prof.Dr. Markus Heyl
Prof.Dr. Wolfgang Brütting
Prof.Dr. Wolfgang Brütting
Prof.Dr.Dr. Liviu Chioncel
Prof.Dr.Dr. Liviu Chioncel
Prof.Dr. Janina Bahnemann
Prof.Dr. Janina Bahnemann
Prof.Dr. Marein Rahn
Prof.Dr. Marein Rahn
Prof.Dr. Benjamin Stadtmüller
Prof.Dr. Benjamin Stadtmüller
Prof.Dr. Francesco Piazza
Prof.Dr. Francesco Piazza
Nebenfach: Chemie
Prof.Dr. Leo Wüllen, van
Prof.Dr. Leo Wüllen, van
PD Dr. Georg Eickerling
PD Dr. Georg Eickerling
PD Dr. Klaus Ruhland
PD Dr. Klaus Ruhland
Prof.Dr. Henning Höppe
Prof.Dr. Henning Höppe
Nebenfach: Materialwissenschaften
Prof.Dr. Markus Sause, Prof.Dr. Malte Peter, Dr. Ursula Weiß
Nebenfach: Mathematik
Prof.Dr. Markus Heydenreich, Rafael Engel
Prof.Dr. Ngoc Tien Tran
Prof.Dr. Bernd Schmidt
Nebenfach: Geographie
Prof.Dr. Arne Friedmann, Prof.Dr. Peter Fiener
Dr. Andreas Benz
Ph.D. César Alvarez
apl.Prof.Dr. Andreas Philipp
Ph.D. César Alvarez
Nebenfach: Informatik
Dr.-Ing. Martin Frieb, Axel Wiedemann
Dr.-Ing. Martin Frieb, Axel Wiedemann
Dr.-Ing. Martin Frieb, Axel Wiedemann
Prof.Dr. Peter Fischer, Felix Mack
Prof.Dr. Peter Fischer, Jennifer Neumann
Anan Schütt, Prof.Dr. Elisabeth André, Fabio Hellmann, Johanna Kuch, Lennart Eing
Prof.Dr. Rainer Lienhart, Daniel Kienzle, Yasemin Sancak, Marco Riedenauer, Mrunmai Vivek Phatak
Prof.Dr. Rainer Lienhart, Daniel Kienzle, Yasemin Sancak, Mrunmai Vivek Phatak, Marco Riedenauer
Prof.Dr. Jakob Siegfried Kottmann
Nebenfach: Philosophie
Prof.Dr. Uwe Voigt
apl.Prof.Dr. Jens Soentgen
Prof.Dr. Georg Gasser
Prof.Dr. Georg Gasser
Prof.Dr. Uwe Voigt
Prof.Dr. Georg Gasser
Prof.Dr. Gloria Mähringer
Prof.Dr. Gloria Mähringer
Prof.Dr. Gloria Mähringer
Johanna Häusler
Dr. Marion Friedrich
Dr.phil. Thomas Heichele
Nurten Güler Güclü
PD Dr. Elena Tatievskaya
Dr.phil. Thomas Heichele
Nadja Aberham
Prof.Dr. Georg Gasser, Nadja Aberham
Prof.Dr. Uwe Voigt
Dr. Ruben Schneider
Johanna Häusler
Nebenfach: Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre)
Pascal Misch, Christoph Walcher
Prof.Dr. Robert Ullmann
Prof.Dr. Michael Paul
Nebenfach: Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
Johannes Wenig
Prof.Dr. Robert Nuscheler, Christine Leopold, Regina Papp, Simon Vaclahovsky, Max Neuhaus
Abschlussleistung
► Archiv
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Nebenfach
Prüfungsausschuss (Physik M. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 1.10.2024-30.9.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
- Prof. Dr. Manfred Albrecht ( Prof. Dr. Liviu Chioncel )
- Prof. Dr. István Kézsmárki ( Prof. Dr. Christine Kuntscher )
- Prof. Dr. Francesco Piazza ( Prof. Dr. Fabian Pauly )
- apl. Prof. Dr. Helmut Karl ( Dr. Andreas Hörner )
Beschlüsse und Mitteilungen
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09.11.2022: Verfahren zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung im Studiengang Master Physik (beschlossen durch den Prüfungsauschuss Master Physik)
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen kann die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Studiengang Master Physik erteilt werden. Voraussetzung ist eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, der Förderung über den Sofja-Kovalevskaja-Preis oder einen ERC Starting Grant. Es müssen die Voraussetzungen nach §3 HSchPrüferV erfüllt sein; dies bedeutet insbesondere, dass im Prüfungsfach eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Universität ausgeübt wurde. Zur Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf, einen Nachweis über die Laufzeit der Förderung und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen enthalten.
(2) HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Studiengang Master Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §3 HschPrüferV erfüllt sein; dies bedeutet insbesondere, dass im Prüfungsfach eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Universität ausgeübt wurde. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der mindestens einjährigen Unterrichtstätigkeit in den Physikstudiengängen der Universität und der Vorlage eines Lebenslaufs ist in diesem Fall insbesondere auch eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis können befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben werden. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Der Prüfungsausschuss beauftragt seinen Vorsitzenden, über Anträge nach den Punkten (1) - (3) zu entscheiden. Unklare Fälle sollen im Ausschuss diskutiert und entschieden werden.
Ergänzende Hinweise:
(I) Über die Befugnis zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre entscheidet der Dekan gemäß Art. 21 BayHSchPG.
(II) Die Erteilung der Prüfungsberechtigung in Vor-, Zwischen- und anderen Universitätsprüfungen, durch die keine akademischen Grade erworben werden, ist in §2 HschPrüferV geregelt.
Prof. Dr. Arno Kampf
Prüfungsausschussvorsitzender Master Physik
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26.11.2020: Gemeinsamer Beschluss der Prüfungsauschüsse Bachelor Physik und Master Physik zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung
In Ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.11.2020 haben die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master Physik die Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung in diesen Studiengängen vereinheitlicht:
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen soll die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Voraussetzung ist hier eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, Sofja-Kovalevskaja-Preis oder ERC Starting Grant. Um die Voraussetzungen prüfen zu können, ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf und einen Nachweis über die Laufzeit der Nachwuchsgruppe enthalten.
(2) Fortgeschrittenen HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §2 und §3 HSchPrüfV erfüllt sein. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der Lehrerfahrung in den Physikstudiengängen ist in diesem Fall insbesondere eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis werden befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Die Prüfungsausschüsse beauftragen in widerrufbarer Weise ihre Vorsitzende/Vorsitzenden, über Anträge nach Punkten (1)-(3) zu entscheiden. Strittige Fälle sollen in den Ausschüssen diskutiert werden.
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Das erste Modul beinhaltet zwei Vorlesungen, je eine über eine Epoche der Philosophiegeschichte und über ein Hauptgebiet der theoretischen Philosophie oder der philosophischen Ethik; das Modul schließt mit einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) ab. Im zweiten Modul nehmen die Studierenden aktiv an zwei entsprechenden Seminaren teil; die Prüfung besteht in einer Hausarbeit zu einem der Seminare. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Christian Schröer.
- 06.06.2016 (20. Sitzung): In seiner Sitzung am 03.02.2011 hatte der Prüfungsausschuss beschlossen, dass Studierende mit Nebenfach Chemie im Bachelor im Master im Nebenfach Informatik auch die Module "Informatik I" und "Informatik II" wählen können. Studierende mit Nebenfach Informatik im Bachelor können im Master im Nebenfach Chemie auch die Module "Chemie I" und "Chemie II" wählen. Da diese Regelung in verschiedener Hinsicht problematisch ist, beschließt der Prüfungsausschuss, seinen Beschluss vom 03.02.2011 mit Wirkung vom 30.09.2016 aufzuheben. | Für die Amtszeit ab 01.10.2016 wird Prof. Dr. K. Ziegler zum Vorsitzenden und Prof. Dr. M. Albrecht zu seinem Stellvertreter gewählt.
- 18.05.2016: Informationen zum neuen Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Physik / How to apply for the Master Program Physics
- 04.05.2016: Die Erweiterte Universitätsleitung beschließt die neue, ab 1. Oktober 2016 gültige Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik. Dies wird durch den Universitätsrat am 11.05.2016 bestätigt.
- 29.01.2016 (Sitzung der Studiengangskommission): Voraussichtlich tritt zum 1. Oktober 2016 eine neue Prüfungsordnung in Kraft, insbesondere wird damit das Eignungsverfahren in der jetzigen Form entfallen. Nähere Informationen zur neuen Prüfungsordnung und zum zukünftigen Bewerbungsverfahren werden bis Mitte Mai 2016 bekanntgegeben. Bewerbungstermin: 15. Juli für das jeweils folgende Wintersemester. (Der Bewerbungstermin für das jeweils folgende Sommersemester wird noch bekanntgegeben.)
- 30.11.2015 (19. Sitzung): keine Mitteilungen
- 22.10.2015: Einrichtung einer Studiengangskommission für Bachelor & Master Physik
- 08.07.2015 (18. Sitzung)
Neue Bewerbungstermine (PO 2009/2010) & neue Module - 04.03.2015
Der Prüfungsausschuss genehmigt das neue Modul "Seminar on Thermoelectric Properties of Nano- and Heterostructures" (PHM-0106). Hinweis: Die Signaturen werden zurzeit auf "PHM-xxxx" umgestellt, wobei "PHM" alle Module der Physik und der Materialwissenschaften umfasst. - 16.01.2015 (17. Sitzung): keine Mitteilungen
- 22.10.2014 (16. Sitzung)
Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses; Neuwahl des Vorsitzenden (Prof. Dr. T. Kopp) und des Stellv. Vorsitzenden (Prof. Dr. M. Albrecht) - Donnerstag, 26.06.2014, 16:00 Uhr, Raum R-242: Allgemeine Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik und zur Vorbereitung der Reakkreditierung
- Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Mittwoch, 11.06.2014, 16:00 Uhr, Raum R-242
- Einstieg in den Masterstudiengang:
Hinweise zum Eignungsverfahren, Bewerbungsformular (Prüfungsordnung 2009/2010; gültig für Bewerbungen bis einschließlich Sommersemester 2016) - 26.05.2014 (15. Sitzung)
Der Prüfungsausschuss genehmigt zwei neue Module: "Applied Magnetic Materials and Methods" (MaPhy-24-22, Physikalischer Wahlbereich) und "Non-Destructive Testing" (MaPhy-42-09, Nebenfach Materialwissenschaften). - 14.02.2014 (14. Sitzung): keine Mitteilungen
- 04.12.2013: Prüfungsanmeldungen nach Fristablauf (Beschluss der LuSt-Kommission)
Nach der Anmeldephase sollen Prüfungsanmeldungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen (technische Probleme, ernsthafte Krankheit) mit entsprechenden Nachweisen innerhalb einer 14-Tage-Frist durch die Prüfungsausschüsse genehmigt werden. Abgabe des Antrags im Prüfungsamt! Zum Wiederholungstermin muss die Beantragung und Genehmigung zudem mindestens zwei Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Studierende OHNE Prüfungsanmeldung in STUDIS sind grundsätzlich nur dann zu Prüfungen zugelassen, wenn diese sich beim Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war. Der/Die Studierende muss eine solche "Meldung beim Pruefungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenüber der Prüfungsaufsicht (bei einer Klausur, mündlichen Prüfung etc.) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter "Vorbehalt". Der/Die Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. - 28.11.2013 (13. Sitzung): keine Mitteilungen
- 19.09.2013 (12. Sitzung): keine Mitteilungen
- In seiner 11. Sitzung am 23.07.2013 hat der Prüfungsausschuss beschlossen, die Bewerbungstermine um zwei Wochen vorzuverlegen, d. h. auf den 15.06. bzw. 15.12.
- Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Montag, 24.06.2013, 13:00 Uhr, Raum R-506
- 13.06.2013, 15:30 Uhr, Raum R-242: Allgemeine Diskussionsveranstaltung mit den Studierenden zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik
- 29.10.2012 (10. Sitzung): keine Mitteilungen
- 06.08.2012 (9. Sitzung): keine Mitteilungen
- 25.07.2012: Physik der Atmosphäre erweitert
Das Angebot zum Themenkreis "Physik der Atmosphäre" wird ab dem Wintersemester 2012/13 erweitert: Im Modul "Physik der Atmosphäre I" (MaPhy-24-17, 2+2 SWS, 6 LP) werden die Grundlagen des Themas behandelt, während die entsprechende Vertiefung "Physik der Atmosphäre II" (MaPhy-24-19, 2+2 SWS, 6 LP) ab dem Sommersemester 2013 angeboten wird. - Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Montag, 25.06.2012, 14:00 Uhr, Raum R-242
- 23.02.2012 (8. Sitzung): Externe Masterarbeiten / Prüfungsberechtigungen
Ein/e nicht an der Universität Augsburg prüfungsberechtigte/r Wissenschaftler/in kann in einer Einzelfallentscheidung durch den Prüfungsausschuss als Zweitgutachter für eine Masterarbeit bestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen mindestens zu erfüllen:
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Das Thema der Masterarbeit muss vom PA genehmigt sein.
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Der/Die Erstgutachter/in muss für den Masterstudiengang Physik an der Universität Augsburg prüfungsberechtigt sein.
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Der/Die Zweitgutachter/in muss eine Habilitation oder äquivalente Qualifikation besitzen.
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Der/Die Zweitgutachter/in muss im Fachgebiet der geplanten Masterarbeit tätig und ausgewiesen sein.
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- 09.11.2011 (7. Sitzung): Prüfungsberechtigungen / Nebenfach Mathematik
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Fortgeschrittenen Habilitand/inn/en kann die Berechtigung zur Erstbegutachtung (und somit zur Betreuung) von Masterarbeiten auf Antrag durch den Prüfungsausschuss erteilt werden. Dem Antrag muss ein Nachweis der zweisemestrigen, selbständigen Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Seminare) und eine Empfehlung des Fachmentorats beigefügt werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler/innen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden.
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Die Berechtigung zur Zweitbegutachtung von Masterarbeiten und die Prüfungsberechtigung als Zweitprüfer/in in Kolloquien wird allen Promovierten erteilt, wobei jedoch Erst- und Zweitgutachter/in (bzw. Erst- und Zweitprüfer/in) unterschiedlichen Lehrstühlen angehören müssen.
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Der PA genehmigt auf Antrag von Prof. Dirk Blömker im Nebenfach Mathematik das neue Modul "Stochastische Differentialgleichungen" (4 V, 2 Ü; 8 LP; Signatur: MaPhy-43-14).
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19.07.2011 (6. Sitzung): keine Mitteilungen
Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Dienstag, 21.06.2011, 14:00 Uhr, Raum R-242 -
14.03.2011: Umstrukturierung im Nebenfach Philosophie
Ab dem WS 2011/12 wird das Nebenfach Philosophie (MaPhy-46) neu strukturiert und damit die Prüfungsbelastung der Studierenden reduziert. Es wird nur noch zwei Module geben:
Das erste Modul beinhaltet zwei Vorlesungen, je eine über eine Epoche der Philosophiegeschichte und über ein Hauptgebiet der theoretischen Philosophie oder der philosophischen Ethik; das Modul schließt mit einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) ab. Im zweiten Modul nehmen die Studierenden aktiv an zwei entsprechenden Seminaren teil; die Prüfung besteht in einer Hausarbeit zu einem der Seminare. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Christian Schröer.
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Überblick Philosophiegeschichte und Systematik (MaPhy-46-21)
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Text und Diskurs Philosophiegeschichte und Systematik (MaPhy-46-22)
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03.02.2011 (5. Sitzung): Nebenfächer Chemie und Informatik
Ab dem WS 2011/12 gilt bezüglich der Nebenfächer Chemie (MaPhy-41) und Informatik (MaPhy-45): Studierende mit Nebenfach Chemie im Bachelor können im Master im Nebenfach Informatik auch die Module "Informatik I" und "Informatik II" wählen. Studierende mit Nebenfach Informatik im Bachelor können im Master im Nebenfach Chemie auch die Module "Chemie I" und "Chemie II" wählen. Die entsprechenden Signaturen:
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Chemie I: MaPhy-41-09, Chemie II: MaPhy-41-10
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Informatik I: MaPhy-45-08, Informatik II: MaPhy-45-09
Es ist aber grundsätzlich zu beachten, dass Module nicht sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang angerechnet werden können! -
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23.12.2010: "Advanced Solid State Materials" vs. "Materials Chemistry"
Aufgrund inhaltlicher Überschneidungen ist das Modul "Advanced Solid State Materials (MaPhy-41-07)" nicht für diejenigen Studierenden wählbar, die das Modul "Materials Chemistry (MaPhy-41-04)" im Wintersemester 2009/10 bestanden haben. -
18.11.2010: Präzisierungen im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Präzisierung bzw. Ergänzung im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften (Nr. 4.7), Bereich BWL. (a) MaPhy-47-02: Dieses Modul, bisher einfach "Bilanzierung" genannt, wird umbenannt in "Buchhaltung (Bilanzierung I)". Dies entspricht der bisherigen Praxis. (b) Das folgende Modul wird zusätzlich aufgenommen: "Bilanzierung (Bilanzierung II)", MaPhy-47-08. -
23.07.2010 (4. Sitzung): keine Mitteilungen
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04.11.2009 (3. Sitzung): Ausländische Bachelorabschlüsse / Fachhochschulabschlüsse
Bei Bewerbern mit ausländischen Studienabschlüssen wird grundsätzlich (a) ein Telefoninterview geführt, (b) der DAAD-Test auf "Studierfähigkeit" empfohlen sowie (c) ein oder mehrere Empfehlungsschreiben angefordert, falls die Abschlussnote schlechter als 2,5 ist.
Bewerber mit einem einschlägigen Fachhochschulabschluss mit Abschlussnote 2,5 oder besser (und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) werden in der Regel zum Masterstudium zugelassen. Im Zweifelsfall soll ein persönliches Interview durchgeführt werden. -
02.07.2009 (2. Sitzung): keine Mitteilungen
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27.01.2009 (1. Sitzung): Anerkennung von Leistungspunkten für den Masterstudiengang
Auf Grund einer Anfrage wird die Problematik der Anerkennung von Leistungspunkten für den Masterstudiengang diskutiert, die durch Studierende bereits während des Bachelorstudiengangs erworben wurden. Diese Leistungspunkte können nicht direkt über STUDIS verwaltet werden. Falls z. B. von Dozenten Scheine für absolvierte Prüfungen ausgestellt werden, so kann der Prüfungsausschuss diese später - nach konkreter Überprüfung - anerkennen.
Formulare (Physik M. Sc.)
Kontakte
- Telefon: +49 (0) 821 598-3432
- Sprechzeiten: 8:30 - 12:00 Uhr
- Telefon: +49 821/598 - 1111
- Telefon: 0821/598-5999