Anerkennung und Anrechnung von Bachelor-/Zulassungsarbeiten
Anträge auf Anrechnung der Schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) als Bachelorarbeit in einem parallel studierten Bachelorstudiengang (Doppelstudium) können gestellt werden. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Antrag auf Anrechnung einer Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit im Rahmen eines Bachelor of Arts- oder Bachelor of Science-Studiengangs (B.A. oder B.Sc.)
- Antrag auf Anrechnung einer Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit im Rahmen eines Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (B.Ed.)
Auch für eine Anrechnung einer Abschlussarbeit als Zulassungsarbeit kann ein Antrag gestellt werden.
Anerkennung der Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit (Bachelor of Arts, Bachelor of Science)
Schritt 1:
Sie benötigen den entsprechenden Anrechnungsantrag, der auf der jeweiligen Webseite des für den Bachelorstudiengang zuständigen Prüfungsamts zum Download bereit steht.
Schritt 2:
Haben Sie Ihre Zulassungsarbeit an der Universität Augsburg angefertigt, liegt diese zusammen mit dem Gutachten dem Prüfungsamt bereits vor. Sie müssen sie nicht noch einmal einreichen.
Haben Sie Ihre Zulassungsarbeit an einer anderen Universität abgelegt, müssen Sie das Gutachten/das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung, aus welchem die Note der Schriftlichen Hausarbeit hervorgeht, in Kopie dem Antrag beilegen.
Schritt 3:
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Anrechnung ist ggf. zusammen mit den o.g. Kopien bei dem für den Bachelorstudiengang zuständigen Prüfungsamt abzugeben. Die Entscheidung, ob die Zulassungsarbeit angerechnet werden kann oder nicht, fällt der zuständige Prüfungsausschuss bzw. der/die Prüfer*in.
Bitte beachten Sie, dass die Schriftliche Hausarbeit spätestens bis zum Ende der Höchststudiendauer des Bachelorstudiengangs bestanden und anerkannt sein muss.
Anrechnung einer Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (B.Ed.)
Schritt 1:
Sie benötigen den Anrechnungsantrag einer Zulassungsarbeit nach § 29 LPO I auf den Lehramtsbezogenen Bachelor, der mit den nötigen Informationen auf der Webseite des Prüfungamts Lehramt (modularisiert) zum Download bereitsteht.
Schritt 2:
Haben Sie Ihre Zulassungsarbeit an der Universität Augsburg angefertigt, liegt diese zusammen mit dem Gutachten dem Prüfungsamt bereits vor. Sie müssen sie nicht noch einmal einreichen.
Haben Sie Ihre Zulassungsarbeit an einer anderen Universität abgelegt, müssen Sie das Gutachten oder das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung, aus welchem die Note der Schriftlichen Hausarbeit hervorgeht, in Kopie dem Antrag beilegen.
Schritt 3:
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Anrechnung ist ggf. zusammen mit den o.g. Kopien beim universitären Prüfungsamts Lehramt (modularisiert) einzureichen. Dieses prüft den Antrag und nimmt die entsprechende Verbuchung vor. Bitte beachten Sie, dass die Schriftliche Hausarbeit spätestens bis Ende des 10. Semesters (Höchststudiendauer des Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs) bestanden sein muss.
Anrechnung einer Abschlussarbeit (Bachelor, Master, Magister etc.) als Zulassungsarbeit
Schritt 1:
Sie benötigen den Antrag auf Anerkennung als Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit), der mit den nötigen Informationen auf der Webseite des Prüfungsamts Lehramt (Staatsexamen) zum Download bereitsteht.
Schritt 2:
Legen Sie dem Antrag ein gebundenes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) zusammen mit dem Gutachten oder dem Abschlusszeugnis (z.B. Bachelorzeugnis), aus welchem die Note der Schriftlichen Hausarbeit hervorgeht, bei. Auch das Formular „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ und der Aufkleber für die schriftliche Hausarbeit sind dem Antrag beizugeben.
Schritt 3:
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Anerkennung ist mit den genannten Unterlagen beim Prüfungsamt Lehramt (Staatsexamen) einzureichen. Über die Anerkennung entscheidet der/die von Ihnen auf dem Antrag genannte Prüfer*in.