Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge (B.Ed.)
Die Universität Augsburg bietet den Augsburger Lehramtsstudierenden die folgenden Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge an:
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Grundschule
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Mittelschule
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Gymnasium
Ausführliche Informationen zu den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen finden Sie in unserer Broschüre.
Bitte beachten Sie, dass je nachdem, wann Sie den Studiengang aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden, für Sie eine bestimmte Prüfungsordnung gilt. Diese Prüfungsordnung wirkt sich auch auf die Anrechnungsmöglichkeiten aus dem korrespondierenden Lehramtsstudiengang aus.
Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge (NEU: BaPO 2019)
Diese Informationen sind relevant für Studierende, die sich ab Wintersemester 2019/20 oder später eingeschrieben haben bzw. noch einschreiben werden.
Rechtsgrundlage: Prüfungsordnung für die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge 2019 (BaPo 2019)
Die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge gliedern sich jeweils in die folgenden Bereiche:
- Bereich Erziehungswissenschaften
- Bereich Fach 1
- Bereich Fach 2
- Bereich Bachelorarbeit
Den einzelnen Bereichen sind verschiedene Modulgruppen und eine Anzahl an jeweils in Form von Modulen zu erwerbenden Leistungspunkten zugeordnet.
In der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch des jeweiligen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs sind diejenigen Module aus dem entsprechenden Lehramtsstudiengang abgebildet, die auf Module des Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs auf Antrag angerechnet werden können.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.
Hinweise zur Vorgehensweise bei Anrechnungen finden Sie hier:
- Anrechnung von Modulen aus dem korrespondierenden Lehramtsstudiengang
- Anrechnung Ihrer Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit
Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge (ALT: LPO UA 2012)
Diese Informationen sind relevant für Studierende, die sich bis zum Sommersemester 2019 oder früher eingeschrieben haben.
Rechtsgrundlage: Lehramtsprüfungsordnung der Universität Augsburg 2012 (LPO UA 2012), Kapitel IV
Die vom Studierenden zu erbringenden Leistungen entsprechen den Leistungen der ersten 170 Leistungspunkte (LP) des korrespondierenden modularisierten Lehramtsstudiums (identische Schulart, identische Fächer), wobei das Prüfungsdatum der Modulprüfung entscheidend ist. Ferner ist eine Bachelorarbeit (10 LP) anzufertigen.
Lehramtsmodule, die in der Prüfungsordnung des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs als Mastermodule ausgewiesen sind, gehen nicht in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang ein, auch wenn sie unter den zeitlich ersten 170 LP sind. Welche das sind, entnehmen Sie bitte der Negativ-Anrechnungsliste. Sie führt Module auf, die NICHT in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingehen.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.
Verfahrenshinweise zu Anrechnungen finden Sie hier:
Fach- und Studiengangswechsel im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang
Ihr Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang und Ihr korrespondierender Lehramtsstudiengang sind zwei voneinander getrennte Studiengänge. Um Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudiengang in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einzubringen, muss die Anrechnung dieser Leistungen beantragt werden.
Eine vollständige Anrechnung ist nur dann möglich, wenn Sie sich in den Augsburger Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang derselben Schulart mit derselben Fachkombination Ihres Augsburger Lehramtsstudiengangs einschreiben.
Für einen Fachwechsel in Ihrem Lehramtsstudiengang während Sie in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang derselben Schulart bereits eingeschrieben sind, beachten Sie bitte:
Die Fächer im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang gleichen sich nicht automatisch an Ihren Lehramtsstudiengang an. Sie müssen dann eine Umschreibung separat beantragen, wenn Sie auch im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Ihre Fächer ändern wollen, damit Sie wieder mit dem Lehramtsstudiengang identisch sind. Bitte beachten Sie, dass im Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nach Fachwechsel anders als ggf. in Ihrem Lehramtsstudium die Fachsemester weiter gezählt werden.
Für den Wechsel in einen Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einer anderen Schulart, z.B. weil Sie auch in einen anderen Lehramtsstudiengang gewechselt haben, beachten Sie bitte:
Sie müssen sich dann in den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang dieser Schulart umschreiben. Hierzu müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie über die Studiengangsvoraussetzung von mind. 110 anrechnungsfähigen Leistungspunkte in dem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang dieser Schulart verfügen.
Vor einem Wechsel der Schulart oder eines Faches in Zusammenhang mit dem Studium in einem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang informieren Sie sich bitte unbedingt bei Ihrem Prüfungsamt.
Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang bezieht sich auf Ihren Lehramtsstudiengang, ist aber ein eigenständiger Studiengang. Die Fächerkombination und der Schulformbezug in beiden Studiengängen sind identisch. Denken Sie aber daran:
Wenn Sie einen Fach- oder Studiengangswechsel in Ihrem Lehramtsstudium vornehmen, dann müssen Sie auch einen Wechsel für Ihren Bachelorstudiengang beantragen. Andernfalls bleibt Ihr Bachelorstudiengang unverändert in seiner bisherigen Form bestehen, was zu zusätzlichem Studienaufwand führen kann.