Erweiterung, Erweiterungsfach
Das Lehramtsstudium kann – muss aber nicht – durch ein Erweiterungsfach oder mehrere Erweiterungsfächer ergänzt werden. D.h.: Erweiterungsfächer sind optional. Bei der Wahl der Erweiterungsfächer gilt, dass diese nicht bereits in der gewählten Fächerverbindung vorkommen dürfen.
Ein Erweiterungsfach kann bereits während des Lehramtsstudiums hinzugenommen werden. Empfehlenswert ist die Hinzunahme frühestens ab dem dritten Fachsemester. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie an der Universität bereits orientiert und können den erforderlichen Aufwand und Ihre Kapazitäten besser abschätzen.
Ergänzt werden kann das Lehramtstudium auch durch universitäre Zertifikate oder durch das Studium eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium).
Grundständige und nachträgliche Erweiterung, Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei Einstellung in den Staatsdienst
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) unterscheidet zwischen grundständiger und nachträglicher Erweiterung.
- Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste Staatsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.
- Wird eine Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
In einigen Fächern werden Boni zur Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei Einstellung in den Staatsdienst gegeben. Aktuelle Informationen zur Erweiterung finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Erweiterungsmöglichkeiten an der Universität Augsburg
Das Studium Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen sowie Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden mit:
- einem weiteren Unterrichtsfach (Gs/Ms/Rs) bzw. vertieften Fach (Gy)
sowie mit den pädagogischen Qualifikationen
- Beratungslehrkraft (nur grundständig), beachten Sie bitte auch die Hinweise der Schulpädagogik
- Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (grundständig Gs/Ms; nachträglich Gs/Ms/Rs/Gy)
- Fremdsprachliche Qualifikation Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch (nur nachträglich), für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung des jeweiligen Fachs
- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf (nur nachträglich)
- Medienpädagogik (nur nachträglich)
- Darstellendes Spiel (nur nachträglich)
Das Studium Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- zusätzliches (4.) Didaktikfach Evangelische Religionslehre, für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Evangelischen Religionslehre
- zusätzliches (4.) Didaktikfach Katholische Religionslehre, für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Katholischen Religionslehre
Das Studium Lehramt an Grundschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- Studium einer Fächergruppe der Mittelschule (Hinweis: Das Erweiterungsstudium ersetzt nicht das Studium des Lehramts an Mittelschulen)
Das Studium Lehramt an Mittelschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- Studium der Didaktik der Grundschule (Hinweis: Das Erweiterungsstudium ersetzt nicht das Studium des Lehramts an Grundschulen), für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Grundschulpädagogik und -didaktik
Informationen über das jeweilige Erweiterungsfach erhalten Sie direkt bei den Fachstudienberatungen der jeweiligen Fächer, Didaktiken und den für das jeweilige Erweiterungsfach zuständigen Einrichtungen bzw. auf deren Webseiten.
Aufwand für das Studium eines Erweiterungsfaches und die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach
Es ist zwischen Erweiterungsfächern zu unterscheiden, die
- gemäß LPO I den Nachweis universitärer Leistungen (in Form von Modulen oder in anderen Formen) in einem bestimmten Umfang (Leistungspunkte, Anzahl von Nachweisen) vorsehen; der Nachweis dieser universitären Leistungen zählt zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach.
- gemäß LPO I den Nachweis universitärer Leistungen nicht vorsehen; für diese Erweiterungsfächer ist eine Immatrikulation vor der Anmeldung und Zulassung zur Ersten Staatsprüfung nicht zwangsweise erforderlich, aber empfohlen.
Ob das von Ihnen gewünschte Erweiterungsfach bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung den Erwerb von universitären Leistungen vorsieht oder nicht, finden Sie in dem für Ihre Schulart gültigen Abschnitt in der
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), d. h. dem Abschnitt zum Unterrichtsfach bei Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen und dem Abschnitt zum vertieft studierten Fach bei Lehramt für Gymnasien. In der LPO I finden sich am Ende eines Fachabschnitts – sofern für das jeweilige Fach vorgesehen – „Besondere Bestimmungen für die Erweiterung“. Falls ein solcher Absatz im entsprechenden Fachabschnitt fehlt, ist im jeweiligen Erweiterungsfach kein Erwerb universitärer Leistungen vorgesehen.
In Abschnitt X finden Sie die Vorgaben für die Erweiterung mit einer pädagogischen Qualifikation.
Auch wenn keine universitären Leistungen im Erweiterungsfach nachzuweisen sind, empfiehlt es sich dennoch, mit der betreffenden Fachstudienberatung Rücksprache zu halten und eine Immatrikulation in das Erweiterungsfach vorzunehmen, um sich z. B. Wissen im Rahmen von universitären Lehrveranstaltungen und in Vorbereitungskursen für die Erste Staatsprüfung anzueignen. Universitäre Vorbereitungskurse können Sie nur besuchen, wenn Sie immatrikuliert sind.
Eine Übersicht über die Fachstudienberatungen der einzelnen Lehramtsstudienfächer finden Sie unter der
zentralen Webseite der Fachstudienberatungen, dort alphabetisch unter „Lehramtsstudiengänge“.
Wenn Sie mit einem Unterrichtsfach/vertieft studierten Fach erweitern, muss die Erste Staatsprüfung wie für das entsprechende Unterrichtsfach bzw. vertieft studierte Fach abgelegt werden. Sie unterscheidet sich nicht von derjenigen des Fachgebiets, Unterrichtsfachs oder vertieft studierten Fachs.
Studium eines Erweiterungsfaches durch Augsburger Lehramtsstudierende: Hinzunahme eines Erweiterungsfaches
Nehmen Sie während Ihres Lehramtsstudiums ein Erweiterungsfach hinzu, erhöht sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Höchststudiendauer wird durch Hinzunahme eines Erweiterungsfachs nicht beeinflusst. Das Erweiterungsfach selbst unterliegt keiner Höchststudiendauer. Die erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann zeitlich unabhängig von der ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung absolviert werden.
Um während Ihres Lehramtsstudiums ein Erweiterungsfach hinzuzunehmen, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung in die neue Fächerkombination – bestehend aus Ihrer studierten Fächerverbindung und dem gewünschten Erweiterungsfach – stellen. Die Antragsstellung erfolgt analog zum Vorgehen bei Studiengang- oder Studienfachwechsel. Bitte folgen Sie daher für die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs den Informationen und Hinweisen auf der
zentralen Webseite Studiengang- oder Studienfachwechsel.
Studium eines Erweiterungsfaches durch Lehramtsstudierende einer anderen Universität: Doppelimmatrikulation
Eine Doppelimmatrikulation (zeitgleiche Immatrikulation an zwei Universitäten) ist dann möglich, wenn
- das gewünschte Erweiterungsfach an der Universität Augsburg, nicht aber an Ihrer jetzigen bayerischen Universität angeboten wird.
- Sie weiterhin an einer anderen bayerischen Universität in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind oder das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung vorweisen können.
- Die Studierendenkanzlei Ihrer jetzigen bayerischen Universität die Doppelimmatrikulation an der Universität Augsburg genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden
zentralen Webseiten zum Doppelstudium und dem Studienangebot
Nachträgliches Erweiterungsstudium Lehramt.
Studium eines Erweiterungsfaches durch andere nicht an der Universität Augsburg immatrikulierte Personen
Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, müssen Sie sich zur Aufnahme des Studiums eines Erweiterungsfaches an der Universität Augsburg bewerben und immatrikulieren:
- Absolvent*innen der Ersten Staatsprüfung, exmatrikuliert nach erfolgreichem Studienabschluss
- Lehramtsanwärter*innen im Vorbereitungsdienst (Referendariat), exmatrikuliert nach erfolgreichem Studienabschluss
- Erfolgreiche Absolvent*innen der Zweiten Staatsprüfung
- Lehrkräfte während des Berufslebens
Bitte folgen Sie für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums an der Universität Augsburg den Informationen und Hinweisen unter
„Nachträgliches Erweiterungsstudium Lehramt“. Ansprechpartner*innen für weitere Fragen zur Bewerbung für und Immatrikulation in ein Erweiterungsfach ist die
Studierendenkanzlei der Universität Augsburg.