Bewerbung
Hinweise aktuelles NC-Verfahren
Das Hauptverfahren für NC-Studiengänge außer Humanmedizin läuft noch bis zum 24.08.2025.
- Zulassungsangebot: Am 17.07. wurden die ersten Zulassungsangebote ausgesprochen.
- Platz zurückgeben: Sollten Sie kein Interesse an dem Zulassungsangebot haben, geben Sie bitte den Platz bis zum 21.08. zurück. Nur bis zu diesem Tag sind Änderungen möglich, weil das Portal von hochschulstart dann bis zum Abschluss des Hauptverfahrens gesperrt ist (Portalsperre vom 22.-24.08.).
- Priorisierung: Wie lange ein Zulassungsangebot von der Universität Augsburg bestehen bleibt, ist abhängig von Ihrer vorgenommenen Priorisierung bei hochschulstart. Bitte beachten Sie dabei die Koordinierungsregeln.
- Annahmefrist: Für die Annahme des Zulassungsangebots bei hochschulstart gibt es an der Universität Augsburg keine Annahmefrist. Besteht das Zulassungsangebot noch bis zum Ende des Hauptverfahrens, wird dieses automatisch zur Zulassung.
- Zulassungsbescheid: Sie finden den Zulassungsbescheid im Posteingang Ihres Bewerbungsaccounts im Bewerbungsportal VIBS.
- Frist für die Einschreibung: Nach Erhalt des Zulassungsbescheids haben Sie 12 Tage Zeit, an der Universität Augsburg die Einschreibung zu beantragen. Danach wird Ihre Bewerbung wegen Verfristung vom Verfahren ausgeschlossen, damit andere Bewerberinnen und Bewerber nachrücken können.
- Kein Zulassungsangebot: Hat Ihre Bewerbung aktuell den Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", so nehmen Sie weiterhin am Verfahren teil. Es kann durchaus sein, dass Sie bis zum Abschluss des Hauptverfahrens noch ein Angebot erhalten. Beim Bewerbungsstatus "Vorläufig ausgeschlossen" ist leider kein Zulassungsangebot möglich, da Sie die Zulassungsvoraussetzungen (aufgrund nicht ausreichender Hochschulzugangsberechtigung oder nicht eingereichter Unterlagen) nicht erfüllt haben.
Wer werden Sie nach Abschluss des Hauptverfahrens hier informieren, mit welchen Studiengängen die Universität Augsburg am Koordinierten Nachrücken und Losverfahren teilnimmt.
Koordiniertes Nachrücken
Bewerberinnen und Bewerber, die bislang kein Zulassungsangebot im Hauptverfahren erhalten haben, werden per E-Mail von hochschulstart benachrichtigt und können dann bis zum 27.08.2025 eine Erklärung abgeben, ob sie am koordinierten Nachrücken teilnehmen möchten. Genauere Informationen zum koordinierten Nachrücken erhalten Sie bei hochschulstart oder hier.
Zudem haben auch Interessentinnen und Interessenten, die bislang keine Bewerbung im Hauptverfahren abgegeben haben, die Möglichkeit, sich für diese Studiengänge zu bewerben. Bitte registrieren und bewerben Sie sich nicht nur bei hochschulstart.de, sondern registrieren Sie sich auch über unser Bewerbungsportal VIBS.
Losverfahren
Sollten Sie nicht am koordinierten Nachrücken teilnehmen können, können Sie einen Losantrag stellen. Sollten noch Studienplätze vorhanden sein, werden auch diese Bewerbungen berücksichtigt.
Ob und wie Sie sich bewerben müssen, hängt von Ihrem gewünschten Studiengang und Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab. Bitte informieren Sie sich daher zunächst über das Studienangebot der Universität Augsburg, die nötigen Hochschulzugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung und Vergabe von Studienplätzen.
In folgenden Fällen ist vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich:
- bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung
- wenn kein Abitur, sondern eine berufliche Qualifikation vorliegt
- bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (im ersten und höheren Fachsemester)
- bei Masterstudiengängen (keine Zulassungsbeschränkung, aber es müssen Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt werden)
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Ansprechpartner
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