Prüfungen am Institut für Evangelische Theologie
Wichtige rechtliche Informationen zu schriftlichen Arbeiten
Korrekte wissenschaftliche Praxis zeichnet sich durch die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Arbeiten und Gedanken anderer aus. Dieses fremde Gedankengut in der eigenen Arbeit nachzuweisen und als Quelle nachprüfbar zu machen ist wissenschaftlich geboten, um nicht den Tatbestand eines Plagiates zu erfüllen.
Regelung und Vorgaben zum Wissenschaftlichen Arbeiten ohne Plagiate finden Sie hier ausgeführt.
Allen schriftlichen Arbeiten ist die „Erklärung in Bezug auf Täuschung und Ordnungsverstoß“ gemäß §§ Abs. 6 und 20 Abs. 1,5 und 6 APrüfSichernO der Universität Augsburg beizufügen.