Studentische Vertretung in der EULe
Studentische Partizipationsmöglichkeiten
Bei den jährlichen Hochschulwahlen werden zwei studentische Vertreter*innen direkt von den Studierenden in die EULe (erweiterte Universitätsleitung) gewählt, in der sie von drei beratenden studentischen Mitgliedern unterstützt werden. Sie beide sind gleichzeitig Mitglieder des studentischen Konvents sowie des Universitätsrat und in allen drei Gremien stimm- und redeberechtigt. Darüber hinaus wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt den regulären Sitzungen des AStA und den Sitzungen des AStA-Vorstands beizuwohnen. Die studentischen Vertreter*innen in der EULe in der Legislaturperiode 2022/23 haben sich selbst die Aufgabe gegeben, den Austausch zu überfakultär relevanten Themen in den verschiedenen Gremien zu fördern und studentische Belange besonders gegenüber der Universität deutlich zu machen. Des Weiteren unterstützen sie Anliegen von Studierenden und fakultärer Studierendenvertretungen in den überfakultären Gremien und unterstützen einen intensiven und nachhaltigen Austausch innerhalb der Studierendenvertretung.
Entscheidungen an der Universität, wie bspw. die Änderung von Studiengangs- oder Prüfungsordnungen und Vorschläge für die Besetzung von Professuren werden im Regelfall zuerst innerhalb des betroffenen Studiengangs, Instituts oder (Berufungs-)Kommission getroffen. Bestenfalls sind bei diesen Entscheidungen der Erstellung oder Auswahl bereits Vertreter*innen der Studierenden involviert, die hier die Interessen der Studierende und die studentische Perspektive vertreten. Dies ist aber keine Selbstverständlichkeit und wird an der Universität unterschiedlich gehandhabt.
Die nächste Stufe der Entscheidungsfindung, ist der Fakultätsrat. Hier gibt es eine Person die das Anliegen darlegt. Daraufhin wird die entsprechende Frage im Fakultätsrat diskutiert und ggf. ein Beschluss gefasst. Spätestens an dieser Stelle, können Studierendenvertreter*innen (
StuRas) das erste Mal bei eingreifen und auf Probleme oder Kritik an dem Vorschlag aus Sicht der Studierenden hinweisen. Auch im Fakultätsrat ist es so, dass die Vertreter*innen der Professor*innenschaft hier die Mehrheit im Vergleich zu den anderen Statusgruppen besitzt und Studierende und Vertreter*innen der weiteren Statusgruppen leicht überstimmt werden können. Dieses Problem existiert auch in weiteren (
überfakultären) Gremien, in denen die Vertreter*innen der Professor*innenschaft i.d.R. 50% +1 der Stimmen besitzen. Die Studierendenvertretung setzt sich trotz dessen dafür ein argumentativ die problematischen Stellen in den Entscheidungen zu verändern und alle Stimmberechtigten zu überzeugen, damit Entscheidungen im Sinne der Studierenden und zum Wohl der Universität getroffen werden.
Nachdem erfolgreich eine Änderung von Studiengangs- oder Prüfungsordnungen oder Vorschläge für die Besetzung von Professuren im Fakultätsrat entschieden wurde, wird diese als nächstes in einer der
Kommissionen behandelt. Geht es um Fragen rund um die Lehre oder das Studium, dann ist die entsprechende Kommission (
für Lehre und Studierende) zuständig. Hier sitzen ebenfalls zwei stimmberechtigte Studierende, die bei Unstimmigkeiten aus studentischer Sicht eingreifen können.
Im letzten Schritt müssen die Entscheidungen noch in der
EULe bestätigt werden, in der ebenfalls zwei Studierende stimmberechtigt sind und die Perspektive der Studierenden vertreten. Es ist aber zu beachten, dass in der EULe oft wenig Platz für inhaltliche Diskussion bleibt und dieses Gremium darauf angewiesen ist, dass alle fachlichen, inhaltlichen und formalen Fragen auf Fakultäts-, Instituts- oder Kommissionsebene beraten wurden.
So und wie im Schaubild dargestellt lässt sich das Prinzip der Entscheidungsfindung innerhalb der Gremienstruktur an der Universität darstellen. Dabei ist wichtig, dass alle beteiligten Gremien in ausreichender Kenntnis der Sachlage ihre Entscheidung treffen und Möglichkeiten für eine Diskussion und den Austausch zwischen Vertreter*innen der verschiedenen Gremien bestehen, um fundierte und sinnvolle Beschlüsse zu fassen.
Die Aufgaben der EULe
Die Erweiterte Universitätsleitung nach § 4 Abs. 3 der Grundordnung der Universität:
- berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Universitätsrat zur Beschlussfassung vor,
- entscheidet unter Beachtung der Erkenntnisse der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne auf Vorschlag der Universitätsleitung über Schwerpunkte des Haushalts,
- beschließt über Anträge zur Gliederung der Universität in Fakultäten,
- beschließt die von der Universität zu erlassenden Rechtsvorschriften,
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
- bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen,
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
- beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Universität,
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Universitätsrats, wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz vorgesehen ist.
Kontakt
- Telefon: 0821 598-5168
- E-Mail: eule@asta.uni-augsburgasta.uni-augsburg.de ()
- Telefon: 0821 598-5168
- E-Mail: eule@asta.uni-augsburgasta.uni-augsburg.de ()
EULe-Team 2023/24 der StuVe der Uni Augsburg:
Neben den zwei gewählten und stimmberechtigten EULe-Vertreter*innen gibt es noch drei beratende studentische Mitglieder in der EULe. Die studentische EULe-Vertretung in der Legislatur 2023/24 sind:
- hinten von links: Florian Wolf, Daniel Liepert, Nicolas Frank
- vorne von links: Ruhlat Batal, Klara Wagner
Ehemalige studentische Vertreter*innen in der EULe
2022/23
Philipp Pschera
Ayla Heeg
Nicolas Frank
2021/22
Jarl Hengstmengel
Franziska Tille
2020/21
Andreas Mayer
Natscha Hphenbühler
2019/20
Johannes Kuntscher
Markus Zimmermann
2018/19
Georg Obermayer
Rebecca Schöberl
2017/18
Georg Obermayer
Elias Hechinger
2016/17
Omid Atai
Stefanie Kinz
2015/16
Thomas Müller
Alexander Münzing
2014/15
Patrik Marten
Julia Schlude
2013/14
Julia Schlude
Patrik Marten