Kunstpädagogik (M.A.)
Studieninhalt
Der Masterstudiengang Kunstpädagogik baut konsekutiv auf einem grundständigen Studiengang mit dem Fach Kunst auf und stellt eine forschungsorientierte, künstlerische und kunstdidaktische Erweiterung fachlicher Kenntnisse dar. Die selbstständige, innovative Konzeption und Umsetzung kunstpädagogischer und künstlerischer Projekte mit fachlicher Fundierung und konzeptioneller Durchdringung des künstlerischen und kunstdidaktischen Handelns, bezogen auf schulische und außerschulische kunstpädagogische Berufsfelder, ist Ziel des Studiums. Hierfür sind vertiefte und breit aufgestellte Kenntnisse im Umgang mit künstlerischen Verfahren und bildnerischen Techniken ebenso unerlässlich wie eine fundierte kunstdidaktische Theorienbildung. Eine individuelle Schwerpunktsetzung in den Profilbereichen kunstpädagogischer Forschung, künstlerischer Praxis oder kunstpädagogischer Vermittlung ist möglich.
Berufsperspektiven:
- Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
- Museumspädagogik
- Kunstvereine
- Kunststiftungen
- Verlagswesen
- Privatschulen
- Freier Bildungsmarkt
- Bildungszentren für Erwachsene und Senioren
- Kinder-Jugend-Kunst-Schulen
- Soziale Einrichtungen
Bewerbungsunterlagen
- Nachweis über einen Abschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung, aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte extracurriculare Studienleistungen, Prüfungsleistungen oder Studienzeiten, mit denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt sind, erworben wurden; aus den Nachweisen müssen der Inhalt, der Umfang und das Niveau der erworbenen Qualifikationen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte praktische Tätigkeiten, bei denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden, relevant sind; aus den Nachweisen müssen die Art und der Umfang der Tätigkeit sowie der erworbenen, angewendeten oder vertieften Kompetenzen hervorgehen
- Nachweis über einen Abschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung, aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte extracurriculare Studienleistungen, Prüfungsleistungen oder Studienzeiten, mit denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden; aus den Nachweisen müssen der Inhalt, der Umfang und das Niveau der erworbenen Qualifikationen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte praktische Tätigkeiten, bei denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden, relevant sind; aus den Nachweisen müssen die Art und der Umfang der Tätigkeit sowie der erworbenen, angewendeten oder vertieften Kompetenzen hervorgehen
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf Level C1 bis zur Einschreibung
Nachweise zu den Punkten 1-3 sind als be-/vereidigte Übersetzungen einzureichen, wenn Sie nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind. Bei Abschlusszeugnissen, die in China, Indien oder Vietnam ausgestellt wurden, muss eine APS-Bescheinigung eingereicht werden.
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.
Eine Zulassung zum Studiengang ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich. Dafür muss zusätzlich zur Online-Bewerbung (bzw. online application) bis zur Bewerbungsfrist eine Mappe mit selbständig gefertigten künstlerischen Arbeiten bei der Fakultät eingereicht werden. Mit der Online-Bewerbung (bzw. online application) erfolgt automatisch eine Anmeldung für die Eignungsprüfung.
Kontakt Prüfungsamt
- Telefon: +49 821 598-1111