FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf 12 häufig gestellte Fragen

 

Wie beginne ich mein deutschdidaktisches Studium (Lehramt)?

Ihr Studium beginnt mit dem Besuch des Grundkurs 1 im 1. oder spätestens 2. Semester. Der Kurs wird in jedem Semester (immer Mittwoch, 8.15) ohne Aufnahmebeschränkung angeboten.

 

 

Kann ich den Grundkurs 1 und den Grundkurs 2 im Basismodul parallel belegen? Kann ich die Aufbauseminare (Sprache und Literatur/Medien bzw. Literatur/Lesen) parallel belegen?

Nein. Diese Möglichkeit sehen wir in der Regel nicht vor.

 

 

Ist das Basismodul für Lehramt Grundschule und die weiterführenden Lehrämter identisch?

Der Grundkurs 1 ist für alle Lehrämter identisch. Das Modul hat eine einheitliche Signatur (GER 4114) und schließt für alle mit ein und derselben Modulgesamtprüfung ab. Sie sollten aus fachlich-inhaltlichen Gründen aber den Grundkurs 2 für „Ihre“ Schulstufe belegen (also Primarstufe ODER Sekundarstufen).  

 

 

Wie melde ich mich für das Studienbegleitende Fachdidaktische Praktikum an?

Vgl. Sie hierzu die Informationen zum Studienbegleitendenden Praktikum

 

 

Wie absolviere ich das Vertiefungsmodul im Lehramtsstudium?

Das Vertiefungsmodul wird mit der erfolgreichen Absolvierung eines Vertiefungsseminars (für 7 Leistungspunkte) abgeleistet und im betreffenden Semester in Studis verbucht. Das ergänzende Examenskolloquium (für 1 oder 2 Leistungspunkte) ist davon unabhängig.

 

 

Was mache ich, wenn ich in Studis nicht zu einer Prüfung angemeldet bin?

Eine Nachmeldung seitens des/der Dozenten/in und eine Prüfungsteilnahme sind dann nicht möglich. Sie können bei nicht von Ihnen zu vertretenden Säumnisgründen einen Härtefallantrag beim Prüfungsamt stellen.

 

 

Wann kann ich eine nicht bestandene Prüfungsleistung nachholen?

Gesonderte Wiederholungsprüfungen finden in der Deutschdidaktik nicht statt. Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann (vorgabengemäß) innerhalb eines halben Jahres wiederholt werden. Nehmen Sie hierfür frühzeitig Kontakt mit den Dozent*innen auf, bei denen die Prüfung nicht bestanden wurde.

 

 

Wann belege ich das Examenskolloquium im Lehramtsstudium?

Das Examenskolloquium sollten Sie im Semester unmittelbar vor Ihrem Examen oder ein Semester davor belegen. Für Mittelschule, Realschule und Gymnasium wird das Kolloquium in jedem Semester ohne Aufnahmebeschränkung angeboten; für Grundschule nur im Wintersemester.

 

 

Kann ich in der Deutschdidaktik eine Zulassungsarbeit oder eine Masterarbeit schreiben?

Ja. Wenden Sie sich für Zulassungsarbeiten an den/die Dozenten/in Ihrer Wahl. Für Masterarbeiten ist zunächst Prof. Maiwald zuständig. Beachten Sie auch das Informationsblatt im Service-Bereich!

 

 

Was kommt im Staatsexamen auf mich zu?

Vgl. Sie hierzu die Informationen zum Staatsexamen

 

 

An wen wende ich mich wegen der Anerkennung meiner Studienleistungen bei einem Studienfachwechsel?

Vgl. Sie hierzu die Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen

 

 

Kann ich Deutschdidaktik auch in Masterstudiengängen studieren?

Ja. Sie können Deutschdidaktik im Master Fachdidaktische Vermittlungswissenschaften als auch im Master Germanistik als Teilfach studieren. Wenden Sie sich hierzu an Prof. Maiwald.

 

Suche