Plagiate
Information der Philologisch-Historischen Fakultät für Studierende
Die folgenden Informationen zum Thema Plagiate wurden in der Kommission für Lehre und Studium der Phil.-Hist. Fakultät mit studentischer Beteiligung erarbeitet. Sie sollen Ihnen helfen, in Ihren schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit, Bachelor-, Zulassungs-, Masterarbeit) Plagiate zu vermeiden. Die Informationen sind allgemeiner Art und können in unterschiedlichen Fächern unterschiedlich ausgeformt sein, z. B., was die Zitierweise betrifft (siehe dazu die Leitfäden auf den jeweiligen Fächerhomepages). Wenn Sie über eine Plagiatsfrage im Unklaren sind, sollten Sie daher im konkreten Fall bei Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten nachfragen.
Prof. Dr. Klaus Maiwald
Vorsitzender der Fakultätskommission für Lehre und Studium
Augsburg, im Januar 2017 (aktualisiert im Juni 2018 Koordinationsstelle Phil.-Hist.)
An der Phil.Hist.-Fakultät steht zur Erkennung von Plagiaten die Plagiatssoftware PlagScan zur Verfügung. Bei der Abgabe schriftlicher Arbeiten ist eine Einwilligungserklärung mit einzureichen, die besagt, dass die Arbeit im Falle eines Plagiatsverdachts mit Hilfe der Plagiatssoftware überprüft wird und dass zu diesem Zweck elektronische Kopien gefertigt und gespeichert werden (vgl. § 10, Abs. 10 BAPO / MAPO PhilHist). Es ist ferner möglich, dass Sie schriftliche Arbeiten vor der Abgabe mit Hilfe der Software überprüfen.
Was sind Plagiate im wissenschaftlichen Arbeiten?
Die schriftliche Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung erfolgt immer in der Auseinandersetzung mit bereits existierenden Forschungsergebnissen. Das heißt, der eigene Text knüpft an fremde Texte an und grenzt sich von diesen ab. Der Bezug auf fremde Texte (meist „Sekundärliteratur“ genannt) erfolgt mittels direkter Zitate, indirekter Zitate, allgemeiner Verweise oder Paraphrasen:
Direktes Zitat
Zu dieser Frage schreibt Müller: „Man kann daraus folgern, dass dem so ist“ (1999, 23).
Indirektes Zitat
Müller (1999, 23) zieht daraus die Folgerung, dass dem so sei.
Allgemeiner Verweis
Diese Position vertreten z. B. Müller (1999), Meyer (2001) und Huber (2005).
Paraphrase (Wiedergabe in eigenen Worten)
Fremdtext
(aus einem Aufsatz von Jürgen E. Müller, mit einer Auslassung, Kursivsetzung im Original): Diese Prozesse schließen [Auslassung] /das Erregen und Aufrechterhalten der Aufmerksamkeit des Rezipienten und des Vergnügens seines Lektüre- oder Seh-/Hörerlebnisses durch die Tradition des Traditionsbruchs/ ein. Mit anderen Worten: Gattungenimplizieren immer sowohl Kontinuität als auch das Durchbrechen dieser Kontinuität.
Paraphrase
Das Durchbrechen von Gattungstraditionen schafft beim Rezipienten Aufmerksamkeit und
Vergnügen beim Lesen, Sehen oder Hören (vgl. Müller 2014, 82).
Plagiate sind unerklärte / unmarkierte Übernahmen fremden geistigen Eigentums in einen eigenen Text. Ein Plagiat liegt also vor, wenn Übernahmen aus fremden Texten im eigenen Text nicht kenntlich gemacht werden. Ein Plagiat ist Diebstahl (bei anderen Autoren) und Täuschung (von Lesern) und daher eine gravierende Verfehlung gegen die Gebote wissenschaftlichen Arbeitens und akademischer Integrität.
Welche Formen des Plagiats gibt es?
- Vollplagiat: Die Verfasserin/der Verfasser gibt einen fremden Text komplettoder in wesentlichen Teilen als eigenen aus (auch von einem ghostwriter).
- Doppelverwertung von Prüfungsleistungen (eine Art Vollplagiat): Die Verfasserin/der Verfasser reicht eine Arbeit mehrfach als Prüfungsleistung ein, z. B. in unterschiedlichen Modulen oder Studiengängen.
- Copy & Paste-Plagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übernimmt und kombiniert Textteile aus verschiedenen fremden Werken, ohne die Quellen kenntlich zu machen. Hierzu gehört auch das Herunterladen und Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
- Paraphrasen-Plagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übernimmt Teile aus einem Fremdtext, verändert diese leicht, ohne die Quelle kenntlich zu machen.
- Übersetzungsplagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile davon und gibt diese als eigene aus.
Wann beginnt ein Plagiat?
Die Formen zeigen, dass es unterschiedliche Schweregrade von Plagiaten gibt. Es ist ein Unterschied, ob man eine Seminararbeit komplett aus dem Internet zieht (Vollplagiat) oder ob man einmal vergisst, bei einem Zitat den Autor / die Quelle zu nennen. Dennoch beginnt ein Plagiat streng besehen mit der ersten unerklärten / unmarkierten Übernahme aus einem Fremdtext.
Dabei ist Ihren Dozent(inn)en bzw. Prüfer(inne)n klar, dass Sie in der wissenschaftlichen Ausbildung stehen und möglicherweise noch handwerkliche Fehler machen. Wenn Sie also bei einem Zitat versehentlich einmal den Autor oder im Literaturverzeichnis einen Titel falsch angeben oder nicht anführen, dann ist dies bewertungsrelevant, aber nicht gleich ein Plagiatsfall. Ein Plagiat liegt eindeutig dann vor, wenn ein systematischer Vorsatz erkennbar wird.
Was geschieht in einem mutmaßlichen Plagiatsfall?
Prüfer(innen), die ein Plagiat feststellen, holen von einem weiteren Prüfer ein Zweitgutachten ein; bestätigt dieses den Plagiatsfall, ergeht eine Meldung an das Prüfungsamt; dabei werden schwere und besonders schwere Fälle explizit als solche mitgeteilt. Über schwere und besonders schwere Fälle informiert das Prüfungsamt den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss.
Was sind die Folgen eines Plagiats?
Der in den Prüfungsordnungen enthaltene Paragraph „Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß“ regelt den Umgang mit Fällen der nachgewiesenen Täuschung / des nachgewiesenen Plagiats. Die Folgen reichen vom Nichtbestehen des Moduls bis zum endgültigen Nichtbestehen des Studienganges in besonders schweren Fällen. (Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn praktisch keine eigene Leistung der Studierenden mehr feststellbar ist, etwa durch die komplette Übernahme einer fremden Arbeit oder durch einen Ghostwriter.)