Zulassungsvoraussetzungen für Studierende mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen:

 

  1. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (bitte prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs). Anerkannte Zertifikate finden Sie auf unseren Webseiten zu den Deutsch-Nachweisen und den Sprachkenntnissen.  Es besteht die Möglichkeit, Deutschkurse in Augsburg zu besuchen; diese werden jedoch nicht von der Universität, sondern von privaten Institutionen angeboten (und sind daher kostenpflichtig). Die Deutschkurse der Universität Augsburg richten sich an bereits immatrikulierte Studierende. Informationen zu den Kursen erhalten Sie im Sprachenzentrum der Universität Augsburg.
  2. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (bitte prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs).
    Hinweis: Sie müssen diesen Nachweis nicht einreichen, wenn Sie Englisch als Muttersprache sprechen oder einen Abschluss an einer Universität haben, an der Englisch die primäre Unterrichtssprache ist. Im letzteren Fall legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor. Studierende mit einem deutschen Abitur benötigen keinen weiteren Nachweis ihrer Englischkenntnisse.
  3. Beachten Sie, welche Unterlagen zur Bewerbung oder Einschreibung beglaubigt sein müssen. Zur amtlichen Beglaubigung sind berechtigt:

    - Stadt-/Gemeindeverwaltungen,
    - Notare,
    - sonstige siegelführende Stellen (z.B. Pfarrämter),
    - die Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat.

  4. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen als von einer/m in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/in vorgelegt werden.

  5. BewerberInnen aus China:
    Für Studierende aus China gelten Sonderregelungen, die von der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft in Peking verwaltet werden. Im Wesentlichen überprüft diese Institution Ihre akademischen Zeugnisse und hält ein etwa 20-minütiges Interview mit Ihnen ab, in dem Ihr akademischer Hintergrund überprüft wird. Die Sprache des Interviews ist Englisch oder Deutsch. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
  6. BewerberInnen aus Indien:
    Für Studierende aus Indien gelten besondere Regelungen, die von der Akademischen Prüfstelle New Delhi an der Deutschen Botschaft in New Delhi verwaltet werden. Im Wesentlichen prüft diese Institution Ihre akademischen Zeugnisse. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
  7. BewerberInnen aus Vietnam:
    Für Studierende aus Vietnam gelten Sonderregelungen, die von der Akademischen Prüfstelle Hanoi an der Deutschen Botschaft in Hanoi verwaltet werden. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle bei.
Hier finden Sie Informationen zu Finanzierung und Stipendien.
 
 
 

Unterkunft:

Studierende, die zu einem Studiengang zugelassen sind, haben das Recht, sich für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zu bewerben, allerdings gibt es in der Regel eine lange Warteliste. Um die Warteliste zu umgehen, können Sie nach Erhalt der Zulassung ein 6-monatiges  Servicepaket erwerben.
 

Die meisten Wohnheime werden vom Studierendenwerk Augsburg betrieben; sie sind verkehrsgünstig gelegen (zu Fuß erreichbar oder gute Straßenbahnverbindung zur Universität). Alle Zimmer sind Einzelzimmer, komplett möbliert, mit Bad und Kochgelegenheit.
 

Nach Ihrer Ankunft in Augsburg können Sie bei der Suche nach einer privaten Unterkunft auch vom  Akademisches Auslandsamt der Universität Augsburg unterstützt werden.

 

 

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