Beschlüsse des Studentischen Konvents

Hier findet ihr die Beschlüsse, die der Studentische Konvent in den vergangenen Sitzungen gefasst hat.

 

Aufgrund eines Beschlusses des Ältestenrats vom 12.01.2017 wurde festgestellt, dass die Protokolle nicht veröffentlicht werden dürfen. Lediglich die Beschlüsse aus den Sitzungen dürfen veröffentlicht werden.

Die Protokolle aus der Zeit vor dem Beschluss und die Beschlüsse aus der Zeit danach können jedoch immer noch an dieser Stelle eingesehen werden!

Beschlüsse aus der aktuellen Legislatur

Nachfolgend findet ihr die Beschlüsse des Studentischen Konvents aus der aktuellen Legislatur sortiert nach den Sitzungen. Weiter unten findet ihr auch die Beschlüsse aus den vorangegangen Legislaturen.

 

Verantwortungsbewussten Alkoholkonsum bei studentischen Veranstaltungen stärken

Bei Veranstaltungen der überfakultären Studierendenvertretung soll grundsätzlich nicht ausschließlich Alkohol angeboten werden. Es soll eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich Teilnehmer*innen zu keinem Zeitpunkt zum Alkoholkonsum gedrängt fühlen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem für Aktivitäten, die als Trinkspiel konzipiert, sind wie Flunkyball und Bierpong auch die Option zum Konsum von nichtalkoholischen Getränken bedacht wird. Außerdem soll bei der Veranstaltungsbewerbung gekennzeichnet werden, ob bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht.

Der Studentische Konvent empfiehlt den StuRas, Fachschaften und weiteren studentischen Vereinigungen und Initiativen, dies ebenfalls umzusetzen, insbesondere bei Ersti-Veranstaltungen.

Begründung:
In Deutschland ist der Konsum von Alkohol gesellschafltich akzeptiert und nicht mehr wegzudenken. Besonders unter Studerenden ist dies der Fall, so haben ca. 20 % aller Studierenden einen nicht ungefährlichen Alkoholkonsum.
Dieser Thematik sollte die Studierendenvertetung der Universität Augsburg begegnen und mit gutem Vorbild vorangehen. Hierzu gehört es den Alkoholkonsum auf den von der Studierendenvertretung organisierten und durchgeführten Veranstaltungen zu überdenken und sich Konzepte zu überlegen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol hergestellt werden kann. So ist nicht gegeben, dass Spaß nur in Verbindung mit Alkohol stattfinden kann.
Außerhalb des AStA besitzt der Studentische Konvent keine Weisungskompetenz. Trotzdem sollte er Anregungen für die Gestaltung des studentischen Lebens und der universitären Kultur geben und Best Practice vorleben und in die Universität hineinkommunizieren.
Ersti-Veranstaltungen wie z.B. Erstihütten oder Orientierungswochen sind besonders relevant, da erst kurz Volljährige i.d.R. noch weniger Erfahrung mit ihrem Alkohollimit haben, aber auch mit dem Achten auf und Kommunizieren von Grenzen. In Kombination erhöht dies die Gefahr von übergriffigem Verhalten. Gruppen und Personen mit Vorbild-Funktion sollen eine Kultur pflegen, in der kein sozialer Druck zu Alkoholkonsum besteht.
Es gibt verschiedenste Gründe, warum eine Person grundsätzlich oder gerade keinen Alkohol konsumieren möchte oder kann. Dadurch sollte sich niemand vom studentischen Leben ausgeschlossen fühlen oder tatsächlich werden.
 

Entlastung des AStA-Vorstands der Legislatur 2022/23 sowie Geschäftsjahr 2023

Der Studentische Konvent entlastet nach §2a Nr. 2 seiner Geschäftsordnung den AStA-Vorstand der Legislatur 2022/23 sowie den gesamten AStA für das Geschäftsjahr 2023.

Begründung:
Im Geschäftsjahr 2023 haben die Referate des AStA, der AStA-Vorstand sowie zugehörige Gruppen zahlreiche Projekte und Veranstaltungen durchgeführt, an Vernetzungstreffen teilgenommen sowie Anschaffungen getätigt. Nach Überprüfung der tatsächlichen Buchungen von 2023 sind die Antragstellenden der Ansicht, dass im Haushaltjahr 2023 alle Ausgaben und Einnahmen sinnvoll im Rahmen der Aufgaben und Interessen des AStA getätigt wurden, weshalb hierfür um die Entlastung durch den Studentischen Konvent gebeten wird. Im Anhang befindet sich eine Übersicht des vom Konvent beschlossenen Haushalt für 2023 und eine Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Vergleich.
Darüber hinaus werden um die Entlastung des AStA-Vorstands und der Referent*innen aus der Legislatur 2022/23 gebeten. Die Antragstellenden sehen keinen Hinweis darauf, dass der Vorstand oder Referent*innen 2022/23 der Rechenschaftspflicht dem Konvent gegenüber nicht gerecht wurden, noch dass in sonstiger Hinsicht entgegen den Interessen der Studierendenschaft oder Studierendenvertretung gehandelt wurde.
 

Discokugel im HS I

Im HS I, Gebäude C oder altenativ an zentraler Stelle im Hörsaalzentrum soll eine Discokugel installiert werden.

Begründung:
Das Campusleben ist in den letzten zwei Jahren nach der pandemiebedingten Schließung der Universität und vielen weiteren Teilen des öffentlichen Lebens wieder gut angelaufen.
Initiativen, Fachschaften, der AStA und weitere Akteure bemühen sich, eine vielzahl verschiedener Veranstaltungen an der Uni durchzuführen. Leider gibt es bei Partyveranstaltung noch immer für manche Gruppen rechtliche und für alle ehrenamtlichen auch organisatorische und kapazitätstechnische Einschränkungen. Parties finden schon lange nur in externen Räumlichkeiten statt.
Mit einer Discokugel soll den Studierenden eine Inspiration gegeben werden, dass unser Campus, besonders das Hörsaalzentrum, mal ein Ort großer Feiern war und es an der Universität auch Platz für Freude und Beisammensein außerhalb des Studiums gibt. Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass die Discokugel zur Motivation der Studierenden Vorlesungen zu besuchen beiträgt.
Optional kann ein Beleuchtungskonzept erarbeitet werden, welches die Discokugel besser zur Geltung bringt.
 

Änderung der Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet die Veränderung des Punktes „Aufwandsentschädigungen“ in der Übersicht der voraussichtlichen Aufgaben, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg. Dem Punkt „Aufwandsentschädigungen“ werden die beiden Unterpunkte „2 Mitglieder des Präsidiums á 613,53 €“ und „Vertreter*innen in der EULe á 104,00 €“ hinzugefügt. Dies führt zur nachfolgenden Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben.

Künstliche Intelligenzen an der Uni und im Studium

Nach der Freigabe von ChatGPT durch OpenAI am 30.11.2022 erfuhr diese künstliche Intelligenz eine hohe Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Der Hype hat sich mittlerweile gelegt und KI-Anwendungen haben ihren Platz im Alltag vieler Studierender gefunden. Universitäten, die die Menschen der Zukunft ausbilden, sollten sich daher mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen und prüfen, in welcher Form künstliche Intelligenz ihren Platz im universitären Alltag finden kann und soll.

Der Studentische Konvent befürwortet eine stärkere Einbindung künstlicher Intelligenzen in den universitären Alltag. Dazu sind jedoch noch zahlreiche Vorbereitungen zu treffen, um einen sicheren, sinnvollen und zielgerichteten Umgang mit diesen zu gewährleisten. Künstliche Intelligenzen können an Universitäten und im Studium einen Platz finden.

Die Verwendung von künstlicher Intelligenz wirft eine Reihe von Fragen auf, die durch klare Regeln beantwortet werden müssen, um den Studierenden die nötige Sicherheit bei der Verwendung in Lehrveranstaltungen zu geben. Diesbezüglich sind insbesondere Fragen des Urheberrechts und die Frage in welcher Form das Hilfsmittels künstliche Intelligenz angegeben werden muss, nicht geregelt. Die bestehende Lücke hinsichtlich der Etablierung von Regeln führt in letzter Konsequenz zu unerwünschten Bestrafungen von Studierenden, die sich entscheiden, im Rahmen ihres Studiums auf künstliche Intelligenz zurückzugreifen. Der Studentische Konvent ist jedoch skeptisch, ob allgemeingültige Regelungen gefunden werden können, die für alle Fachbereiche sinnvoll anwendbar sind. Daher wird eine Anpassung der Regelungen an die verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Fachbereiche befürwortet.

Die Relevanz künstlicher Intelligenzen für die Zukunft ist evident. Ihre Einbindung in die Lehre muss daher bereits jetzt vorangetrieben werden. Dabei ist entscheidend, dass dies in einem sinnvollen Rahmen geschieht. Dies erfordert sowohl eine Aufklärung der Studierenden über die Verwendung, gegebenenfalls in gesonderten Veranstaltungen, als auch der Lehrenden. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Evaluierung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Lehre erforderlich, um sicherzustellen, dass sie die Lehre nachhaltig verbessert und nicht zu einer zusätzlichen Belastung in den häufig überfüllten Curricula führt.

Die Existenz von künstlicher Intelligenz wirft die Frage auf, ob die gängigen Prüfungsformate noch angemessen sind. So stellen beispielsweise die sogenannten Large Language Models wie ChatGPT etablierte Prüfungsformate, bei denen die Textproduktion im Mittelpunkt steht, grundsätzlich in Frage. Der Studentische Konvent ist sich bewusst, dass der Prozess der Entwicklung neuer Prüfungsformate und deren Umsetzung mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist, sieht darin aber die Chance, die Lehre durch innovative Lehrkonzepte ständig zu überdenken und in der Konsequenz zu verbessern.

Gleichzeitig muss ein Prozess initiiert werden, dessen Ziel es ist, zu eruieren, welche künstlichen Intelligenzen für die Lehre an Universitäten tatsächlich geeignet sind. Ein wesentliches Kriterium ist, dass die Informationen, die von künstlichen Intelligenzen bereitgestellt werden, wissenschaftlichen Grundlagen entsprechen. ChatGPT ist in dieser Hinsicht ein Negativbeispiel, da es oft schlicht unmöglich ist, die bereitgestellten Informationen zu validieren oder sie sich im schlimmsten Fall sogar als falsch herausstellen.

Die zunehmende Präsenz künstlicher Intelligenzen im Alltag von Universitätsangehörigen wirft die Frage auf, wie mit Daten, die diesen zur Verfügung gestellt werden, umgegangen werden sollte. Der Datenschutz ist ein zentrales Recht aller Verwender*innen und muss daher bei allen Anwendungen gewährleistet werden können.

Die Entwicklung künstlicher Intelligenzen ist mit hohen Kosten verbunden, weshalb kommerzielle Angebote in Zukunft eine zunehmend wichtigere Rolle spielen werden. Um allen Studierenden die gleichen Chancen zu gewährleisten, ist es erforderlich, den Zugang zu künstlichen Intelligenzen an Universitäten kostenlos, wie dies bei anderen digitalen Produkten, wie beispielsweise Microsoft Office, schon der Fall ist, zu ermöglichen.

Künstliche Intelligenzen bieten neue, leichtere und besser Wege, Falschinformationen zu generieren. Diese können beispielsweise für Mobbing verwendet werden. Aus diesem Grund müssen an Universitäten Strukturen geschaffen werden, die aktiv gegen derartige Entwicklungen vorgehen und Aufklärungsarbeit betreiben sowie eine Anlaufstelle für Betroffene bieten.

Die zuvor genannten Punkte sind nicht auf die Universität beschränkt, sondern sollten an allen Bildungseinrichtungen Berücksichtigung finden. Eine zielgerichtete Integration von künstlichen Intelligenzen sollte daher an allen Bildungseinrichtungen erfolgen. Dies ist insbesondere für Lehramtsstudierende von Bedeutung, die ihr Studium an Universitäten absolvieren und in Zukunft mit künstlichen Intelligenzen in Bildungskontexten konfrontiert werden.
 

Unterstützung der Radlnacht-Demo am 20. Juli für sichere Radwege und eine bessere Fahrradinfrastruktur in Augsburg

Die Studierendenvertretung unterstützt die Augsburger Radlnacht 2024, welche am 20. Juli abends stattfindet.

Eine gute Fahrradinfrastruktur und sichere Radwege spielen auch für Studierende eine große Rolle und sind zentral für die gute Erreichbarkeit der Universität und damit für gute Studienbedingungen.

Sicheres Radfahren zu allen Jahres- und Tageszeiten spielt für viele Studierende eine große Rolle und sollte daher gefördert werden.

Der Studentische Konvent beauftragt das Referat für Öffentlichkeitsarbeit, die Veranstaltung über den Mail-Newsletter der Studierendenvertretung und deren Social-Media Auftritte zu bewerben. Außerdem dürfen die AStA-Plakatierflächen auf dem Campus zur Werbung genutzt werden. Zudem soll das Studierendenwerk angefragt werden, ob eine Bewerbung über die Tischaufsteller in der Mensa möglich ist.

Begründung:
Fahrradfahren ist ein großer Faktor, um die nachhaltige und klimafreundliche Mobilität der Studierenden zu fördern. Dafür bedarf es neben Abstellmöglichkeiten und Reparaturstationen auf dem Campus auch eine gute Anbindung des Campus der Universität von allen Richtungen sowie gute Verbindungen zwischen den verschiedenen Universitätsstandorten in der Stadt Augsburg.
Die Radlnacht 2024 ist eine Demonstration für eine bessere Fahrradinfrastruktur in Augsburg und um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig sicheres Radfahren zu allen Jahres- und Tageszeiten ist. Die Radlnacht wurde viele Jahre lang von der Stadt Augsburg organisiert. Dieses Jahr übernimmt ein Team aus Ehrenamtlichen, u.a. vom ADFC Augsburg, die Organisation. Sie beginnt mit Picknick und Programm am 19 Uhr und um 21 Uhr geht es auf einen 12km langen Fahrrad-Corso über Augsburgs Straßen.
Fahrradfahren ist schon heute eine umweltfreundliche und gesunde Fortbewegungsmöglichkeit ist, die von vielen Studierenden genutzt wird. Sichere Fahrradwege tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das allgemeine Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Zudem fördern gut ausgebaute Fahrradwege die Mobilität und Unabhängigkeit der Studierenden und stellen so einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des Studienstandorts Augsburg und attraktive Studienbedingungen in Augsburg dar.
Gemäß Art. 27 BayHIG Abs. 2 fallen unter die Aufgaben der Studierendenvertetung unter anderem die Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Belange sowie der sportlichen Interessen der Studierenden. Aus den oben genannten Gründen hilft die Radlnacht beim Voranbringen dieser Ziele, weshalb eine Unterstützung der Veranstaltung in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung fällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - Az 6 C 10/98).
 

Cafeten-Außentüren öffnen! Zugänglichkeit der Alten Cafeteria von außen ermöglichen.

Der Studentische Konvent fordert das Studierendenwerk dazu auf, die Alte Cafeteria während der Öffnungszeiten auch durch die Außentüren zugänglich zu machen.

Begründung:
Gerade zu Beginn der Semester kann man mehrmals täglich verzweifelte Studierende dabei beobachten, wie sie kläglich am Versuch, die Cafete durch die Außentüren zu betreten, scheitern. Derzeit ist die Alte Cafeteria nur über das D-Gebäude erreichbar, was im Vorraum der Cafeteria, bei der CafeBar, zu einer Engstelle führt. Dadurch müssen sich die Studierenden oft durch Menschenmassen drängen, um die Cafeteria betreten zu können.
Besonders in den Sommermonaten intensiviert sich dieses Phänomen, wenn viele Studierende ihre Pausen vor der Cafeteria verbringen. Wer sich ein erfrischendes Getränk oder Eis aus der Cafeteria holen möchte, muss zunächst durch die automatische Schiebetür ins D-Gebäude und anschließend die Engstelle bei der CafeBar passieren. Ein direkter Zugang durch die Außentüren würde diese Situation erheblich verbessern und den Komfort für die Studierenden erhöhen.

Lebensraum Campus – Mehr Sitzmöglichkeiten auf dem Campus schaffen

Die Universitätsleitung soll die Sitzangebote auf dem Campus vervierfachen. Besonders der Bereich um den Universitätssee soll mit mehr Sitzmöglichkeiten ausgestattet werden.

Begründung:
Dreht man an einem sonnigen Tag eine kleine Seerunde auf unserem grünen Campus, so wird man feststellen, dass die meisten Sitzmöglichkeiten, die aktuell existieren, schon besetzt sind. Was nun? Die Wiese ist noch nass, das nächste Kunstwerk auf dem Campus zu unbequem (und eben auch immer noch Kunst). Was bleibt, ist sich wieder in der Bibliothek zu verkriechen und die Luft der Klimaanlage zu veratmen.
Diesem Vorgang könnte Abhilfe geschafft werden. Unser Campus verfügt im Bereich des Sees über große grüne Freiflächen, die im Handumdrehen durch das Ergänzen von Sitzmöglichkeiten den Campus zu einem nutzbareren belebteren Ort machen würden. Die Tatsache, dass meist die Sitzmöglichkeiten schon belegt sind, zeigt: Die Nachfrage danach ist existent und wird aktuell nicht gedeckt.
Bei der Planung und Umsetzung soll aber auch stets darauf geachtet werden, dass die großen Grünflächen und die dortige Flora und Fauna nicht zu sehr beeinträchtigt werden, sodass der Campus ein angenehmer Lebensraum für alle bleibt.
Gute Erfahrungen konnten mit den vielen Sitzmöglichkeiten vor dem Gebäude R der Physik in Richtung Straßenbahn gesammelt werden. Auch die neuen Sitzmöglichkeiten im Innenhof des D-Gebäudes nach dessen Umbau erfreuen sich großer Beliebtheit. An warmen sommerlichen Tagen sind Bänke mit Tischen stets hochfrequent genutzt. Diese dienen auf der einen Seite, um sich mal eine Pause zu gönnen, einen Happen zu essen und auf der anderen auch dazu die eine oder andere für das Studium notwendige Arbeit zu erledigen.
 

Einrichtung von Ruheräumen für beeinträchtigte Studierende

Die Universität Augsburg soll barrierefreie Ruheräume für Studierende einrichten, mit besonderer Berücksichtigung von Studierenden mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen, Entwicklungs- oder Teilleistungsstörungen. Die Räume sollen in ausreichender Anzahl und geeigneter Ausstattung vorhanden sein.

„Die Universität Augsburg versteht sich als Arbeits- und Kommunikationsraum für alle Hochschulmitglieder, Studierende und Beschäftigte. Sie wirkt auf die Realisierung einer inklusiven Hochschule hin. Dabei unterstützt sie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in allen Belangen rund um das Studium und ergreift wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Beschäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung.“1

Des Weiteren sei verwiesen auf das Inklusionskonzept der Universität Augsburg 2022, Kapitel 2.5.: “Ausbau der Barrierefreiheit und mitdenken der Barrierefreiheit bei Neubauten”. Ebenso der Hochschulvertrag 2023-2027, Kapitel 5.2: Abbau struktureller und baulicher Barrieren.

Begründung:
Mit diesem Antrag kommt die Studierendenvertretung (studentischer Konvent) ihrer im Inklusionskonzept der Universität Augsburg von 2022, Unterpunkt 2.6, zugewiesenen Aufgabe nach, Handlungsempfehlungen bezüglich Barrierefreiheit für die Universitätsleitung auszusprechen.
Eine solche Einrichtung zum Nachteilsausgleich existiert an der Universität Regensburg. Diese Rückzugsräume in der Stille mit den Arbeits- und Erholungshilfen erleichtern das Studium.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/verantwortung/inklusion
 

Studentisches Engagement Wertschätzen – Zertifikat Engagierte Hochschule

Die Universität Augsburg soll sich beim VDSI (Verband Deutscher Studierendeninitiativen e. V.) um das Zertifikat Engagierte Hochschule1 bewerben. Bei der Zertifizierung sollen langfristig nicht nur die notwendigen Kriterien erfüllt werden, sondern auch die als hinreichend benannten.

Begründung:
Die gewählte Studierendenvertretung bestehend aus dem Studentischen Konvent, dem AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und den verschiedenen StuRas (Studierendenräte) sind durch die Grundordnung in die universitären Prozesse eingebunden. Ohne die vielen studentischen Initiativen, insbesondere die Fachschaften, würde sich die Arbeit der gewählten Studierendenvertretung deutlich erschweren und viele wichtige Projekte und Unterstützungsangebote für Studierende würden dabei auf der Strecke bleiben. Damit dies auch so bleibt und um bessere Rahmenbedingungen für studentisches Engagement in Initiativen zu schaffen, soll eine Bewerbung um das Zertifikat „Engagierte Hochschule“ vonstatten gehen.
Mit dem Ziel der Erlangung des Zertifikats Engagierte Hochschule müsste die Universität diese notwendigen Kriterien

  • Initiativenpräsenz auf der Hochschulwebsite
  • Möglichkeit zur Nutzung der Räumlichkeiten/Freiflächen für Veranstaltungen
  • Möglichkeit zur Plakatierung und dem Auslegen von Flyern (Campus Marketing)
  • Hinweis auf Möglichkeiten studentischen Engagements in Erstsemester- Informationen
  • Möglichkeit zum Versenden von Rundmails an Studierende
  • Benennung einer Ansprechperson für Initiativen am Hochschulstandort
  • Existenz eines Akkreditierungssystems für Initiativen
  • Bereitstellung eines physischen Postfachs für Initiativen

und mindestens zehn der hinreichenden Kriterien

  • Verankerung konkreter Ziele für die Entwicklung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit am Hochschulstandort in der Hochschulstrategie
  • Zugänglichkeit/Ausleihbarkeit von Materialien (Medienausleihe)
  • Förderung der Durchführung von Initiativen-Infoveranstaltungen (Initiativenmesse/Markt der Möglichkeiten)
  • Anrechenbarkeit von ECTS (z.B. in Wahlpflichtmodulen, General Studies oder bei Praktika)
  • Möglichkeit der Präsenz auf Hochschulevents (z.B. Tag der offenen Tür)
  • Definierte, kommunizierte Rechte und Möglichkeiten für Initiativen
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten zum Arbeiten (z.B. Büro)
  • Ausstellen eines Zertifikates für engagierte Studierende
  • Bereitstellung eines E-Mailaccounts zur Nutzung durch Initiativen
  • Bereitstellung von Programmlizenzen (z.B. Office 365, Zoom)
  • Bereitstellung des Hochschulservers zur Nutzung einer Initiativenwebsite
  • Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei der Anerkennung von Urlaubssemestern
  • Zugang und Auflistung der Fördermöglichkeiten/Fonds für Initiativen
  • Anrechnung des Ehrenamtes bei der Bewerbung für Masterstudiengangsplätze
  • Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei der Empfehlung von Studierenden für Stipendien
  • Angebot von Schulungen für Initiativen an der Hochschule (z.B. zu Vereinsrecht)
  • Finanzielle Unterstützung studentischer Initiativen
  • Anstellung einer für Ehrenamt und Engagement zuständigen Person

umsetzen. Die Umsetzung würde die Arbeit vieler Initiativen vereinfachen. Ebenso sind in den Kriterien auch Punkte, wie die Anrechenbarkeit von ECTS, enthalten, die von der Studierendenvertretung schon länger eine bei Weiten nicht flächendeckend umgesetzte Forderung ist.
Bei der Zertifizierung sollen langfristig nicht nur die notwendigen Kriterien erfüllt werden, sondern auch die hinreichenden. Das Ziel der Zertifizierung ist es, den Wert von studentischem Engagement institutionell aufzuwerten und gleichzeitig zu fördern.
Am Projekt sind bereits herausragende Hochschulen, wie das KIT in Karlsruhe oder die TUM in München beteiligt. Augsburg wäre in diesem Fall die zweite bayerische Hochschule, die sich in die Runde der Beteiligten einreiht.
Der VDSI ist ein Zusammenschluss der 16. Größten Studierendeninitiativen in Deutschland. Mit AISEC, Elsa und ESN sind drei dieser Initiativen auch lokal auf dem Campus vertreten und prägen maßgeblich das studentische Leben auf dem Campus mit.
1 https://www.vdsi.org/zertifikat-engagierte-hochschule
 

Kommunikation der Auswirkungen des sogenannten Genderverbots an alle Universitätsangehörigen

Die Universitätsleitung soll die konkreten Auswirkungen der Änderungen des § 22 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), die zum 01.04.2024 wirksam wurden, an alle Universitätsangehörigen kommunizieren.

Sollte die Universitätsleitung dieser Aufforderung bis zum 21.06.2024 nicht nachkommen, so geht die Forderung an die Dekan*innen über.

Begrüdung:
Am 1. April ist das sogenannte „Genderverbot“ in Bayern in Kraft getreten. Schon im Vorfeld wurde hitzig über die möglichen Auswirkungen diskutiert, auch die mediale Berichterstattung hat dieses Thema vielfach aufgegriffen. Allerdings entstand dadurch sowie durch die unterschiedlichen Auswirkungen der Regelung auf verschiedene Arten von Bildungseinrichtungen sehr viel Unsicherheit über die konkreten Auswirkungen auf den Sprachgebrauch an der Universität.
Ohne an dieser Stelle inhaltlich ins Detail zu gehen – der Studentische Konvent positionierte sich bereits am 05.04.2024 in einer Stellungnahme1 dazu – besteht aber das Problem, dass besonders Studierende und Lehrpersonal verunsichert sind und zum Teil annehmen, sie dürften nun nicht mehr in Lehrveranstaltungen oder Prüfungsleistungen gendern.
Tatsächlich bezieht sich die erweiterte Regelung in der AGO aber auf den „dienstlichen Schriftverkehr“ und die „Normsprache“2 in denen nun „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt [...] unzulässig [sind]“3. Dies bedeutet, dass aktuell eben nicht verboten ist, Sonderzeichen für geschlechtersensible Ausdrucksweisen an Hochschulen im Studium, Prüfungen, Lehre und Forschung zu verwenden, sondern nur die Verwaltung dieser Regelung unterliegt.
Der Studierendenvertretung liegt ein Schreiben vor, welches am 11. April vom StMWK an die staatlichen Hochschulen versendet wurde. Dieses beschreibt, welche konkreten Konsequenzen die Änderung des § 2 der AGO für Hochschulen hat. Darin wird auch aufgeführt, dass dies nicht einzelne Hochschulmitglieder betrifft, solange sie nicht im Namen der Hochschule handeln. Außerdem, dass „vom amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abweichende Sprachregelungen bei der Bewertung von Prüfungsleistungen und Auswahlentscheidungen grundsätzlich kein bewertungsrelevantes Kriterium darstellen können.“4
Dies bedeutet also eindeutig, dass besonders Studium, Lehre und Forschung von dieser Sprachregelung nicht betroffen sind, weshalb der Studentische Konvent die Universitätsleitung sowie die Dekan*innen auffordert, dies wirksam an die Universitätsmitglieder der verschiedenen Statusgruppen zu kommunizieren.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/studentischer-konvent/beschlusse/
2 AGO § 22 Abs. 5 Satz 1 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-22)
3 Ebd., Satz 2
4 Ministerialschreiben SHR-H1112.0/42/15 vom 11.04.2024, S. 3
 

Prekäre Beschäftigung der Studentischen Hilfskräfte beenden – schuldrechtliche Vereinbarungen vollumfänglich umsetzen

Die Universität Augsburg soll die schuldrechtlichen Vereinbarungen, die zum 01.04.2024 in Kraft getreten sind, aus der Einigung im Tarifstreit mit der TdL vollumfänglich umsetzten. Dies bedeutet eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für Studierende, die als Studentische Hilfskräfte beschäftigt sind.

Außerdem soll die Universitätsleitung dem Studentischen Konvent die Anzahl von Studierenden, die als Studentische Hilfskräfte beschäftigt sind, den Anteil der Verträge, die auf unter ein Jahr befristet sind, sowie eine Liste der Begründungen dafür zur Verfügung stellen.

Begründung:
Viele Verträge von Studierenden, die an der Universität Augsburg als Studentische Hilfskräfte (StudHKs) beschäftigt sind, haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Im Tarifstreit mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) wurde eine schuldrechtliche Vereinbarung1 ausgehandelt. In dieser werden neben Mindestentgelten für StudHKs festgelegt wurden. Dieser Teil der Vereinbarung wurde an der Universität Augsburg umgesetzt. Eine flächendeckende Umsetzung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr steht noch aus.
Vielen Studierenden reicht das Geld, das diesen für das Studium zur Verfügung steht, nicht aus. Aus diesem Grund sind sie gezwungen, zu einem Nebenjob zu greifen. Die Universität ist an dieser Stelle auf den ersten Blick ein guter Arbeitgeber. Auf den zweiten Blick lässt sich aber feststellen, dass die Stundenlöhne im Vergleich zu Alternativen geringer ausfallen. Außerdem werden Arbeitsverträge häufig nur für kurze Zeiträume, zum Beispiel 4 Monate ausgestellt. Studierende leiden jedoch unter gestiegen Lebenshaltungskosten, die auch in der vorlesungsfreien Zeit anfallen. Kurze Vertragslaufzeiten führen bei Studierenden zu einer großen Unsicherheit, wie diese in Zukunft finanziell dastehen. Eine Planbarkeit ist dadurch nicht gegeben, die jedoch besonders bei solch eingeschränkten finanziellen Mitteln, wie diese bei Studierenden vorliegen, relevant ist, um sich auf das Studium konzentrieren zu können.
Auch für die Universität dürfte sich Planbarkeit als Vorteil erweisen. So können Studierende, die beispielweise für Tutorien eingesetzt werden, zielgerichteter qualifiziert werden, da deren Qualifizierung längerfristig für eine Verbesserung der Lehre sorgen kann. Auch der Aufwand, sich immer wieder neu um Studierende zu bemühen, führt bei Dozierenden angefangen über Sekretär*innen bis hin zur Personalabteilung zu einem großen zeitlichen Aufwand. Außerdem erweist es sich häufig als schwierig, für die Universität Augsburg für StudHK-Stellen Bewerber*innen zu finden. Ein Teil davon ist sicherlich die prekäre Situation von Studierenden, die als StudHKs beschäftigt sind.
Der Studentische Konvent hat sich am 25.10.2023 der Forderung innerhalb der Tarifverhandlung mit der TdL einen TVStud einzurichten angeschlossen.2 Auch wenn die Bestrebungen nicht erreicht wurden, sollte sich der Studentische Konvent für die Umsetzung der erreichten Verbesserung an unsere Universität einsetzen.
1 Abschnitt IX. Nummer 1 a) https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/231209_Einigungspapier_v._9.12.2023_-_finale_Fassung.pdf
 

Auswirkungen eines Bundesarbeitsgerichtsurteils überprüfen

In seinem Urteil (7 AZR 245/20)1 vom 30.06.2021 präzisierte das Bundesarbeitsgericht den Rahmen möglicher Tätigkeiten Studentischer Hilfskräfte (StudHKs).

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, alle Beschäftigungsverhältnisse von StudHKs nach § 6 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) auf Verträglichkeit mit der Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht zu überprüfen und gegebenenfalls einen rechtssicheren Zustand dieser Beschäftigungsverhältnisse herzustellen.

Über das Ergebnis der Prüfung soll der Studentische Konvent informiert werden.

Begründung:
Beschäftigungen als StudHKs werden nach § 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten des WissZeitVG wie folgt definiert: „Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.“2
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 30.06.2021 festgestellt, dass es sich bei der Beschäftigung der Klägerin im Center für Digitale Systeme (CeDiS), einer zentralen Einrichtung der Freien Universität Berlin, nicht um eine Beschäftigung handelte die im Sinne des § 6 WissZeitVG als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeit zu sehen ist. Aus diesem Grund wurde die Befristung des Vertrages nach § 6 WissZeitVG als unwirksam erklärt.
Viele StudHKs der Universität Augsburg sind als Tutor*innen in der Lehre beschäftigt oder wirken direkt in der Forschung an Lehrstühlen etc. mit. Hier wird eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit im Sinne des § 6 WissZeitVG ausgeführt, da die Tätigkeit die wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützt.
In anderen Bereichen der Universität lässt sich so leicht wahrscheinlich nicht argumentieren, was das Beispiel aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Aus diesem Grund soll die Unileitung aufgefordert werden, die Beschäftigung von StudHKs daraufhin zu überprüfen.
Für Studierende, die aktuell als StudHKs beschäftigt sind und deren Verträge eine Befristung nach § 6 WissZeitVG enthalten und diese nicht unmittelbar die Forschung oder Lehre unterstützen, würde dies bedeuten, dass die Befristungen in dieser Form unwirksam wären.
1 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-245-20/
2 https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__6.html

Dem Campusleben neue Türen öffnen – Welcome back SOP @UniA

Die Universitätsleitung soll den Beschluss vom 18. November 2016, der das Veranstalten von Party-Veranstaltungen in Gebäuden der Universität verbietet, aufheben.

Begründung:
Nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die wir glücklicherweise auf dem Campus hinter uns lassen konnten, ist das Leben auf dem Campus größtenteils wieder zurückgekehrt und eine neue Normalität hat sich eingependelt. Diese zeigt nur leider eine deutlich andere soziale Interaktion der Studierenden untereinander als in der vorpandemischen Zeit. Der Campus als Aufenthaltsort und „Lebensraum“ ist für viele Studierende, die Schulabschluss und Studienbeginn über Onlinelehre erfahren haben nicht mehr so zentral; die Identifikation mit Campus und Universität scheint deutlich geringer als zuvor. Und dies obwohl grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für eine hohe Aufenthaltsqualität am Campus herrschen.
In den letzten Jahren hat die Studierendenvertretung an vielen Fakultäten sowie überfakultär gezeigt, dass sie gewissenhaft Veranstaltungen verschiedenster Art am Campus (z.B. im Rahmen des Campussommer 2022, Phil-Sommerfeste, etc.) organisieren kann, um zum einen den Zusammenhalt unter Studierenden und die Verbindung zum Campus zu stärken und auch den gesetzlichen Aufgaben Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden (BayHIG, Art 27 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3) nachzukommen.
Ein nächster Schritt wäre, zukünftigen Studierendenvertreter*innen den Weg zu bereiten wieder „Party-Veranstaltungen“ in den Räumlichkeiten der Universität durchzuführen, um die Identifikation mit dem Campus, studentisches Leben vor Ort und Partizipationswillen in der Studierendenvertretung zu stärken. Beispiele sind die im Titel genannte SOP, aber auch der Jura-Ball etc.
Seit dem Verbot durch die Unileitung 2016 hat sich in der Studierendenvertretung viel geändert. Die Personen, die die letzte SOP organisiert haben, sind längst nicht mehr aktiv und somit ist dieses Wissen dadurch auch verloren gegangen. Wir sind aber zuversichtlich, dass mit der richtigen Vorbereitung und einem Austausch von erfahrenen Studierenden intern und auch anderer Hochschulen solche Veranstaltungen wieder gut und sicher durchführbar sind und möchten daher diese Tür wieder öffnen.

Panaschieren bei den Hochschulwahlen 2025

Bei den nächsten Hochschulwahlen 2025 soll es die Möglichkeit geben bei der Wahl der studentischen Gremien zu Panaschieren.

Begründung:
Dieser Änderungsvorschlag der Wahlordnung betrifft die Stimmabgabe.
Die Vertreter*innen der Studierenden im Wahlausschuss 2024 fordern, dass nächstes Jahr für die Hochschulwahlen 2025 die Möglichkeit des Panaschierens besteht. Dieser Forderung schließt sich der studentische Konvent an. Panaschieren bedeutet das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch die Wähler*in auf einzelne Kandidat*innen unterschiedlicher Wahllisten.
Sollte dieses Vorgehen bei den Wahlen der anderen Statusgruppen und insbesondere der der Hochschullehrer*innen auf strukturbezogene Probleme stoßen, wären wir zufrieden, wenn dieses Vorgehen nur für die Studierenden gilt – auf fakultärer, wie auch überfakultärer Ebene.
Wir begründen diesen Schritt damit, dass einerseits wir die Erfahrung gemacht haben (genauso, wie bei einer Gemeinde- oder Stadtratswahl), dass die Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung eher danach ausrichten, dass sie die zur Wahl stehenden Personen auch persönlich kennen und gleichzeitig in diesen Fällen die einzelnen Wahlprogramme/-ziele weniger ausschlaggebend als persönliche Bezüge für die Wahl sind. Das Problem beim aktuellen Modell ohne Panaschieren ist jedoch, dass oftmals Bekannte der Wahlberechtigten auf verschiedenen Listen zu finden sind.
Andererseits begründen wir diesen Schritt damit, dass es ebenfalls eine nicht zu geringe Zahl von ungültigen Stimmabgaben bei den Hochschulwahlen der Studierenden gibt (ca. 10 % bei den Konvents Stimmabgaben und ca. 5% bei der EULe/vgl. Ergebnisse 2023 und 2022), bei denen unserer Annahme nach Mitglieder mehrerer Listen gewählt werden. Als Grund nehmen wir an, dass die Studierenden in Ihrem Wahlverhalten an die Gemeinde- und Stadtratswahlen denken, wo im Unterschied zu den Hochschulwahlen ein Panaschieren möglich ist. Diese können in Hinblick auf die Anzahl der Wahlberechtigten, als auch der Anzahl der abzugebenden Stimmen als Vergleichswert herangezogen werden. Daher sehen wir diese auch als Vorbild für unseren Vorschlag, da bei diesem Wahlmodell neben dem Kumulieren auch das Panaschieren möglich ist.
Durch unseren Vorschlag würde das Problem der ungültigen Stimmzettel gelöst werden, wie auch gleichzeitig die Wahlbeteiligung erhöht werden, da viele Studierenden vor allem bekannte Namen und Freund*innen wählen – was sich anhand der hohen Wahlergebnisse von „Phil-leicht wählbar“ zeigt, die jeweils mit Abstand die längsten Wahlvorschläge einreichten.
Zu Frage, warum man dieses Vorgehen erst ab 2025 fordert, lässt sich sagen, dass die Wahlordnung für 2024 bereits in der EULe bestätigt wurde und nicht mehr geändert werden kann, da die nächste EULe-Sitzung zu nah an den Hochschulwahlen liegt. Daher fordern wir die Möglichkeit des Panaschierens bei den Hochschulwahlen 2025.

Stellungnahme: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen

Der Studentische Konvent lehnt jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen ab.

Außerdem nimmt er zum Verbot, das in der Kabinettssitzung am 19.03.2024 beschlossen wurde, wie folgt Stellung.

Stellungnahme: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen

Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg spricht sich gegen jegliche Sprachverbote aus, insbesondere gegen solche, die die Verwendung gendersensibler Sprache untersagen. Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg sieht es als besonders problematisch an, wenn solche Verbote direkte Auswirkungen auf den universitären Alltag haben.

Neben der Freiheit, gendersensible Sprache in jeder Form zu verwenden, ist es wichtig, dass allen Mitgliedern der Universitäten und Hochschulen die Freiheit haben, sich auszudrücken, wie sie möchten.

Am 19. März 2024 wurde im Rahmen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom Minister*innenrat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Mit dieser wird die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in bayerischen Behörden und damit auch in Teilen an Universitäten und Hochschulen verboten.

Bayern beschließt Verbot der Gendersprache / Ministerrat ändert Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung
In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen über die präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
Zitat: Pressemitteilungen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. März 2024 zuletzt besucht am 25.03.2024

Der Paragraph 22 Absatz 5 der AGO wurde nun zum 01.04.2024 durch den nachfolgenden Passus ergänzt.

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.
Zitat: Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 S. 56 zuletzt besucht am 29.03.2024

Es ist zu befürchten, dass ein derartiges Verbot auch in das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufgenommen wird, um dessen Geltungsbereich erheblich auszuweiten. Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg spricht sich gegen ein solches Vorhaben aus.

Die bayerischen Universitäten sowie Hochschulen, einschließlich der Universität Augsburg, sollten sich gegen die Einführung eines entsprechenden Verbots einsetzen, um sicherzustellen, dass an einer Institution, die gegründet wurde, um Wissen zu schaffen, das der Gesellschaft in ihrer Entwicklung dienen soll, auch in Zukunft die sprachliche Weiterentwicklung gewährleistet ist. Universitäten und Hochschulen müssen Stätten des Fortschritts sein und den Weg in eine bessere Zukunft aufzeigen.

Das Narrativ rechtspopulistischer und rechtsradikaler Gruppierungen, dass ein Umdenken in der Verwendung von Sprache, um alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht inklusiv anzusprechen, einen Eingriff in die eigenen Freiheiten darstelle, darf kein Grund sein, darauf mit dem Verbot gendersensibler Sprache zu reagieren. Es ist wichtig, dass Menschen sich inklusiv und umsichtig ausdrücken können und dürfen.

Das Verbot von gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen ist eine Verschleierung der tatsächlichen Probleme an Universitäten und Hochschulen. Studierende haben beispielsweise tagtäglich mit Problemen wie leistbarem Wohnraum, einer ausbleibenden BAföG-Reform oder einer angemessenen Finanzierung der Studierendenwerke zu kämpfen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass ein Studium trotz Abschaffung der Studiengebühren immer noch stark vom familiären Hintergrund abhängt. Statt gendersensible Sprache an Hochschulen und Universitäten zu verbieten, sollte sich die Bayerische Staatsregierung lieber mit dringenderen Problemen auseinandersetzen, die Studierende tagtäglich betreffen und die ein Studium erschweren.

Begründung:

Der Studentische Konvent hat am 10.01.2024 beschlossen, im Namen der Studierendenvertretung der Universität Augsburg einen „Offenen Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023“1 zu unterzeichnen und sich damit gegen das angekündigte Verbot gendersensibler Sprache auch an Universitäten und Hochschulen ausgesprochen.

Deshalb ist nun der logische Schritt, nachdem dieses geplante Verbot eingerichtet wurde, sich auch gegen dieses auszusprechen und sich zu diesem zu positionieren.

1 https://www.geschlechtergerechtesprache.de

Zusätzliche Referent*innenstelle für das Queerreferat

Eine zusätzliche Referent*innenstelle soll für das Queerreferat eingerichtet werden.

Begründung:
Das Queerreferat ist ein sehr aktives Referat. Die beiden Referent*innen und die freien Mitarbeitenden arbeiten alle sehr viel. Damit die Arbeit der sehr aktiven freien Mitarbeitenden aktiver wertgeschätzt werden und die große Menge an Aufgaben (Veranstaltungen, Umsetzungen von Anträgen zu Namensänderung, perspektivisch Unterstützung der Umsetzung der All Gender Toiletten, Organisation Bundestreffen der queeren Hochschulgruppen) gestemmt werden kann, ist es notwendig eine dritte Referent*innenstelle einzurichten. Außerdem ist gerade in der aktuellen politischen Lage eine starke queere Organisation auch an der Universität Augsburg notwendig um die Bedarfe der marginalisierten Gruppe umzusetzen.
 

Geschäftsordnungsänderungsantrag

Aufgrund des § 21 Abs. 8 der Grundordnung der Universität Augsburg (GO) vom 20. Juni 2007 ändert der Studentische Konvent die Geschäftsordnung des Studentischen Konvents vom 19.07.2023, die zuletzt durch Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 25.10.2023 geändert worden ist wie folgt:

§1

In § 15a Abs. 1 Satz 2 wird der Verweis „§ 15 Satz 3“ durch den Verweis „§ 15 Satz 4“ ersetzt.

§2

Abs. 2b des § 6 wird zu Abs. 1a des § 6.

§3

§ 2 wird durch folgenden Abs. 7a erweitert:

    (7a) 1Als „Anträge an den Fachschaftenrat“ werden solche Begehren bezeichnet, die einen Beschluss des Fachschaftenrats über
        1. eine Anweisung an den Allgemeinen Studierendenausschuss,
        2. eine Stellungnahme,
        3. Personalfragen,
        4. eine Handlungs- oder Unterlassungsaufforderung gegenüber einem anderen Organ der Studierendenschaft, zum Gegenstand haben.
    2Alle in dieser Geschäftsordnung getroffenen Regelung zu Anträgen im Sinne des § 2 Abs. 7 gelten entsprechend, mit der Einschränkung, dass nur die Fachschaftenrät*innen stimmberechtigt sind.

§4

§ 2 wird durch folgenden Abs. 8a erweitert:
    (8a) Als „Änderungsanträge zu Anträgen an den Fachschaftenrat“ werden solche Begehren bezeichnet, die eine Änderung eines Antrags im Sinne des § 2 Abs. 7a zum Gegenstand haben.

§5

Die Aufzählung in § 2 Abs. 9 soll wie folgt gefasst werden:
    1. die Einräumung des Rederechts,
    2. die Schließung oder Wiedereröffnung der Redner*innnenliste,
    3. die sofortige Abstimmung,
    4. den Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
    5. die Nichtbefassung mit einem Antrag,
    6. die Aufnahme, Streichung oder Änderung von Tagesordnungspunkten oder deren Reihenfolge,
    7. den Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden,
    8. die befristete Unterbrechung der Sitzung oder
    9. die Vertagung oder Schließung der Sitzung, zum Gegenstand haben.

§6

Die Aufzählung in § 4 Abs. 1 soll durch die nachfolgenden Nummer 4 ergänzt werden.
    4. die befristete Unterbrechung der Sitzung
Die Nummern 4 und 5 werden zu den Nummern 5 und 6.

§7

Diese Änderung wird zum 01.02.2024 wirksam.

Begründung:
Zu § 1: Zuletzt hat der Studentische Konvent den § 15 verändert. Diese Veränderung führte zu einer Verschiebung der Sätze, weshalb der Verweis in § 15a Abs. 1 aktualisiert werden muss.
Zu § 2: Abs. 2b des § 6 sollte aus inhaltlichen Gründen der zweite Absatz in § 6 sein.
Zu den §§ 3 und 4: Nachdem an der Universität Augsburg der Fachschaftenrat kein konstituiertes Gremium ist, wurden in der Praxis Anträge an diesen immer in den Sitzungen des Studentischen Konvents behandelt. Diese Praxis soll in die Geschäftsordnung des Studentischen Konvents aufgenommen werden.
Zu § 5: Die Liste soll erweitertet werden, um allen Mitgliedern des Konvents es zu vereinfachen, regulativ in den Sitzungsverlauf einzugreifen. In vielen Gremien gibt es eine Höchstdauer von Sitzungen. Dies scheint für den Studentischen Konvent keine praktikable Lösung zu sein. Es soll mit der Nummer „Schließung der Sitzung“ eine Möglichkeit geschaffen werden, dass der Konvent in seiner Gesamtheit sich entschließt, die Sitzung zu beenden.
Zu § 6: In der Praxis unterbricht der*die Vorsitzende die Sitzung in der Übereinkunft mit dem ganzen Gremium, ohne darüber abzustimmen. Diese Praxis sollte in der Geschäftsordnung festgehalten werden.

Unterstützung des „Offenen Briefs zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023“

Der „Offene Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023“ soll von der Studierendenvertretung der Uni Augsburg unterstützt und unterzeichnet werden. Es soll sich gegen ein angekündigtes Gender-Verbot positioniert werden.

Begründung:
Ministerpräsident Markus Söder kündigte in seiner Regierungserklärung am 5.12.2024 an, das Gendern an Schulen und in der Verwaltung verbieten zu wollen. Davon werden Universitäten als staatliche Einrichtungen auch betroffen sein. Bereits jetzt hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit einem Schreiben an die Hochschulpräsident*innen darauf hingewiesen, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (bspw. mit Sonderzeichen) für die Kommunikation mit Studierenden nicht zulässig sei. Was genau sich Herr Söder unter einem Gender-Verbot vorstellt, ist noch unklar, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Hochschulen davon betroffen sein werden und die Regelungen nicht strenger werden.
Wir unterstützen den offenen Brief, der sich gegen das Gender-Verbot ausspricht und setzen uns für geschlechtergerechte Sprache und die Gleichbehandlung aller Geschlechter ein. Gerade im wissenschaftlichen Kontext ist eine präzise Sprache, beispielsweise durch das Verwenden geschlechtergerechter Sprache, wichtig. Jede Person an der Universität sollte frei entscheiden können, wie er*sie sich ausdrücken möchte und die Möglichkeit haben, sich durch geschlechtergerechte Sprache inklusiv auszudrücken. Ein sensibler Umgang mit Sprache ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sie zur Reproduktion sozialer Ungleichheit beitragen kann. Ein Verbot setzt ein falsches Zeichen – ein Zeichen der Ungleichheit statt der Inklusion.
 

Einrichtung von All-Gender Toiletten an der Universität Augsburg

In die Gebäude A, B, D, E, F, G, H, L, N, R, S, W, „Medizin“ und „Alte Universität“ der Universität soll mindestens eine geschlechtsneutrale Toilette eingerichtet werden. Hierfür fordern wir eine Umbeschriftung ausgewählter Toiletten: Die hierdurch geschaffenen All- Gender Toiletten sollen mit den anbei hinzugefügten Piktogrammen neu beschriftet werden. Diese sollen symbolisch zu verstehen geben, ob die vorliegende Toilette lediglich Sitzkabinen oder auch zusätzliche Pissoirs aufweist, ob sie barrierearm ist oder auch ein Wickeltisch vorhanden ist.

Dabei sollen sich die geschlechtsneutralen Toiletten aufgrund einer möglichst einfachen Erreichbarkeit möglichst im Erdgeschoss des jeweiligen Gebäudes befinden. Bevorzugt werden sollen hierbei Räumlichkeiten, die bereits mit einem Wickeltisch ausgestattet sind, damit Elternteile diese geschlechtsunabhängig ohne Einschränkungen nutzen können.

Barrierearme Toiletten sind prinzipiell geschlechtsneutral zu beschriften, soweit dies an einzelnen Stellen noch nicht geschehen ist. Uns ist dabei wichtig zu betonen, dass auch Toiletten ohne Barrierearmheit geschlechtsneutral beschriftet werden sollen.

Im Idealfall sollen 5% der Toiletten eines Gebäudes geschlechtsneutral beschriftet und somit für alle Studierenden zugänglich sein.

Für zukünftig geplante Neubauten fordern wir, dass hingegen mindestens 10% der sanitären Einrichtungen eines Gebäudes in Form von Einzelkabinen (eigenes Waschbecken, Desinfektionsmöglichkeiten, Menstruationsprodukte, sowie eigenen Mülleimer) aufgebaut werden und somit geschlechtsunabhängig nutzbar sein sollen.

Anbei des Antrags werden sowohl beispielhafte Piktogramme zur Umbeschriftung der Toiletten als auch eine Liste der Toiletten, welche sich zum entgendern eignen, angefügt.

Begründung:
Die Vereinten Nationen formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), welche eine nachhaltige und weltweit friedliche Entwicklung bis 2030 anstrebt. Das SDG 6 bezieht sich hierbei auf „Sauberes Wasser und Sanitäranlagen“. Es beschreibt die Verfügbarkeit sanitärer Einrichtungen als Menschenrecht und als eine von 17 Bedingungen für ein friedlicheres gesellschaftliches Miteinander. Auch wenn wahrscheinlich vielen Menschen dies nicht bewusst ist, da eine verfügbare Toilette für die meisten Menschen in Mitteleuropa eine Selbstverständlichkeit darstellt: Sanitäre Einrichtungen sind ein Grundrecht und auch hier an der Uni Augsburg müssen alle Studierenden die Möglichkeit erhalten, diesem Recht ohne Diskriminierung, Angst und Scham nachgehen zu können.
Neben den Sustainable Development Goals greift auch Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG), welches betont, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts weder benachteiligt, noch bevorzugt werden dürfen. Hierbei wird deutlich, dass Menschen, welche nicht in die binäre Geschlechterordnung passen, demnach genauso das Recht auf die Nutzung, für sie eingerichteter sanitärer Anlagen haben.
Die Universität Augsburg selbst beschreibt die Umsetzung einer „uneingeschränkte[n] Freiheit Aller zu Wissensvermehrung, Wissenserwerb und Wissensbewahrung“ als eine ihrer Verpflichtungen. Diese setzt sie allerdings nicht um, solange es Studierende gibt, die in ihrem Studierendenalltag versuchen, auf das Trinken verzichten, um möglichst lange nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Sie setzt sie nicht um, solange es Studierende gibt, die möglichst den Toilettengang meiden und somit Situationen von Scham und Angst vor Diskriminierung und Anfeindungen versuchen, zu verhindern.
Bereits im Jahr 2000 schätzte die Biologin Anne Fausto-Sterling den Anteil intergeschlechtlicher* Menschen innerhalb der Gesamtbevölkerung auf 1,7%. Die Uni Freiburg veröffentlichte zudem im Jahr 2016 die Zeit-Vermächtnisstudie, welche den Gesamtanteil nichtbinärer Personen auf rund 3,3% schätzt. Übertragen auf die Universität Augsburg sind aktuell circa 1.000 Studierende, sowie weitere Mitarbeitende und Angehörige der Universität, von den Auswirkungen einer zweigeschlechtlichen Denkweise bei der Beschriftung der Toiletten direkt betroffen.
Verantwortlich für die Umsetzung dieser benötigten strukturellen Bedingungen ist die Unileitung. Ihre Aufgaben bestehen darin, ein Klima zu etablieren, in welchem alle Personen diskriminierungsfrei studieren und arbeiten können. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, in der Zeit, die in der Universität verbracht wird, auf eine angemessene Toilette gehen zu können.
Geschlechtervielfalt ist Realität in der gesamten Hochschule. Daraus resultiert eine gleichstellungs- und diversitätspolitische Verantwortung, welcher wir uns mit diesem Antrag widmen möchten.
[...]
 

Befürwortung von Online-Hochschulwahlen

Unter dem Hintergrund, dass wie im Beschluss des Studentischen Konvents „Hochschulwahlen online“ vom 06.07.2022 gefordert, eine Prüfung für die Durchführung der Hochschulwahlen durch eine Onlinetool stattfindet, spricht sich der Studentische Konvent für die Einführung von Online-Hochschulwahlen aus.

In den dafür ins Leben gerufenen Arbeitskreis, entsendet der Studentische Konvent die Vertreter*innen im Wahlausschuss.

Begründung:
Die Durchführung der Hochschulwahlen in einem Onlineformat scheint wenig Nachteile mit sich zu bringen. Im Gegenteil kann auf eine höhere Wahlbeteiligung gehofft werden. Außerdem ist diese wahrscheinlich nachhaltiger, da auf die vielen Mengen Papier in Form von Wahlzetteln verzichtet werden kann. Ob sich eine Umstellung aus einer ökonomischen Perspektive lohnt, ist unklar, die nicht mehr benötigten Personalkapazitäten sollten die Durchführung und die Organisation jedoch verschlanken können.
 

Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg, die vorgeschlagene Übersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der überfakultären Studierendenvertretung.

Begründung:
Der Haushalt musste aufgrund kleiner Probleme nochmal überarbeitet werden.

Die Übersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gründen der geheimhaltung an dieser Stelle nicht veröffenlticht werden.

Antisemitismus und Rassismuss an der Universität Augsburg langfristig ernst nehmen - Einrichtung eines Kompetenzzentrums Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg

Der studentische Konvent der Universität Augsburg empfiehlt der Universitätsleitung die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg, das sich langfristig folgenden Aufgaben widmen soll:

  • Interdisziplinäre Forschung und Lehre im Bereich der Antisemitismusforschung, der Rassismusforschung und der Postcolonial Studies.
  • Aktive Wissenschaftskommunikation der Forschungsergebnisse mit der Zivilgesellschaft durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Workshops und Publikationen.
  • Entwicklung und Durchführung von didaktischen Konzepten für Lehrkräfte zur Aufklärungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in der politischen Bildung sowie in und außerhalb der schulischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung.
Begründung:
Das vergangene Jahr hat auf verschiedene Weisen die Notwendigkeit aufgezeigt, gegen Antisemitismus und Rassismus vorzugehen. Ein Beispiel stellt die sogenannte Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger und der gesellschaftliche Umgang mit dem neonazistischen und antisemitischen Flugblatt dar. Das andere Beispiel ist, ohne Zweifel, das von der Hamas begangene Pogrom am 7. Oktober diesen Jahres, welches der Welt, in einer seit dem Ende der Shoah nicht mehr gesehenen, wahllosen antisemitischen Vernichtungswunsch zur Schau gestellt hat. Den Opfern dieses Pogroms der Hamas und den Opfern des dadurch hervorgerufenen Militäreinsatzes gilt unser Mitgefühl. Diese Beispiele zeigen eindrücklich, dass immer noch gegen Antisemitismus und Rassismus gehandelt werden muss, weltweit und damit auch in Augsburg.
In diesem Zusammenhang dürfen die Klagen der Lehrerverbände über die Zunahme von Antisemitismus und Rassismus an den Schulen nicht vergessen werden. Gesellschaftlich zeigt sich die Schwierigkeit im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sowie eine Unfähigkeit im Umgang mit gezielter Desinformation, gerade wenn es sich um israelbezogenen Antisemitismus handelt. Dies darf aber unter keinen Umständen bedeuten, dass die Abschiebungen von Menschen ein adäquates Mittel gegen Antisemitismus darstellen würden. Da es sich hierbei auch um persistente Phänomene handelt, hilft keine kurzfristige Aktion, sondern nur eine langfristige Institutionalisierung von gezielter Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation in diesen Bereichen.
Ebenso hat das 20. Jahrhundert neben den Menschenrechten zu zwei zentralen Erkenntnissen geführt, hinter die nicht mehr zurückgetreten werden darf. Dies sind die Erkenntnisse der Antisemitismusforschung wie auch die Erkenntnisse aus dem Kreis der Decolonial and Postcolonial Studies. Trotz der Tragweite dieser beiden Erkenntnisse mangelt es in der aktuellen Wissenschaftslandschaft an interdisziplinären Projekten, welche versuchen, diese Erkenntnisse miteinander zu vermitteln. Das Kompetenzzentrum könnte hierbei ein Signal für die Wissenschaftsgemeinschaft und ein Schritt in die Zukunft sein.
Die Universität Augsburg würde sich für ein solches Kompetenzzentrum auch aufgrund der Stadtgeschichte Augsburgs besonders eignen, denn die Frühe Neuzeit Augsburgs sticht vor anderen Städten zweifach heraus. Zum einen wurde im Jahre 1438 zum ersten Mal die Jüdische Gemeinde Augsburgs durch den Rat der Stadt vertrieben, ein Akt, an dem sich die Stadt erheblich bereicherte. Zum anderen haben die mächtigen Augsburger Handelsfamilien der Fugger und Welser massiv in den frühen Kolonialismus des 16. Jahrhunderts investiert und damit bedeutende Gewinne gemacht. So haben die Welser ab 1528 das heutige Venezuela kolonialisiert und diese Kolonie bis 1556 ausgebeutet, während die Fugger aktiv an der Sklavenarbeit in den spanischen Kolonien verdienten. Anlass genug für ein solches Kompetenzzentrum, da hier auch in der Regionalgeschichte Forschung möglich ist.
All dies vermittelt einen langfristigen Handlungsbedarf in der Forschung und der Lehre gegen Antisemitismus und Rassismus. Diesem Bedarf könnte das empfohlene Kompetenzzentrum für Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg begegnen und so einen Beitrag für ein friedlicheres 21. Jahrhundert leisten.
 

Ergänzungen weiterer Geschlechtsoptionen

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, Studierenden auf Formularen mehrere Optionen zur Geschlechtsangabe zu bieten.
Bei der Einschreibung an der Universität stehen aktuell die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "undefiniert/keine Angabe" zur Auswahl. Auf dem Formular zur Namensänderung fehlt letztere Option, hier gibt es nur "männlich", "weiblich" und "divers". Diese Auswahl muss auf allen Formularen verbessert und vereinheitlicht sowie durch weitere Optionen ergänzt werden.
Hierfür soll ein Expert*innenrat errichtet werden. Dieser Rat soll sich aus Personen aus dem Büro für Chancengleichheit, Forschenden aus dem Bereich Gesundheitssoziologie und von Seiten der Studierendenvertretung mit Personen aus dem Queerreferat und dem Referat für Gender und Gleichstellung zusammensetzten. Der Expert*innenrat soll mithilfe gemeinsamer Diskussionsrunden entscheiden, welche weiteren Geschlechtsangaben sinnvoll sind um die Lebensrealitäten von Studierenden, die sich nicht mit den bestehenden Optionen identifizieren können, abzubilden und ihre eigenen Identitäten anzuerkennen.
Begründung:
Seit dem Wintersemester 2020/21 wird in den Statistiken der Universität Augsburg die Option „divers“ gelistet. Laut diesen Statistiken sind unter den Studierenden nur 10 Personen1, die den Gendereintrag „divers“ angegeben haben.
Dies sehen wir jedoch nicht als Beweis, dass alle anderen Personen entweder „männlich“ oder „weiblich“ sind, sondern vielmehr, dass die bisherige Regelung der geschlechtlichen Vielfalt der Studierenden nicht gerecht wird. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Zudem ist der Begriff „divers“ stark biologistisch geprägt, da er viel mehr auf intergeschlechtliche Menschen als auf nichtbinäre Menschen ausgerichtet ist. So werden Gender-Realitäten jenseits der Intergeschlechtlichkeit nicht mit einbezogen, was seit Jahren kritisiert wird.
Die neu zu erarbeitenden Optionen sollen als Selbstbezeichnung dienen können, was bedeutet, dass Menschen sich mit dieser identifizieren und sich selbst so nennen würden.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/ueber-uns/zahlen/
 

Transparente Kommunikation für die Möglichkeit der Namensänderung

Der studentische Konvent fordert die Studierendenkanzlei auf, transparent die Möglichkeiten und Anforderungen für die Änderung von Namen und/oder Geschlechtseintrag an der Universität Augsburg bekanntzugeben, insbesondere über die Webseite.
Aktuell steht nur das unkommentierte Formular auf der Webseite1. Hier wird nicht erklärt, welche Dokumente nötig bzw. ausreichend sind, etwa der dgti*-Ergänzungsausweis. Somit werden Barrieren geschaffen, die einfach zu beheben sind.
Auch gilt dies bei der Änderung von Mail-Adressen im Rahmen der Namensänderung. Hier entstehende Fragen, etwa bezüglich des Zugangs zu früheren Mails, sollten direkt kommuniziert werden.
Ein positives Beispiel bietet hier die Uni Bamberg. Diese erklärt beim Formular die nötigen Dokumente2 und hat zusätzlich ein FAQ3, um viele dabei bestehende Fragen zu beantworten.
Dies wäre ein unkomplizierter Schritt zu einer queerfreundlicheren Universität.
Begründung:
Zu einer queerfreundlichen Universität gehört, bestehende Hürden abzubauen.
Gerade bei diesem Formular handelt es sich um eine dieser Hürden. Die nötigen Dokumente werden nicht beschrieben, obwohl sie nicht offensichtlich und ggf. mit weiteren Anträgen verknüpft sind.
Auch hat die Namensänderung erhebliche Implikationen, die im Voraus klar sein sollte. Dies betrifft beispielsweise die Auffindbarkeit des vorherigen Namens, die Handhabung in laufenden Veranstaltung sowie Mailverteiler.
Diese Hürden können davon abhalten, die Möglichkeit der Namensänderung zu nutzen.
Die Uni Bamberg zeigt hier, wie eine bayerische Universität mit wenig Aufwand einen praktischen Unterschied machen kann, der über Statements hinausgeht.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/organisation/einrichtungen/studierendenkanzlei/antrage/
2 https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/veraenderungsmeldung/
3 https://www.uni-bamberg.de/antidiskriminierung/faq-trans-und-studium/
 

Änderung der RZ-Kennung ermöglichen nach Namensänderung

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und das Rechenzentrumdazu auf, die Möglichkeit zur Änderung der RZ-Kennung zu schaffen. Dies ist aktuell nicht möglich.
Betroffen sind alle Menschen, die bei ihrer Immatrikulation einen anderen Namen führten als im weiteren Verlauf der Universitätszugehörigkeit, wie beispielsweise trans* Personen oder Verheiratete.
Durch den Antrag auf Änderung persönlicher Daten werden in der Regel alle Daten wie die E- Mail-Adresse und die Namenseintragung auf Digicampus ausgetauscht, nur die RZ-Kennung bleibt bestehen. Dies ist eine große und relevante Lücke in der respektvollen Behandlung aller Studierenden. Betroffene müssen sich schließlich mit einem Namen, der nicht ihrer ist, auf Digicampus, STUDIS, oder vielen weiteren Seiten anmelden.
Besonders im Fall von Studierenden, die ihren Vornamen geändert haben, kann dies im Sinne der Rechtssicherheit zu Problemen führen. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz enthält bußgeldbewährte Regelungen gegen die Offenbarung des früheren Geschlechtseintrags. Da aus der RZ-Kennung oft der Vorname abgeleitet werden kann, drohen hier der Uni Klagen, sofern keine Änderung vorgenommen wird.
Begründung:
Ein produktiver Studienalltag an der Uni Augsburg erfordert in der Regel das tägliche Einloggen auf Digicampus. Hierbei werden Studierende, die den Namen, den sie bei ihrer Immatrikulation angegeben haben, nicht mehr verwenden, durch Eingabe der RZ-Kennung weiterhin mit diesem konfrontiert. Dieses sogenannte Deadnaming kann jedoch ernsthafte Folgen für betroffene Studierende haben.
So ist beispielsweise bei trans* Personen die Nutzung der auf dem Deadname basierenden RZ-Kennung keineswegs nur eine unwichtige Kleinigkeit. Deadnaming entwertet nicht nur die Geschlechtsidentität der Betroffenen, sondern kann diese auch retraumatisieren oder zu Selbsthass und Depressionen führen.1 Die Forschung zeigt, dass die ständige Nennung des Deadnames erhebliche negative psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.2
Nicht zuletzt kann das tägliche Deadnaming schließlich auch den Erfolg des Studiums extrem mindern, bzw. den Studienalltag erschweren. Somit ist die Möglichkeit der Änderung der RZ- Kennung überaus wichtig, auch wenn dies Arbeit bedeutet.
1 https://www.nuutro.de/deadnaming
2 Shipherd, J. C., Berke, D., & Livingston, N. A. (2019). Trauma recovery in the transgender and gender diverse community: Extensions of the minority stress model for treatment planning. Cognitive and Behavioral Practice, 26(4), 629–646. https://doi.org/10.1016/j.cbpra.2019.06.001
Beschluss: Änderung der RZ-Kennung ermöglichen nach Namensänderung
 

Namensergänzung bereits nach Selbstauskunft für universitätsinterne Kommunikation

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und die Studierendenkanzlei auf, in universitätsinterner Kommunikation die Nutzung eines Alternativnamens nach Selbstauskunft zu ermöglichen, der dort den amtlichen Namen ersetzt.
Aktuell ist eine Namensänderung nur mit einem Ergänzungsausweis der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) möglich. Wir fordern stattdessen, dass bereits eine Selbstauskunft der Studierenden bei der Studierendenkanzlei genügt, beispielsweise in Form eines dafür erstellten Formulars, um zumindest eine Ergänzung des amtlichen Namens durchzuführen. Dabei soll der Alternativname in der uniinternen Kommunikation den amtlichen Namen ersetzen, wenn Studierende diesen aus diversen Gründen nicht (mehr) verwenden. Die universitätsinterne Kommunikation betrifft beispielsweise die Namensanzeige auf Digicampus oder Teilnahmelisten.
Diese Möglichkeit soll sowohl durch einen Antrag als auch bei der Immatrikulation gegeben sein.
Auf offiziellen Dokumenten muss bekanntlich aus rechtlichen Gründen weiterhin der amtliche Name verwendet werden. Auch eine Erneuerung der Campuskarte ohne vorhandenen Ergänzungsausweis sehen wir kritisch, da sich Studierende so beispielsweise bei Fahrkartenkontrollen nicht richtig ausweisen können. Die Namensergänzung ohne den dgti- Ausweis und stattdessen durch Selbstauskunft geht also nicht über die Kommunikation innerhalb der Universität hinaus, ist aber hier erforderlich.
Begründung:
Die Beantragung des dgti-Ergänzungsausweises stellt für einige Studierende eine Hürde dar. So kann es für einige Menschen eine psychische Belastung darstellen, den Ausweis bei der dgti zu beantragen. Außerdem belaufen sich die Kosten für den Ausweis auf aktuell 19,99€. Die hat am Ende des Monats nicht mehr jede*r Studierende zur freien Verfügung. Außerdem sollte es Studierende nichts kosten müssen, von der Universität mit dem gewünschten Namen angesprochen zu werden. Sie sollte stattdessen die Selbstauskunft sowie die Identität der Studierenden respektieren und auch ohne Vorlage eines Ergänzungsausweises den Namen für die interne Kommunikation ändern.
Unter dem Punkt „Gender und Diversität, Heterogenität“ auf der Website beschreibt die Uni Augsburg ihr Leitbild wie folgt: „Die Diversität von Studierenden der Universität Augsburg im Hinblick insbesondere auf Gender, [...] werden als wertvolle Bereicherung anerkannt und bei der Weiterentwicklung von Studien-, Lehr- und Unterstützungsangeboten berücksichtigt. Die Universität wirkt in Studium und Lehre auf die Realisierung von Chancengleichheit [...].“1 Diese beidenselbst auferlegten Grundsätze verfolgt die Universität mit der aktuellen Regelung zur Namensänderung aber nicht. So wird die Diversität der Studierenden nicht berücksichtigt, wenn diese aus ganz verschiedenen, persönlichen Gründen noch keinen Ergänzungsausweis besitzen. Das wiederum spricht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Hierunter fällt schließlich auch, dass alle Studierende, unabhängig ihrer finanziellen Situation, das Recht darauf haben, innerhalb der Universität mit dem Namen angesprochen zu werden, mit dem sie sich identifizieren. Sogenanntes „Deadnaming“, beispielsweise auf Digicampus, kann nicht zuletzt sehr unangenehm, oder sogar retraumatisierend für betroffene Studierende sein und sich so negativ auf den Studienalltag auswirken.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/ueber-uns/leitbild/leitbild-lehre/
 

Aufwandsentschädigung für Mitglieder der überfakultären Studierendenvertretung

Der Studentische Konvent erkennt den zeitlichen Aufwand, der mit den Aufgaben des Präsidiums des Studentischen Konvents, sowie den Aufgaben der EULe-Vertreter*innen einhergeht, an.
Deshalb fordert der Studentische Konvent eine Aufnahme von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Präsidiums des Studentischen Konvents in den Haushalt der Studierendenvertretung, wie dies für den AStA-Vorstand üblich ist. Sowie eine Aufwandsentschädigung für die EULe-Vertreter*innen wie für die StuRät*innen üblich.
Begründung:
In den letzten Haushalten der Studierendenvertretung war der Punkt Aufwandsentschädigung für den AStA-Vorstand (derzeit 613,53€) enthalten. Ähnlich wie für die Mitglieder des AStA- Vorstands, stellt die Mitgliedschaft im Präsidium des Studentischen Konvents einen großen zeitlichen Mehraufwand dar. Deshalb sollen auch die Mitglieder des Präsidiums des Studentischen Konvents mit solch einer Aufwandsentschädigung bedacht werden.
Darüber hinaus wäre auch eine Aufwandsentschädigung für die gewählten Vertreter*innen der Erweiterten Universitätsleitung wünschenswert. Diese könnte sich in der Höhe an den Aufwandsentschädigungen der Studierendenrät*innen der Fakultäten orientieren (derzeit 104€).
 

Übersicht der voraussichlichten Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg, die vorgeschlagene Übersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der überfakultären Studierendenvertretung.
Begründung:
---
Die Übersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gründen der Geheimhaltung an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

Gegen Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland

Der Studentische Konvent spricht sich grundsätzlich gegen Studiengebühren aus.

Seit dem Inkrafttreten des BayHIG Anfang 2023 ist es den bayerischen Hochschulen möglich, Studiengebühren für Studierende zu erheben, die nicht aus der EU kommen. Die TUM hat diese bereits eingeführt in Höhe von mehreren tausend Euro pro Jahr, andere Hochschulen ziehen dies in Erwägung.

Diese Kosten bedeuten, dass ausschließlich Menschen mit reichen Familien sich ein Studium in Deutschland leisten können, was sehr viele ausschließt. Dies bedeutet nicht nur eine Ungerechtigkeit, sondern die so ausgeschlossenen Menschen würden auch unsere Uni nicht mit ihrer Anwesenheit bereichern.

Begründung:
Zwar sind aktuell keine Pläne der Uni Augsburg in diese Richtung bekannt, weshalb es um eine grundsätzliche Positionierung geht, damit dies auch so bleibt.
Wie schon beim Bildungsstreik und der Hörsaalbesetzung von 2009 ist diese grundsätzliche Positionierung wichtig, da Studiengebühren immer mit einer massiven Bildungsungerechtigkeit einhergehen. Von dieser Position darf die Universität und der Studentische Konvent nicht abrücken, gerade weil es sich hier um eine vunerable Gruppe handelt.
Die neu eingeführte Möglichkeit für Studiengebühren in Art. 13 BayHIG ist deutschlandweit einzigartig, was die Wichtigkeit des Widerspruchs erhöht, damit dies nicht auch in anderen Hochschulen und Bundesländern eintritt.
Dieser Antrag fällt in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung gemäß Art. 27 BayHIG, da er die wirtschaftlichen und soziale Belange der Studierenden, die Pflege der Beziehungen zu ausländischen Studierenden sowie die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden betrifft.
 

Haushaltsänderungsantrag

Der Haushaltspunkt „Wasserspender mit AStA-Werbung“ welcher 4000€ umfasst, soll neu aufgeteilt werden. 1000€ dieses Punkts soll in den neuen Haushaltspunkt „Soundboks“ und 1300€ in den neuen Haushaltspunkt "Handpritschenwagen" umgewandelt werden.

Begründung:
Begründung für den Handpritschenwagen:
Unser Bierbank-Transportwägelchen ist kaputt gegangen und absolut nicht für die rauhen Beanspruchungen auf dem Campus ausgelegt. Zudem wollen wir eine Möglichkeit, um größere Mengen Material (z.B. Biertischgarnituren, Getränkekisten, Pavillons, Sektgläser, Flyerkisten, Popcornmaschine, Glühweinkocher, Glühwein, Soundboks, Kaffee, Aufsteller und was man sonst so bei Veranstaltungen braucht) sicher und gut auf dem Campus (auch zwischen den Gebäuden) transportieren zu können.
Daher wollen wir einen Wagen, auf dem Bierbänke gut transportiert werden können (Tisch+Bank = 75cm) und der entsprechend viel Zuladung hat dafür und Luftbereifung hat, um auf dem Pflaster gut fahren zu können.
Gelagert werden soll dieser im "Kabuff" neben den Biertischgarnituren, weshalb die dortige Türe das Nadelöhr für die Breite des Wagens darstellt, daher soll dieser ca 80cm breit sein. Dieser soll auch über das AStA-Verleihsystem den Hochschulgruppen und Sturäten etc. für die Nutzung zugänglich gemacht werden.
Es wurde davor geprüft ob die Universität schon einen ähnlichen Wagen der die Anforderungen erfüllt, dies wurde jedoch von mehreren Stellen verneint und eine Anschaffung unsererseits begrüßt.
Begründung für die Soundboks:
Mit einer Soundboks soll die Bekanntheit des AStA gesteigert werden, indem Veranstaltungen akoustisch besser wahrnehmbar werden. Zudem soll Sie für Veranstaltungen jeder Art der verschiedenen Referate (z.B. Kulturreferat, Referat für Studentische Freiräume oder Referat für Umwelt und Klima genutzt werden können und ebenfalls über das AStA-Verleihsystem Hochschulgruppen und StuRäten zugänglich gemacht werden für Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Zudem kann diese zusammen mit der Soundboks des StuRa Phil-Soz im Stereobetrieb eingesetzt werden.

Unterstützung TVStud

Der Studentische Konvent unterstützt die Bestrebungen innerhalb der Tarifverhandlung des TV-L 2023, einen TVStud (Tarifvertrag für die Studentischen Hilfskräfte (SHKs)) zu erreichen. Deshalb beauftragt er den AStA mit folgenden Aufgaben:

  1. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über die anstehenden Tarifverhandlungen und den TVStud über eine Rundmail und die weiteren Mittel des Öffentlichkeitsreferats informiert werden.
  2. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über Planungstreffen, Aktions- und Streikaufrufe für die Tarifrunde informiert werden, sofern der AStA davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
  3. Im Namen des Studentischen Konvents eine öffentlichkeitswirksame Pressemitteilung an die Lokalpresse schicken, in der dieser die Bestrebungen für einen TVStud unterstützt.

Begründung:
Aktuell sind lediglich Studentische Hilfskräfte in Berlin Teil eines Tarifvertrags. Für studentisch Beschäftigte in anderen Bundesländern gelten entsprechend keine einheitlichen Regeln, sondern die unterschiedlichsten Vertragsarten, Bestimmungen und Nebenabsprachen. Ein Gewirr an höchst unterschiedlichen und intransparenten Regelungen, ohne die Möglichkeit, sich konkret und unabhängig über die Vertrags- und Arbeitsbedingungen zu informieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Arbeitsbedingungen – hinsichtlich Stundenlohn, Befristungsdauer, Personalvertretung und Urlaubszeit – lediglich die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllen müssen.
Da Studentische Hilfskräfte an Universitäten in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Organisation des Alltags ganz wesentliche Arbeit leisten, sollte diese auch durch einen Tarifvertrag anerkannt werden. Der TVStud hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen aller studentisch Beschäftigten einheitlich und gleichermaßen zu verbessern. Ebenso führt dieser zu einer besseren Ausfinanzierung der Universitäten und erhöht damit die Qualität des Lehr- und Wissenschaftsbetriebs an den jeweiligen Universitäten.
Dank den Bemühungen der bundesweiten TVStud-Initiative wurde die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag in den Forderungskatalog der kommenden TV-L-Runde (Tarifrunde der Länder) aufgenommen. Das ist eine einmalige Chance, die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung von SHKs zu verbessern. Diese Chance sollte auch der Studentische Konvent in Augsburg ergreifen und die Bestrebungen für einen TVStud unterstützen und den AStA damit beauftragen. Auch ist die Organisation von SHKs zurzeit schwierig, da der Personalrat der Universität Augsburg bisher nur jene Beschäftigten der Universität anspricht und aktiv organisiert, die bereits unter TV-L arbeiten. Somit hat der AStA hier die Möglichkeit, die Vernetzung von SHKs zu unterstützen.
Diese Unterstützung und der Aufruf für den TVStud können somit mittelfristig für Anerkennung sorgen, Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualität der Universität Augsburg steigern.

 

Denkmal für die CampusCat

Die Universität Augsburg möge ein Bronze-Denkmal auf einem Podest für die CampusCat errichten.

Begründung:
Am 14. September 2023 † ist traurigerweise die CampusCat (Kater Leon) bei ihrer Besitzerin verstorben. Die CampusCat begleitete seit 20091 zahlreiche Generationen an Studierenden in ihrem Uni-Alltag und begeisterte durch ihre Zutraulichkeit; sie half durch sämtliche Prüfungsphasen, Vorlesungen usf.. Neben den persönlichen Kontakten begeisterte die CampusCat auch in Online-Präsenz zunächst auf Facebook2 und später auch auf Instagram. Auf den beiden Plattformen zusammen folgen über 43.000 Menschen der CampusCat und begeisterten sich für ihre Welt. Die CampusCat musterte sich zweifelsohne zum Wahrzeichen der Universität3, erlang bemerkenswerte Berühmtheit über etwaige News-Artikeln und sogar einer eigenen Wikipedia-Seite. Auch von offizieller Seite bestätigte die Universität 2021, dass die CampusCat in einem expliziertem Wir-Gefühl zu uns gehört: „Wir freuen uns sehr, dass Leon zu uns gehört...“4.
Der Tod der CampusCat sorgte für ein breites öffentliches Interesse und in den Kommentaren zeichnete sich schnell der explizite Wunsch der Studierenden ab, ein dauerhaftes, lebensgroßes Denkmal für die CampusCat zu errichten.
Der Vorschlag eines Spendenaufrufs in der Kommentarsektion unter der traurigen Nachricht auf der campuscataux Seite, für einen Bronzeabguss der CampusCat, stoß auf viel positives Feedback und 230 Likes, der Kommentar: „Campus cat Statue Button“ wurde über 250 Mal geliked. Etliche weitere Kommentare äußerten hierzu den selben Wunsch.5
Es ist die Pflicht der Studierendenvertretung diesem explizitem Wunsch der Studierenden nachzukommen und gemeinsam mit der Universität eine adäquate Erinnerung an Leon zu schaffen, der die Universität über viele Jahre bereicherte. Wir verabschieden uns in Trauer von Leon, komm gut rüber über die Regenbogenbrücke.
1 https://www.hallo-augsburg.de/campus-cat-augsburg-wo-ist-die-campus-cat-der-uni-augsburg_yGM
2 https://www.facebook.com/CampusCatAux/
3 https://unishop-augsburg.com/accessoires/accessoires/7/campus-cat
4 https://hohe-tiere.pinguinpod.de/2021/08/campus-cat-der-kater-im-hoersaal/
5 https://www.instagram.com/campuscataux/

 

Stellungnahme zum Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“

Mit der nachfolgenden Stellungnahme positioniert sich der Studentische Konvent zu den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“ sowie der Thematik, die durch diesen aufgekommen ist.

Stellungnahme:

Der Studentische Konvent erachtet es als wichtig, sich mit queeren Thematiken auseinanderzusetzen. Dazu gehört ein heteronormativitätskritischer Diskurs an der Uni – ein Problembewusstsein für Heteronormativität: Dies ist ein gesellschaftliches System, das queere Menschen unsichtbar macht, in ihrer Entfaltung unterdrückt und ihnen Gewalt zufügt.

Mit großer Verwunderung nehmen wir daher nun das bundesweite Interesse im Internet und der Presse an einem Antrag wahr, der noch gar nicht im Studentischen Konvent diskutiert und abgestimmt wurde. Dass diesem Antrag dabei mit einer Mischung an Belustigung und moralisierender Abscheu und Ekel begegnet wird, kann anhand der Wortwahl zum Teil mit queerfeindlichen Einstellungen erklärt werden, die immer noch tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Außerdem zeigt sich ein Unverständnis über die Strukturen und Funktionsweise der Studierendenvertretung und wenig Wille, diese genauer zu recherchieren: Zunächst haben alle Studierenden ein Antragsrecht, der betreffende Antrag ist nicht als „Position der Augsburger Studierendenvertretung“ zu verstehen.

Queere Studierende erleben täglich Diskriminierung am Campus. Beispiele dafür sind die Unmöglichkeit, die RZ-Kennung, also den Namen des Uni-Accounts, an einen neuen Vornamen anpassen zu lassen und die ausschließlich binär-gegenderten Toiletten. Diese und andere Probleme, die vor allem queere Studierende, aber auch andere Universitätsangehörige, betreffen, müssen sichtbar gemacht und gelöst werden.

Der Studentische Konvent freut sich über die diskursive Anregung durch den Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“, der das nicht-heteronormative Ausleben von Sexualität auf die Tagesordnung setzt und steht dafür ein, dass alle Studierenden der Universität ihr Antragsrecht weiterhin frei nutzen können.

Dass genau dieser Tagesordnungspunkt aus den Themen der nächsten Konventssitzung gegriffen und aufs Schärfste kritisiert wird, zeigt wieder einmal, dass studentische Belange in der Gesellschaft wenig Beachtung finden – es sei denn, sie behandeln Themen, die als Kuriosum berichtet werden können, wie etwa das Ausweichen auf Zeltplätze bei eklatanter Wohnungsnot. Es ist bezeichnend, dass auch queere Belange offenbar bei vielen in diese Kategorie fallen. Diese Aufmerksamkeit fehlt auch bei aktuellen dringenden Problemen, wie der dramatischen studentischen Armut, der nicht mit adäquaten Anpassungen beim BAFöG begegnet wird und die durch Zinserhöhungen beim KfW-Studienkredit auf über 9% sogar noch befeuert wird.

Ein weiterer Missstand, den wir an dieser Stelle unterstreichen wollen, ist die fehlende Partizipationsmöglichkeit der Studierenden an den universitären Strukturen. Die Beschlüsse des studentischen Konvents formulieren lediglich ein studentisches Anliegen gegenüber der Universitätsleitung und interessierten Öffentlichkeit. Die Umsetzung ist nicht bindend, wir sind vom Wohlwollen der Universitätsleitung abhängig. Wenn die Universitätsleitung ein studentisches Anliegen nicht teilt, kann sie den entsprechenden Antrag ohne Weiteres ignorieren. Das hat konkrete Nachteile für die Studierendenschaft, die zwar mit Abstand die größte Statusgruppe an einer Universität darstellt, deren Einfluss auf universitäre Entscheidungsprozesse aber marginal ist: Während der Corona-Pandemie beispielsweise wurde die studentische Perspektive auf die Maßnahmenpolitik der Universitätsleitung ausgeblendet, obwohl insbesondere Studierende die Konsequenzen dieser Entscheidungen getragen haben. Auch auf diesen fundamentalen Missstand soll an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.

Abschließend verurteilt der Studentische Konvent jegliche offen rechtsextremen, behindertenfeindlichen und menschenfeindlichen Kommentare, die in großer Zahl geschrieben wurden. Es ist von großer Bedeutung, in der momentanen öffentlichen Debatte queere und explizit auch trans* Leben zu schützen und für eine queerfreundliche Universität einzustehen.

Begründung:
Der Newsletter des Studentischen Konvents, der am Montag, den 22.10.2023, vom Präsidium des Studentischen Konvents an alle Studierenden der Universität Augsburg versandt wurde, enthielt als ein Thema der Sitzung am 25.10.2023 den Antragstitel „Gloryholes im Hörsaalzentrum“, was zu einer großen medialen Reaktion führte. Dieser Antrag soll dem Studentischen Konvent die Möglichkeit geben, sich zu den Geschehnissen, als auch der Thematik des Antrags unabhängig von dessen Beschlussausgang positionieren zu können.

In Zusammenhang mit diesem Thema gibt es eine Pressemitteilung des Prädidiums des Studenktichen Konvents, die ihr hier finden könnt.

 

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Ergänzungen des § 6

§ 6 Grundsatz der Nicht-Öffenltichkeit der Geschäftsordnung des Studentischen Konvents soll ein weiterer Absatz hinzugefügt werden.

(2b)
Neben den Mitgliedern des Studentischen Konvents können bei nicht öffentlichen Sitzungen die Mitglieder des AStA-Vorstands, die Referent*innen des AStA und die vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden teilnehmen. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 1 Abs. 5 gilt für die in Satz 1 genannten Personen entsprechend.

Begründung:
Von den Mitgliedern des AStA-Vorstands, den Referent*innen des AStA und den vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden wird erwartet, dass diese über deren Tätigkeit dem Studentischen Konvent berichten. Hierfür ist es notwendig, dass diese an den Sitzungen teilnehmen können. Mit dieser Regelung würde die gelebte Praxis diese Vertreter*innen als Gäst*innen zugelassen zu werden obsolet und in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben.

 

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Abstimmungen

Satz 2 des § 15 der Geschäftsordnung des Studentischen Konvents, soll wie folgt abgeändert werden.

2Enthaltungen werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt; sind die Mehrzahl der abgegeben Stimmen Enthaltungen, so gilt die Abstimmung als ergebnislos. 3Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Die bestehenden Sätze 3 bis 5 sollen zu den Sätzen 4 bis 6 werden.

Begründung:
Entfallen in einer Abstimmung eines Antrags mehr Stimmen auf Enthaltung als Zustimmungen oder Ablehnungen so sollte solch ein Antrag nicht als Angenommen oder Abgelehnt betrachtet werden. Der Ausdruck einer Enthaltungsmehrheit im Studentischen Konvent ist ein Zeichen dafür, dass eine Debatte nicht hinreichend geführt wurde, um eine Entscheidung zu fällen oder dass das behandelte Thema keine hinreichende Relevanz hat. In diesen Fällen sollte die Abstimmung als ergebnislos betitelt werden.

 

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Anpassungen

Der Begriff Präsident*in soll an allen Stellen der Geschäftsordnung durch den Begriff Vorsitzende*r ersetzt werden.

In § 2 Begriffe soll der Begriff Fachschaftenräte durch Fachschaftenrät*innen ersetzt werden.

Die 1. Anlage soll zu Kapitel VIII. Fakultätsberater*innen werden. Artikel 1 wird demnach § 22a und Artikel 2 § 22b. Das bisherige Kapitel VIII. wird dann zu Kapitel IX. Verweise auf die Anlage müssen angepasst werden.

Begründung:
In der Geschäftsordnung wird an mehreren Stellen der Begriff Präsident*in verwendet. Auch wenn im Sprachgebrauch die*der Vorsitzende verwendet wird, sollte an allen Stellen in der Geschäftsordnung Vorsitzende*r gebraucht werden, da die*der Präsident*in in der Geschäftsordnung nicht definiert ist.
Alle Benennungen in der Geschäftsordnung sind in gendergerechter Sprach formuliert. Der Begriff Fachschaftenräte jedoch nicht. Auch dieser soll in gendergerechter Sprache dort niedergeschrieben werden.
Die Anlage ist einfach unschön, weshalb diese in die Geschäftsordnung integriert werden soll. Die Fakultätsberater*innen tauchen unter § 2 Begriffe, weshalb gerechtfertigt ist, dass diese auch innerhalb der Geschäftsordnung definiert werden.

Beschlüsse

Der Studentische Konvent tagt in der Regel in der Vorlesungszeit einmal im Monat. Die Protokolle bis zum 12.01.2017 sind hier nach Legislaturen geordnet abgelegt.

 

Sitzung vom 26.4.2023

Offener Brief: Upgradelösung für's Semesterticket

Der studentische Konvent unterzeichnet den folgenden Offenen Brief an die AVV:

Offener Brief: Upgradelösung fürs Semesterticket muss Priorität werden

 

Sehr geehrte Verantwortliche des AVV,

 

zum 1. Mai startet das Deutschlandticket, mit dem der gesamte deutsche Nahverkehr für 49€ im Monat genutzt werden kann. Zeitgleich haben alle Augsburger Studierenden das Semesterticket. Dies ist ein Solidarticket, d.h. alle zahlen es als Teil des Semesterbeitrags. Dieses Modell hat sich bewährt. Für das aktuelle Sommersemester kostet es 65,50€ und damit monatlich 10,92€.

 

Nur 37,5% aller Studierenden leben im Stadtgebiet Augsburg [1], weshalb wir die Einführung des 49€-Tickets ausdrücklich begrüßen. Allerdings werden viele Studierende nach aktueller Planung durch die Kosten des Semestertickets im Semesterbeitrag zusätzlich belastet. Statt 49€ werden alle Studierenden, die ein Deutschlandticket nutzen möchten, mit 59,92€ monatlich belastet, ohne dadurch Vorteile zu haben.

 

Wenn man bedenkt, dass das Deutschlandticket als Jobticket für Berufspendler zusätzlich vom Arbeitgeber gefördert wird, zeigt das, dass wir als Studierende bei der Umsetzung wieder vergessen wurden. Besonders, da mehr als 1/3 aller deutschen Studierenden armutsgefährdet sind [2], Tendenz steigend. Ein Wegfallen der Doppelbelastung entspricht dem Wert von mehreren Mahlzeiten im Monat.

 

Wir fordern daher zeitnah die Einführung einer sogenannten Upgradelösung, die bereits in anderen bayerischen Städten und Verkehrsverbünden wie Nürnberg [3] und Regensburg [4] praktiziert wird. Bei dieser Lösung muss für das Deutschlandticket nur der Differenzbeitrag zum Semesterticket gezahlt werden, sodass die Gesamtkosten nicht mehr als 49€ pro Monat betragen. Diese Upgrade-Möglichkeit wird auch von der Verkehrsministerkonferenz gefordert. Die Option soll zum Start des Deutschlandtickets verfügbar sein. [6]

Als Studierendenvertretungen erreichen uns viele Anfragen zu diesem Thema, wir können jedoch keine Antworten geben. Aus der Presse erfahren wir widersprüchliche Informationen. Die verzögerte Einrichtung einer Datenschnittstelle zwischen der Studierendenkanzlei und dem AVV darf nicht auf Kosten der Studierenden gehen. Wir fordern eine sozial gerechte Lösung und einen rückwirkenden Ausgleich zum 1. Mai, wie es in Nürnberg bereits angewendet wird. [3].

Für uns ist klar: Was für andere bayerische Studierende geht, muss auch hier möglich sein. Die Umsetzung der Upgradelösung in Augsburg muss eine Priorität werden. Der AVV soll seine Verantwortung wahrnehmen und eine adäquate Lösung für die Mobilität der Studierenden anbieten. Diese Lösung kann nicht bis zur geplanten Einführung des 29€-Tickets im September warten [5].

Außerdem ist eine bessere Kommunikation über den Fortschritt nötig. Unsere Studierenden möchten wissen, ob sie sich das Ticket leisten können.

Mit freundlichen Grüßen,

die Studierendenvertretungen von Universität Augsburg und Technischer Hochschule Augsburg

 

[1] https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/statisiken_und_geodaten/statistiken/kurzmitteilungen/KM_2020_07_Studierende_in_Augsburg.pdf

[2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html

[3] https://www.sueddeutsche.de/bayern/verkehr-49-euro-ticket-studis-in-muenchen-und-nuernberg-privilegiert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230409-99-256639

[4]https://www.rvv.de/semesterticket#upgrade

[5] https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-29-euro-ticket-studenten-nahverkehr-1.5768170

[6] Beschluss- Sammlung der Verkehrsministerkonferenz am 22./23. März 2023 in Aachen, Punkt 5.1 https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/23-03-22-23-vmk/23-03-22-23-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Begründung

Anders als in anderen Städten haben wir noch keine Upgradelösung für das Semesterticket, und auch nur sehr spärliche Informationen. Um Aufmerksamkeit hierfür zu schaffen, wurde zusammen mit der Studierendenvertretung der TH Augsburg ein offener Brief erarbeitet.

Antragsstellende: Alexander Mayer, Florian Lenz

 

Strukturelle Stärkung der Augsburg Studierendenvertretung

Transparenz und Wissensweitergabe sind von zentraler Wichtigkeit in der Funktionsfähigkeit der Studierendenvertretung. Hier gibt es jedoch keine zentralen Strukturen, weshalb bei personellen Wechseln viel Wissen und Erfahrung verloren geht sowie ein Einstieg schwierig ist.

Der Studentische Konvent erkennt dieses Problem an.

Als Lösung beauftragt der Studentische Konvent das Referat für Hochschulpolitik sich für eine zentrale Struktur zur Wissensverwaltung einzusetzen beispielsweise in Form eines Wikis. Dieses soll mindestens vom Studentischen Konvent und dem AStA verwendet werden, wünschenswert ist aber eine Verbreitung in der gesamten Studierendenvertretung.

Um die Nicht-Öffentlichkeit zu wahren, können Bereiche unter Passwortschutz gestellt werden. Im Sinne der Transparenz soll aber möglichst viel öffentlich zugänglich sein.

Begründung

Egal ob Kommissar*innen, die zu Beginn ihrer Amtszeit keine Informationen über die Arbeit in dem Gremium haben oder fehlendes Grundwissen der breiten Studierendenschaft über die Strukturen und Aufgabenbereiche der Studierendenvertretung der Universität Augsburg – in solchen Situationen könnte ein Wiki Abhilfe schaffen. Dies ist ein Problem. Hochschulpolitik in all ihren Facetten ist oft sehr kompliziert. Mühsam angehäuftes Wissen muss bisher persönlich weitergegeben werden, oder es geht verloren.

Teilweise wird an Lösungen gearbeitet wie z.B. Netzlaufwerken, diese betreffen aber nur Einzelstrukturen wie einzelne StuRas oder auch AStA-intern. Auch geschriebene Anleitungsdokumente sind nicht optimal. Sie sind schnell veraltet,  haben eine höhere Hürde zur Aktualisierung und sind schlechter aufrufbar.

Andere Studierendenvertretungen haben hier einen Weg gefunden. Als gutes Beispiel ist hier die StuVe der FAU Erlangen-Nürnberg zu nennen, die seit mindestens 10 Jahren ein Wiki führt, in dem sowohl Anleitungen, Beschreibungen von Ämtern, als auch jahrelange Protokolle zu finden sind an einem Ort.

https://wiki.stuve.fau.de/

Dieses bietet eine ganze Reihe an Vorteilen:

Die Nutzung ist sehr niedrigschwellig. Die beste Lösung bringt wenig, wenn sie nicht benutzt wird. Dies ist aber ein großer Vorteil eines Wikis. Alles findet sich auf einer Seite. Zur Bearbeitung ist kein Programm nötig, alles findet auf der Webseite statt in einem simplen Texteditor.

Das Wissen ist gesammelt an einem Ort. Um aktuell etwas in Erfahrung zu bringen, ist oft auch schon das Wissen nötig, wen man fragen muss. Dies löst ein Wiki, insbesondere auch für Menschen, die noch nicht tief in Hochschulpolitik drin sind. Auch langfristig ist es so gesichert.

Der technische Aufwand würde sich in Grenzen halten. Ein Wiki ist eine Standardlösung. Außerdem hostet das Rechenzentrum Confluence, das genau für solche Zwecke gedacht ist. Ob dieses auch genutzt werden kann, soll geprüft werden.

Antragsstellende: Alexander Mayer

 

Sitzung vom 17.05.2023

Streichung eines Referatspostens beim Referat für Gender und Gleichstellung

Im Referat für Gender und Gleichstellung soll ein Referent*innenposten gestrichen werden.

Begründung

Im Referat für Gender und Gleichstellung ist seit längerem einer von zwei Referent*innenposten unbesetzt und es besteht keine Aussicht auf eine schnelle und effektive Nachbelegung des vakanten Postens. Da die Abwesenheit von Referent*innen (auch durch vakante Posten) bei den Sitzungen des Allgemeinen Studierendenausschusses die Beschlussfähigkeit in den Sitzungen und somit der Funktionsfähigkeit des Allgemeinen Studierendenausschusses gefährdet, fordern wir, dass ein Referent*innenposten für das Referat für Gender und Gleichstellung gestrichen wird.

Antragsstellende: Lisa Kirmser, Ayla Heeg, Celine Feldengut, Leo KRysl, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer

 

Streichung eines Referatspostens beim Referat für Studentische Freiräume

Im Referat für Studentische Freiräume soll ein Referent*innenposten gestrichen werden.

Begründung

In der bisherigen Legislaturperiode 2022/23 hat das Referat für studentische Freiräume nicht aktiv an der Arbeit des Allgemeinen Studierendenausschusses mitgewirkt. Nun ist nur ein Referent*innenposten besetzt und es besteht keine Aussicht auf eine schnelle und effektive Nachbelegung des vakanten Postens. Da die Abwesenheit von Referent*innen (auch durch vakante Posten) bei den Sitzungen des Allgemeinen Studierendenausschusses die Beschlussfähigkeit in den Sitzungen und somit der Funktionsfähigkeit des Allgemeinen Studierendenausschusses gefährdet, fordern wir, dass ein Referent*innenposten für das Referat für Studentische Freiräume gestrichen wird.

Antragsstellende: Lisa Kirmser, Ayla Heeg, Celine Feldengut, Leo KRysl, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer

 

Angemessene Mülltrennung und -entsorgung an der Universität Augsburg sicherstellen!

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, den Konventsanträgen vom
18.04.2018, 14.11.2018 und 03.02.2021 zur Mülltrennung nachzukommen.
Wie bereits in den genannten Anträgen aus dem Jahr 2018 und 2021 geschildert, wird die Universität
Augsburg aufgefordert, in einem ausreichenden Maße für eine ordentliche Mülltrennung zu sorgen (Plastik, Restmüll, Papier) und hier genügend Mülleimer für die einzelnen Müllsorten bereitzustellen.

Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass der getrennte Müll korrekt von der Universität Augsburg entsorgt wird. Damit erhofft sich der studentische Konvent insgesamt eine größere Recyclingquote
des Abfalls an der Universität.

Begründung

Das Müllproblem an der Universität Augsburg wird seit vielen Jahren und von verschiedensten
Gremien, universitären Zusammenschlüssen und Vereinen thematisiert. Trotzdem ist leider
bislang vergleichsweise wenig erreicht worden.

Die Universität ist ein Bildungsort, an dem Studierende im Normalfall viele Stunden in der Woche
verbringen, was ein durchdachtes Müllvermeidungs- beziehungsweise Mülltrennungskonzept
unvermeidlich macht. Erfreulicherweise ist vor dem Eingang zur Alten Cafeteria bereits seit
geraumer Zeit eine Sammelstelle mit ordentlicher Mülltrennung eingerichtet, jedoch ist eine
Sammelstelle für den Gesamtcampus mit über 20.000 Studierenden zu wenig.

Den Studierenden die Fähigkeit zur Mülltrennung - Stichwort Fehlwürfe - abzuerkennen, ist eine
Farce, vor allem, da durch das steigende Umweltbewusstsein der Gesamtbevölkerung in den
letzten Jahren auch den an der Universität studierenden beziehungsweise arbeitenden Personen
eine gestiegene Sensibilisierung dahingehend unterstellt werden kann. Des Weiteren kann mit
Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, angefangen mit Hinweisschildern an den Mülleimern,
die Fehlwurfquote noch weiter reduziert werden.

Zudem ist von einer Reformuniversität zu erwarten, dass Sie auch im Bereich Umweltschutz und Recycling ihrer Verantwortung nachkommt. Gesellschaftliche Verantwortung bezieht sich auch auf den Bereich Umweltschutz und hinsichtlich der von Wolfgang Klafki als epochales Schlüsselproblem bezeichnete Umweltfrage.

Um das Leitbild der Universität zu zitieren:

"Die Universität Augsburg ist vom Freistaat Bayern als Reformuniversität gegründet worden. Ihrem Wahlspruch 'Scientia et Conscientia' entsprechend will sie Wissen durch Forschung, Lehre und Studium gewissenhaft mehren und das Wissen gesellschaftlich verantworten

Sie fördert selbständiges Handeln und soziale Verantwortungsbereitschaft. Mit der Wissensmehrung, dem Wissenserwerb und der Wissensbewahrung in der Aus- und Weiterbildung trägt sie zur persönlichen und öffentlichen Bildung bei."

Die Universität fördert die Diskussion gesellschaftlicher und hochschulpolitischer Fragen und nimmt dazu Stellung. Ihre Tätigkeit in Forschung und Lehre macht sie der Öffentlichkeit verständlich. Sie weckt deren Interesse und rechtfertigt deren Unterstützung und Vertrauen. Ihre Angehörigen tragen im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz dafür eine besondere Verantwortung.

Diesem Leitbild sollte die Universität auch nachkommen.

Antragstellene: Florian Lenz

 

Fairteiler an der Universität

Der studentische Konvent erinnert die Universitätsleitung an seinen Beschluss von 15.12.2021, von vor über 14 Monaten, zum Thema Fairteiler an der Universität:

An der Universität soll in Zusammenarbeit von Gremien der Studierendenschaft mit Einverständnis der Universitätsleitung wieder einen Fairteiler von Foodsharing auf dem Campus einrichten. Dieser soll

i)  an einem zentralen Ort platziert werden,

ii)  nur während der Vorlesungszeiten bestückt werden und

iii)  mehrmals wöchentlich von nicht mehr genießbaren Lebensmitteln befreit werden.

Der Studentische Konvent fordert zum Sommersemester 2023 einen Fairteiler an der Universität Augsburg. Dieser soll nach den im oberen Antrag genannten Richtlinien und den Hygienevorschriften von Foodsharing geführt werden und entsprechend diesen von dafür zuständigen Studierenden regelmäßig gereinigt werden. Zuständig für die Organisation der regelmäßigen Reinigungen soll  das Referat für Studentische Freiräume des AStA sein. Wenn dies nicht funktioniert, soll der Fairteiler wieder geschlossen werden.

Die Universitätsleitung bzw. eine von ihr beauftragte, dafür zuständige Person soll für die Umsetzung eines Fairteilers an einem geeigneten Ort mit den Zuständigen Mitarbeitenden des AStA Kontakt aufnehmen, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.

Dem Studentischen Konvent erachtet einen Standort in der Nähe des Phil-Büros oder der Alten Cafete oder im C-Gebäude als geeignet, da dort viele Studierende erreicht werden können.

Begründung

Begründung des Antrags vom 15.12.2021: Mit der Schließung des Frei*raums ist auch der Fairteiler von Foodsharing aus der Universität verschwunden. Gerade von einer Universität sollte man aber den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung nicht vertreiben. Deshalb soll in zentraler Lage wieder ein Fairteiler installiert werden. Damit dieser keine Gefahr auf Schimmel darstellt, soll dieser oft und regelmäßig überprüft, von nicht mehr genießbaren Lebensmitteln befreit, und gereinigt werden. Damit dies garantiert werden kann, soll der Fairteiler nur während dem Semesterbetrieb geöffnet haben.

Hygieneanforderungen von Fairteilern von Foodsharing:

https://wiki.foodsharing.de/Fairteiler_und_Abgabestellen

Antragsstellende: Florian Lenz

 

Sitzung vom 07.06.2023

 

Änderung des Beschlusses "Transparente Aufarbeitung der Ereignisse im Rahmen von End:Fossil Augsburg" vom 14.12.2022

Die Ereignisse im Rahmen der Besetzung von End Fossil Augsburg sollen nicht mehr an der gleichen Stelle, aber dennoch weiterhin auf der Website der Studierendenvertretung dargestellt werden.

Begründung

Seit der Besetzung durch „End Fossil Augsburg“ ist mittlerweile mehr als ein halbes Jahr vergangen. Dass die Informationen und die Aufarbeitung noch an präsenter Stelle auf der Website sind, ist zu begrüßen, allerdings befinden die Antragsteller*innen dies nicht mehr in dieser Weise für notwendig. Die Aufarbeitung der Ereignisse soll an eine andere Stelle auf der Website verschoben werden – aufgrund der geltenden Beschlusslage, die keine zeitliche Begrenzung vorsieht, ist dafür der vorliegende Antrag notwendig. Darüber hinaus wären Verweise auf das Presseecho eine gute Ergänzung.

Antragsstellende: Ayla Heeg, Fabian Uhlich

 

Sitzung vom 28.06.2023

 

Antrag zur Gurndordnungsänderung

Die im Anhang zum vorliegenden Antrag enthaltenen Änderungsvorschläge, gelten mit diesem Beschluss als der Vorschlag der Studierendenvertretung und sollen durch das Konventspräsidium, wie im Schreiben der Universitätsleitung vom 15.03.2023 beschrieben, bis zum 30.06.2023 eingereicht werden.

Über die vorgeschlagenen Änderungsvorschläge hinaus fordern wir, dass in der Grundordnung gendergerechte Sprache verwendet wird.

Außerdem wird die Universitätsleitung zu aufgefordert, alle Änderungsvorschläge der Studierendenvertretung, die nicht beim Vorschlag für die Erweiterte Universitätsleitung berücksichtigt werden, die Entscheidung transparent und ausführlich gegenüber der Studierendenvertretung zu begründen. Des Weiteren werden die Erweiterte Universitätsleitung, als auch der Universitätsrat aufgefordert, den Prozess der Grundordnungsänderung gegenüber den Mitgliedern der Universität transparent zu gestalten.

Begründung

Die Studierendenvertretung sieht Änderungsbedarf an der aktuell gültigen Fassung der Grundordnung. Aus diesem Grund wurde mit breiter Beteiligung der ganzen Studierendenvertretung der vorliegende Änderungsvorschlag ausgearbeitet. Begründungen zu den einzelnen Änderungen, sind im Anhang mit den Änderungen enthalten.

Bei der Ausarbeitung der Änderungsvorschläge wurde auf die Umsetzbarkeit und die Rechtskonformität geachtet. Sollten Änderungsvorschläge nicht in den Änderungsvorschlag, der in die Erweiterte Universitätsleitung gegeben wird, übernommen werden, sollen aus Gründen der Transparenz diese Entscheidung begründet werden. Die Stimme der Studierenden darf hier nicht kommentarlos übergangen werden.

Die Grundordnung ist direkt unterhalb des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes angesiedelt. Sie stellt damit für alle Mitglieder der Universität das zweitwichtigste Rechtsdokument im Hochschulkontext dar. Aus diesem Grund sollten Änderungen an dieser Ordnung auf einem für alle Mitglieder der Universität transparenten Prozess verändert werden, da diese am Ende auch für alle Mitglieder Gültigkeit haben wird.

Antragsstellende: Nicolas Frank, Ayla Heeg, Luise Heinroch, Maximilian Hiller, Sarah Knorz, Ludwig Sedlmeier, Linus Nolte, Agnes Strobl, Fabian Uhlich, Florian Wolf

 

Gremienbestätigung durch die Universitätsleitung

Die Universitätsleitung, insbesondere der*die Vizepräsident*in für Lehre und Studium, wird dazu aufgefordert den gewählten Vertreter*innen der Studierenden in den Gremien eine Bestätigung über deren Gremientätigkeit auszustellen.

Begründung

Die Universität, als Forschungs- und Bildungseinrichtung, setzt sich aus vielen verschiedenen Gruppen zusammen, die in ihrem Zusammenspiel den universitären Alltag prägen. Um die Bedingung für alle Beteiligten dieser Einrichtung fortlaufend zu verbessern, ist eine Vertretung der verschiedenen Akteure in den Gremien der Universität notwendig.

Die Studierenden stellen an der Universität die größte und zugleich auch die am stärksten fluktuierende Gruppe dar. Aus diesen Gründen ist die Vertretung der Studierenden keine leichte Aufgabe, die von Studierenden während des Studienalltags realisiert werden muss. Für diese wichtige Aufgabe gibt es jedoch kaum Anerkennung. So ist die Arbeit in der Studierendenvertretung nicht vergütet, noch kann diese flächendeckend in den Studiengängen als Leistung (ETCS-Punkte) anerkannt werden.

Eine Möglichkeit für die Universitätsleitung dieser Arbeit mit mehr Wertschätzung gegenüberzutreten, wäre den gewählten Studierenden aus der Studierendenvertretung eine Bestätigung über deren Arbeit in den verschiedenen Gremien auszustellen.

So ist es aktuell möglich eine Gremienbestätigung vom AStA zu erhalten, die von den Vorsitzenden der Kollegialorgane selbst unterzeichnet wird. Diese hat jedoch kaum das gleiche Gewicht, wie ein Dankeschön für die Bereicherung des Campuslebens, durch die Universitätsleitung.

Die Bestätigung über die Gremienarbeit, sollte neben einem Dank durch die Universitätsleitung, das jeweilige Gremium sowie das Amt des*der Vertreter*in und die mit diesen verbundenen Aufgaben, die sich aus Art. 27 Abs. 2 Satz 4 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) ergeben, enthalten.

Antraragsstellende: Lukas Bernatzky, Niklas Daecke, Constantin Dressel, Valerie Hecker, Robert Henrich, Dennis Herdt, Maximilian Hiller, Maryvonne Kälberer, Lisa Kirmser, Sarah Knorz, Florian Lenz, Daniel Liepert, Katharina Läffler, Theresa Luff, Linus Nolte, Jelena Ostertag, Marietherese Pfeiffer, Ellen Puff, Elias Schlögel, Fleix Schneider, Laura Spickenreuther, Elias Völk, Emmanuel Walz, Veronika Wagner, Hannah Wind, Florian Wolf

 

Gebärdensprache in das Sprachenangebot des Sprachenzentrums aufnehmen!

Der studentische Konvent fordert die Aufnahme der deutschen Gebärdensprache (DGS) in das zentrale und kostenlose Sprachangebot des Sprachenzentrums.

Begründung

Am Sprachenzentrum haben Studierende Zugang zu vielen verschieden verbalen Sprachen, jedoch zu keiner einzigen Gebärdensprache. Die deutsche Gebärdensprache (DGS) ist die verbreitetste Gebärdensprache Deutschlands. Die Möglichkeit, sie zu erlernen, würde vielen Studierenden neue Zugänge zu Kulturräumen schaffen und indirekt das Studieren für gehörlose und hörbehinderte Personen an der Uni Augsburg vereinfachen. Seminare zum Erlernen der DGS würden die Universität inklusiver und attraktiver für gehörlose Personen machen.

Die Kenntnis der deutschen Gebärdensprache kann Studierenden auch berufliche Vorteile bieten. Sie können ihre Fähigkeiten in Bereichen wie Gebärdensprachdolmetschen, Gehörlosenpädagogik, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, etc. nutzen.

Zwar bot der Lehrstuhl Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik in der Vergangenheit immer wieder ein Seminar zur DGS an, die Teilnehmendenzahl war da jedoch stark limitiert, kostenintensiv (100€ je Teilnehmer:in) und konnte nicht als Studienleistung in Form von ECTS angerechnet werden.

Wir fordern zentral im Sprachenzentrum angelegte Sprachkurse für die DGS, die für alle Studierenden zugänglich, selbstverständlich kostenlos und mit den für andere Sprachen üblichen Anzahl an LPs für den jeweiligen Studiengang mit integriertem Sprachenmodul anrechenbar sein müssen.

Die Integration der deutschen Gebärdensprache in das reguläre Sprachangebot des Sprachenzentrums ist ein Schritt zur Förderung der Inklusion, zur Stärkung der Rechte gehörloser und hörbehinderter Personen und zur Schaffung einer inklusiven Lernumgebung. Es ermöglicht Studierenden den Zugang zu Bildung und fördert die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

Antragsstellende: Ramus Noeske, Nicolas Frank

 

Sitzung vom 26.7.2023

Einsetzung eine*r Vertreter*in für die Projektgruppe Studierendengesundheit

Zur Mitwirkung der Studierenden in der Projektgruppe Studierendengesundheit, soll die designierte Referentin Agnes Strobl, des Referats für Gesundheit, als Vertreterin der Studierenden eingesetzt werden.

Begründung

Die Projektgruppe Studierendengesundheit möchte in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse ein Gesundheitsmanagement an der Universität Augsburg aufbauen. Hierfür ist eine Beteiligung der Studierenden gewünscht. In der konstituierenden Sitzung des Studentischen Konvents am 19.07.2023 wurde das Referat für Gesundheit eingesetzt und Agnes Strobl als Referentin gewählt. Die Mitarbeit in der Projektgruppe Studierendengesundheit, soll in der Zukunft beim Referat für Gesundheit liegen. Mit diesem Antrag soll Agnes Strobl zur Mitarbeit legitimiert werden, da sie erst zum 01.10.2023 im Amt sein wird.

Antragsstellende: Florian Wolf

 

Antrag an den Fachschaftenrat:

Intranetzugänge für die Fachschaftsvertretungen

Die Universitätsleitung wird dazu aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum den Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten mit Beginn der jeweiligen Amtszeit Zugang zum Intranet der Universität Augsburg zu gewährleisten. Der Intranetzugang soll über die Dauer der Amtszeit der jeweiligen Mitglieder der Fachschaftsvertretungen bestehen.

Begründung

Die Aufgaben sowie das Tagesgeschäft der Fachschaftsvertretungen umfassen auch Belange, die in Ihrer Ausführung an das Intranet gebunden sind. Die gemeinsame Organisation von Veranstaltungen mit fakultären Einrichtungen kann auch die Verwendung entsprechender Logos und damit einhergehender Copy-Right Auflagen vorsehen. Die erwähnten Unterlagen sind jedoch nur im Intranet zugänglich und nicht im QIS-Portal o.Ä.. Die Bestellung von Büromaterialien o.Ä. ist nur durch Einsicht in den Bestellkatalog der Universität möglich. Die autarke Operation der Fachschaftsvertretungen und die damit einhergehende Entlastung der Fakultätsverwaltung oder andere kompetenzielle Anlaufstellen ist hierdurch nicht möglich, weshalb sich administrative Niaiserien nicht vermeiden lassen. 

Diese kulminieren im praktischen Beispiel einer geplanten Bestellung von Schlüsselanhängern. Das Referat III/V wies den StuRa Phil.-Soz. sinnvollerweise bei einer geplanten Bestellung darauf hin, dass diese über die Universität selbst zu beziehen seien. Hierzu wandte sich der StuRa Phil.Soz. an die kompetenzielle Stelle des Beschaffungswesens. Diese verwies auf die Unabdingbarkeit der Nennung der nötigen Produktbezeichnung gemäß des Bestellkatalogs, der dem StuRa Phil.-Soz. nicht einzusehen ist. Die Fakultätsverwaltung müsste diese Aufgabe nun

übernehmen. Diese hatte hierzu aufgrund der prekären Umstände an der Phil.-Soz. Fakultät jedoch nicht die Kapazitäten. Die EDV-Betreuung die, als Folgereaktion kontaktiert wurde, wies den StuRa Phil.-Soz. darauf hin, dass diese Aufgabe nicht im Kompetenzbereich der kontaktierten Einrichtung läge. Die Bestellung, die ohnehin vom Referat III/V abgesegnet werden müsste, konnte aufgrund dieser Umstände nicht realisiert werden und stagnierte. 

Die Fachschaftsvertretungen überschreiten durch den ermöglichten Gestaltungsspielraum in Form des Intranet Zugangs keinerlei Kompetenzen, können aber durch die eigene Durchführung und Vorbereitung der Tagesgeschäfte und Weiterem zur Entlastung universitärer Stellen beitragen. Die Übersichtlichkeit des Intranets in Abgrenzung zum enigmatischen QIS-Portal, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungseinheiten unterstreicht die Inkommensurabilität beider Portale und den dringenden Appell das Intranet für die gewählten Mitglieder der Fachschaftsvertretungen zugänglich zu machen, einem räsonablem Anliegen, das sich in der Präambel der Grundordnung Satz 11 bereits widerspiegelt. Die exemplarischen Ausführungen und aus der Praxis geschilderten Ereignisse insinuieren einen akuten Handlungsbedarf, der bereits zu Beginn der neuen Legislatur 01.10.2023 umgesetzt werden soll. Hierzu wird die Universitätsleitung ersucht, über das Rechenzentrum, den inaugurierten Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen zum Amtsantritt einen Zugang zum Intranet zu gewährleisten. Der adäquate Umgang mit sensiblen Daten aus dem Intranet ist durch § 26 Abs. 2 Satz 3 und 4 BayHIG durch die Funktion der Amtsträger*innen gewährleistet. Bereits stattgefundene Gespräche indizieren das Wohlwollen seitens universitärer Einrichtungen gegenüber diesem Anliegen, weshalb der vorliegende Antrag den Mehrgewinn aller genannten Gruppen initiieren soll.

Antragsstellende: Lukas Bernatzky, Maximilian Hiller, Sarah Knorz, Veronika Wagner, Florian Wolf, Katharina Löffler, Jelena Ostertag 

 

Geschlechterparitätische Besetzung der Universitätsleitung

Der studentische Konvent gratuliert den neu gewählten Vizepräsidenten und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Es wird bedauert, dass die Möglichkeit, die Universitätsleitung geschlechterparitätisch zu bestellen, nicht genutzt wurde.

Begründung

Auch wenn die Universität Augsburg die erste Universität in Bayern war, an der eine Frau zur Universitätspräsidentin gewählt wurde[1], so ist die aktuelle und zukünftige Besetzung der Universitätsleitung mit einem Anteil von Frauen, der gerade mal 20 % beträgt, doch eher rückschrittig. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (Art. 22 Abs. 2 Satz 3) sieht eine Besetzung der Universitätsleitung mit einem Frauenanteil von mindestens 40 % vor. Dies würde für die Universitätsleitung, die sich an der Universität Augsburg aus der Präsidentin, den drei Vizepräsidenten und dem Kanzler zusammensetzt, bedeuten, dass der Vorschlag der Präsidentin für die Neubesetzung der Vizepräsident*innen mindestens eine Frau enthalten hätte müssen. Im Bewusstsein über die Schwierigkeit Personen zu finden, welche einen Vizepräsident*innenposten übernehmen möchten, ist es uns wichtig klarzustellen, dass wir eine geschlechterparitätische Besetzung der Unileitung für erstrebenswert halten

Art 22 Abs. 2 BayHIG:

1Die Hochschulen wirken darauf hin, dass in allen Gremien, einschließlich der Hochschulleitung und der Berufungsausschüsse, eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern besteht. 2Dabei orientiert sie sich grundsätzlich am jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl ihrer Mitglieder. 3Bei der Hochschulleitung wird eine paritätische Besetzung angestrebt, jedenfalls soll sie mindestens zu jeweils 40 % aus Frauen und Männern bestehen.

Sitzung vom 26.10.2022

Solidaritätsbekundung mit der EndFossil: Occupy-Bewegung

Anlässlich der Besetzung eines Hörsaals der Universität Augsburg begrüßt der studentische Konvent die von EndFossil: Occupy Augsburg gestellten Forderungen an die Universität und übergeordneten Institutionen.

Begründung: Die globale systemkritische Initiative EndFossil: Occupy stützt ihr Selbstverständnis auf drei Prinzipien: Von jungen Menschen angeführte Besetzungen sollen ein Zeichen für Klimagerechtigkeit setzen. Indem das öffentliche Leben mittels Besetzungen von Räumen an (Hoch-)Schulen gestört wird, will die Klima-Jugendbewegung auf die Klimakatastrophe, die durch sie bedingte soziale Ungleichheit und die Dringlichkeit von präventiven Maßnahmen aufmerksam machen. Sie stellen dabei klare Forderungen: Sie verlangen in erster Linie das sofortige Ende der fossilen Energieträger (dazu gehört die Förderung von fossilen Rohstoffen und die Finanzierung dergleichen), um Klimaneutralität und globale soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Sie kämpfen für eine Welt in der Profite nicht über Menschenleben stehen und Unterdrückung ein Instrument der Vergangenheit ist. Sie berufen sich auf wissenschaftliche Fakten und positionieren sich hierdurch mit ihren Forderungen auf Seite von Wissenschaft, Forschung und Lehre. 

Der studentische Konvent würdigt die EndFossil Klimagerechtigkeitsbewegung und die von ihnen organisierten Besetzungen. Er befürwortet das gewählte Protestmittel und die gestellten Forderungen in vollem Maße.

Antragstellende: Natalie Franck, Greta Körtgen, Philipp Pschera

 

Gegen unzulässige Anwesenheitspflicht

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, alle Dozierenden auf die rechtlichen Bedingungen für Anwesenheitspflicht und die Führung von Anwesenheitslisten hinzuweisen und auf die rechtskonforme Umsetzung zu achten.

Der Studentische Konvent rügt den datenschutzrechtlichen Verstoß, den das Führen von Anwesenheitslisten außerhalb des hochschulrechtlich zulässigen Rahmens darstellt.

Begründung: Anwesenheitspflicht ist nur unter sehr spezifischen Bedingungen zulässig [1]. Je nach Fakultät wird sie aber teilweise trotzdem durchgesetzt oder zumindest angekündigt, auch wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Diese Praxis schadet der freien Gestaltung des Studiums und darf nicht unwidersprochen bleiben.

Ein weiterer, bisher kaum erwähnter Aspekt ist der Datenschutz. Das Führen von Anwesenheitslisten stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden dar [2]. Die Ermächtigungsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Lehre, also im Kern Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m Art. 4 BayDSG (Art. 55 Abs. 2 BayHSchG), greift nur dann, wenn diese auch im hochschulrechtlich zulässigen Rahmen erfolgt. Die Führung von Anwesenheitslisten außerhalb dieses Rahmens ist damit ein datenschutzrechtlicher Verstoß.

[1] https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public/b6/26/b62647d5-73c2-4f47-9bb7-737097c09af2/anwesenheitspflichten1.pdf

[2] https://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/Datenschutz/Leitfaden_zum_Schutz_personenbezogener_Daten.pdf

Antragstellende: Alexander Mayer, Natalie Franck

 

Anpassung der Bibliotheks-Öffnungszeiten für Studierende über die Weihnachtspause

Die Universitätsleitung wird aufgefordert die Bibliotheks-Öffnungszeiten über die Weihnachtspause für alle Studierenden anzupassen. Eine komplette Schließung für den gesamten Zeitraum ist  für einige Studiengänge wie Jura aufgrund besonderen Umstände unzumutbar. Daher wird die Universitätsleitung aufgefordert die Zentral- und Teilbibliotheken nach den Weihnachtsfeiertagen vom 02.01.2022 bis zum 08.01.2022 zu öffnen.

Begründung: Die Unileitung gab vor kurzem in unter anderem öffentlichkeitswirksamen Format bekannt, dass die Universität über Weihnachten zwei Wochen schließen wird.[1] Begründet wird dies mit dem Willen und der staatlichen Aufforderung an die Universität, Energie zu sparen.

Wir sehen bei dieser Entscheidung die notwendige Beteiligung aller Studierendenvertretungen sowie Fakultäten als unzureichend an, was zu Nachteilen für die Studierenden der Universität Augsburg führt. 

Im besonderen Maße trifft dies hier den Studiengang Jura: Grund dafür ist, dass die mündlichen Prüfungen des Juristischen Staatsexamens am 11.01.2023 beginnen. Für Staatsexamenskandidaten ist eine Vorbereitung, die bis unmittelbar davor erfolgt, essenziell. Dies liegt unter anderem daran, dass eine Bekanntgabe der schriftlichen Noten und damit die Prüfer für die mündlichen Prüfungen erst am 03.01.2022 erfolgt. Damit ist eine zielgerichtete Vorbereitung auf die favorisierten Prüfungsthemen eines Prüfers erst ab diesem Zeitpunkt möglich. 

Auch fällt der Zeitraum in die Vorbereitungsphase mehrerer Schwerpunktseminare, die sich auf ihren mündlichen Vortrag vorbereiten müssen. Auch diese Leistung ist Teil der universitären Prüfung, welche unmittelbar in die Staatsexamensnote mit einfließt.

Für die Studierenden ist damit der Zugang zur Bibliothek essentiell. Dies gilt sowohl als Arbeitsplatz wie auch bezüglich der notwendigen Materialien. So sagte die Universität gegenüber dem Münchner Merkur, man wolle die Heizkosten nicht auf die Studierenden übertragen, indem man sie zuhause lernen lasse.[1] Dies wäre hinfällig, wenn man die Studierenden für diesen essentiellen Lern-Zeitraum dazu verpflichtet, zuhause zu bleiben.

Alle Studierenden sind auf die Materialien der Bibliothek angewiesen, egal ob es sich dabei um das Schreiben von schriftlichen Abgaben, als auch Prüfungs-, Präsentations- oder Examensvorbereitung handelt. Ein besonderes erweitertes Ausleihen der Materialien von Seiten der Bibliothek ist dafür nicht ausreichend, da viele wichtige Werke nur einmalig in riesigen Sammelwerken und –Sammlungen in der Bibliothek verfügbar sind. Auch ist ein umfangreiches Ausleihen vor Weihnachten unmöglich, da dies der Buchbestand der Bibliothek nicht hergibt und die Themen sich oft erst in den Weihnachtsferien ergeben.

Die Universitätsleitung führt ihre Entscheidung darauf zurück ihren Beitrag leisten zu wollen.[2] Jedoch haben andere Universitäten, wie beispielsweise die Universität Regensburg, das Problem bereits erkannt und lassen in diesem Zeitraum einige Teilbibliotheken, so auch Jura, geöffnet.

Bei Jura ist es so, dass die betroffenen Studierenden in Ihrem Staatsexamensversuch durch die Regelung unzumutbar beeinträchtigt und gegenüber anderen Staatsexamensterminen benachteiligt. 
Die Vorstellung, Weihnachtsfeiertage seien für Studierende grundsätzlich freie Tage, ist eine Utopie.

In der Presse wird die Entscheidung der Universitätsleitung als überraschend für die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter dargestellt.[1] Dies ist wohl auf die unzureichende Beteiligung verschiedener Gremien bei der Entscheidungsfindung zurückzuführen. So steht die Juristische Fakultät vertreten durch mehrere Professoren, unter andrem des Studiendekans und des Vorsitzenden des Bibliothekausschusses, hinter dem Anliegen der Studierendenvertretung Jura, da dieses inhaltlich für diese unmittelbar nachvollziehbar ist. Eine frühere Beteiligung der fachlichen Studierendenvertretungen hätte zu einem frühzeitigen Aufklären des Problems führen können.

Die Universität Augsburg fordert Ihre Studierenden auf Ihren Beitrag zu leisten.[2] Der Studentische Konvent ist offen und bereit, dieses Vorhaben zu unterstützen. So sorgt er unter den Studierenden für Akzeptanz bezüglich der geringeren Zimmerwärme in den Gebäuden und unterstützt mit einer besonderen Nachhaltigkeitsaktion, sodass Studierende noch leichter und effizienter ihren Beitrag leisten können. Jedoch stellt sich der Studentische Konvent dagegen, dass dies zu Lasten der Studierenden erfolgt. 

Antragstellende: Franziska Sadzio, Nina Galster, Emma Kösler, Caroline Bachmann, Claudia Westenkirchner, Luisa Neumeir, Maximilian Zink, Nicolas Merdes, Julian Mücher, Daniel Wiedemann, Yasemin Kara

 

Sitzung vom 16.11.2022

Ausstattung für den Studentischen Sanitätsdienst

Für den studentischen Sanitätsdienst und die Studierenden der Universität Augsburg sollen eine Schaufeltrage, eine Reanimationspuppe und verschiedene Beatmungsbeutel beschafft werden.

Begründung: In einem der Sanitätsräume der Universität befindet sich eine Trage zur freien Verfügung. Allerdings ist jene Trage aufgrund des Alters sehr schwer und vor allem für den Transport von unkritischen Verletzten geeignet. Für den Transport von Menschen mit Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen o.ä. würde eine Schaufeltrage sicherere Möglichkeiten bieten. Bei Veranstaltungsbetreuungen von z.B. Fachschaftsevents und Initiativenstraßen oder bei anderweitigen Notfallsituationen würde eine Schaufeltrage die Arbeit der studentischen Ersthelferinnen und Ersthelfer erleichtern.

Für Übungsabende des studentischen Sanitätsdienstes und für Veranstaltungen wie die Initiativenstraße wird derzeit eine private Reanimationspuppe verwendet. Um vom Studienverlauf der einzelnen Mitglieder unabhängig vorführen, üben und weiterbilden zu können, ist eine Reanimationspuppe vor Ort am Hauptcampus von Nöten.

Nachdem der studentische Sanitätsdienst im Frühjahr 2012 die Arbeit aufgenommen hat, musste im Einsatz der studentischen Ersthelferinnen und Ersthelfer gottseidank noch nie Beatmungsmaterial zum Einsatz kommen. In der Hoffnung, dass dies auch weiter so sein wird, wird die Beschaffung von neuen Beatmungsbeuteln und Beatmungsmasken beantragt.

Antragstellende: Ann-Kathrin Rau

 

Priorisierung: Schaffung von (Gruppen-)Arbeitsplätzen

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und die Universitätsverwaltung auf, die Schaffung von (Gruppen-) Arbeitsplätzen für Studierende voranzutreiben und entsprechende Maßnahmen zu priorisieren. 

Begründung: Tag ein, Tag aus sieht man das Bild, dass in den Cafeterien der Universität, die eigentlich für Pausen und Erholung vom Studierendenalltag gedacht sind, Studierende ihre Laptops aufklappen und eifrig an ihren Projekten arbeiten oder Zoom-Sitzung abhalten. Dies betrifft sowohl Aufgaben, die allein zu erledigen sind, als auch Gruppenprojekte. Somit werden öffentliche Erholungsräume für Studierende in Behelfbüros umgewandelt. Einerseits tritt hierbei das Problem auf, dass Studierende aufgrund der sie umgebenden Lautstärke nicht konzentriert und effektiv arbeiten können und dadurch gesondertem Stress ausgesetzt sind. Anderseits ist es so, dass die Pausen- und Vernetzungsmöglichkeiten von Studierenden dadurch reduziert werden, da oftmals in diesen Räumen der Universität die vorhandenen Aufenthaltsplätze fremdverwendet werden. 

Dies zeigt, dass es an der Universität Augsburg auch nach den Digitalsemestern eine zu geringe Anzahl nutzbarer und bekannter Arbeitsplätze für Studierende gibt. Dieses Problem besteht seit Jahren, worauf Teile der Studierendenvertretung schon seit längerem Aufmerksam machen (u.a. vgl. Forderungen Liste SoWiDu) und Verbesserungsvorschläge einbringen. 

Die Universitätsleitung hat als Kompromiss für den Verlust des Frei*raums eine enge Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung bzgl. der Themen Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit und Safe Spaces angekündigt, wovon zuerst das erstgenannte Thema angegangen werden soll. 

Aus Sicht der Antragstellenden ist seit einer Begehung im Mai diesen Jahres nichts weiter passiert. Eine versprochene Liste mit allen verfügbaren Standorten für die Schaffung von Arbeitsplätzen hat die Studierendenvertretung noch immer nicht erreicht. Dabei sind Mittel zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen vorhanden (z.B. Studienzuschussmittel der Phil-Soz Fakultät) und können zukünftig bereitgestellt werden. Auch eine Übersicht über Arbeitsplätze auf der Website oder dem Instagramaccount der Universität wurden bisher nicht wie angekündigt veröffentlicht.

Aufgrund dieser Tatsachen fordert der studentische Konvent die Universitätsleitung und Universitätsverwaltung auf, in Sachen Schaffung von Arbeitsplätzen Projekte voranzutreiben und zu priorisieren, als auch sich bei Fragen an die Studierendenvertretung zu wenden. 

Antragstellende: Philipp Pschera, Ayla Heeg, Miriam Spielmann, Nicolas Frank

 

Einrichtung des Referats für Soziales und Inklusion

Das AStA Referat für Soziales und Inklusion wird mit zwei Posten für Referent*innen eingerichtet.

Begründung: Das AStA Referat für Soziales und Inklusion besteht seit vielen Jahren und setzt sich für die Belange Studierender in diesen Bereichen ein. Durch die Einrichtung des Referats soll die Arbeit zu diesen Themengebieten im Rahmen der Studierendenvertretung weiter ermöglichen und als Schnittstelle fungieren. Durch die Breite des Themas sollen für das zwei Referent*innenposten eingerichtet werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung der inhaltlichen Arbeit bleibt den Referent*innen überlassen.

Antragstellende: Ayla Heeg, Nicolas Frank, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer, Leander Krysl, Celine Feldengut, Ludwig Sedlmaier

 

Einrichtung des Referats für Gender und Gleichstellung

Das AStA Referat für Gender und Gleichstellung wird mit zwei Posten für Referent*innen eingerichtet.

Begründung: Das AStA Referat für Gender und Gleichstellung besteht seit vielen Jahren und setzt sich für die Belange Studierender in diesen Bereichen ein. Durch die Einrichtung des Referats soll die Arbeit zu diesen Themengebieten im Rahmen der Studierendenvertretung weiter ermöglichen und als Schnittstelle fungieren. Durch die Breite des Themas sollen für das zwei Referent*innenposten eingerichtet werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung der inhaltlichen Arbeit bleibt den Referent*innen überlassen.

Antragstellende: Ayla Heeg, Markus Zimmermann, Sabrina Zoglauer, Leander Krysl, Celine Feldengut, Ludwig Sedlmaier

 

Außerordentliche Sitzung vom 04.12.2022

Solidaritätsbekundung zu den Forderungen von EndFossil Augsburg

Anlässlich der Besetzung eines Hörsaals der Universität Augsburg begrüßt der studentische Konvent die von End Fossil: Augsburg gestellten Forderungen an die Universität und übergeordneten Institutionen und implizit die den Forderungen zugrundeliegenden Ideale. Der studentische Konvent freut sich überdies über den durch die Initiative End Fossil: Augsburg angeregten Diskurs.

Begründung: Begründung: Am 28.11.22 wurde Hörsaal 1 des C Gebäude von dem Studierendenbündnis end fossil Augsburg besetzt. Dieses Bündnis hat eine Reihe an Forderungen an die Universität Augsburg gestellt, welche die verschiedenen Dimensionen von Klimagerechtigkeit beinhalten und sich theoretisch im Rahmen des Umsetzbaren der Universität befinden.  Warum die verschiedenen Forderungen Facetten von Klimagerechtigkeit darstellen und diese nicht getrennt voneinander betrachtet werden können, wird im Folgenden erläutert.

Klimagerechtigkeitsbezug des ausformulierten Forderungskatalogs von end fossil Augsburg: Die Forderung „Klimaneutralität bis 2027“ ergibt sich aus der Dringlichkeit und Notwendigkeit durch den Klimawandel. 

Die Universität soll dabei jedoch nicht mit der Umsetzung effizienter und niedrigschwelliger Maßnahmen bis zur gesetzlichen Norm 2030 warten, welche staatliche Einrichtung in Bayern gesetzlich verpflichtet, klimarneutral zu arbeiten und zu agieren. Klimaneutralität meint hierbei Maßnahmen, die unter das SCOPE Konzept fallen. Erreicht werden sollen schnellstmöglich die Kategorisierungen SCOPE 2 und 3, was in Anbetracht der aktuellen weltweiten Lage notwendig ist. Die Forderung nach „Dekolonialisierung der Lehre“ bezieht sich auf die ungleichen Abhängigkeitsverhältnisse zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden. Unser Wohlstand (und der damit verbundene CO2 Ausstoß: von Bayern, Deutschland, Europa) ist nur durch die Ausbeutung des Globalen Südens möglich. Dabei erfahren die Menschen des globalen Südens die Auswirkungen des Klimawandels schon jetzt am stärksten. Deshalb muss auch die Lehre hinterfragt und ihre Perspektiven erweitern und verändert werden, um der Klimakatastrophe gerecht zu begegnen.Die Forderung nach einer „Sozialen Universität“ ist für Klimagerechtigkeit ebenfalls elementar, da der wissenschaftliche Diskurs für alle Menschen unabhängig ihrer ethischen Zugehörigkeit und dem Bildungsstand ihrer Eltern offenstehen muss. Das Privileg Bildung muss demnach allen ermöglicht werden, die daran interessiert sind. Wissenschaftliche Diskurse und Innovationen sind eine große Hoffnung für die Verwirklichung von Klimagerechtigkeit, an der sich alle Lehrstühle der Universität Augsburg beteiligt und verantwortlich fühlen sollten. Die Hürden, sich an zukunftsorientierter Wissenschaft zu beteiligen, müssen daher abgebaut werden um Chancengleichheit zu erreichen.Durch die Klimakatastrophe werden militärische Konflikte zunehmen, weshalb eine antimilitaristische Lehre und Forschung notwendig ist. Dabei muss ein antimilitaristischer Ansatz, der über die Friedens- und Konfliktforschung hinausgeht, an der Universität Augsburg etabliert werden. Die Intransparenz von Drittmittel, die die Universität Augsburg für Forschungsvorhaben verwendet, sind nicht mit Klimagerechtigkeit vereinbar. Die Produktion von Rüstungsgütern, sowie deren Einsatz erzeugen global enorme CO2 Emissionen.Die Forderung nach „Studentischem Mitspracherecht“ richtet sich auf die hierarchischen Strukturen der Universität Augsburg. Die Klimakrise als globales Problem kann nur durch das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Akteure, darunter wissenschaftlicher Instanzen wozu die Studierendenschaft in ihrer Allgemeinheit gehört, gelöst werden. In den universitären Gremien sind die Studierenden unterrepräsentiert, was zu einer eingeschränkten Mitbeteiligung an wichtigen Entscheidungen führt. 

Antragstellende: Florian Wolf, Natalie Franck

 

Offene Debatte über die Forderungen von „End Fossil: Augsburg“ und Stellungnahme an die Universitätsleitung
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die aus der nachfolgend skizzierten Situation entstandene Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Aktuell ist der HS1/C durch die Bewegung „End Fossil: Augsburg“ besetzt. Dazu fand in der heutigen Sitzung eine offene Debatte zu den Forderungen und der Aktion von „End Fossil: Augsburg“ gemeinsam mit den Aktivist*innen statt und im Anschluss daran wurde anhand von Vorschlägen der Konventsmitglieder eine Stellungnahme des Konvents an die Universitätsleitung formuliert , in der unter anderem auf die Forderungen von „End Fossil: Augsburg“ eingegangen wurde. Die erarbeitete Stellungnahme befindet sich im Anhang zu diesem Beschluss.

Begründung: Die Besetzung des Hörsaals 1 der Universität Augsburg durch die aktivistische Gruppe „End Fossil: Augsburg“ ist aktuell von großer medialer Relevanz, zu der sich auch die Studierendenvertretung äußern sollte. Durch die Besetzungwurde ein Diskurs über die Forderungen der Gruppe (Klimaneutralität bis 2027, Dekolonialisierung, Soziale Uni, Antimilitarismus, Studentisches Mitspracherecht) geschaffen und auch die Universitätsleitung und Dozierende haben sich bereits mit der Situation auseinandergesetzt. Der studentische Konvent sieht sich als demokratisch legitimierte Vertretung der Studierenden dazu verpflichtet, in der eigens einberufenen außerordentlichen Sitzung über die Forderungen zu debattieren und dazu Stellung zu beziehen. Ein Behandlung der Thematik am 14.12.2022 zur nächsten regulären Sitzung wäre zu spät, da vermutlich bis dahin der Hörsaal nicht mehr besetzt sein wird.

Antragsteller: Linus Nolte, Philipp Pschera, Fabian Uhlich

 

Stellungnahme: Der Studentische Konvent befürwortet das Engagement von End Fossil: Augsburg für mehr Klimagerechtigkeit und freut sich über den dadurch angestoßenen Prozess. Er begrüßt die weitere Bereitschaft aller Beteiligten, am offenen Diskurs teilzunehmen und insbesondere das offene Forum am 08.12. um 15:00 Uhr. Weiterer Austausch über dieses Format hinaus, der für alle Studierenden zugänglich ist, muss gewährleistet sein. Dabei entstehende Ergebnisse sollen konsequent umgesetzt werden. Weiterhin betont der Studentische Konvent die Notwendigkeit, die Studierendenschaft rechtzeitig über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Anstehende Austauschformate sollen von der Pressestelle über  den Mailverteiler "studierende@listserv.uni-augsburg.de" beworben und die mit den teilnehmenden Studierenden gemeinsam verfassten Berichte über diesen kommuniziert werden. Die Besetzung des Hörsaal 1 sollte beendet werden, sobald Formate, die den weiteren Diskurs aller beteiligten Akteure sicherstellen, sowie konkrete Ideen zur Umsetzung der geforderten Ziele gefunden und festgelegt wurden.

 

Sitzung vom 14.12.2022

Entlastung des AStA-Vorstandes der Legislatur 2021/22

Der studentische Konvent entlastet nach § 2a, Satz 2 der GeschO des studentischen Konvents der Universität Augsburg) für die Legislatur 2021/22 sowie das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und die Geschäftsführung des Allgemeinen Studierendenausschuss. 

Begründung:Wie viele andere Sachen auch hat seit dem Corona Lockdown 2020 das Ehrenamt und darin eingeschlossen die Studierendenvertretung weniger umsetzen können als die Jahre zuvor. Trotz aller Zuversicht begann auch das Jahr 2021 mit einem Lockdown und es konnten in dem ersten Halbjahr wesentlich weniger Projekte umgesetzt werden als gewollt. Erst im Sommer konnten viele Planungen wieder anlaufen. 

Unter diesen Planungen waren vonseiten des AStA viele referatsbezogene, aber auch referatsübergreifende Projekte dabei, die veranstaltet wurden. Darunter fällt das Restart-Event Ende Oktober 2021, die Podiumsdiskussion, der Campus-Sommer und all seine Einzelevents sowie viele weitere. Vieles davon wurde aus dem AStA-Haushalt, Studienkompensationsmitteln sowie Projektgeldern der Restart-Initiative des bayrischen Wissenschaftsministeriums finanziert. 

Da wir als exekutives Organ der Studierendenvertretung mit diesen Mitteln gearbeitet haben, die Projekte im Sinne der gesamten Studierendenschaft mit den anderen AStA-Mitglieder*innen ausgeführt haben und daher dem Studentischen Konvent rechenschaftspflichtig waren, hoffen wir nun, dass der AStA-Vorstand und deren Geschäftsführung mit dem ganzen AStA für die Legislatur 2021/22 entlastet wird. 

Antragstellende: Ayla Heeg, Markus Zimmermann, Ludwig Sedlmaier

 

Zur Erhöhung der Raumtemperatur an der Universität

Die stetige Gewährleistung, so wie die eigenständige Kontrolle der Universität, dass Hörsääle, Bibliotheken, Seminarräume, Arbeitsräume und

Büros an der Universität auf eine Mindesttemperatur von 20°C geheizt werden.

Begründung: Die Studierenden der Universität Augsburg klagen über zu kalte Aufenthalts- und Arbeitsräume. Hierbei handelt es sich um Räumlichkeiten in denen statt die von der Universität angegebenen 20°C nur Temperaturen von ca. 17°C gemessen werden. Diese Messungen stammen von Studierenden, welche nachfolgende Bilder eingesendet haben. Die Studierenden sollten nicht durch niedrige Temperaturen und das Nachweisen dieser vom Lernen abgehalten werden. Deswegen brauchen wir eine eigenständige und präzise Kontrolle der Universität, ob die von ihr angegebenen 20°C Raumtemperatur eingehalten werden. Des Weiteren führen geringere Temperaturen unter den angepeilten 20°C zu einem erhöhten Erkrankungsrisiko, eine weitere Einschränkung der Studierenden, welche zu Ausfällen in der Klausurenphase und Behinderungen bei der Erstellung von Abschlussarbeiten führen kann. 

Als Studentischer Konvent sind wir uns bewusst, dass die Universität die Vorgabe hat, ihren Energieverbrauch um 15% zu senken, weshalb wir die Reduzierung der Raumtemperaturen nachvollziehen. Es muss jedoch eine Mindesttemperatur gewahrt werden, bei der Studierende ohne Einschränkung weiter studieren können. Um den Studierenden also ein möglichst annehmbares Arbeitsumfeld zu erhalten, fordern wir von der Universität sich an ihre eigenen Angaben zu halten. 

Antragstellende: Laura Spickenreuther, Pauline Haber, Lea Oesemann, Kilian Balthes

 

Demokratische Teilhabe ohne Beeinträchtigung des Studienfortschritts ermöglichen

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und die Universitätsverwaltung auf, bei allen Lehrveranstaltungen, die parallel zur Studentischen Universitätsvollversammlung (geplanter Termin 24.01.2023 17:30 Uhr) stattfinden, die Dozierenden zu bitten, ihre Studierenden von einer möglichen vorhandenen Anwesenheitspflicht zu entbinden, die Inhalte der Sitzung als nicht prüfungsrelevant zu kennzeichnen oder einen möglichen Entfall der Sitzung zu prüfen.

Begründung: Alle Studierenden sollen die Möglichkeit haben, ohne Beeinträchtigung ihres Studienfortschritts, an der demokratischen Teilhabe und Mitbestimmung an der Universität teilzunehmen. Sie sollen nicht durch Anwesenheitspflicht oder das Verpassen von Prüfungsrelevanter Inhalte an der Teilnahme der Vollversammlung gehindert werden. Alle Studierende sollen, wie in der Grundordnung festgelegt, die Möglichkeit haben, an der Studentischen Universitätsvollversammlung teilzunehmen

Auszug aus der Grundordnung der Universität Augsburg: GO §17, Abs. 6

Die Studentische Universitätsvollversammlung gemäß Abs. 2 Nr. 4 besteht aus allen Studierenden der Universität Augsburg und ist oberstes beschließendes Organ der Studierenden. 

Alle Studierenden der Universität Augsburg haben die Möglichkeit an dieser mindestens einmal im Semester zwecks Informationsweitergabe und/oder Beschlussfindung tagenden Versammlung teilzunehmen.

Antragstellende: Florian Lenz

 

Transparente Aufarbeitung der Ereignisse im Rahmen von End:Fossil Augsburg

Das Koventspräsidium soll auf der Website der Studierendenvertretung und seinem Social Media Account transparent und nachvollziehbar darstellen, welche Schritte und Maßnahmen bezüglich der Besetzung durch und Solidarisierung mit der Initiative „End:Fossil Augsburg“ stattgefunden haben. Dazu gehören eine Auflistung von Treffen mit studentischen Vertreter*innen mit verschiedenen Akteur*innen, Verweis auf Beschlüsse, Stellungnahmen, Berichte in der Presse und ggf. weitere Dokumente, die in diesem Zusammenhang entstanden sind.

Begründung: Die Besetzung des HS1 durch die Gruppe „End:Fossil Augsburg“ vom 28.11.2022 bis zum 09.12.22 hat medial und unter Studierenden große Wellen geschlagen. Seitens der Studierendenvertretung wurden in diesem Zeitraum zügige Reaktionen erwartet, an denen sich unterschiedlich intensiv beteiligt wurde. Den Mitgliedern des Konvents und des Allgemeinen Studierendenausschusses wurde aus Sicht der Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums angemessen Möglichkeiten gegeben, verschiedene studentische Perspektiven auszudrücken. Da durch die Besetzung und die daraus resultierenden Gesprächsformate vor allem von einzelnen Akteur*innen viel Zeit aufgewendet, um vermittelnd und im Namen der Studierendenvertretung zu agieren. Damit aber alle Mitglieder der Studierendenvertretung aber auch und besonders Studierende einen Einblick in die Ereignisse erhalten, sollen die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen ergriffen werden.

Im Rahmen der Besetzung des HS1 und den daraus resultierenden Gesprächen wurde der Wunsch nach und die Verantwortung von transparenter Kommunikation innerhalb der Studierendenvertretung sowie gegenüber Studierenden und Universitätsangehörigen deutlich. Das Konventspräsidium soll daher dafür Sorge tragen, dass nachvollziehbar und öffentlich zugänglich festgehalten wird, welche Schritte in den letzten Wochen seitens bzw. im Namen der Studierendenvertretung gegangen wurden. Dafür sollen die Beschlüsse und Stellungnahme des Konvents aus den Sitzungen am 26.10.(Beschluss Solidarisierung End:Fossil occupy!“) und 04.12. (Beschlüsse: Solidarisierung mit den Forderungen; Offene Debatte und Stellungnahme), das Eingangsstatement der Studierendenvertretung beim „ersten Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ (als Anlage beigefügt), eine chronologische Übersicht der verschiedenen Treffen und der daran beteiligten studentischen Vertreter*innen sowie die Perspektive auf ein zweites Forum Klimagerechtigkeit auf den im Antragstext genannten Plattformen veröffentlicht werden. Nach Möglichkeit sollen auch die ausformulierten Forderungen von „End:Fossil Augsburg“ verlinkt werden.

Die Studierendenvertretung bedauert, dass seitens der Aktivisti im Vorhinein nicht der Kontakt gesucht wurde. Es wäre sicherlich möglich gewesen, konkrete Informationen zu Abläufen, aktuellen Vorhaben und Strukturen an der Universität weiter zu geben, die die Formulierung der Forderungen konkretisiert hätten und durch welche Möglichkeiten zur Beteiligung an universitären Prozessen durch hochschulpolitisches Engagement dargestellt worden wären. 

Im Sinne des Datenschutzes sollen personenbezogene Daten wie z.B. Namen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten studentischen Vertreter*innen genannt werden. Weitere Universitätsangehörige sollen nicht namentlich genannt werden.

Darüber hinaus soll das Präsidium (gerne mit Unterstützung!) einen Pressespiegel über die Berichte bezüglich der Besetzung und dazugehörigen Ereignisse erstellen und öffentlich zugänglich machen.

 

Vorschlag Chronologie:

26.10.2022

Beschluss des Studentischen Konvents „Solidaritätsbekundung mit End:Fossil Occupy!“

08.11.2022

Ankündigung eines „offenen Planungstreffens zur Besetzung der Universität Augsburg“ durch Flyer und Banner am Campus

Kurzfristige Besprechung dazu zwischen Unileitung und den Studierendenvertreter*innen Philipp Pschera, Fabian Uhlich, Ayla Heeg – es konnten seitens der StuVe keine Informationen zu diesem Planungstreffen weitergegeben werden (da nicht vorhanden), seitens der Universität wurde angemerkt, dass es bereits zahlreiche Bemühungen im Bezug auf Klimaschutz gibt.

09.11.2022

„Offenes Planungstreffen“ – der Studierendenvertretung liegen dazu keine detaillierten Informationen abseits des Stattfindens sowie des groben Ablaufs des Treffens vor.

23.11.2022

Die Initiative „End:Fossil Augsburg“ veröffentlicht 5 Forderungen an die Universität durch Plakate und auf Onlineplattformen (dort auch genauere Erläuterungen). Darüber hinaus sucht die Gruppe den Kontakt zur Presse[1]

28.11.2022

Aktivisti besetzen den HS1 im Gebäude C. 

29.11.2022

Gespräch zwischen Vertretern der Unileitung, Vertreter*innen von End Fossil Augsburg und aus der Studierendenvertretung (Uhlich, Pschera, Heeg) zu den Forderungen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Aktivisti werden lediglich Möglichkeiten zu einem öffentlicheren Austausch besprochen

01.12.2022, 10 Uhr

Runder Tisch zu Klimaneutralität im Klimaresilienzzentrum. Vertreter*innen der Unileitung, ZfK, WZU, Verwaltung, Studierendenvertretung anwesend. Die Aktivisti sind der Einladung nicht gefolgt, da das Format und die Vorgabe, nur die Forderung nach Klimaneutralität zu besprechen, nicht angemessen scheint. Moderation durch Studierendenpfarrer Tobias Wittenberg.

04.12.2022

Außerordentliche Sitzung des Studentischen Konvents. Beschluss Solidaritätsbekundung, Beschluss Diskussion der Forderungen, Stellungnahme des Konvents

05.12.2022

Gespräch zur „Architektur“ eines möglichen Austausches zu den Forderungen unter Einbezug aller beteiligten Akteure und Vertreter*innen der Statusgruppen. 

18 Uhr AStA Sitzung: Meinungsbild im AStA

08.12.2022, 15 Uhr

„Erstes Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ -> Perspektive auf zweites Forum Ende Januar

09.12.2022

Die Besetzung des HS1 wird von der Initiative „End:Fossil Augsburg“ beendet.

Hinweis: Diese Chronologie ist lediglich ein Vorschlag und soll bitte von Beteiligten ergänzt werden!

[1] https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/augsburg-studierende-besetzen-grossen-hoersaal-auf-dem-augsburger-unicampus-id64703191.html

Antragstellende: Ayla Heeg

 

Sitzung vom 18.01.2023

Umsetzung einer Public Climate School an der Universität Augsburg

Die Universität Augsburg soll einmal im Jahr im Wechsel mit der Hochschule Augsburg eine Public Climate School (PCS) veranstalten.

In Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung und studentischen Initiativen wie „Students for Future“ soll eine Woche voller Inputmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeiter*innen zum Themenkomplex „Klimagerechtigkeit“ an der Universität geplant und umgesetzt werden. Die Universitätsleitung soll dafür auf die Veranstaltungen aufmerksam machen und alle Dozierenden auffordern ihre Lehrveranstaltung themenspezifisch zur Woche anzupassen. Auch soll über universitäre Öffentlichkeitskanäle auf die Veranstaltung in ausreichendem Maße hingewiesen werden.

Begründung: Das „erste offene Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ fand in der vergangenen Woche am 08.12.2022 statt, was großen Anklang erhielt. Hier ist deutlich geworden, dass die Universität als „Lernfabrik“ und großer Wissensproduzent Verantwortung innerhalb der Region, als auch weltweit zu tragen hat. Klimagerechtigkeit bietet sich als Schlagwort an, da darunter multiplen Krisen unserer aktuellen Zeit begegnet werden kann. Wichtig hierbei ist, dass alle Universitätsmitglieder beteiligt sind, da Klimagerechtigkeit ein Thema ist, dass alle Beteiligten angeht und diese davon bereits betroffen sind oder es zukünftig sein werden.

An der Universität Augsburg werden zukünftige Entscheidungsträger*innen ausgebildet, die mit Blick auf die Klimakrise Verantwortung übernehmen sollen und Maßnahmen ins Leben rufen können, dieser zukünftig als Menschheit zu erfolgreich begegnen zu können. Doch damit dieses Personen entsprechend handeln können, müssen sie über bestimmte Themen aufgeklärt werden. Dies soll erstmal allgemeinbildet niedrigschwellig geschehen über Vorträge und Inputs während der Vorlesungswoche.

Durch das Wissenschaftszentrum Umwelt und das neugeschaffene Klimaressilienzzentrum kann es die Universität schaffen, in Sachen Klimagerechtigkeitsforschung eine weltweiter „Player“ zu werden, wie es die Universitätsleitung verkündet und hat daher optimale Chancen sich der Aufgabe „Klimagerechtigkeit“ zu nähern und anzugehen. Dieses Wissen der Wissenschaft soll jedoch nicht nur standortgebunden innerhalb der einzelnen Institute vorhanden sein, sondern in die Universitäts- und die Stadtgemeinschaft getragen werden, um wichtige Transformationsprozesse voranzutreiben.

Aus diesen Gründen bietet sich eine Organisation einer Public Climate School an, da dort niedrigschwellig die Möglichkeit besteht in neue Wissens- und Themenbereiche einzutauchen und sich gegenseitig zu bilden, ohne groß über Vorwissen zu Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit wichtige Forschungsentwicklungen in diesem Zuge zu teilen, so dass man den Debatten um die Zukunft mit einer wissenschaftlichen Basis begegnen kann.

Public Climate School ist ein Konzept, das bundesweit an Bildungseinrichtungen etabliert wird, um Klimabildung präsenter zu machen. Weiterhin hat bereits zwei Mal eine PCS an der Universität stattgefunden, die von Studierenden organisiert wurde und viel positive Resonanz erhielt. Problem ist hier nur, dass die Organisation ohne Universität sehr aufwändig war.

Als Vorbild für die PCS an der Universität, gilt hier erstmals die PCS an der Hochschule Augsburg, die Verantwortung übernommen hat und neben Räumen Vorträge von Wissenschaftler*innen zur Thematik organisiert hat. Somit wurde diskursiv, als auch praktisch der Fokus auf die zukünftigen gravierenden Klimaveränderung und deren Ursachen dafür gelegt, die sich auch anderer Stelle spüren lassen.

Durch den Beschluss der „Klimaneutralität bis 2028“ in der EULe hat die Universität bereits einen Grundstein gelegt, den man nun mit weiteren Informations- und Wissensangeboten erweitern sollte, auch um individuell die Notwendigkeit von strukturellen Veränderungen im Hinblick der Klimakatastrophe klarzumachen, da nur so eine nachhaltiger Transformationsprozess angestoßen werden kann.

Antragstellende: Philipp Pschera

 

Änderung der Geschäftsordnung

§15a der Geschäftsordnung wird in „Umlaufverfahren“ umbenannt. Ebenso werden alle Vorkommen des Wortes „Umfrageverfahren“ in §15a durch „Umlaufverfahren“ ersetzt.

Begründung: Auch wenn beide Begriffe existieren, ist Umlaufverfahren der deutlich gängigere, der auch in der Grundordnung der Uni verwendet wird. Umfrageverfahren wird fast ausschließlich vom Bundesrat verwendet.Durch die Umbenennung soll dieser Paragraph insbesondere für neue Konventsmitglieder verständlicher werden.

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

 

Änderung der Gschäftsordnung: Entsendung Landesstudierendenrat

Ergänze in §2a der Geschäftsordnung: 9. Wahl von Vertreter*innen für den Landesstudierendenrat

Begründung: Das HIG schafft ein neues Gremium, den Landesstudierendenrat. Es muss eine Regelung bestehen, wie dies geschieht. Die Umsetzung soll auf Vorschlag der Landesastenkonferenz in der Grundordnung der Universität Augsburg geregelt sein, unabhängig von dem tatsächlichen Datum der Konstitution des Landesstudierendenrats. Die Wahl erfolgt durch das studentische, beschlussfassende Gremium (Studentischer Konvent) der Universität Augsburg.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-28

Antragstellende: Alexander Mayer, Maximilian Hiller

 

Solidarisierung mit #Hochdruck

Der Studentische Konvent solidarisiert sich mit der #Hochdruck-Kampagne und begrüßt deren Forderungen.

Begründung: #Hochdruck ist eine in Deutschland, Österreich und Schweiz aktive Kampagne, die sich für die sozial-ökologische Transformation einsetzt, mit ihrem Schwerpunkt in auf den Hochschulen. Nach Vorbild der Landesastenkonferenz soll auch der Studentische Konvent sich mit der Kampagne solidarisieren.

Weitere Informationen zur Motivation, Personenkonstellationen, Forderungen und direkten Partizipationsmöglichkeiten finden sich auf der Website.

https://hochdruck.jetzt/

Antragstellende: Alexander Mayer, Florian Lenz, Maximilian Hiller

 

Einsetzung einer Verhandlungsgruppe zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg

Der studentische Konvent begrüßt, dass es ein „zweites Forum zu Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg“ geben soll. Um schnell auf Entwicklung zur Gestaltung der Architektur und weiterer Vorhaben im Zuge des zweiten Forums zur Klimagerechtigkeit der Universität Augsburg reagieren zu können, soll eine Verhandlungsgruppe eingesetzt werden, die die Interessen des Konvents vertritt und dessen Namen seine Meinungen äußert und Stellung bezieht. 

Begründung: Aufgrund der raschen Kommunikation und des Problems der fehlenden Ansprechpartner, die für den studentischen Konvent im Zuge der Entwicklungen zum zweiten Forum zu Klimagerechtigkeit etwas sagen können und dessen Meinung äußern, soll eine Verhandlungsgruppe von drei bis fünf Personen eingerichtet werden, die die Meinungen und Interessen des Konvents nach außen vertreten und für diesen Sprechen und zu der Thematik handeln. 

Anlass des Ganzen, ist der Termindruck zum einem geplanten Arbeitstag am 31.01.23 von End Fossil und eine Mail, die das ganze Prozedere der Universitätsleitung vorschlägt. Das nächste Forum solle stattdessen erst zu Beginn des nächsten Semesters stattfinden. 

Bzgl. des Vorschlags ist eine Einschätzung der StuVe von Nöten, welcher der Konvent vertritt. Dadurch, dass die Sitzungen nur unregelmäßig stattfinden, ist keine schnelles Handeln gewährleistet. Dieses Problem würde eine Verhandlungsgruppe mit dem Ziel den Konvent zu vertreten, Expert*innen in der Angelegenheit als auch direkte Ansprechpartner*innen für andere Parteien zu haben. So gelingt es, die studentische Meinung in dieser Angelegenheit entsprechend legitim zu repräsentieren. 

Das Prinzip ist bei anderen politischen Vorgehen durchaus gängig und würde so auch weniger institutionalisiert bei der vergangenen Besetzung im Dezember angewandt. 

Anschließend an den Beschluss soll im Tagesordnungspunkt die Einsetzung vollzogen werden. 

Antragstellende: Philipp Pschera

 

Überarbeitung der Campus-App

Der studentische Konvent der Universität Augsburg fordert die Universitätsleitung und das Rechenzentrum auf, ein Projekt zu erarbeiten, mit dem die Campus-App der Universität Augsburg verbessert und aktualisiert wird. Zwar sind vor allem deren Funktionen des digitalen Mensa-Speiseplans, die News sowie die Tram-Abfahrten auf den meisten Geräten funktionstüchtig, doch besonders die Raumsuche einzelner Hörsäle oder Seminarräume ist kaum effektiv. Dabei wäre gerade diese in den ersten Semestern eine willkommene Hilfe für viele Studierende. Deshalb schlagen die Antragstellenden folgendes vor: die Überarbeitung der Campus-App könnte an der Fakultät für Informatik als Projekt etabliert werden. Hierbei würde es sich beispielsweise anbieten, eine oder mehrere Hiwi-Stelle(n) einzurichten, deren Aufgaben vor allem das Aufbereiten der App sowie das Instandhalten dieser sein könnten. 

Da vor allem die Raumsuche nicht ausreichend funktioniert, sollte diese bei der Überarbeitung der App im Fokus stehen. Sinnvoll wäre ein Konzept, ähnlich wie das des online Wegweisers „V:Scout“ der Universitätsbibliothek. Ziel soll es sein, dass Studierende vor allem zu Beginn eines neuen Semesters schneller und unkomplizierter zu ihren Seminarräumen oder Vorlesungssälen finden. Auch weitere Funktionen könnten in der Campus-App programmiert werden, hierbei ergibt es Sinn, solche Funktionen in den Blick zu fassen, die Studierenden den Studienalltag erleichtern. So würde es sich zum Beispiel anbieten die Belegungspläne der Räume zu integrieren, hierdurch könnten die Studierenden sich freie Räume suchen, um ungestört an Onlinesitzungen teilzunehmen oder Gruppenarbeiten durchzuführen. Das Hauptaugenmerk sollte zunächst jedoch auf der Raumsuche liegen.

Begründung: Vor allem Erstsemesterstudierende haben zu Beginn des Semesters Schwierigkeiten, sich in den teils recht verwinkelten Gebäuden der Universität zurecht zu finden. Aktuell zeigt die Raumsuche der Uni-App nur das gesuchte Gebäude an, nicht aber wo in dem Gebäude sich der Raum befindet. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass die Beschilderung teilweise nicht ausreichend vorhanden ist. Auch das erste Aufsuchen der Lehrsäle, die sich nicht auf dem Hauptcampus befinden, ist zu Semesterbeginn oft eine verwirrungsstiftende Angelegenheit. Eine funktionierende Raumsuche erscheint deshalb unabdingbar, nicht zuletzt da die technischen Möglichkeiten durchaus vorhanden sind, wie der Wegweiser der Bibliothek beweist. Zudem entspricht es definitiv dem Zeitgeist, dass Studierende ihren Uni-Alltag weitestgehend digital und mobil managen können. Hierzu ist eine funktionierende App, die explizit auf die Universität Augsburg zugeschnitten ist, besonders von Vorteil. 

Antragstellende: Leonie Behr, Manuel Jungbauer, Linus Nolte

 

Bestätigung: Brief zur beschlossen Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnungsänderung

Der untenstehende Brief soll mit möglichen Änderungen in der nächsten Sitzung des studentischen Konvents als Diskursbeitrag der StuVe zur Aufhebung der Amtszeitverlängerung in der Grundordnungsänderung, über welche am 16.11.2022 in der Sitzung des Universitätsrat abgestimmt wurde, beschlossen werden. Adressiert werden dabei alle Mitglieder der EULe als auch des Universitätsrats. 

Der Inhalt des Briefs findet sich untenstehend.

Begründung: Aufgrund der genannten Gründe im Brief soll dieser einen Diskursbeitrag zur öffentlichen als auch universitätsinternen Aufarbeitung der Änderung der Grundordnung vom 16.11.2022 im Universitätsrat dienen. Über die Änderungen der Grundordnung wurde in der EULe bereits eine Woche vorher abgestimmt, daher sollen deren Mitglieder ebenfalls adressiert werden. Bei Annahme des Antrags wird der Brief an alle Adressierten verschickt. Bei ausbleibender Reaktion behält sich der Studentische Konvent als letztes Mittel vor, diesen Brief an die Presse weiterzuleiten, um auf die Thematik aufmerksam zu machen. 

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank, Agnes Strobl

 

Brief zur Aufhebung der Amtszeitbegrenzung in der Grundordnung der Universität Augsburg

Guten Tag,

in der vergangenen Sitzung des Universitätsrats am 16.11.2022 wurde eine Änderung der Grundordnung der Universität Augsburg im Zuge des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetz beschlossen. Dabei wurden zum einen bestehende Strukturen an den zum neuen Jahr in Kraft tretenden Gesetzestext angepasst, zum anderen wurde die Begrenzung der Amtszeit von maximal drei Amtsperioden für das Präsident*innenamt aufgehoben. Gegenüber zweiterem sind wir als Studierendenvertretung der Universität Augsburg aus verschiedenen Gründen, die wir in diesem Brief vorbringen wollen, kritisch eingestellt.

Mehrfach wurde gegenüber dem Konventspräsidium und dem AStA-Vorstand mitgeteilt, dass die in der ersten Grundordnungsänderung vorgenommenen Anpassungen notwendig seien, um zeitnah auf Maßgaben, der zum 01.01.2023 geltenden, neuen Fassung des Hochschulgesetztes und Vorgaben des Wissenschaftsministeriums zu reagieren. Inhaltliche Änderungen der Grundordnung, wie sie die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung darstellt, wurden uns als ausgeschlossen kommuniziert.

Daraufhin haben wir Studierende auf eine Antragstellung bezüglich eigener Änderungen in der Grundordnung in diesem Moment verzichtet, um den Prozess zu unterstützen. Es sei anzumerken, dass seitens des Konvents schon zum 27.07.2022 verschiedene Vorschläge für Änderungen der Grundordnung beschlossen wurden. Beispiele hierfür sind das Etablieren verpflichtender Studierendengespräche bei Berufungskommissionen und das Aufnehmen von Lehrkonzepten in den Katalog der zu erfüllenden Formalien einer Bewerbung, sowie Möglichkeiten einer Umsetzungsgarantie studentischer Beschlüsse oder öffentliche Sitzungen von studentischen Gremien (vgl. Beschluss des Studentischen Kon- vents vom 27.07.2022: https://www.uni-augsburg.de/de/studium/studentisches-leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-des-studentischen-konvents-vom-27- 07-2022/).

Zudem sehen wir die Änderung der Amtszeitverlängerung kritisch, da weder eine öffentliche noch universitätsinterne Debatte über eine Aufhebung der Amtszeitbegrenzung stattgefunden hat. Dies kann eine Folge der beschränkten Diskussionsmöglichkeiten durch Online-Formate darstellen, welche die Pandemie heraufbeschworen hat. Ein triftiger Grund für das Ausbleiben eines Diskurs ist das aus unserer Sicht als Studierendenvertretung jedoch nicht. Schon seit Monaten wird eine Rückkehr zur Präsenzuni angestrebt und umgesetzt. Im aktuellen Semester hätte es bei entsprechender Handlungsmotivation der von einer Aufhebung der Amtszeitbegrenzung betroffenen Akteur*innen genügend Zeit gegeben, dies innerhalb der Universität ausführlich zu behandeln und Meinungsbilder einzuholen.

Aus Sicht der Studierendenvertretung gab es jedoch nur innerhalb der EULe und des Universitätsrats eine ungenügende Thematisierung dieser Änderung der Grundordnung. 

Debatten innerhalb der gesamten Universität, in denen man intensiv mit Weitsicht die Vor- und Nachteile von Amtszeitbegrenzungen beschäftigen hätte können, wurden nicht angestoßen. Doch gerade jene Diskussionen, die Fragestellungen behandeln, die alle Universitätsmitglieder betreffen, müssen unserer Auffassung nach breit und mit allen Statusgruppen geführt werden. Dies wäre idealtypisch für eine demokratische Entscheidungsfindung gewesen, in welcher sich die Universitätsleitung gerne sieht.

Durch das Aufheben der Amtszeitdauer und die Zusammensetzung des Universitätsrats mit den externen Mitgliedern, vorgeschlagen durch Universitätsleitung und dem Staats-ministerium wird ein Klima des „ewigen Weiterregierens“ zudem gestärkt. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass Ämter regelmäßig durch neue Amtsträger*innen bekleidet werden, da wichtige Innovationen und Neuerungen innerhalb bestehender Strukturen sonst auf der Strecke bleiben.

Auch bei exzellenter Arbeit und Engagement der*des Präsident*in kann eine auf Modernisierung und Reflexion gestellte Führung der Universität nicht gewährleistet werden, da sich Strukturen ohne jegliche personelle Fluktuation verselbstständigen und ineffizienter werden.

Von der Notwendigkeit dieser, wird bereits in einem Artikel des Augsburger Allgemeinen berichtet. Dort wird von „Reformstau und teils schlechtem Klima“ an der Universität gesprochen (https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/hintergrund-augsburgs- unipraesidentin-muss-2023-gehen-oder-doch-nicht-id64531291.html). Natürlich kann dieser Artikel nur ein Indiz darstellen, dass gewisse Problematiken in dieser Universität existieren. Ob ineffiziente oder verselbstständigte Strukturen genau der Grund dafür sind, kann von uns nicht beurteilt werden. Jedoch allein die Existenz dieser Vorwürfe lässt vermuten, dass es Ursachen für diese gibt.

Leider können wir Studierende diesbezüglich nur auf Informationen und Einschätzungen anderer zurückgreifen, da wir durch begrenzte Studiendauern nur schwer Rückschlüsse auf die Entwicklung der letzten 12 Jahre ziehen können.

Für uns Studierende wirkt eine Amtszeit von 12 Jahren oder auch eine von 16 Jahren lange genug, um Spuren innerhalb der Strukturen zu hinterlassen und genügend Akzente mit Blick auf die Ausrichtung der Universität zu setzen.

Ein weiterer Aspekt, weshalb die Entscheidungsfindung in unseren Augen thematisiert werden muss, gründet sich in dem bemerkenswert rasanten Tempo, mit welchem die in- haltliche Änderung der Grundordnung im Vergleich zu anderen Prozessen an der Universität Augsburg vollzogen und beschlossen wurde. Dieser Vorgang erweist sich als nicht kongruent mit unserem Gefühl, dass sich Veränderungsprozesse innerhalb der Universität oft langwierig gestalten.

In Anbetracht des baldigen Endes der dritten Amtszeit und damit der gesamten Führung von Prof. Doering-Manteuffel konnten wir zudem feststellen, dass sowohl von Studierendenseite als auch durch Angestellte verschiedene Spekulationen bezüglich der Wahlen existieren und besprochen werden (vgl. https://www.augsburger-allgemeine.de/augs- burg/hintergrund-streitfall-uni-augsburg-schafft-begrenzte-amtszeit-fuer-praesidentin- ab-id64836276.html).

Das Argument, dass bereits in sieben von neun Universitäten in Bayern die Amtszeitbegrenzung aufgehoben wurde, stellt nach unserer Auffassung nicht nur keinen triftigen Grund dar, dieser in anderen Häusern getroffenen Entscheidungen zu folgen, sondern es beschreibt viel mehr einen unseres Erachtens nach gefährlichen Trend, bei dem die Zügel demokratischer Kontrolle und Aktualisierung gelockert werden, um demokratische Grundprinzipien durch die Hoffnung auf charismatische Führungspersönlichkeiten zu er- setzen. Zumal die Universität sich damit auszeichnen und präsentieren will innovativ, demokratisch und offen zu sein, scheint es höchst widersprüchlich sich entgegengesetzten Regelungen anzuschließen.

Die aus unserer Sicht berechtigte Frage, ob das Vorgehen in Sachen Aufhebung der Amtszeitverlängerung nicht Anzeichen eines leicht diffusen und intransparenten Demokratieverhalten aufzeigt, muss gestellt werden. Immer wieder wird sich auf den Schein des demokratischen Mitspracherecht aller Statusgruppen berufen. Durch dieses Beispiel wird einmal mehr der Eindruck verhärtet, dass längst die Entscheidungen im „Hinterzimmer“ getroffen wurden, bevor darüber – wenn überhaupt – geredet wird. Wichtige Entscheidungen, wie diese eine ist, müssen aus Sicht der Studierenden öffentlich verhandelt werden.

Zusammenfassend haben wir Studierende den Modus, wie die Art der Kommunikation im Vorfeld, als auch während der Entscheidungsfindung, den unzureichenden Diskurs, den Zeitpunkt der Entscheidung sowie die Transparenz und den öffentlichen Umgang mit dieser Thematik als fragwürdig empfunden und verurteilen daher dieses Vorgehen. Abschließend soll angemerkt sein, dass dieser Brief keinen Angriff gegenüber Einzelpersonen darstellt, sondern lediglich die Intention verfolgt, die Vorkommnisse, die unter anderem in der EULe und im Universitätsrat seitens der Studierenden beobachtet wurden, anzusprechen und den Schritt zu wagen, diese aufzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr studentischer Konvent der Universität Augsburg

 

Sitzung vom 01.02.2023

Teilzeitstudium

Es soll in allen Bereichen ein Studium in Teilzeit an der Universität Augsburg ermöglicht werden, wie es bereits an anderen Universitäten in Bayern möglich ist.

Es soll eine Arbeitsgruppe zur flächendeckenden Etablierung von Teilzeitstudiengängen eingesetzt werden. Studierende sollen dieser auch angehören. Darüber hinaus ist bis zur Umsetzung der im Antrag vorgeschlagenen Änderungen expliziter auf die Sonderregelungen zum Teilzeitstudium hinzuweisen.

 

Begründung:

Studierende in verschiedensten Lebenslagen sind aus vielfältigsten Gründen nicht in der Lage ihrem Studium in Vollzeit nachzugehen. Daher muss eine Alternative geschaffen werden.

Zunächst sei in einer sich immer weiter ausdifferenzierenden Welt mit verschiedensten Lebensmodellen die Chancengleichheit als vermeintlich hinreichender Grund genannt, dass eine Alternative zum Vollzeitstudium geschaffen werden muss. Sowohl die soziale Landschaft in der Studierendenschaft als auch unser gesellschaftlicher Anspruch an Inklusion hat sich gewandelt. Daraus wächst die Notwendigkeit der Etablierung vielfältiger Studienmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Lebensweisen. Kurzum für eine möglichst breite Masse, die die Gesellschaft widerspiegelt. Die Ansprüche an ein Studium haben sich diversifiziert.

Die etablierte Form des Vollzeitstudiums hat zur Folge, dass vorherrschende Ungleichheiten, die sich durch immer vielfältigere Faktoren ausdrücken und sich auch auf den Studienalltag auswirken, wachsen. Dadurch können viele Studierende nicht in Vollzeit studieren. Frühere Sonderfälle stellen mittlerweile die Regel dar. Beispiele für genannte Ungleichheiten sind das Studieren mit Kind, eigenständige Finanzierung ohne oder mit nur begrenzter Unterstützung durch die Familie oder Sozialleistungen (BAFöG), häufigere Erkrankungen somatischer und psychischer Art sowie mehr studierende Nicht-Akademiker*innenkindern.

Vor allem der finanzielle Aspekt rückt immer mehr in den Mittelpunkt. Inzwischen müssen viele Studierende, um sich ein Studium finanzieren zu können, Nebenjobs annehmen. Diese nehmen erhebliche Zeit in Anspruch, welche nicht in ein Vollzeitstudium investiert werden kann, dass ebenso zeitintensiv ist. Daher, dass die Lebenshaltungskosten immer rasanter steigen, reicht auch teilweise ein Nebenjob nicht mehr aus. An ein Studium in Regelstudiendauer ist dabei keinesfalls zu denken. Eher stellt die Höchststudiendauer die kritische Grenze dar. Folgen sind Stress und Überforderung, wodurch die psychische Belastung steigt und mehr Studierende von psychischen Erkrankungen, wie Burnout betroffen sind. Um diesen Umständen zu entgegenzuwirken und allen Studierenden die gleiche Chance im Vergleich zu Privilegierteren zu ermöglichen, ein Studium erfolgreich abzuschließen, müssen Möglichkeiten für das Studium in Teilzeit geschaffen werden.

Weitere Aspekte, die für Teilzeitstudiengänge sprechen, sind Möglichkeiten ein funktionierendes soziales Umfeld aufzubauen, auf welches man in schwierigen Zeiten zurückgreifen kann oder sich zivilgesellschaftlich zu engagieren. Vor allem letzteres schließt oft Versorgungslücken der Gesellschaft und stellt einen wichtigen Pfeiler dieser dar. Aktuell ist freiwilliges Engagement neben einem ernstgemeinten Vollzeitstudium nicht nachhaltig realisierbar.

Wir sind der Meinung, dass man sich die Frage als Universität stellen sollte, welchen Subjekten und welcher zukünftigen Generation man eine Ausbildung ermöglichen möchte, ob dies chancengleich gestaltet werden soll und welche Erfahrungswerte Studierende mit sich bringen sollen, vor allem im Hinblick auf die oben genannten Probleme.

Eine Möglichkeit dem aktuellen Trend entgegenzuwirken, ist unseren Augen das Teilzeitstudium, da dieses den Leistungsdruck der Studierenden reduziert, ihnen Möglichkeiten gibt sich neben dem Studium um Kinder oder das eigene Einkommen zu kümmern und dabei chancengerecht bleibt, wodurch ermöglicht wird, ein Studium nicht nur in Vollzeit erfolgreich abzuschließen.

In der praktischen Umsetzung kann sich die Universität Augsburg hierbei an der TUM orientieren. Diese bieten für einen Großteil ihrer Fächer Teilzeitstudiengänge an, in denen ein Studienablauf von entweder 66% oder 50% der normalerweise zu erbringenden Leistungspunkte geplant ist. Für diese Regelungen wurden einzig die Prüfungsordnungen um Studienverlaufspläne erweitertet.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit bei Änderung der Lebensverhältnisse zwischen den verschiedenen Studienverlaufsplänen jeweils zu Semesterbeginn zu wechseln. Auch ist es so, dass Studierende nicht versichern müssen, eigenverantwortlich darauf zu achten ihr Studium rechtzeitig zu beenden, wie es gerade an der Universität bei einem Zweitstudium der Fall ist.

Antragstellende: Agnes Strobl, Philipp Pschera

 

 

Forderung nach Transparenz in der aktuellen Angelegenheit der (Um)Verteilung der KW-Stellen an den Fakultäten der Universität Augsburg

Die Leitung der Universität und die beteiligten Dekanate mögen schnellstmöglich, vor der endgültigen Entscheidung Auskunft über die Vorgänge zur Umverteilung und/oder einem Abbau der Ausbauplanungsstellen (KW-Stellen) an den betroffenen Fakultäten geben. 

Wir fordern eine transparente Kommunikation gegenüber Studiengangskoordination, Studierendenvertretung, Mittelbauvertretung und den betroffenen Angestellten zu den Beweg- und Hintergründen, den hiervon betroffenen Fakultäten, dem Entscheidungsfindungsprozess, sowie eine genaue Aufschlüsselung der betroffenen Stellen an jeder Fakultät, welche umverteilt und/oder abgebaut werden.

 

Begründung

Seit mehreren Monaten gehen Gerüchte durch die jeweiligen Fakultäten, dass es demnächst zu einer „Umverteilung“ der Arbeitsstellen der KW-Beschäftigten kommen wird. Bis zum heutigen Tag sind weder genaue Informationen über die Ursachen dafür bekannt gemacht worden, noch ist bekannt, ob es lediglich zu einer Umverteilung der Stellen oder sogar zu einem Abbau dieser kommen wird. Auch Informationen darüber, wie viele Stellen an welchen Fakultäten und in welchen Fachbereichen abgebaut werden sollen und wie viele jeweils von welchem Lehrstuhl/Professur an welchen Lehrstuhl/Professur umverteilt werden sollen, können leider nirgendwo gefunden werden. Auch auf Nachfrage der Fachschaft EWS beim Dekanat der Phil.-Soz. Fakultät hat sich dieses zurückhaltend mit Informationen gezeigt.

 

Dieser Zustand ist für viele Beteiligte problematisch, da an den betroffenen Fakultäten und besonders in den Fachbereichen in der Organisation der Lehre Planungsunsicherheit herrscht. Zudem sind Beschäftigte, die schon immer mit der Unsicherheit einer KW-Stelle zu kämpfen hatten, in einer Situation, in der sie nicht einmal richtig darüber informiert werden, wie es um ihre

Stellen bestellt ist. Auch für Studierende ist es eine schwierige Situation, da sie sich Sorgen um die Qualität der Lehre in ihren Studiengängen machen müssen und eine ungesicherte Informationslage dazu beiträgt, diese Befürchtungen zu befeuern.

Deshalb fordern wir, dass die Universität Augsburg ihrer Rolle als Arbeitgeberin und ihrer Verantwortung als Bildungsstätte gerecht wird. 

Alle Aspekte dieses Prozesses sollten umgehend offengelegt und mit allen Betroffenen transparent kommuniziert werden.

Antragsstellende: Daniel Schmit, Manuel Bühlmaier

 

 

 

Sitzung vom 04.05.2022

Distanzierung von der Initiative „Studenten stehen auf“

Der studentische Konvent distanziert sich deutlich und in aller Klarheit von der Initiative „Studenten stehen auf“ und der hier in Augsburg agierenden Ortsgruppe und setzt sich stattdessen für einen wissenschaftlich fundierten Diskurs zu den entsprechenden Themen ein.

Begründung: Der fzs stuft die Bewegung „Studenten stehen auf“ als ein Bündnis von Studierenden, die gezielt und mit Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen der Hochschulgemeinschaft, die Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie unterläuft, ein.

Die bundesweite Bewegung sowie die lokal auftretenden Ortsgruppen von „Studenten stehen auf“ fallen mit einer radikalen Haltung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf. Bei Demonstrationen, welche von „Studenten stehen auf“ mitorganisiert werden oder auf welchen die Initiative anwesend ist, fallen immer wieder Menschen auf, welche rechte oder verschwörungstheoretische Gedanken teilen. Solchem Gedankengut ist unmissverständlich und in aller Klarheit entgegenzutreten.

Auch auf dem Campus hier in Augsburg wurden bereits sogenannte Mahnwachen, Sachbeschädigungen und Kreideaktionen durchgeführt. Außerdem sind an der Universität in letzter Zeit immer wieder Flyer zu finden. Im Januar berichtete die Augsburger Allgemeine über die Initiative und das Auftreten am Campus.

Repräsentant*innen, welche dieser Initiative nahestehen haben bereits Kontakt mit Studierendenvertreter*innen aufgenommen, es wurden Anträge an die studentische Vollversammlung gestellt und es bestand Mailkontakt. Dem spricht nichts entgegen, vielmehr ist es gut miteinander zu kommunizieren. Anträge an die Gremien der Studierendenvertretung sind sogar äußerst erwünscht. Es ist jedoch auf das Schärfste zu verurteilen, wenn in der gemeinsamen Kommunikation entsprechende Verleumdungen und unpassende Vergleiche getätigt werden.

Die Bewegung „Studenten stehen auf“, nutzt seit Beginn der Corona Pandemie und der zeitweisen Schließung der Hochschulen, die Notlage vieler Studierender aus, um diese für einen vermeintlichen Kampf gegen staatliche Unterdrückung und dem angeblichen Verlust des Rechts auf freie Bildung zu mobilisieren.

„Studenten stehen auf“ propagiert in vielerlei Hinsicht wissenschaftsfeindliche Positionen, welche unser Zusammensein auf dem Campus maßgeblich prägt. Die Studierendenvertretung sollte sich von solcherlei Positionen eindeutig und in aller Klarheit distanzieren. Die Aufrechterhaltung notwendiger Hygiene- und Schutzmaßnahmen, sowie die Stärkung von wissenschaftsorientierten Diskursen, bleibt weiterhin in einem solidarischen Umgang während der Pandemie essenziell.

Antragstellende: Nicolas Frank, Philipp Pschera

 

Student Rights Charter

Der studentische Konvent schließt sich der Student Rights Charter, wie sie von der European Students‘ Union ausgearbeitet wurde, an und setzt sich für die Durchsetzung der darin formulierten Ziele an der Universität Augsburg sowie darüber hinaus ein.

Begründung: Die European Students‘ Union hat in Reaktion auf die Ereignisse in der Türkei, Belarus und Ungarn, aber auch allgemein in Bezug auf Studierende eine Student Rights Charter verfasst. Hierzu erarbeitet eine Task Force von ESU aktuell auch, wie diese auf europäischer Ebene lobbyiert werden kann. Auch der fzs hat sich als bundesweite Studierendenvertretung dieser Students Rights Charter verschrieben. Als Studierendenvertretung der Uni Augsburg sind wir Mitglied des fzs und sollten uns daher auch verpflichtet fühlen die Ziele dieser Charter zu verfolgen und uns nachdrücklich dafür einzusetzen.

Auch mit Blick auf das geplante Hochschulinnovationsgesetz ist es ein wichtiges Zeichen die Wünsche, Sorgen und Nöte der Studierendenschaft zu artikulieren und etwaige Probleme klar beim Namen zu nennen. Die Student Rights Charter kann hierbei teilweise als Instrumentarium verstanden werden, um solcherlei Probleme auszumachen.

https://esu-online.org/?policy=student-rights-charter. Die ins Deutsche übersetzte Version kann auf Anfrage zugesandt werden.

Antragstellende: Nicolas Frank, Ayla Heeg

 

Studentisches Gesundheitsmanagement

Der studentische Konvent setzt sich für eine stärkere Förderung des Angebots für studentisches Gesundheitsmanagement an der Universität ein. Entsprechender Wunsch soll deutlich an die zuständigen Stellen der Universität adressiert werden.

Begründung: Der Antrag bezieht sich auf eine entsprechende Positionierung der 69. Mitgliederversammlung des fzs aus dem April 2022. Hier wurde eine stärkere Förderung des studentischen Gesundheitsmanagements an den Hochschulen einstimmig gefordert. Das Thema Gesundheitsmanagement hat gesamtgesellschaftlich und auch an den Hochschulen seit Jahren einen immensen Bedeutungszugewinn erfahren.

In einem bundesweiten Arbeitskreis „Gesundheitsfördernde Hochschulen“ vernetzen sich beispielsweise bereits seit vielen Jahren die jeweiligen Abteilungen. Auch Studierende des fzs beteiligen sich an diesem Arbeitskreis. Es wird sichtbar, dass der Bedarf bei Studierenden sowie Angestellten an den Hochschulen gestiegen ist. So müssen die aktuell die entstandenen sozialpsychologischen Mehrbelastungen angesichts der Folgen der Corona-Pandemie durch gezielte Beratungsangebote der Studierendenwerke aufgefangen werden, des Weiteren empfinden viele Studierende allgemein im Zuge der Bologna-Reformen große Belastungen in ihrem Studium.

Durch Angebote zur Entspannung und Gesundheitsförderung kann diesen Problemen entgegengewirkt werden. An einigen Universitäten wird das studentische Gesundheitsmanagement aktuell ausgebaut - Projekte in diesem Bereich finanziell massiv unterstützt. Auch an der Universität Augsburg gibt es, was dieses Thema angeht, bereits einige gute Initiative, wie z.B. die Initiative „UniA:ctive - Bewegt studieren - Studieren bewegt! 2.0 “. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass der Fokus des Gesundheitsmanagements der Universität Augsburg bislang klar auf den Mitarbeitenden liegt.

Als Studierendenvertretung fordern wir, dass in Zukunft, verstärkt und zielgerecht, Angebote für Studierende entstehen. Dazu gehören explizit auch sozialpsychologische Unterstützungs- angebote, Angebote, welche die körperliche Betätigung fördern sowie Entspannungs- möglichkeiten. Ideen könnten z.B. in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk oder dem Hochschulsport entstehen. Auch das AStA-Referat für Umwelt und Gesundheit kann bei der Umsetzung entsprechender Projekte miteinbezogen werden. Eine ausreichende Finanzierung

seitens der Universität oder im besten Fall seitens des Freistaat Bayerns wäre wünschenswert.

Antragstellende: Nicolas Frank

 

Maus an die Uni einladen

Die Maus/die „Sendung mit der Maus“ soll an die Universität Augsburg eingeladen werden. Zusätzlich spricht sich der Konvent dafür aus, dass der Elefant und die Ente die Maus bei ihrem Besuch begleiten.

Begründung: Die Maus hat schon vieles gesehen. Wöchentlich darf Sie sich interessante Dinge ansehen wie zum Beispiel die Herstellung von Porzellangeschirr, die Wartung von Windrädern, Astronautentoiletten, wie wird ein Snowboard gebaut, wie funktioniert ein Geigenbogen, wie bastelt man einen Jonglierball aus Luftballons und Grieß u.v.m.. Viele Personen haben die Maus bereits begrüßen dürfen - Marcel der Straßenbahnfahrer aus Jena, Charlotte die Phantombildzeichnerin, sogar Anke Engelke. Auch an der Universität war die Maus bereits zu Gast. Der Maus wurde gezeigt, wie man Betonboote baut, wie Fußballroboter Fußball spielen und warum Kartoffeln weich und Eier hart kochen. Was noch fehlt ist eine simple Darstellung darüber was eine Universität eigentlich ist und was diese unterscheidet von einer Schule oder einem Kindergarten. Wer könnte darüber besser berichten als Studierende.

Eine Einladung der Maus an unsere Universität könnte die Strahlkraft der Universität Augsburg auf ein hohes Level heben und die Einschreibezahlen um ein Vielfaches heben – wenn die ‚Mausfans‘ irgendwann mal in mehreren Jahren anfangen zu studieren. Die Studierenden- vertretung der Universität Augsburg wäre vermutlich die erste Gruppierung, welche durch einen Antrag dafür sorgen könnte, dass die Maus eingeladen wird. Ein geeigneter Anlass wäre beispielsweise der Maus-Türöffnertag am 3. Oktober.

Eine nette Einladungsnachricht an die Maus könnten die Antragsteller*innen plus Unterstützer*innen formulieren. Auf der Webseite der Sendung mit der Maus findet man weitere Infos über Einladungen. Eine weitere Idee wäre ein nettes Einladungsvideo. Eine Kooperation mit der Pressestelle bietet sich an. Ein geeigneter Anlass für den Besuch der Maus wäre beispielsweise der Maus-Türöffnertag am 3. Oktober – jeder andere Termin ist aber auch im Sinne des Konvents. Hauptsache, die Maus kommt. 😍

Antragstellende: Nicolas Frank, Ayla Heeg

 

Sitzung vom 06.07.2022

Verbesserung des Modellstudiengangs Medizin

An der medizinischen Fakultät soll zu den medizinischen, rechtlichen, gesellschaftspolitischen und ethischen Aspekten von Schwangerschaftsabbrüchen und über LGBTQIA+ inklusive Behandlung in der Gesundheitsversorgung aufgeklärt und gelehrt werden. Dies sollen zukünftig verpflichtende Teile der medizinischen Ausbildung an der Universität Augsburg sein.

Begründung: Dieser Antrag soll zwei Lücken in der Lehre des Modellstudiengangs Medizin aufgreifen, bei dem wir Verbesserungspotential sehen und sich daher eine Beschäftigung mit den Thematiken in

LGBTQIA+ inklusive Behandlung in der Gesundheitsversorgung soll an der medizinischen Fakultät

Hinblick auf eine Gesellschaft lohnt, die sich durch Awareness-Konzepte auszeichnen möchte und daran arbeitet, patriarchale Wissensstrukturen zu dekonstruieren und aufzulösen.

Einerseits soll es um die fehlende Aufklärung über LGBTQIA+ inklusive Behandlung gehen und andererseits um die Lehre von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium. Diese beiden Themen sollen zukünftig Teil der medizinischen Ausbildung an der Universität Augsburg sein und diesen daher durch seine Praxisnähe auszeichnen.

Das Gender-Data-Gap zeigt auf, dass sich die heutige Gesundheitsversorgung und Forschung auf binäre Körperkategorien und besonders auf die Behandlung männlicher cis Patienten spezia- lisiert hat. In großflächig angelegten Studien der medizinischen Forschung, wird im Durchschnitt ein 80kg schwerer, 170cm großer weißer Mann untersucht. Vernachlässigte Forschung bei „Frauenkrankheiten“, wie Endometriose und PMS oder Dossierungsunterschiede bei Medika- menten für Cis-Frauen führen daher zu einer Schlechterstellung von weiblichen Personen bei der Gesundheitsversorgung.

Noch weit schlimmer ist es bei bspw. inter* oder trans* Personen, die das aktuelle binäre Ge- schlechterbild der Gesundheitsversorgung nicht in den Blick nimmt. Diese Personen müssen in der Regel meist mehr über ihren eigenen Körper wissen als die behandelnde Ärzt*innen, da diese nicht sensibilisiert oder entsprechend ausgebildet sind und nicht über notwendiges Wissen verfügen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, dem entgegenzuwirken ist. Damit eine nach- haltige Veränderung stattfinden kann, muss dies bereits in der neuen Generation von Ärzt*innen geschehen.

LGBTQIA+ Personen haben oft ein gestörtes Verhältnis zum Gesundheitssystem durch unsen- sible Vorannahmen über deren Körper. Dieses Verhältnis zwischen LGBTQIA+ Personen und Medizin bzw. Gesundheitswesen ist teilweise

von Diskriminierung bei der Gesundheits-Versorgung und den Gesundheits-Diensten kann

geprägt von einer historischen und bis in die

Gegenwart anhaltenden Stigmatisierung und Pathologisierung. Die Erfahrung bzw. Erwartung

auch dazu führen, dass Präventions-Angebote nicht angenommen und medizinische Behand-

lungen hinausgezögert oder vermieden werden.1

Viele vermeiden oder verzögern die das Aufsuchen von medizinischen Versorgungsmöglich-

keiten oder erhalten eine unangemessene oder minderwertige Pflege aufgrund von wahrge-

nommener oder tatsächlicher Homo- oder Transfeindlichkeit und Diskriminierung durch Ge-

sundheitsdienstleister und Institutionen.

Durch Sensibilisierung der angehenden Ärzt*innen soll hier entgegengewirkt werden.

Daneben wird ebenfalls im Gender-Data-Gap erkenntlich, dass es über Personen, die nicht dem heteronormativen Geschlechtermodel entsprechen, kaum vorhandene Daten in den gro- ßen Studien gibt. Meist ist die Anzahl der entsprechenden Person so gering, dass diese sta- tistisch nicht relevant sind und daher nicht erfasst werden. Es herrscht also kein Wissen über Krankheitsverläufe von diesen Personen. So findet ebenfalls wie bei Cis-Frauen eine drasti- sche Schlechterstellung in der Gesundheitsversorgung statt.

Angehende Ärzt*innen mit diesem Wissen auszustatten, sehen wir als verpflichtende Auf- gabe einer universitären Ausbildung an. Im Bereich der Medizinethik fordern wir daher eine feste Ansiedlung im Lehrkonzept. 

Ergänzend zu diesem Punkt haben sich mit der beschlossenen Streichung des §219a und einer hoffentlich baldigen Abschaffung des §218 des Strafgesetzbuch (StGB) auf bundespolitischer Ebene Veränderungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch aufgetan. Die Universität Augs- burg soll in diesem Zuge ebenfalls mit Veränderung im Umgang mit Schwangerschaftsabbrü- chen in der Lehre des Modellstudiengangs Medizin folgen.

Weiterhin soll auf den Beschluss zur Thematik vom 11.12.2019 aufmerksamgemacht werden. 

1 vgl.: SCHLECHTERE GESUNDHEIT VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANS* UND INTER MENSCHEN. https://www.lsvd.de/de/ct/2615-Gesundheit-von-LSBTI#diskriminierung-gesundheitswesen, zuletzt aufgerufen am 03.07.2022.

Antragstellende: Philipp Pschera, Katja Gessner, Amirah Matterstock

 

Raumanträge digitalisieren

Raumanträge sollen zukünftig digital und einheitlich zu erstellen, bearbeiten und einzureichen sein – hierfür befürworten wir einen neuen, komplett digitalisierten Verwaltungsprozess, möglicherweise unter Einbeziehung eines hierfür geeigneten Tools. Als Zwischenschritt wäre eine Überarbeitung des aktuellen Raumantragsformulars angemessen.

Begründung: Bisher ist es so, dass man für Raumanträge direkt die Mitarbeiter*innen der Universitätsverwaltung in ihrem Büro aufsuchen muss oder Raumanträge in der Hauspost zirkulieren um die Unterschriften für Raumverfügbarkeit, technische Ausstattung oder Finanzierungsfragen zu erhalten. Durch vermehrte Home-Office-Zeiten im Vergleich zu präpandemischen Zeiten, sind die Mitarbeiter*innen der Universität nicht mehr mit Gewissheit an allen Tagen unter der Woche in ihrem Büro zu erreichen. Der Zeitaufwand zur Einholung von Unterschriften ist dadurch erhöht. Alternativ gibt es die umständliche Methode den Raumantrag per Mail einzureichen, wobei dieser in jeder Abteilung ausgedruckt und nach Unterzeichnung wieder eingescannt werden muss, damit die Unterschriften ordnungsgemäß hinzugefügt werden können. Viele Abteilungen arbeiten unseren Erfahrungen nach aktuell mit diesem aufwändigen Konzept.

Die digitale Bearbeitung der Raumanträge und automatische Weiterleitung an die richtige Stelle auf digitalem Weg würde dieses komplizierten Vorgehen auflösen. Antragstellende Studierende stünden nicht weiter vor dem Problem, dass sie sich erst mit den Strukturen der Universitätsverwaltung vertraut machen müssten, um die Kontaktmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen der einzelnen Abteilungen (die aktuell nicht mehr auf der Website der Universität aufrufbar sind) zu recherchieren. Des Weiteren sind Zeit- und Papiereinsparung Nebeneffekte, die den Beteiligten zugutekommen.

Eine Implementierung in das vorhandene qis-Portal sehen wir hier als günstigste Möglichkeit, da dort bereits die Raumverfügbarkeit geprüft und Kontaktmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen eingesehen werden kann und dieses Portal im Zuge der Antragsstellung meist genutzt wird. Die Konzeption und Umsetzung der Möglichkeit Raumanträge digital einreichen zu können sollte Seitens der Universitätsverwaltung und des Rechenzentrums erfolgen, da diese über das meiste Wissen bezüglich der Anforderungen an und Einarbeitung neuer Funktionen in bereits vorhandene Systeme verfügen.

Die Studierendenvertretung könnte anschließend ein Erklärvideo zur richtigen Nutzung erstellen.

Antragstellende: Philipp Pschera, Ayla Heeg

 

Vereinheitlichung der Regelungen zum Nachteilsausgleich und deren Kommunikation

Wir fordern erstens einheitliche Regelungen zum Nachteilsausgleich über alle Fakultäten hinweg, die in der Prüfungsordnung sowie im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs verankert sind. Zweitens sollen diese Regelungen transparenter gemacht und in entsprechendem Maße an alle Studierenden kommuniziert werden.

Begründung: Für Studierende mit Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst, ADHS, Lese- und Rechtsschreibschwäche, Dyskalkulie oder anderen Einschränkungen, die für sie einen Nachteil bei der Ablegung bestimmter Prüfungen bedeuten, ist ein Nachteilsausgleich unabdingbar. Zwar ist dieser an der Uni Augsburg grundsätzlich möglich, beispielsweise durch eine Änderung der Prüfungsart in eine andere, nicht nachteilige Prüfungsleistung für die Studierenden, jedoch ist diese Möglichkeit meist nicht eindeutig in der jeweiligen Prüfungsordnung oder im Modulhandbuch integriert. Außerdem wissen viele Studierende gar nicht über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs Bescheid, auch Dozierenden fehlt es hier oftmals an Wissen. Daher fordern wir einheitliche Regelungen, eine verständliche Dokumentation sowie eine adäquate Kommunikation und Erläuterung der Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs gegenüber den Studierenden, sodass diese über ihre Rechte Bescheid wissen und diese in Anspruch nehmen können. Zur Feststellung der Einschränkungen soll eine gesonderte psychologische Stelle geschaffen werden.

Antragstellende: Gloria Leipersberger, Nicolas Frank, Lena Hauck

 

Hochschulwahlen online

Die Rechtsabteilung sowie der Wahlausschuss der Universität Augsburg werden aufgefordert in einem offenen Prozess die Durchführung der Hochschulwahlen in einem digitalen Format zu prüfen.

Begründung: Die diesjährigen Hochschulwahlen wurden wieder als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlbeteiligung ließ, trotz hohem Aufwand an Information und Bewerbung, wieder mal zu wünschen übrig. An anderen Universitäten (z.B. Würzburg und der LMU München) werden bereits seit einigen Jahren die Hochschulwahlen digital durchgeführt. Zu beobachten ist teilweise eine etwas höhere Wahlbeteiligung, unter anderem durch die höhere Flexibilisierung für die Wahlberechtigten. Ein weiterer Punkt, welcher für die digitale Durchführung sprechen würde, wäre der Nachhaltigkeitsaspekt. Das Versenden von rund 20.000 Briefen könnte gegebenenfalls umgangen werden.

Der Antrag soll dennoch keine direkte Empfehlung für die digitale Durchführung darstellen, sondern vielmehr einen offenen Prozess in diese Richtung anregen. Sollte am Ende das Ergebnis sein, dass Durchführungen von Wahlen per Post oder in Präsenz bevorzugt werden, wäre dies ebenfalls eine wichtige Erkenntnis.

Antragstellende: Nicolas Frank, Rasmus Noeske, Maximilian Hiller

 

Sitzung vom 27.07.2022

An den Fachschaftenrat: Kontaktmöglichleiten aller StuRas schaffen

Die Studierendenräte jeder Fakultät sollen über eine eigene E-Mailadresse kontaktierbar sein. Die Kontaktmöglichkeit(en) sollen auf der Unterseite der Uni-Website zur Studierendenvertretung und auf der Seite der jeweiligen Fakultät einsehbar sein. Für die Umsetzung ist jeder StuRa selbst verantwortlich.

Begründung: Einige Fakultäten verfügen über wenige Studiengänge. Die Vertretung und Anlaufstelle der Studierenden bilden daher dort primär die Fachschaften. Allerdings sind die Studierendenräte als studentische Vertretung der Fakultäten nach dem Augsburger Modell eigenständige Gremien der Studierendenvertretung und deren Besetzung durch die Hochschulwahlen geregelt und legitimiert. Damit sich Studierende, weitere Universitätsangehörige oder andere fakultäre und überfakultäre Gremien bei fakultätsbezogenen Fragen oder Problemen direkt an dieses Gremium und entsprechende Ansprechpartner*innen wenden können, sollte jeder StuRa über eine Mailadresse als Kontaktmöglichkeit verfügen und diese regelmäßig überprüfen. Diese soll auch online auffindbar sein – idealerweise (wie schon bei fünf der acht StuRas der Fall) auf folgender Website: https://www.uni-augsburg.de/de/studium/studentisches- leben/studierendenvertretung/

An den dort aktuell genannten StuRas kann sich bei der Erstellung einer Webseite orientiert werden. So soll dem Problem dem Weg gegangen werden, dass Externe sich erst mühevoll in den Vertretungsapparat der Studierendenvertretung an den Fakultäten einarbeiten müssen, der sich von Fakultät zu Fakultät stark unterscheiden kann. Diese Einheitlichkeit erleichtert die Kommunikation innerhalb der universitären Gremienstruktur.

Antragstellende: Miriam Spielmann, Philipp Pschera, Ayla Heeg

                               

Studentische Mitarbeit an der Handreichung „Wertschätzende und inklusive Sprache“ der Universität Augsburg

Ein*e studentische*r Vertreter*in oder mehrere studentische Vertreter*innen sollen bei der Erarbeitung der Handreichung „Wertschätzende und inklusive Sprache“ der Universität Augsburg mit einbezogen werden. Zumindest aber soll vor der Veröffentlichung der eben genannten Handreichung ihre Zustimmung eingeholt werden.

Begründung: Am 13.07.2022 hat die Kommission für Gleichstellungsfragen beschlossen, dass die Universität Augsburg eine Handreichung „Wertschätzende und inklusive Sprache“ erhalten soll, welche unter anderem einen Leitfaden zu gendergerechter Sprache beinhaltet. Es existiert bereits eine Tischvorlage, die als Vorschlag zur entsprechenden Handreichung dient. Diese Tischvorlage kann von allen Kommissionsmitgliedern eingesehen und bearbeitet werden. Für die finale Ausarbeitung wird das Büro für Chancengleichheit verantwortlich sein. An diesem Zeitpunkt ist es den studentischen Vertreter*innen aber dann nicht mehr möglich an der finalen Handreichung mitzuarbeiten oder sie final einzusehen. Die Antragstellenden halten dies allerdings für sehr wichtig, denn zum einen zeichnet sich die Studierendenschaft durch eine große Diversität aus und könnte, abgesehen davon, dass sie von der Handreichung am Ende direkt betroffen ist, auch einiges an Expertise beitragen. Zum anderen bilden die Studierenden eine große Mehrheit an der Universität und sollten daher bei so allumfassenden Projekten mit einbezogen werden.

Antragstellende: Amelie Feldmann, Theresa Luff, Katharina Kieser

 

Vorschläge der Studierendenvertretung für Änderungen an der Grundordnung

Der studentische Konvent schlägt der Universitätsverwaltung sowie den zuständigen Stellen beim Verfahren der Grundordnungsänderung folgende Vorschläge vor:

§2, Abs. 2: Dem Zentralbereich gehören an: [...]
10. Die Gremien der Studierendenvertretung

§6, Abs. 1: 1Es werden Ständige Kommissionen der Erweiterten Universitätsleitung [...] [...]
6. Kommission für Digitalisierung und Innovationen
errichtet. [...] 3Die einzelnen Kommissionen sollen mindestens zwei Mal im Semester tagen.

Abs. 4: 1Der Ständigen Kommission für Gleichstellungsfragen [...] 2Bei der Bestellung der Mitglieder ist darauf zu achten, dass der Ausschuss mindestens zur Hälfte mit Flinta-Personen besetzt ist.

Abs. 5: Der Ständigen Kommission für Digitalisierung und Innovationen gehören an
1. ein vom Präsidenten oder Präsidentin benannter Vizepräsident oder Vizepräsidentin als 

Vorsitzender oder Vorsitzende

2. jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen aus den acht Fakultäten sowie zwei Vertreter und oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin des wissenschaftsstützenden Personals und zwei Vertreter und oder Vertreterinnen der Studierenden als von der Erweiterten Universitätsleitung bestellte Mitglieder

3. eine Vertretung der zentralen Betriebseinheiten
4. ein Vertreter des Personalrats mit beratender Stimme
5. zwei Vertretern und oder Vertreterinnen des Rechenzentrums 6. Der Datenschutzbeauftragte mit beratender Stimme

§7, Abs. 1: An der Universität bestehen folgende Zentrale Einrichtungen: [...]
15. Büro für Chancengleichheit

§15, Abs. 3 Der oder die jeweilige Frauenbeauftragte achtet in ihrem/seinem Bereich auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; er oder sie unterstützt die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung für Frauen, Männer und nicht binäre Personen zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

§16, Abs. 1: 1Der Beauftragte oder die Beauftragte [...] 3Er/Sie nimmt seine/ihre Aufgaben insbesondere dadurch wahr, dass er/sie [...]

3. jährlich einen Bericht über die Situation der behinderten Studierenden erstattet und der Universitätsleitung sowie der Studierendenvertretung zuleitet.

§17 Studierendenvertretung

(1) Die Studierenden wirken in der Universität durch ihre gewählten Vertreter oder Vertreterinnen in Universitätsorganen mit.

(2) Die Organe der Studierendenvertretung sind [...]

der Studentische Konvent,

die Fachschaftenvertretung, [...]

(3) 1Der Studentische Konvent ist beschlussfassendes Kollegialorgan der Studierendenvertretung. 2Diesem gehören an:

Die zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden in der Erweiterten Universitätsleitung

die beiden Fachschaftssprecher oder Sprecherinnen jeder Fachschaftsvertretung

weitere Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden, deren Zahl das Doppelte

der Anzahl an Fakultäten der Universität entspricht.

3Die Vertreter und Vertreterinnen nach Satz 2, Nr. 2 werden von den Studierenden der

Universität gewählt; Art. 48, Abs. 1 BayHIG gilt entsprechend. [...] 6Im Übrigen ist der Studentische Konvent auf Verlangen von einem Viertel seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen. 7Der studentische Konvent muss seine Beschlüsse für alle Studierende öffentlich zugänglich machen. 8Der Studentische Konvent soll dem AStA in der Ausführung der Beschlüsse unterstützend zur Seite stehen.

(4) 1Die Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden einer Fakultät [...] 9Die beiden Fachschaftssprecher und oder Fachschaftssprecherinnen von jeder Fakultät vertreten die jeweilige Fakultät im Studentischen Konvent mit Stimmrecht.

(5) 1Die Studentische Vollversammlung [...] 4Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 1% aller Studierender an der Universität Augsburg anwesend sind. 5Sie wird ferner einberufen auf Verlangen von 0,5% aller Studierender an der Universität Augsburg oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studentischen Konvents oder auf Beschluss des Allgemeinen Studierendenausschusses. [...]

(6) 1Der Ältestenrat [...] 6Der Ältestenrat hat im Rahmen seiner Funktion als Schlichtungsorgan folgende Aufgaben und Befugnisse: [...]

(7) 1Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) [...] 5Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, wovon drei vom Studentischen Konvent und drei von den Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten gewählt werden [...] 6Der Vorstand verantwortet mit dem Präsident oder der Präsidentin sowie deren Stellvertreter und oder Stellvertreterinnen die Erfüllung der in Art. 27, Abs. 2, Nrn. 1 – 5 BayHIG genannten Aufgaben. [...] 9Die Geschäftsführung hat die Finanz- und Büroleitung des AStA inne. [...]

(10) 1Die Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben ist mit der Mehrheit des AStA-Vorstandes sowie der Mehrheit des Studentischen Konvents zu verabschieden. [...] 3Die Verteilung der Haushaltsmittel erfolgt auf Vorschlag der Studierendenvertretung durch die Universitätsleitung insbesondere entsprechend der Erfordernisse nach Art. 27, Abs. 2, Satz 3, Nr. 1 – 5 BayHIG; der Vorschlag wird entsprechend Satz 1 verabschiedet und spätestens bis zum 1. Dezember für das folgende Haushaltsjahr der Universitätsleitung zugeleitet. 4Der AStA-Vorstand und die Fachschaftsvertretung benennt für eine bestimmte Zeitdauer der Hochschulleitung Mitglieder, welche die Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung der Auszahlungsbelege erhalten.

§18, Abs. 5: Der oder die Vorsitzende des Berufungsausschusses soll die in die engere Wahl gezogenen Personen zu Vorträgen, die unter anderem der Feststellung der pädagogischen Eignung durch die Fakultät und insbesondere deren Studierendenvertretung dienen, einladen. [...]

§18, Abs. 10: Die Form und Zusammensetzung des Berufungsverfahren soll fakultätsübergreifend durch eine Verordnung geregelt werden.

Art. 19, Abs. 3: Den vorgeschlagenen Bewerbern und Bewerberinnen wird Gelegenheit zur Vorstellung vor dem Universitätsrat und den beschlussfassenden Kollegialorganen der Statusgruppen gegeben.

Art. 21, Abs. 7: [...] 3Der Beschluss, die Öffentlichkeit zuzulassen, werden in geheimer Abstimmung gefasst und bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. 9Die Geschäftsordnungen der einzelnen Gremien können dahingehend Ausnahmen vorsehen.

Dieser Antrag soll eine erste Bestandsaufnahme für eine Grundordnungsänderung sein. Sollte im Laufe der Legislatur 2022/23 ein neuer Beschluss zur Position der Studierenden zu einer Grundordnungsänderung gefällt werden, wird mit dessen Beschluss dieser nichtig.

Begründung: Zu §2, Abs. 2, Punkt 10 (neu): Die Studierendenvertretung ist in einem eigenständigen Punkt in der Grundordnung aufgeführt, ohne dabei einem Bereich in der Gliederung der Universität zugehörig zu sein. In einer neuen Grundordnung sollte das präzisiert werden, wo die Studierenden dazugehören oder ob die Studierenden eine Selbstverwaltung sind. Davon abhängig ist womöglich auch die Finanzierung der Studierendenvertretung. Dieser Punkt soll mit diesem Änderungsvorschlag angebracht werden.

Zu §6, Abs. 1, Punkt 6 (neu): Wir schlagen vor, eine neue Kommission für Digitalisierung und Innovationen zu gründen. Das Ziel dieser soll sein, die Universität auf der Höhe der Zeit im Bereich von Digitalem zu halten und besonders die Zukunftsfähigkeit von Lehre und Forschung im Kontext des digitalen Fortschrittes zu garantieren. Auch soll diese Kommission für die Digitalisierung der Verwaltung zuständig sein. Des Weiteren soll diese Kommission die Aufgaben des Ausschusses für Informationsverarbeitung übernehmen. Sollte der Ausschuss in seiner jetzigen Form beibehalten werden, soll sich diese Kommission zentral mit der Grundfrage des Transfers beschäftigen. Dafür wird allerdings die Zusammensetzung der Kommission neu gemacht werden. Für uns ist jedoch die Frage nach der Digitalisierung (in Lehre, Forschung und Verwaltung) an der Universität wichtig, daher sollte sie auch mit allen Statusgruppen zentral diskutiert werden. Und es wird aufgrund der Erweiterung der Aufgaben der Universität (eben durch den Transferbegriff) eine neue Kommission gebildet werden müssen, daher soll in diesem Kontext der Punkt der Digitalisierung mit aufgenommen werden.

Zu §6, Abs. 1, Satz 3 (neu): Nach der aktuellen GO wird nicht festgeregelt, wie häufig die Kommissionen tagen sollen. Um hier Klarheit zu schaffen, soll eine Mindestzahl festgesetzt werden. Wir schlagen hierfür die zwei Mal im Semester vor. Dafür können diese Sitzungen auch kürzer sein.

Zu §6, Abs. 4, Satz 2: In der aktuellen Grundordnung soll die Kommission für Gleichstellungsfragen mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Das wiederum halten wir für zu kurz gegriffen und verlangen hier, dass es auf „nicht-Männer“ bzw. Flinta-Personen erweitert wird. Damit erhoffen wir, dass auch nicht binäre Personen angesprochen werden und das Gremium diverser wird.

Zu §6, Abs. 5: Dieser soll neu in die Grundordnung mit aufgenommen werden. Zur Erklärung, warum wir diese Kommission brauchen, vgl. Begründung zu §6, Abs. 1, Punkt 6.

Zu §7, Abs. 1: Es gibt an der Universität viele verschiedene Büros und Verwaltungseinheiten, bei denen nicht klar ist, unter welchen Punkt diese fallen. Wir haben das vor allem daran bemerkt, dass wir nicht erkennen konnten, zu welcher Einrichtung das Büro für Chancengleichheit gehört. Hier könnten wir aber auch zum Beispiel den Familienservice, das Gesundheitsmanagement, den Arbeitskreis Nachhaltigkeit, usw. nennen. Das sind wichtige Einrichtungen für Studierende und Mitarbeitende, die auch auf lange Zeit bestehen bleiben sollen. Hier ist entweder die Website das Problem oder die Basis dieser Stellen ist außerhalb der Grundordnung zu finden. Wir sind der Meinung, dass diese einzelnen Stellen Teil unserer Universitätsfamilie sein sollen und daher entweder in den Zentralen Einrichtungen festgeschrieben werden sollen oder deren Bedeutung für die Universität auf anderen Wegen festgehalten wird. Wir sehen hier auf jeden Fall Handlungsbedarf, dass auch deren Zukunft langfristig festgehalten wird.

In diesem Kontext wäre es auch interessant zu wissen, was das „Wissenschaftszentrum Medien“ eigentlich ist. Über die Website ist diese Einrichtung nicht zu finden.

Zu §15, Abs. 3: Hier sollen auch nicht binäre Personen inkludiert werden.

Zu §16, Abs. 1, Punkt 3: Nach dem neuen BayHIG fällt inzwischen auch die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden in den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung. Wir plädieren darauf, dass bisherige Strukturen, die bereits zur Förderung der Chancengleichheit bestehen, weiter fortbestehen und die Finanzierung durch die Universität bestehen bleibt. Allerdings sehen wir uns auch in der Pflicht, darüber mindestens informiert zu sein, was aktuell für Probleme bestehen. 

Zu §17 Studierendenvertretung 

Zu (1): Hier gibt es zu bedenken, dass nach dem Satz die Möglichkeit einer Deutung wäre, dass nur durch Studierende gewählte Vertreter*innen in universitären Gremien partizipieren können. Das wäre ein herber Verlust für die ganze Studierendenvertretung, da dank der Mithilfe vieler engagierter Studierender in Initiativen und Fachschaften erst eine breite Basis an partizipierenden geschaffen werden kann.

Zu (2) Ab diesem Punkt soll der Fachschaftenrat als eigenes Gremium aus der Grundordnung weggekürzt werden. Die Begründung dahinter ist, dass dieses Gremium eigentlich nicht existent ist, die Grundordnung hier aber eine Möglichkeit einer Doppelstruktur gibt. Zum anderen vereinfacht die nicht-existenz des Gremiums die Erklärung des Augsburger Modells. Eine weitere Begründung ist, dass damit die Haushaltshoheit direkt beim Studentischen Konvent hängt und nicht zusätzlich beim Fachschaftenrat, der ja ebenfalls Teil des Konvents ist.

Zu (3): hier wurde der Fachschaftenrat aus der Definition entfernt, dazu wurde der Verweis auf das BayHIG aktualisiert und die Aufgaben des Konvents mit Beschlüssen öffentlich machen sowie die Umsetzung zu unterstützen erweitert.

Zu (4): Der aktuelle Punkt 4 wird gestrichen, daher rückt der aktuelle Punkt 5 auf und wird Punkt (4). Die Regelungen aus dem ehemaligen Punkt 4 werden am Ende vom neuen Absatz in Satz 10 geregelt. Es fällt lediglich die Möglichkeit einer Gremienstruktur weg.

Zu (5): Betrachtet man die Wahlbeteiligungen an der Universität, fällt die Unwahrscheinlichkeit auf, dass es mit 5% Anwesenheit eine beschlussfähige Vollversammlung gibt. Wir halten sogar 1% für sehr hoch, allerdings machbar, sodass wir fordern, dass die Zahl hierauf geändert wird. Ebenso wollen wir die Einberufung einer Veranstaltung für Studierende außerhalb der Studierendenvertretung einfacher machen, weswegen wir diese auf 0,5% reduzieren wollen. Das sind bei uns an der Universität immer noch knapp 100 Personen, die das einberufen müssen. Wir als AStA würden uns darüber freuen, wenn sich so viele finden würden.

Zu (6): Aktuell besitzt der Ältestenrat nur Befugnisse, aber keine Aufgaben. Daher kann aktuell der Studentische Konvent auch ohne den Ältestenrat Wahlen durchführen, was auf der einen Seite Vor- aber auch auf der anderen Seite Nachteile bringen kann. Daher wollen wir hier dem Ältestenrat vor allem die Überwachung der Wahlen als Aufgabe aufbürden; sollte der Ältestenrat diesen nicht nachkommen, soll aber immer noch sichergestellt werden, dass im Studentischen Konvent Wahlen durchgeführt werden können.

Zu (10): Hier wurde wieder der Verweis auf das BayHIG angepasst und der zusätzliche Beschluss der Vertreter*innen der Fakultät zum Haushalt gestrichen (damit fällt die Haushaltsverantwortung des AStA komplett in die Hand des gesamten Konvents).

Zu §18, Abs. 5: Studierende können sehr gut die Lehrqualitäten erkennen. Aktuell soll diese allerdings nur durch die ganze Fakultätsvertretung in der Kommission bestimmt werden. Hier sollte die Stimme der Studierendenverterter*innen mehr Gewicht bekommen, da diese zukünftig deren Lehre ausgesetzt werden (das soll nicht negativ klingen).

Zu §18, Abs. 10: Dieser soll neu in die Grundordnung aufgenommen werden. In dieser Verordnung soll eine Mitwirkung der Studierenden an allen Fakultäten geregelt werden, auch soll eine Art „Lehrprobe“ für die zukünftigen Professorinnen und Professoren dort festgehalten werden. Medizin wird hiervon wahrscheinlich eine andere Regelung brauchen.

Zu §19, Abs. 3: Um Präsident oder Präsidentin der Universität zu werden, sollten die Kandidaten und Kandidatinnen allen Statusgruppen vorstellig werden. Um den oder die beste Kandidatin oder Kandidaten zu finden, soll die Diskussion so breit wie möglich geführt werden, auch unter den Statusgruppen. Daher sollen die Kandidat*innen sowohl beim Mittelbau als auch bei der Studierendenvertretung vorstellig werden.

Zu §21, Abs. 7: Die Öffentlichkeit von Gremien auszuschließen, mag für viele Gremien auch an der Universität sinnvoll sein, ist aber insbesondere für die Studierendenvertretung unpraktisch. Es sollen so viele Studierende wie möglich für die Hochschulpolitik interessiert werden. Daher soll jeder und jede Interessierte die Möglichkeit haben, sich über Hochschulpolitik zu informieren, auch während der jeweiligen Gremiensitzung. Wir denken auch, dass der Konvent des Mittelbaus auch daran interessiert sein könnte.

Antragstellende: Ludwig Sedlmaier, Ayla Heeg, Philipp Pschera

 

Sitzung vom 27.10.2021

Studienbedingungen für Schwangere sichern

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, gute Studienbedingungen für schwangere Studierende auch während des Hybridsemesters zu sichern. Insbesondere fordert der Konvent eine gesamtuniversitäre Regelung, dass der pauschale Ausschluss von Schwangeren aus der Präsenzlehre unzulässig ist. 

Begründung: Seit dem 10. September gibt es vom RKI eine Impfempfehlung für schwangere und stillende Menschen. Es gibt keine einheitliche Regelung bezüglich des Umgangs mit Schwangeren seitens des Ministeriums, dies ist den Hochschulen überlassen. Wenn Schwangere in einer Anwesenheit in der Uni ein zu hohes Risiko sehen, dürfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Diese Entscheidung müssen sie aber selbst treffen. Wenn diese Entscheidung von Dozent*innen oder der Unileitung für sie getroffen wird, ist dies eine Missachtung ihrer Selbstbestimmung. Diese Benachteiligung im Studium von Schwangeren ist ein klarer Widerspruch zu Gleichstellung.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

 

Erweiterung Mensa-Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Mensa sollen bis 15 Uhr, oder zumindest bis 14:30 Uhr erweitert werden. Grund sind die durch Corona bedingten, geänderten Vorlesungszeiten, die es einigen Studierenden unmöglich machen, von den Angeboten der Mensa zu profitieren.

Begründung: Auf Grund der Planung der Vorlesungen ist es bei zwei aufeinanderfolgenden Vorlesungen (10.15 Uhr bis 11.45 Uhr und 12.15 Uhr bis 13.45 Uhr) nicht möglich ein warmes Mittagessen Zu sich zu nehmen, da 30 Minuten für den Gang zur Mensa und zurück bei Stoßzeiten nicht möglich sind. Allerdings ist es von größter Wichtigkeit sich während den Vorlesungen gut konzentrieren zu können, was ohne einen geregelten Energiehaushalt und eine ausreichende Versorgung nicht möglich ist. Ein Gang in die Cafeteria ist zwar möglich, eine kalte Semmel ersetzt jedoch keine vollständige warme Mahlzeit. Möchten man also nach den Vorlesungen noch etwas Warmes zu sich nehmen, ist dies innerhalb des Angebots auf dem Campus nicht mehr möglich. Die Mensa ist dafür da, Studierende zu versorgen und ihnen ein gutes Angebot an Essen in der näheren Umgebung zu bieten. Dies kann allerdings nicht gewährleistet und genutzt werden, wenn die Studierenden mangels eweiterter Öffnungszeiten in der aktuellen Situation nicht die Chance haben nach oder zwischen ihren Vorlesungen das Angebot dort in Anspruch zu nehmen. In Anbetracht des vermehrten Angebots an Präsenzveranstaltungen und der zahlreichen Studierenden auf dem Campus der Universität muss es ausnahmslos allen Studierenden möglich sein, die Angebote, mit denen die Uni wirbt, auch tatsächlich wahrnehmen zu können und ihrem Uni-Alltag so geregelt nachgehen zu können.  

Antragstellende: Franziska Sadzio, Caroline Bachmann, Stefan Edenharder

 

Mehr Fahrradstellplätze an der Uni

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, mehr Fahrradstellplätze auf dem Campus sowie auf dem Medizincampus zu schaffen. Dabei muss vor allem deren Menge gesteigert werden. Eine höhere Qualität, etwa durch Überdachung, ist wünschenswert. 

Begründung: Der Anteil des Radverkehrs in Augsburg steigt stetig. Insbesondere für viele Studierende ist das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl, da der Campus gut erreichbar und die Linie 3 zu Stoßzeiten überfüllt ist. Selbst bei nur teilweiser Präsenz an der Uni ist die Auslastung der Stellplätze sehr hoch. Je mehr sich die Uni in den kommenden Semestern wieder zu Präsenz entwickelt, desto schwieriger wird die Suche nach einem diebstahlsicheren Stellplatz. Auch am Medizincampus/Uniklinik besteht das gleiche Problem. Gerade im vergangenen Sommersemester gab es trotz nur teilweiser Präsenz viel zu wenige Stellplätze. Nächstes Sommersemester wird das Problem wegen voraussichtlich kompletter Präsenzlehre und einem zusätzlichen Jahrgang vermutlich noch viel größer. Vor Corona gab es bereits Bestrebungen, die Zahl der Stellplätze zu erhöhen. Die studentische Vertreterin in der verantwortlichen Kommission Stefanie Kinz berichtete, dass aber keine weiteren Fortschritte erzielt wurden, was wohl der pandemischen Lage verschuldet sein wird. Die Rückkehr zu mehr Präsenz erscheint uns deshalb ein guter Zeitpunkt, die Planung und Umsetzung weiter voranzutreiben.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel, Katja Gessner

 

Unterstützung für Studierende mit ADHS

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, dass sie Unterstützungsangebote für Studierende mit ADHS und ähnlichen Einschränkungen schafft. Die Möglichkeiten wie z.B.  Schreibzeitverlängerungen usw. sollten bereits frühzeitig an alle Studierende kommuniziert werden. Weiter fordert der studentische Konvent dazu auf, dass z.B. im Rahmen des psychologischen Beratungsangebots für betroffene Studierende (testweise) ein eigener Workshop angeboten wird. 

Begründung: Auch an der Universität Augsburg gibt es zahlreiche Studierende, die aufgrund ihrer ADHS-Diagnose im Studium eingeschränkt sind. Aufgrund der Stigmatisierung sprechen viele Studierende nicht offen über ihre Diagnose oder den Verdacht. Die meisten von ihnen wissen gar nicht, dass sie z.B. eine Schreibzeitverlängerung und zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. 

Dieser Antrag fordert daher in erster Linie, dass die Universität Augsburg diese Hilfsmöglichkeiten transparenter kommuniziert. Weiter wäre es hilfreich, wenn man das Thema wie „Corona, mein Studium und ich“ als „ADHS, mein Studium und ich“ über die psychologische Beratungsstelle spielen könnte. Auch Studierende, die den Verdacht haben, betroffen zu sein, könnten an diesem Format teilnehmen. Außerdem können die Expert*innen von der psychologischen Beratung wertvolle Tipps geben und einen sicheren Raum zum Erfahrungsaustausch geben. 

Antragstellende: Jarl Hengstmengel

 

Sitzung vom 17.11.2021

Universitätsbibliothek studierendenfreundlicher gestalten

Die Universitätsbibliothek soll ihre Öffnungszeiten mindestens auf den Stand vor der durch Corona bedingten Schließung erweitern.

Der Durchgang zwischen der Teilbibliothek Sozialwissenschaften und der Zentralbibliothek soll wieder geöffnet werden.

Für Studierende, welche Abschlussarbeiten anfertigen oder sich auf Abschlussprüfungen vorbereiten, sollen wieder feste Sitzplätze eingerichtet und vergeben werden.

Begründung: Die aktuellen Öffnungszeiten werden der freien Entfaltung der Studierenden nicht gerecht. Andere Universitäten bieten teilweise rund um die Uhr geöffnete Bibliotheken für ihre Studierenden an. Die durch Corona geänderten Öffnungszeiten führten und führen nur zu stärkerer Ballung von Studierenden innerhalb der Bibliothek.

Spätestens seit Wegfall der Abstandsregelung im Innenraum ist es nicht mehr vertretbar die Brücke zwischen der Zentralbibliothek und der Teilbibliothek Sozialwissenschaften geschlossen zu halten. Dies führt oft zu etlichen Bibliothekswechseln, um gewisse Bücher an den Arbeitsplatz du bringen, welche oft mit Wartezeit und Einlasskontrolle noch einmal zeitaufwändiger sind. 

Studierende, welche Abschlussarbeiten im Bachelor, Master oder Staatsexamen anfertigen, haben momentan keine Chance auf einen festen Arbeitsplatz in der Bibliothek, an dem sie beispielsweise auch Bücher lagern können. Die Carrels sind nur für mindestens Promovierende reserviert.

Schon während des „Übergangssemesters“ ist es äußerst wichtig, Schritte in Richtung des Normalbetriebs vor der Pandemie zu gehen. Nur so kann ein reibungsloser Übergang ins Sommersemester 2022 gewährleistet werden.

Antragssteller*innen: Tino Goebel, Amelie Feldmann, Jakob Löw, Philipp Pschera, Nicolas Frank, Ayla Heeg

 

Veganes Angebot in der Mensa

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sowie einer erhöhten Nachfrage seitens der Studierenden nach mehr veganen Angeboten des Studentenwerks in der Mensa, soll dieses erweitert - beziehungsweise das Angebot fleischhaltiger Gerichte reduziert werden. Außerdem sollen vegane und vegetarische Produkte besser gekennzeichnet werden.

Begründung: Immer mehr Studierende ernähren sich vegetarisch oder vegan, weshalb auch der Bedarf nach eben solchen Gerichten in der Mensa steigt. Zwar gibt es in der Mensa durchaus das ein oder andere vegetarische oder auch vegane Gericht, im Vergleich zu fleisch- oder fischhaltigen Speisen überwiegen zweitere jedoch momentan noch. Dies führt dazu, dass vor allem Studierende welche sich vegan ernähren, häufig sehr wenig und teils keine Auswahl haben, vor allem in Zeiten, in welchen die Auswahl sowieso eingeschränkt ist. So ist teilweise auch schon der Fall eingetreten, dass ab 13:30 gar kein veganes Essen mehr vorhanden war. An dieser Stelle wäre eine Anpassung an eben diese Nachfrage notwendig. Darüber hinaus ist solch eine Umstellung auch aus Gründen der Nachhaltigkeit sinnvoll, welche einen Aspekt darstellt, den die Universität immer wieder als wichtig betont.

Auch bei den beiden Cafeterien wäre eine Ausweitung der veganen Speisen beziehungsweise Alternativen wünschenswert.

Antragsteller*innen: Katharina Kieser, Nicolas Frank, Valentin Höpfner, Amelie Feldmann, Tino Goebel, Jakob Löw

 

Schließfächer ohne Münzennutzung

Die diversen Schließfächer an der Universität Augsburg sollen zukünftig ohne Bargeld verwendet werden können. Stattdessen sollen beispielsweise Pfandmarken verwendet werden.

Begründung: Um ein Schließfach in den Lehrgebäuden oder den Bibliotheken nutzen zu können, müssen Studierende jeweils 2x 2€ Münzen in die Vorrichtungen der Schließfächer einführen. Das Problem ist hierbei, dass im Zuge der Digitalisierung Möglichkeiten des bargeldlosen Bezahlens immer beliebter werden und immer mehr Studierende ganz auf Bargeld in ihren Börsen verzichten. Als Beispiel kann auch die Bezahlfunktion der Campus Card gelten.

Das heißt, viele Studierende verfügen oftmals nicht über 2x 2€ Stücke und müssen deshalb ihre Rucksäcke, Taschen und weitere Wertsachen ungeschützt vor Diebstahl an anderen Orten innerhalb der Universität ablegen, während sie sich in den Bibliotheken aufhalten. Aus diesem Grund soll es fortan möglich sein, eines der zahlreichen meist unbelegten Schließfächer auch ohne Bargeld zu nutzen. Die Vorrichtungen zur Schlüsselausgabe können mit einem einfachen Arbeitsschritt modifiziert werden, damit kein Schlüsselpfand mehr notwendig ist.

Antragsteller*innen: Philipp Pschera, Kai Huber

 

Studentenkanzlei umbenennen

Im Zuge der allgemeinen Verwendung von geschlechtsneutraler Sprache soll die Studentenkanzlei in Studierendenkanzlei umbenannt werden.

Begründung: In Sinne der Repräsentation aller immatrikulierten Personen sollte die Universität Augsburg ihre eigenen Abteilungen und Institutionen dahingehend benennen. Der Begriff „Studenten“ schließt alle Personen aus, die sich nicht als „männlich“ betiteln oder sich dieser Bezeichnung zugehörig fühlen. Der Begriff „Studierende“ eignet sich deshalb besser, da er nicht das Geschlecht beschreibt und damit als geschlechtsneutral zu sehen ist. Alle immatrikulierten Personen haben die Möglichkeit sich diesem Begriff zuzuordnen oder sich zugehörig zu fühlen.

Selbst die Reform des Hochschulgesetzes sieht diesen Punkt, indem es die „Studentenwerke“ zeitgemäß in „Studierendenwerke“ umbenennen möchte.

Antragsteller*innen: Philipp Pschera, Ayla Heeg, Nicolas Frank, Tino Goebel, Amelie Feldmann, Jakob Löw

 

Verpflichtende Veranstaltungsevaluationen

Evaluationsmöglichkeiten für alle Lehrveranstaltungen sollen verpflichtend eingeführt werden.

Begründung: Aktuell ist es denn Lehrenden selbst überlassen, ob sie eine Evaluation der eigenen Veranstaltung durchführen lassen oder nicht. Die Evaluationen fallen in der Regel mehr als zufriedenstellend aus, was generell auf ein gutes Lehrniveau innerhalb der Universität Augsburg schließen lässt. Das Problem hierbei ist nur, dass vor allem engagierte Dozierende Befragungen ihrer Lehre durchführen. Dozierende, die nicht so viel Mühe hineinstecken oder von Studierenden in ihrer Veranstaltung kritisiert werden, können auf den transparenten Nachweis der Lehrqualität verzichten. Dies führt zu einem Machtungleichgewicht. Außerdem werden hierbei die Leistungen guter Lehre geschmälert.

Im Karrierebecken des Universitätsbetriebs kommt es meist auf Kleinigkeiten an, die für oder gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen. Hier soll zukünftig die Lehre eine größere Rolle spielen, wobei eine Qualitätskontrolle am besten durch Evaluationsmöglichkeiten für Studierende möglich ist. Diese Thematik betrifft vor allem auch Lehraufträge. Aus diesen Gründen sollen zur Verbesserung der Lehre an der Universität Augsburg verpflichtende Evaluationsmöglichkeiten für alle Veranstaltungen eingeführt werden.

Antragsteller*innen: Philipp Pschera, Nicolas Frank, Tino Goebel, Jakob Löw, Luisa Orendt

 

Eigene Räume für Freiraum & Familienservice

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, dem Referat für Studentische Freiräume des AStAs sowie dem Familienservice eigene Räume zu geben.

Der Studentische Konvent missbilligt das Ausspielen der berechtigten Interessen der Studierenden und des Familienservices gegeneinander.

Begründung: Vor Kurzem wurde angekündigt, dass der Zwischenraum neben der Alten Cafete der Studierendenvertretung ersatzlos weggenommen wird. Nach einer kurzen Renovierungsphase soll der Familienservice diesen Raum bekommen.

Anlässlich der am 15. November begonnenen Proteste von Studierenden wurde dieser Prozess pausiert, bis am 22. November ein ergebnisoffenes Gespräch mit Professor Dresel stattgefunden hat.

Sowohl ein durch Studierende selbstverwalteter Raum als auch ein Stützpunkt des Familienservices an der Uni sind im Interesse der Studierenden. Es ist wichtig, dass beides Beachtung findet.

Antragsteller*in: Alexander Mayer

 

 

Sitzung vom 15.12.2021

Verbesserung der Kommunikation der Bibliothek

Die Universitätsbibliothek soll die Kommunikation bezüglich der Ausleihfristen verbessern. Dies umfasst eine strukturierte und übersichtliche Erinnerungsmail eine Woche sowie zwei Tage vor Fristende. Für uns bedeutet dies konkret ein eindeutiger und übersichtlicher dargestellter Inhalt (z.B. als Betreff „Erinnerung Leihfristende“, „Fristüberschreitung“ oder „Mahngebühr“). Die E-Mail soll lediglich notwendige Informationen enthalten. Somit sind Informationen zu Bankverbindung ausschließlich bei der E-Mail zur Mahngebühr oder der Fristüberschreitung nötig.

Zusätzlich fordern wir eine detaillierte zeitliche Darstellung der anfallenden Mahngebühren auf der Website der Universität Augsburg unter dem Reiter „Bibliothek| Mahnung nach Ablauf der Leihfrist“. Darunter verstehen wir genaue Angaben des Zeitpunktes wann die erste, zweite,,.. Mahngebühr anfällt. Außerdem soll auf der Homepage darauf hingewiesen werden, dass Bücher am Tag des Leihfristendes bis spätestens zur Bibliotheksschließung abgegeben worden sein müssen. Ansonsten wird direkt am nächsten Tag die erste Mahngebühr fällig.

Begründung: Durch die verkürzten Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek während der Corona-Zeit sowie aufgrund des hauptsächlich digitalen Vorlesungsbetriebes sind Studierende seltener an der Universität. Daher ist eine frühzeitige Planung für die Studierenden erforderlich, um Mahn- gebühren zu vermeiden. Mit Hilfe der verbesserten Kommunikation der Bibliothek wird den Studierenden die Einhaltung der Leihfristen erleichtert.

Antragsteller*innen: Pauline Haber, Rebecca Holzhäuer, Franziska Tille

 

3g+-Regelung bei Prüfungen

Unterstützung der Unileitung bei einem Vorgehen gegen die 3g+-Regel bei Prüfungen.

Für Klausuren soll die Universität eigene PCR-Testmöglichkeiten schaffen. Die PCR-Tests sollen kostenlos sein und ein Ergebnis innerhalb von 24 h ermöglicht werden.

Begründung: Seit der neuesten bayerischen Corona-Verordnung ist vorgesehen, dass bei Hochschulprüfungen 3G+ gelten solle. Diese Regelung halten wir für überzogen und nicht tragbar für alle Studenten, die einen PCR-Test für Prüfungen machen sollen.

Zunächst ist hier klarzustellen, dass es bei allen Prüfungen ein sehr genau ausgearbeitetes Hygienekonzept gibt, dass seit Anfang der Pandemie, reibungslos funktioniert. In der Juristischen Fakultät beispielsweise gab es nicht einen Corona-Fall bei oder nach den Prüfungen nach einigen/vielen Prüfungsphasen. Daher ist es sehr fraglich, warum es dann genau jetzt eine solche Regelung benötigt, wenn man beachtet, dass mittlerweile etwa 90% der Studierenden geimpft ist.

Auch 3G (also mit Antigentest) wäre grundsätzlich absolut kein Problem und bei den aktuellen Zahlen der Pandemie zu rechtfertigen. Wie man jedoch nun auf eine Verpflichtung eines PCR- Tests kommt, erscheint uns überzogen. 

Ein PCR-Test ist für Studierende nicht kostenfrei und kostet mindestens 50 Euro. Aktuell ist es in Augsburg so, dass in den offiziellen Stellen der Stadt, Maxstraße und Messe etc. gar keine kostenpflichtigen Tests mehr gibt. Heißt also, dass man sich an einen privaten Anbieter wenden muss, diese können bis zu 120 Euro verlangen. Es ist nicht für Studenten tragbar für jede einzelne Prüfung 50-120 Euro zu bezahlen, dies ist schon beinahe ein Ausschluss von den Prüfungen. Dazu muss man sich noch vor Augen führen: Der Test gilt 48 h, wann hier das Ergebnis kommt, ist vom Labor abhängig. Mittlerweile ist es zum Teil so, dass die Labore 48 h brauchen, um die Tests auszuwerten. Folglich macht man für eine Prüfung einen Test, zahlt einen großen Betrag und muss damit rechnen, dass das Testergebnis nicht kommt.

Eine solche Regelung ist weder besonders gut durchdacht noch tragbar für die Studenten. Daher würde wir gerne ein Gespräch über das weitere Vorgehen mit Herrn Dresel anregen.

Antragsteller*innen: Luisa Neumeir, Johannes Kuntscher

 

Neue Aufenthaltsräume für Studierende und verstärkte Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung

Als Reaktion auf den Entzug des Frei*raums aus der Selbstverwaltung der Studierende soll die Universitätsleitung den Studierenden Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen.
Außerdem sollen Studierende und Universitätsleitung in Zukunft eng zusammenarbeiten bei den Themen Arbeitslätze, Aufenthaltsräume/‘safe spaces‘ für Studierende und beim Thema Nachhaltigkeit.

Begründung: Die Universität hat den Studierenden am 7. Dezember 2021 endgültig mitgeteilt, dass der Frei*raum in Zukunft dem Familienservice zur Verfügung stehen soll. Durch die Schließung des Frei*raums fehlt den Studierenden vor allem ein Raum, an welchem sich Studierende aufhalten können und welcher durch die Studierenden selbst verwaltet wird.

Die Universität soll den Studierenden zeitnah einen neuen Raum zur Verfügung stellen. Bedenken und Forderungen seitens der Universität hinsichtlich der Hygiene und der Verschmutzung sollen vor der Übergabe schriftlich formuliert werden. Dieses Schriftstück soll dann als Grundlage dienen, um eine verantwortungsvolle Verwaltung seitens der Studierenden zu gewährleisten und zu verhindern, dass sich ‚Vorfälle‘ wie 2017 oder 2020, welche zur Schließung des jetzigen Frei*raums sorgten, nicht wiederholen. 

Die Universitätsleitung hat den Studierenden in Aussicht gestellt, in Zukunft eng zu den Themen Arbeitsplätze, ‘safe spaces‘ und Nachhaltigkeit zusammenzuarbeiten. Als Studierendenvertretung sollten wir diese Einladung unabhängig von dem Verlust des Frei*raums ernst nehmen und hier eine enge Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung forcieren. Dies könnte zum Beispiel gebündelt durch den AStA in Form von Arbeitskreisen geschehen. Studierenden sollten hier von Beginn an gemeinsam mit der Universität zu diesen Themen Ideen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Antragsteller*innen: Nicolas Frank, Katharina Kieser

 

Studierende im Corona Arbeitskreis

Die Universitätsleitung dazu aufzufordern, eine studentische Vertretung in den Arbeitskreis Corona beziehungsweise in das zuständige Gremium aufzunehmen.

Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie werden entscheidende Vorgehensweise, auch mit Blick auf den Themenbereich Lehre und Studium im Arbeitskreis Corona (ehemals Corona Task Force) besprochen. Seit Beginn der Pandemie fordert die Studierendenvertretung die Universitätsleitung dazu auf, auch Studierende in diesen Arbeitskreis aufzunehmen, um so die studentische Meinung stärker miteinzubeziehen. Die Universitätsleitung möchte dies jedoch nicht. Vor kurzem wurde der Studierendenvertretung mitgeteilt, dass keine Notwendigkeit gesehen wird, da im Arbeitskreis keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden, der Arbeitskreis sich nicht aus Vertreter:innen der Statusgruppen zusammensetzt und die Meinung der Studierenden hier schon genügend gehört und vertreten wird.

Als Antragsstellende kritisieren wir genau diese Form von Informationspolitik. Gerade weil in diesem Arbeitskreis die studentische Situation zentraler Diskussionspunkt ist, sollten Studierende hier selber die studentische Meinung vertreten. Partizipieren statt informiert werden, ist unser Wunsch und der Anspruch der Studierendenvertretung. Wir sehen keinerlei negative Aspekte, sondern nur Vorteile mit Blick auf die Entwicklungen und Entscheidungen hinsichtlich der Corona-Pandemie und dem Umgang an der Universität mit dem pandemischen Geschehen. Die direkte und unmittelbare Miteinbeziehung der Studierenden bei diesem Thema sollte selbstverständlich sein, schließlich stellen die Studierenden mit rund 20.000 Personen die größte Personengruppe an der Universität dar. Dieser Personengruppe muss eine Partizipation unbedingt ermöglicht werden.

An anderen Hochschulen und Universitäten (bayern- und deutschlandweit) wird dies entsprechend praktiziert. Die Universität Augsburg sollte hier nachziehen und entsprechend die Zusammensetzung des Arbeitskreises anpassen.

Mit Blick auf die Umsetzung würden wir uns wünschen, dass der studentische Konvent eine Person benennt, welche dem Arbeitskreis angehören soll. Dies kann auch in beratender Funktion sein.

Antragsteller*in: Nicolas Frank

 

Mehr psychologische Beratungsangebote

Das Angebot der psychologischen Beratung der Zentralen Studienberatung soll erweitert werden.

Das erweiterte psychologische Hilfsangebot der Zentralen Studienberatung soll langfristig und auch über die pandemische Lange hinaus beibehalten werden.

Begründung: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Onlinestudium zu viel Einsamkeit und teilweise auch

in die Depression führen kann. Um diese Entwicklungen auch in der aktuellen angespannten

Lage entgegenzuwirken, sehe ich psychologische Hilfsangebote für betroffene Personen als

einen guten Ausweg an. Dies gilt vor allem für Lehramtsstudierende, die sich aus Gründen einer

Gefährdung ihrer Verbeamtung nicht in reguläre psychologische Behandlung begeben

können/wollen. Hier greift der Service der Zentralen Studienberatung (ZSB), da die

Beratungsstunden nicht negativ wirksam notiert werden oder in den Akten auftauchen.

Lehramtsstudierende können sich somit Hilfe/Unterstützung bei psychologischen Problemen

holen.

Der Bereich psychologische und systemische Beratung im ZSB hat einen gestiegenen

Beratungsbedarf schon 2020 im Herbst und vor allem zu Jahresbeginn 2021 feststellen können.

Die Hilfsangebote werden von vielen Studierenden coronabedingt erstmals genutzt, gleichzeitig verlängerte sich bei anderen die Verweildauer in der Psychologischen Beratung. Außerdem fällt auf, dass manche schon früher Betreuung und Rat suchenden Studierenden aufgrund der Corona-Belastungen erneut Unterstützung benötigen.

In der ZSB umfasst der Bereich Psychologische und systemische Beratung ein festes

Stellenkontingent von 1,25 (aktuell: drei Teilzeitkräfte). Mit Unterstützung der Universitätsleitung

erhielt die ZSB im Zuge der Coronamaßnahmen im Juni 2021 zusätzliche Mittel zur 12-

monatigen Aufstockung des Stellenkontingents um 0,75 auf 2,0. Die neu eingestellte

Mitarbeiterin trägt wesentlich zur aktuellen Deckung des Beratungsbedarfs bei. Dies soll auch

über Juni 2022 weiterhin so bleiben und das aktuelle Stellenkontingent dauerhaft erhalten

bleiben.

Die derzeitige Wartezeit auf einen Termin beträgt etwa eine Woche. Angesichts der nicht

absehbaren Fortdauer der pandemiegeschuldeten Belastungen und den erst mit Verzögerung

sichtbar werdenden Spätfolgen (psychisches und physisches Long Covid etc.), aber auch in

Anbetracht der Studierendenzahlen unserer Universität, ist ein Weiterbestehen des derzeitig

aufgestockten Stellenumfangs dringend geboten.

An Thomas Blum (0,5 Stelle), den psychologischen Berater im Studentenwerk, können sich 

sowohl die Studierenden der Universität als auch der Hochschule Augsburg wenden. Seine

Wartezeit ist etwas länger.

Die Beratung in der ZSB ist vertraulich und stellt somit auch für Lehramtsstudierende kein

Hindernis dar. Bei massiven psychischen Problemen können die Mitarbeiter:innen der

Psychologischen und systemischen Beratung Hilfe und Unterstützung auch zur Überbrückung

bis zum Antritt einer Therapie geben. Therapien können und dürfen aber nicht angeboten

werden. Die Überbrückung ist besonders wichtig, da mit Blick auf die Gesamtgesellschaft vor

allem im Zuge der Pandemie, die ohnehin schon knappen freien Therapieplätze noch weniger

werden und lange Wartezeiten sich somit einstellen. Studierenden mit psychischen Problemen

wird damit massiv geholfen, die Wartezeit nicht allein überbrücken zu müssen.

Antrasteller*innen: Philipp Pschera, Nicolas Frank

 

Bändchen, Sticker oder Stempel als Alternative für den 2G-Nachweis

Sich für die Ausweitung der ‚2G-Bändchen‘ oder anderer Alternativen des 2G-Nachweises auf dem Universitätscampus einzusetzen. Die ‚2G-Bändchen‘ oder andere alternative Nachweise sollen an alle Studierende ausgegeben werden, welche mit Blick auf die Corona-Pandemie als geimpft oder genesen gelten. Alternativ könnten beispielsweise auch Sticker oder Stempel auf der Campus Card o.ä. als 2G-Nachweis genutzt werden. Entsprechendes soll durch die Universitätsleitung vorangetrieben und zeitnah umgesetzt werden.

Begründung: Studierende, welche sich in den letzten Wochen vermehrt auf dem Universitätscampus bewegen, machen die Erfahrung derzeit oft Ihr Impfzertifikat oder Genesenennachweis vorzeigen zu müssen. Ein Vorzeigen des Impfzertifikats erfolgt oftmals beim Eintritt in das Gebäude und zusätzlich noch beim Eintritt in die Bibliothek (beispielsweise bei der Geisteswissenschaftlichen Bibliothek). Auch an der Mensa und den Cafeterien muss der Nachweis erbracht werden. An einem gewöhnlichen Tag an der Universität kann es gut vorkommen, dass der Nachweis fünf bis zehn Mal vorgezeigt werden muss. Zusätzlich muss oftmals der Personalausweis präsentiert werden.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Universität eine so konsequente Kontrolle der Personen, welche die Gebäude betreten, durchführt und somit die Regeln im Zuge der Corona- Pandemie umsetzt. Dennoch ist der aktuelle Modus teilweise mühsam und macht die Mitnahme eines aufgeladenen Mobiltelefons erforderlich. Bändchen oder andere alternative Nachweisformen, welche entsprechend an die Personengruppe verteilt werden, würden die Kontrollen erleichtern und allen zugutekommen.

Das Pilotprojekt an der Juristischen Fakultät zeigt, dass die Umsetzung gut funktioniert. Auch andere Universitäten und Hochschulen setzen die Kontrollen in diesem Sinne um.

Zu begrüßen wäre eine Umsetzung der 2G-Bändchen oder anderer Alternativen als Einlasskriterium zu Beginn des Jahres 2022 im Januar oder Februar.

Alternativ könnten auch Sticker auf der Campus Card als 2G-Nachweis genutzt werden. Auch diese Variante wird bereits an anderen Hochschulen praktiziert. Eine weitere denkbare Option wären Stempel. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Antragsteller*innen: Nicolas Frank, Katharina Kieser

 

Aufladung der Campuscard per Kartenzahlung

Das Studentenwerk wir angehalten, die Aufladestationen der Campus-Card sollen mehr Kartenleser erhalten und diese Kartenleser sollten auch Visa und Mastercard-Karten zum Aufladen der Campus-Card akzeptieren.

Begründung: Bargeld schwindet nach und nach aus der Gesellschaft und es wird immer mehr Gang und Gäbe, nur noch mit Karten zu zahlen. Wenn nun ein*e Studierende*r dies auch für die Mensa oder Cafeten machen möchte, findet diese*r nur wenig Möglichkeiten zum Aufladen. Und selbst die Automaten, die ein Kartenlesegerät haben, nehmen nur Girocard und keine Visa oder Mastercard. Dies ist gerade für Internationale- oder Austauschstudierenden unangenehm, da diese womöglich kein oder noch kein Konto mit EC Karte in Deutschland haben, oder Ihre Finanzen lieber nur über Ihre Heimatbank mit Kreditkarte bezahlen. Wir verstehen, dass die Visa und Mastercard Benutzungen höhere Gebühren nach sich ziehen und sind sicher hierbei eine Lösung mit dem Studentenwerk finden zu können, aber einfach nichts anbieten ist keine Lösung.

Daher fordern wir, mehr Aufladestationen mit Kartenlesegerät und die Möglichkeit, auch Mastercard- oder Visa-Karten für das Aufladen nutzen zu können.

Antragsteller*innen: Fabian Schwemmer, Sophie Brunner

 

 

Sitzung vom 12.01.2022

„Campussommer“ im Sommersemester 2022

Das im Anhang befindliche Konzept zum Event „Campussommer“ wird durch den studentischen Konvent unterstützt. Die Organisation und Durchführung liegt bei den im Konzept beschriebenen Organisationseinheiten.

Begründung: Im Sommersemester soll der Lehrbetrieb an der Universität Augsburg wieder weitgehend in Präsenz stattfinden. Für neue Studierende aus vier Corona-Semestern bedeutet dies, den „normalen“ Uni-Alltag zum ersten Mal zu erleben und für einige Studierende der höheren Semester ist es auch der letzte Sommer an der Universität Augsburg.

Da das Studium aber mehr ist als der Besuch von Lehrveranstaltungen, soll die Wiederbelebung des Campus soll nach zwei pandemiebedingten Jahren auf Sparflamme durch eine Reihe von Veranstaltungen in einem größeren Rahmen erfolgen. Kulturelle Impulse, Vernetzung, Information und Bildung über die Studieninhalte hinaus, Präsentation der studentischen Gruppierungen und Möglichkeiten des Engagements stehen im Mittelpunkt des „Campussommers“.

Durch eine einheitliche Organisation und Bewerbung des Events werden die Kapazitäten besonders der kleineren studentischen Initiativen, Vereinigungen und Vertretungen entlastet und eine zentrale und niederschwellig kontaktierbare Anlaufstelle steht zur Information und bei Rückfragen zur Verfügung. Für die Finanzierung können die Restmittel der „Restart-Initiative“ verwendet werden, die im Herbst 2021 vom AStA für die Universität eingeworben wurden.

Das Konzept kann auf Anfrage zugeschickt werden. 

Antragsteller*innen: Ayla Heeg, Sophie Brunner, Lisa Kirmser, Ludwig Sedlmaier

 

 

Sitzung vom 09.02.2022

Organisation der Prüfungen

Die Universitätsleitung wird aufgefordert, eine Verlängerung der Anmeldephase für die Prüfungen sowie die Einrichtung einer Abmeldephase zu prüfen. Außerdem soll die Frist der Ankündigungen für die Prüfungstermine von vier auf sechs Wochen angehoben werden.

Begründung: Die bisherige Praxis der Anmeldephase ist für die Planung der Prüfungsphase, Arbeit, Praktika und Folge-Semestern nicht nachhaltig. Zudem resultiert dies in einer späten Ankündigung von Prüfungsterminen. Die Vorverlegung des Anmeldezeitraums und eine zusätzlich eingeführte Abmeldephase für Prüfungen, wie sie in vielen deutschen Universitäten bereits angewendet wird, würde dazu führen, dass Prüfungstermine früher bekanntgegeben werden können. Vielen Studierenden wäre damit sehr geholfen, wenn sie früher über den Ablauf ihrer Prüfungsphase Bescheid wüssten. Dies könnte zusätzlich durch eine Vorverlegung der Ankündigungsfrist der Prüfungen erreicht werden.

Generell ist eine Abmeldephase sehr sinnvoll, da dadurch eine erhöhte Flexibilität und Planbarkeit des Studiums ermöglicht wird. So kann bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Krankheit, vermieden werden, dass ein gescheiterter Versuch im Studiendatenblatt eingetragen wird. Zusätzlich wird die Organisation der Prüfungen von Seiten der Universität erleichtert.

Antragstellende: Israa Kretschmer

 

Die Universität Augsburg soll Fairtrade-University werden

Die Universität Augsburg soll an der Kampagne Fairtrade-University teilnehmen und sich um die Auszeichnung als Fairtrade-University bewerben. Im Rahmen dessen soll der Faire Handel in die verschiedenen Bereiche am Campus integriert und gefördert werden. Hierzu soll sich die Universi- tät darum bemühen, die fünf Kriterien der Fairtrade-University zu erfüllen.

Der studentische Konvent soll sich überlegen, in welchem Verfahren die Studierendenvertretung in der zur Erlangung der Auszeichnung erforderliche Lenkungsgruppe ernannt wird. Ein Vorschlag wäre die Wahl von mindestens zwei Personen.

Zuletzt sollen die EULe-Vertreter*innen darauf achten, dass das Thema Fairtrade-University künftig

regelmäßig auf der Tagesordnung der EULe steht.

Begründung: Bereits seit 2010 darf sich die Stadt Augsburg Fairtrade-Town nennen und auch vier Schulen in Augsburg verfügen über eine Auszeichnung als Fairtrade-School. Dahingegen besitzt keine Hoch- schule in der Stadt eine entsprechende Zertifizierung. Dabei sind Universitäten gesellschaftliche Akteure und wichtige Impulsgeber für die soziale, ökologische und kulturelle Entwicklung in der Gesellschaft, weshalb es dringend notwendig ist, auch die Universität Augsburg zu einer Fairt- rade-University zu machen. Die Zertifizierung würde ein durchweg positives Licht auf die Augs- burger Universität werfen, fair gehandelte Produkte im Hochschulalltag etablieren und so zu einem bewussteren sowie sozial-ökologischen Konsum an der Universität beitragen.

Damit eine solche Auszeichnung gelingen kann, müssen folgende Kriterien der Kampagne erfüllt sein:

Kriterium 1: Hochschulbeschluss
Die führenden Gremien der Studierendenschaft und der Verwaltungen der Hochschule fassen einen gemeinsamen Beschluss zur Fairtrade-University. Festgehalten wird das Bestreben, alle Kriterien der Fairtrade-Universities Kampagne zu erfüllen und den Fairen Handel als festen Be- standteil in die Hochschulpolitik zu verankern.
An der Universität Augsburg müssten demnach der studentische Konvent, die EULe sowie die Universitätsleitung einen entsprechenden Beschluss fassen.
Mit Teilen der Universitätsleitung (darunter Kanzler Zimmermann, Vizepräsident Prof. Dresel so- wie Vizepräsident Prof. Peter) wurde bereits Kontakt aufgenommen und positive Rückmeldung zu dem Vorhaben erhalten.

Kriterium 2: Steuerungsgruppe
An der Universität wird eine Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Univer- sity die Aktivitäten koordiniert. Sie vernetzt Akteur*innen, kümmert sich um die Umsetzung der Kriterien und organisiert Aktionen und Veranstaltungen rund um fairen Handel auf dem Campus. Die Gruppe besteht aus mindestens drei Personen, welche die Studierendenschaft, die Hoch- schulverwaltung und die gastronomischen Betriebe sowie Geschäfte auf dem Campus vertreten. Die Vertretung aus der Studierendenschaft könnte an der Universität Augsburg etwa durch den studentischen Konvent gewählt werden. Das Studentenwerk Augsburg, welches der Steue- rungsgruppe ebenfalls als gastronomischer Betrieb angehören muss, wurde bereits über das Vorhaben informiert. Darüber hinaus könnten Mitglieder des AK Nachhaltigkeit der Universität in der Steuerungsgruppe aktiv sein. Denkbar wäre in der Anfangsphase auch Beteiligte des Steue- rungskreises ‚Fairtrade-Town Augsburg‘ in die Steuerungsgruppe zu intergieren.

Kriterium 3: Fairtrade-Produkte bei Sitzungen und offiziellen Veranstaltungen
Bei offiziellen Veranstaltungen der Hochschule sowie bei den Sitzungen der führenden Gremien der Studierendenschaft und der Verwaltung werden Fairtrade-Produkte angeboten. Bei Universi- täten mit über 20.000 Studierenden muss dies bei 15 Veranstaltungen geschehen, wovon min- destens 2/3 der Termine regelmäßige Sitzungen sein müssen. Die restlichen 1/3 können regel- mäßige oder einmalige (Groß-)Veranstaltungen an der Hochschule sein. Bei jedem Termin müs- sen mindestens zwei verschiedene Produkte aus fairem Handel angeboten werden.
An der Universität Augsburg könnten zur Erfüllung dieses Kriteriums beispielsweise bei Gremien- sitzungen, Empfängen, Vortragsreihen, Vorstellungen des Uni-Kinos, Weihnachtsfeiern etc. 

Fairtrade-Produkte wie Kaffee, Tee, Saft, Zucker, Gebäck, Obst etc. entsprechend des Veran- staltungsrahmens angeboten werden. Oft wird bei solchen Veranstaltungen bereits beispiels- weise Fairtrade-Kaffee ausgeschenkt.

Kriterium 4: Fairtrade-Produkte in Geschäften und in der Gastronomie
Fairtrade-Produkte müssen auf dem Campus in Geschäften und Cafés verfügbar sein. Bei über 20.000 Studierenden müssen an mindestens 20 Verkaufspunkten, darunter je mindestens ein Geschäft, ein Gastronomiebetrieb und ein Kiosk/Automat jeweils mindestens 2 Produkte aus fai- rem Handel angeboten werden. Als Fairtrade-Siegel anerkannt werden im Rahmen der Kam- pagne alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO sowie alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden. Bei Textilprodukten werden die Siegel Fairt- rade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade akzeptiert.
An der Universität Augsburg könnten solche Verkaufspunkte die Mensa, die Alte und Neue Ca- fete, die Café Bars, Snack- und Getränkeautomaten oder auch der UniShop sein. Hier könnten etwa Kaffee, Zucker, Schokoriegel, Säfte, Eistee, Mate, Schokomilch, Eiskaffee, Reis, Quinoa, Obst, Gewürze etc. mit Fairtrade Siegel angeboten werden. Teilweise werden an diesen Ver- kaufspunkten auch schon verschiedene Fairtrade-Produkte verkauft. Ebenso vertreibt der Uni- Shop Textilien mit Fairtrade-Siegel.

Kriterium 5: Veranstaltungen rund um Fairtrade
Auf dem Campus müssen regelmäßig, mindestens aber zweimal je Semester, Veranstaltungen rund um das Thema Fairtrade stattfinden.
An der Universität Augsburg könnten solche Veranstaltungen zum einen durch die Studieren- denschaft realisiert werden. Beispielsweise könnten Vorträge, nachhaltige Stadtrundgänge oder Infostände organisiert werden. Hierfür stellt die Kampagne auch Fairtrade-Referent*innen zur Verfügung. Ebenso wäre es möglich einen Film zum Thema Fairtrade im Rahmen des Uni-Kinos zu zeigen. Zum anderen kann versucht werden, Dozierende davon zu überzeugen, das Thema in ihre Lehre zu integrieren oder selbst Veranstaltungen auf diesem Gebiet zu planen.

Antragstellende: Niklas Daecke, Maryvonne Kälberer, Alexander Behnke

 

Fairteiler an der Universität

An der Universität soll in Zusammenarbeit von Gremien der Studierendenschaft mit Einverständnis der Universitätsleitung wieder einen Fairteiler von Foodsharing auf dem Campus einrichten. Dieser soll

i)  an einem zentralen Ort platziert werden,

ii)  nur während der Vorlesungszeiten bestückt werden und

iii)  mehrmals wöchentlich von nicht mehr genießbaren Lebensmitteln befreit werden.

Begründung: Mit der Schließung des Frei*raums ist auch der Fairteiler von Foodsharing aus der Universität verschwunden. Gerade von einer Universität sollte man aber den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung nicht vertreiben. Deshalb soll in zentraler Lage wieder ein Fairteiler installiert werden. Damit dieser keine Gefahr auf Schimmel darstellt, soll dieser oft und regelmäßig überprüft, von nicht mehr genießbaren Lebensmitteln befreit, und gereinigt werden. Damit dies garantiert werden kann, soll der Fairteiler nur währen dem Semesterbetrieb geöffnet haben.

Antragstellende: Tino Goebel

 

Richtlinien für gendergerechte Sprache

Der studentische Konvent fordert die Universität auf Richtlinien oder einen Leitfaden zur Nutzung gendergerechter Sprache zu erstellen und Klarheit in Bezug auf richtige Nutzung zu schaffen.

Begründung: Anlässlich eines Artikels in der Augsburger Allgemeinen hinsichtlich Unklarheit bei der Verwendung gendergerechter Sprache sollen hier einheitlich Leitfäden erarbeitet werden.

Zur generellen Sinnhaftigkeit von gendergerechter und gendersensibler Sprache, die nicht Inhalt des Antrags sein soll, wird auf der Themenseite „gendersensible Sprache“ hingewiesen: https://www.uni-augsburg.de/de/verantwortung/gender-equity-diversity/gender- equity/service/gendersensible-sprache/ .

Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, sollen Richtlinien oder ein Leitfaden für die richtige Nutzung gendergerechter Sprache an der Universität geschaffen werden. Das Ergebnis soll dann überfakultär gelten, an dem sich alle entsprechenden Stellen orientieren. Somit werden die von einzelnen Instituten und Lehrstühlen erstellten, sich in Einzelheiten unterscheidenden Ausführungen obsolet. Diese reinformale Thematik soll sich zukünftig nicht als Problem für einen Teil der Studierendenschaft herausstellen.

Die Frauenbeauftragte der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät Prof. Elisabeth Naurath hat in dieser Hinsicht bereits eine Anregung und einen Hinweis zur Bearbeitung dieses Themas an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Der Antrag soll diese Bemühungen von Studierendenseite unterstützen. Als entsprechende Stellen gelten das Büro für Chancengleichheit, die Gleichstellungsbeauftragten, der Frauenbeirat sowie die Frauenbeauftragten der Universität und der Fakultäten.

Antragstellende: Philipp Pschera, Celine Feldengut, Ayla Heeg, Nicolas Frank

 

Übersetzung der Universitätswebseite

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, für eine angemessene englische Übersetzung der Webseite im Sinne der Internationalisierung Sorge zu tragen.

Insbesondere für Seiten mit wesentlichen Informationen ist zeitnah eine Übersetzung notwendig.

Dazu erinnert der Studentische Konvent an den am 3. Februar 2021 gefassten Beschluss.

Begründung: Für eine Universität mit internationalem Anspruch ist eine gut übersetzte Webseite alternativlos. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, Austauschstudierende, die beispielsweise Informationen zu den Prüfungen finden wollen. Dass diese nur auf Deutsch erhältlich sind [1], ist nicht vertretbar.

Fehlende Übersetzungen verhindern, dass nicht deutschsprachige Studierende voll am studentischen Leben der Uni Augsburg teilhaben können.

Bereits vor einem Jahr hat der Studentische Konvent einen ähnlichen Antrag verabschiedet [2], der eine Übersetzung bis Ende des SoSe 2021 forderte.

[1] https://www.uni-augsburg.de/en/campusleben/corona/pruefungen/

[2] https://www.uni-augsburg.de/de/studium/studentisches- leben/studierendenvertretung/aktuelles/beschlusse-aus-der-konventssitzung-vom-03-02- 2021/

Antragstellende: Alexander Behnke, Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

 

Planungssicherheit für das Vollpräsenzsemester SoSe 2022

Die Universitätsleitung wird aufgefordert eine Planungssicherheit in Bezug auf den Ablauf des von ihnen definierten „Vollpräsenzsemester“ im SoSe zu schaffen. Es soll frühzeitig an die Studierenden kommuniziert werden, ob ein Umzug nach Augsburg für das SoSe nötig ist oder weiterhin verstärkt auf digitale und hybride Lehre gesetzt wird und dieser demnach nicht notwendig ist.

Die Universitätsleitung soll den Fakultäten mitteilen, dass flächendeckende Präsenzlehre die Norm darstellen soll.

Begründung: Die Universitätsleitung spricht bei der Planung des kommenden Semesters immer von einem Vollpräsenzsemester. Dabei ist nicht klar, was damit eindeutig gemeint ist und wie dieses mit der aktuellen pandemischen Lage umgesetzt werden kann, sowie was das für die Studierenden heißt. Durch die kurzfristige Entscheidung, wie das aktuelle Semester (WiSe) stattfindet, wurden trotz der vielen Onlinelehre Studierende in Wohnverhältnisse in der Stadt Augsburg gezwungen, die über ihren Verhältnissen liegen. Gleichzeitig sind viele Studierende nach Augsburg gezogen, nur um dann traurig feststellen zu müssen, dass all ihre Veranstaltungen im Semester kurzfristig in digitaler Form abgehalten werden, obwohl es auch andere Möglichkeiten der Umsetzung gegeben hätte.

Diese missliche Lage soll sich im kommenden Semester nun nicht wiederholen und eine Planungssicherheit für die Studierenden geschaffen werden. Die Studierenden sollen bereits im alten Semester wissen, wie sich das neue Semester gestalten wird. Im besten Fall ist die Planungssicherheit an die einzelnen Studiengänge gebunden, damit auf individuelle Bedürfnisse und Vorgangsweisen der einzelnen Fächer geachtet werden kann. Hier soll auch eindeutig geklärt werden, was man exakt mit einem „Vollpräsenzsemester“ meint. Dies soll großflächig und übersichtlich an die Studierenden kommuniziert werden.

Die Informationen können sich teilweise am Dokument „Lehre im SoSe 2022 – Rahmenbedingungen und Eckpunkte“ aus der LuSt-Kommission orientieren.

Sollte ein „Vollpräsenzsemester“ nicht flächenmäßig und überfakultär umgesetzt werden können, soll dies den Studierenden gegenüber frühzeitig kommuniziert werden.

Antragstellende: Philipp Pschera, Nicolas Frank

 

Studienfortschritt bei Quarantäne gewährleisten

Der Studentische Konvent fordert die Fakultäten dazu auf, zeitnahe Nachholmöglichkeiten für Klausuren zu schaffen, spätestens aber zu Beginn des nächsten Semesters, sofern eine Teilnahme coronabedingt nicht möglich ist. Diese Möglichkeiten sollen klar kommuniziert werden.

Begründung: Diese Klausurenphase findet zeitgleich zum Peak der Omikronwelle statt. Dies bedeutet, dass eine erhebliche Anzahl Studierender aktuell infiziert, ist bzw. wenige Tage vor den Klausuren Kontakt mit einer oder mehrerer infizierter Personen gehabt haben wird.
In vielen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, zu Beginn des Sommersemesters Klausuren nachzuholen. Dies ist aber nicht überall der Fall. Stattdessen können in einigen Studiengängen Klausuren nur in der regulären Klausurenphase des nächsten Semesters geschrieben werden. Bei mehr als einer Klausur, an der die Teilnahme nicht möglich war, führt dies zu einem nicht realistisch erfüllbaren Klausurenpensum. Dies verlängert das Studium und ist eine Benachteiligung, bedingt durch die Pandemie.

Außerdem kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, dass manche Studierende Druck spüren, trotz Symptomen oder Risikokontakten an Klausuren teilzunehmen. Dies muss verhindert werden, indem Nachholmöglichkeiten geschaffen werden, die vor der nächsten Klausurenphase und möglichst vor Vorlesungsbeginn des Sommersemesters stattfinden.

Als im Frühjahr 2020 der Orkan Sabine über Bayern wütete und vielerorts Studierende hinderte an Klausuren teilzunehmen, entschied die Universität Augsburg kurzfristig, allen Studierenden, welche am 10. Februar 2020 eine Prüfung ablegen sollten, die Möglichkeit zu geben diese an einem Ausweichtermin zu wiederholen. In diesem Fall wurde die Sicherheit und die Gesundheit der Studierenden richtigerweise priorisiert.

Der Grund muss ein von einer offiziellen Teststelle durchgeführter positiver Schnelltest oder PCR- Test und nachfolgend 10 Tage Quarantäne oder vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne sein. Die Anmeldung hierzu erfolgt über das Prüfungsamt, nahezu analog zu dem Vorgehen bei Orkan Sabine.

Wichtig ist zu betonen, dass dieses Angebot ausschließlich in der Corona-Pandemie, zunächst für das Wintersemester 2021/2022 gelten soll, denn allen ist bewusst, welch hohen zusätzlichen Aufwand dies für die Beteiligten Instanzen darstellt. Bei den derzeitigen sehr hohen Inzidenzzahlen (Stand 03.02.: 1880 in Augsburg) muss der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten aber vor dem Mehraufwand durch Nachholtermine stehen.

Antragstellende: Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

 

Datenschutz auf Bibliothekscomputern

Die Universitätsitätsbibliothek soll stärker auf Datenschutz und Datennachverfolgung achten. Dies betrifft insbesondere:

-  Das regelmäßige aktualisieren des Webbrowsers auf die aktuelle Version.

-  Das Installieren eines Adblockers.

-  Das Installieren von Addons zum Blockieren von Trackern.

-  Das Installieren von Addons zum Übersetzen des alten „http-Protokolls“ in das sicherere

„https-Protokoll“.

Dies soll in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität geschehen.

Begründung: Momentan ist auf den meisten Computern der Universitätsbibliothek „Google Chrome“ und „Mozilla Firefox“ installiert. Bei Stichproben hat sich herausgestellt, dass oft keine aktuelle Version, kein Adblocker oder andere Addons zur Datensicherheit installiert wurden.

Die Nutzung der Computer der Universitätsbibliothek sollte sicher sein und einen möglichst geringen Zulauf der Daten der Studierenden zur globalen Überwachungs- und Verhaltensrederungsstruktur von Big-Data Firmen wie Google oder Meta zulassen.

Die einfachste Lösung dazu wäre das Installieren des Open-Source-Webbrowsers „Brave“, welcher all diese Funktionen bereits beinhaltet. Zusätzlich sollte der Browser regelmäßig aktualisiert werden.

Antragstellende: Tino Goebel

 

Maskenpflicht am Sitzplatz der Universitätsbibliothek abschaffen

Die Universitätsbibliothek soll die am 08.02.2022 eingeführte allgemeine Maskenpflicht am Sitzplatz umgehend wieder abschaffen. Die Maskenpflicht in der Bibliothek sollte nur in Fällen gelten, wo ein ausreichender Abstand zwischen den Plätzen nicht gewährleistet werden kann. Dabei könnten die zu Beginn des Wintersemesters geltenden Regelungen, welche in Seminaren angewendet wurden, beispielsweise herangezogen werden (grüne Punkte an den Plätzen).

Sitzgruppen sind dabei abgeschlossene Einheiten, wobei die Maskenpflicht für diese Einheit eintritt, sobald ausreichender Abstand für diese Gruppe nicht mehr gewährleistet ist.

Der Zugang zur Universitätsbibliothek soll in allen Fällen gewährleistet sein.

Begründung: Die Einführung einer Maskenpflicht am Sitzplatz in der Universitätsbibliothek erschwert für viele Studierende das Lernen und Vorbereiten auf Prüfungen. Für einige Studierende ist dies sogar gleichbedeutend mit dem Verlust des Lern- und Arbeitsplatzes Universitätsbibliothek. Das konnte man deutlich an der vergleichsweisen niedrigen Anzahl an Studierenden, welche sich zum Lernen und Vorbereiten auf Prüfungen am 08.02.2022 in der Bibliothek aufhielten, erkennen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Universitätsbibliothek stehen zu keinem Vergleich der gesellschaftlichen Eindämmungsmaßnahmen. Zum Stand des 12.Januar konnte kein bisheriger Fall einer Corona-Übertragung in den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek nachgewiesen werden. Nach unserer Auffassung ist auch die Übertragungswahrscheinlichkeit ohne Maskenpflicht am Platz, auch durch die bestehende 2G-Regel, sehr gering.

Antragstellende: Tino Goebel, Fabian Schwemmer

Sitzung vom 14.04.2021

Öffnung der Lesesäle der Bib - aber sicher!

Die Universitätsleitung wird aufgefordert, das an anderen Universitäten bereits praktizierte Öffnen der Lesesäle der Universitätsbibliothek auch in Augsburg umzusetzen.
Um dies zu ermöglichen, müssen selbstverständlich effektive Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen sein: Online-Terminvereinbarung, Dokumentation der Anwesenheit, Desinfektion aller Kontaktflächen (u.a. die Tische vor und nach jeder Nutzung), Abstand zwischen den Arbeitsplätzen von mindestens 2 Metern, FFP2-Maskenpflicht.
Die derzeit vorübergehend ausgesetzten Abgabe- bzw. Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten sollen bis zur Verfügbarkeit von mindestens 75% der üblichen Kapazität der Lesesäle ausgesetzt bleiben.

 

Sitzung vom 02.06.2021

Impf-Initiative für Augsburger Studierende

Die Universitätsleitung wird ausdrücklich gebeten, die (dem allgemeinen Vernehmen nach vorgesehene) Impf-Initiative zur gezielten und zügigen Immunisierung von Mitarbeitern der Universität auch auf die Studierenden auszuweiten.
Sollten die Impfungen im Rahmen dieser Initiative auf dem Campus/durch die Universität durchgeführt werden, soll das Angebot in ähnlicher Form auch Studierenden offenstehen. Hierfür kann auch angeregt werden, die Schaffung eines solchen Angebots als Modellprojekt durchzuführen und somit anderen Hochschulen zum Vorbild zu dienen. Durch eine solche, eigene Impf-Initiative der Universität soll allen Interessierten der 20.000 Studierenden der Uni Augsburg sowie den Studierenden der Hochschule Augsburg zeitnah ein Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 gewährleistet werden.
Die Universitätsleitung wird auch aufgefordert, sich für die Belange der Studierenden bei den zuständigen Ministerien vehement einzusetzen und darauf zu drängen, dass ein gezieltes und zügiges Impfangebot für  Studierende geschaffen wird, selbst wenn das Impfangebot für Personal der Uni über die regulären Impfzentren oder andere Wege realisiert wird.

Begründung
Die Studierenden gehören seit Beginn der Pandemie zu einer der am meisten betroffenen Gruppen. Das Leben auf dem Campus wurde auf nahezu 0 heruntergefahren und die eingeschränkte Lehre stellt ein zusätzliches enormes Problem neben der Belastung im privaten und beruflichen Umfeld der Studierenden dar. Zudem wurden in den vergangenen Monaten nur außerordentlich begrenzt Maßnahmen ergriffen, um sich der Situation von Studierenden
anzunehmen. Um Soforthilfeprogramme auf den Weg zu bringen, waren wochenlange Auseinandersetzungen notwendig; Angebote, um sozialer Isolation und ihren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Studierenden entgegenzuwirken sind nur überaus eingeschränkt vorhanden, eine gezielte Strategie der Staatsregierung existiert nicht. Um die Folgen der Pandemie für Studierende abzumildern, ist unbedingt erforderlich, schnellstmöglich wieder im verantwortbaren Maß Leben auf dem Campus zu ermöglichen – der Schlüssel hierzu sind zügige Impfungen. Studierende gehören jedoch häufig (im Gegensatz zu Mitarbeitern und Lehrpersonal der Universität) keiner Priorisierungsgruppe an und stehen in den von impfenden Ärzten gebildeten Reihenfolgen aufgrund ihres jungen Alters weit hinten. Ohne gezielte Initiativen zur Impfung von Studierenden hat der Großteil von ihnen keine Perspektive für ein Impfangebot.
Mit einer Impf-Initiative kann die Universität Augsburg als Vorreiter einen bedeutenden Schritt im deutschlandweiten Impfkonzept leisten, um die Gruppe der Studierenden und damit einen enormen Anteil der Augsburger Bevölkerung zu unterstützen und einen Fortschritt in dieser Pandemie zu ermöglichen. Mit einem sehr großen Campus, der zugehörigen Universitätsklinik und der Zusage der Politik2, dass Impfstoff für Studierende bereitgestellt werden soll, bietet sich für die Universität Augsburg die optimale Gelegenheit in Verbindung mit der absoluten Notwendigkeit dieses Schrittes.
Die Universitätsleitung wird daher ausdrücklich gebeten, das Impf-Konzept für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität auf die Studierenden auszuweiten, die nun einmal die Größte der Uni zugehörigen Gruppen darstellt.
Die Studierenden plädieren schon länger für Präsenzangebote in der Universität, allerdings ohne sich einem Risiko aussetzen zu müssen. Ohne die notwendigen Impfungen ist dies jedoch unmöglich.
Auch Bundesbildungsministerin Karliczek hat sich bereits dafür ausgesprochen Studierende priorisiert zu impfen, um für eine Entspannung in der Hochschullehre zu sorgen. Sie plädiert dafür, die „beste Lösung vor Ort“ zu suchen. Dies wäre durch eine klare lokal umgesetzte Impfstrategie der Universität Augsburg gegeben. Ebenso hat sich der deutsche Hochschulverband klar für eine Test- und Impfstrategie für Hochschulen ausgesprochen. Die besonderen Vorteile der Universität Augsburg sprechen für eine bisher einzigartige lokale Lösung mit großer Signalwirkung. So kann sich die Universitätsleitung in einem ausgesprochen großen Maße für die Studierenden einsetzen und könnte sich durch den Anstoß eines Modellprojektes auch als Vorreiter unter allen Universitäten deutschlandweit hervortun. Die Studierenden wollen ihre Universität in jeder Hinsicht als Leuchtturm in dieser Frage sehen und den anderen Universitäten deutschlandweit ein besonderes Vorbild bieten.
In diesem Sinne bittet der Konvent die Universitätsleitung dringend, das bereits geplante Impfangebot auf alle Studierenden in Augsburg auszuweiten und ihnen durch eine eigenständige, sinnvolle Impfstrategie eine Perspektive zur Rückkehr zu einem annähernd normalen studentischen Leben zu bieten.
Antragsstellende: Stefan Edenharder Caroline Bachmann

 

Sitzung vom 21.07.2021

Weitergabeerlaubnis der Emailadresse von Listenverantwortlichen an den AStA
Der Studentische Konvent möge beschließen, dass auf dem Formular zur Einreichung einer Liste für die Hochschulwahl die Möglichkeit hinzugefügt wird, die Erlaubnis zur Weitergabe der Emailadresse der Listenverantwortlichen an den AStA zu erteilen.
Begründung: Der AStA organisiert wunderbare Informationsveranstaltungen vor den Hochschulwahlen um alle Studierenden der Universität zu begeistern. Diese wichtige Arbeit wird durch die schwierige Erreichbarkeit der einzelnen antretenden Listen deutlich erschwert. Um die Arbeit des AStA und die Vorbereitungen im Rahmen der Hochschulwahlen zu erleichtern, wäre diese kleine Änderung eine große Bereicherung.
Antragssteller*innen: Elisabeth Schröder, Sibylle Lang

 

Offener Brief verschiedener Augsburger Studierendengruppen bezüglich des Hochschulgesetzes
Der Studentische Konvent unterschreibt und unterstützt aktiv den Offenen Brief, welchen die Evangelische Hochschulgemeinde und die Katholische Hochschulgemeinde zusammen mit der Studierendenvertretung der Hochschule Augsburg und des AStA der Universität Augsburg geschrieben haben.
Begründung: Das Bayrische Hochschulgesetz soll bald nach der Sommerpause des Bayrischen Landtages verabschiedet werden. Die aktuelle Version ist dabei allerdings für die wenigsten Interessensvertretungen an der Universität hinnehmbar. Daher gilt es jetzt, dass jeder alle Möglichkeiten nutzen soll, um noch möglichst viel am Gesetz zu ändern. Wir haben zusammen mit der ESG, der KHG, der StuVe der Hochschule Augsburg sowie einigen Privatunterzeichnern mit Hochschulbezug noch einen offenen Brief geschrieben, der an die Abgeordneten aus Augsburg, an Zeitungen sowie an weitere Entscheidungsträger gerichtet ist. Da sollten wir diesen Brief als gewählte Augsburger Studierendenvertretung ebenso unterstützen.
Antragssteller*innen: Ludwig Sedlmaier, Fabio Tempelmann, Jarl Hengstmengel


Text des offenen Briefs:
Augsburger Brief zur Zukunft der Hochschulen in Bayern

Mit dem bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, ist ein neues Gesetz in Planung, welches das Hochschulleben für alle Beteiligten langfristig verändern wird.
Als Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen, als Studierende, Beschäftigte und Engagierte an den Augsburger Hochschulen begrüßen wir, dass das alte Hochschulgesetz an einigen Stellen modernisiert, an die aktuell bereits bestehende Realität angepasst und deutlich freier gestaltet wird.
Dennoch identifizieren wir im Gesetzesentwurf noch wesentliche Regelungslücken und Fehlentwicklngen, die in den Stellungnahmen der Verbände bereits adressiert wurden, jedoch bisher keine Berücksichtigung gefunden haben.

Demokratische Strukturen
Durch die maximale Deregulierung, die sich durch den gesamten Entwurf zieht, wird die Festlegung grundlegender demokratischer Strukturen und Stimmverteilungen aufgelöst. Dies gilt besonders für die akademischen Selbstverwaltungseinheiten bzw. Fakultäten. Es sollte zumindest eine akademisce Leitung, deren demokratische Legitimierung durch ein gewähltes Entscheidungsgremium und dessen bisherige paritätische Besetzung festgelegt werden. Diese demokratischen Grundsätze fehlen im Entwurf gänzlich. Auch die über die Jahre mühsam errungenen studentischen Beteiligungsformen, werden durch den vorliegenden Entwurf weiter eingeschränkt.

Humboldtsches Bildungsideal
Wir sehen das humboldtsche Bildungsideal in Gefahr, wenn Hochschulen verstärkt von Drittmittelgeldern abhängig werden. Forschung und Lehre sowie die Breite des Studienangebots müssen in erster Linie vom Staat verantwortet und finanziert werden um Freiheit und Unabhängigkeit an Hochschulen zu gewährleisten. Dies ist im Entwurf nicht gegeben.

Werte
Hochschulbildung sollte für alle Studierende kostenfrei zu Verfügung stehen. Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer, wie sie im Gesetzentwurf verankert sind, lehnen wir ab. Internationale Forschung und Begegnung sollte unterstützt, statt verhindert werden. Wir kritisieren ebenso, dass in einem Innovationsgesetz wichtige gesellschaftliche Bereiche wie Nachhaltigkeit oder Wissenschaftsethik nicht ernsthaft behandelt und keine Strukturen sowie konkrete Ziele festgeschrieben werden.
Die Eile und die geringen bzw. sehr kurzfristigen Partizipationsmöglichkeiten aller Interessengruppen haben uns im gesamten Gesetzesverfahren stark irritiert. Daher hoffen wir, dass auf den Entwurf noch positiv Einfluss genommen werden kann, um die von uns und der Mehrheit der Verbände genannten Anpassungen berücksichtigen zu können.

Verfasser*innen: Vertreter*innen des AStA Augsburg und der Studentischen Vertretung, Dozierende und Mitarbeitende von Hochschule und Uni Augsburg, und Vertreter*innen der Evangelischen und Katholischen Hochschulgemeinde
 

Maskenpflicht in der Bibliothek sinnvoll gestalten
Der studentische Konvent fordert, die FFP2-Maskenpflicht in der Universitätsbibliothek am Sitzplatz unverzüglich abzuschaffen.
Hilfsweise kann die FFP2-Maskenpflicht durch eine Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Community-Masken ersetzt werden.
Die Universitätsleitung wird aufgefordert, sich bei der Staatsregierung für eine entsprechende Anpassung der Coronaschutzmaßnahmenverordnung einzusetzen und den Spielraum in den landesrechtlichen Vorgaben im Sinne der oben formulierten Forderungen auszunutzen.
Begründung: Während die meisten coronabedingten Beschränkungen des öffentlichen Lebens mittlerweile aufgehoben und sich sowohl Inzidenz- wie Belegungszahlen der Intensivstationen auf niedrigem Niveau befinden herrscht in der Universitätsbibliothek nach wie vor eine strikte FFP2-Maskenpflicht.
Ein konzentriertes Arbeiten über mehrere Stunden hinweg ist mit diesen Masken nicht möglich. Für viele Studierende ist die Bibliothek aber der einzige Ort, an dem sie sich auf ihre Prüfungen vorbereiten oder ihre Seminar- und Abschlussarbeiten verfassen können. In Anbetracht der beginnenden Klausurenphase ist es daher dringend geboten, Studierenden angemessene Lernbedingungen anzubieten. Dazu gehört auch die Erlaubnis zum Tragen medizinischer oder Community-Masken bzw. der gänzliche Entfall der Maskenpflicht am Sitzplatz.
Antragssteller*innen: Erik Pallas, Stefan Edenharder, Caroline Bachmann

 

Impfangebot offensiv bewerben
Der studentische Konvent fordert die Universität auf, die Werbung für das Impfangebot für Studierende im Augsburger Impfzentrum deutlich auszuweiten. Dazu sollen sowohl die Mailverteiler wie auch die Social Media-Kanäle der Universität genutzt werden. Auch ein Aufruf in der Presse wäre wünschenswert.
Begründung: Eine hohe Impfquote unter den Studierenden ist die Kernvoraussetzung für eine Rückkehr zum regulären Präsenzbetrieb. Das nach einer Initiative der Studierendenvertretung von Unileitung und Impfzentrum geschaffene Impfangebot bietet dafür die Voraussetzung, wird aber momentan zu wenig beworben.
Auch wenn mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden ist muss den Studierenden dieser einfache Weg zu einem Impftermin ausreichend aufgezeigt werden.
Die Kanäle der Universität haben eine beachtliche Reichweite. Auch Bekanntmachungen der Universität, die Eingang in die Tagespresse finden, können bei der Bewerbung der Impfkampagne unterstützend wirken. Dieses Potenzial muss ausgenutzt werden um eine möglichst breite Durchimpfung und damit einhergehend eine baldige Rückkehr auf den Campus zu erreichen.
Antragsteller*innen: Erik Pallas, Stefan Edenharder, Caroline Bachmann

 

Zurück zur Normalität: Präsenzlehre auch praktisch ermöglichen.
Die Universitätsleitung wird aufgefordert, sich mit äußerstem Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass mit dem Start des kommenden Wintersemesters alle bestehenden Beschränkungen für den Präsenzlehrbetrieb, insbesondere das Abstandsgebot und Vorgaben zur maximalen Belegung von Räumen, entfallen.
Folglich soll auch auf universitätseigene, die Präsenzlehre einschränkenden, Maßnahmen verzichtet werden und zum regulären Präsenzbetrieb zurückgekehrt werden. Für das Übergangssemester im Wintersemester sollen die bisherigen Bestrebungen zur Hybridlehre insofern umgesetzt werden, dass alle Vorlesungen gestreamt werden.
Sollte bei der Staatsregierung keinerlei Bereitschaft bestehen, diesen Forderungen flächendeckend für Universitäten und Hochschulen nachzukommen, so soll die Universitätsleitung für die Universität Augsburg initiativ eine Bewerbung um ein Modellprojekt bei den zuständigen Stellen einreichen, mit dem die Auswirkungen der oben formulierten Forderungen erprobt werden sollen.
Begründung: Impfungen sind der Weg aus der Pandemie. Mittlerweile ist durch das seit Anfang Juli bestehende Impfangebot für Studierende der Universität Augsburg die Möglichkeit für fast alle Studierenden geschaffen, sich bis zum Start des Wintersemesters im Oktober vollständig gegen das SARS-CoV-2 immunisieren bzw. sich gegen schwere Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu schützen. Studierende mit diversen Vorerkrankungen, Schwangere und solche, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung nicht ausreichend schützen können sollten daher die Möglichkeit bekommen, auch digital an allen Veranstaltungen teilzunehmen.
Klar ist, dass auf kurz oder lang in allen Lebensbereichen wieder zur Normalität zurückgekehrt werden muss. Ein dauerhafter Ausnahmezustand ist vor allem bei fortschreitender Durchimpfung der Bevölkerung nicht mehr erforderlich, um Überlastungen des Gesundheitssystems zu verhindern und insofern rückabzuwickeln.
Auch an Präsenzuniversitäten muss der Schritt gegangen werden, zum Regelbetrieb zurückzukehren. Faktisch ist dieser bei allen bisherigen Bekenntnissen nach dem Tenor „So viel Präsenzlehre wie möglich“ jedoch mitnichten in Sicht, da insbesondere völlig realitätsferne Belegungskapazitäten für Räume dafür sorgen, dass Vorlesungen unmöglich werden und selbst in großen Hörsälen bestenfalls kleinere Seminare o.Ä. durchgeführt werden können.
In Augsburg bestehen für den Schritt zurück zur Normalität optimale Voraussetzungen, da fast alle Studierenden bis zum Semesterstart immunisiert und somit gegen schwere Krankheitsverläufe geschützt sein können, sofern sie möchten. Ob man dieses Angebot wahrnimmt, obliegt jedem Einzelnen im Rahmen seiner oder ihrer Eigenverantwortung als
mündiges Universitätsmitglied.
Sollte dieses Kriterium nicht ausreichen, um eine Rückkehr zum Normalbetrieb zu ermöglichen, würde dies angesichts der Tatsache, dass Covid-19 aus infektiologischer Sicht kein Kandidat für eine Ausrottung ist, bedeuten, sich auf ewig dem Ausnahmezustand zu verschreiben, was angesichts der großen Belastungen und teils gravierenden Folgen der Einschränkungen der letzten Monate keine vernünftige Perspektive und von keinem billig und gerecht denkenden
ernsthaft gefordert sein kann.
Es ist daher an der Zeit, besagten Schritt zu gehen und mit dem Start des Wintersemesters zum regulären Lehrbetrieb in den Hörsälen zurückzukehren. Sollte dies seitens der Staatsregierung nicht vorgesehen sein, ist es erforderlich, dass die Universitätsleitung ihren Einfluss gegenüber dem zuständigen Ministerium mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geltend macht. Hilfsweise soll sich initiativ für ein Modellprojekt mit eben diesem Inhalt beworben werden, um das formulierte Ziel zumindest in Augsburg zu erreichen.
Antragssteller*innen: Stefan Edenharder, Erik Pallas, Caroline Bachmann

 

 

Mitunterzeichnung Offener Brief – für mehr Präsenzlehre an bayerischen Hochschulen
Der studentische Konvent unterzeichnet den vom Studierendenparlament der Universität Bayreuth verfassten offenen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL und Staatsminister Bernd Sibler, MdL und unterstützt den Aufruf an die Staatsregierung, ein verantwortungsvolles Konzept für Präsenzlehre im Wintersemester 21/22 zu entwickeln.
Offener Brief des Studierendenparlaments Bayreuth: https://www.studierendenparlament.unibayreuth.de/de/Offener-Brief/index.html
Begründung: Seit drei Semestern befinden wir uns in einer Ausnahmesituation und meistern unser Studium digital von zu Hause aus. Dieser Situation haben wir uns angenommen und die Maßnahmen solidarisch mitgetragen. Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne und der Möglichkeit von Schnelltests werden in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft Maßnahmen gelockert. Nur die Unis werden hier mal wieder vergessen. Stattdessen wird die Verantwortung zur sinnvollen Ausgestaltung des nächsten Semesters an die Universitätsleitungen abgeschoben, welche diese Verantwortung an die Fakultäten und damit faktisch an die Lehrstühle abgeben. Ein ganzheitliches Konzept, das die Qualität der Lehre sichert, fehlt komplett. Deshalb wollen wir den Aufruf des StuPa Bayreuth unterstützen. Ein weiteres chaotisches Online-Semester wäre für viele Studierende fatal.
Antragssteller*innen: Jarl Hengstmengel, Alexander Mayer

 

11.08.2021

Diese Konventssitzung war nicht beschlussfähig. Das Konventspräsidium möchte sich aber dennoch für die Umsetzung der hier gelisteten Anträge einsetzen, obwohl sie nicht beschlossen werden konnten.

 

Aufwandsentschädigungen für AStA-Mitglieder

Der AStA möge die Aufwandsentschädigung der Vorstände nach folgendem Schema neu regeln:
1.) Jedes gewählte Mitglied des AStA kann eine Aufwandsentschädigung beantragen.
2.) Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mitteln ist wie folgt:
a. Referentinnen bekommen im Verhältnis zur Gesamtsumme einen Teil
b. Vorstand und Vorsitzende bekommen im Verhältnis zur Gesamtsumme zwei
Teile
c. Die Geschäftsführung bekommt im Verhältnis zur Gesamtsumme drei Teile
3.) Die Mitglieder des AStA können nur für einen Posten Gelder beantragen, also Mitglieder der
Geschäftsfühurng bekommen nur den Anteil für deren Arbeit in der Geschäftsführung, auch wenn sie
beispielsweise noch Referentinnen sind, Referent*innen bekommen nur für ein Referat eine
Aufwandsentschädigung, auch wenn sie beispielsweise zwei Referate leiten, etc…
4.) Der Konvent kann auf Antrag eines AStA-Vorstandes oder des Konventspräsidiums AStAMitgliedern
aus triftigen Gründen deren Teil verwehren. (Triftige Gründe sind zum Beispiel regelmäßige
Verstöße gegen die Geschäftsordnung des AStA oder des Konvents oder fehlende regelmäßige
Berichterstattung des Referates in AStA-Sitzungen (bzw. Berichterstattung auf Anfrage des
Konventspräsidums im Konvent).
5.) Über den Entzug der Berechtigung hat der Konvent zu diskutieren und zu entscheiden; der
Beschluss benötigt eine klare Mehrheit im Konvent.
6.) Sollte ein Mitglied auf ihre/seine Aufwandsentschädigung verzichten, wird dieser Teil in der
Gesamtsumme der ausgezahlten Gelder auf die Entschädigungen für die weiteren Mitglieder
aufgerechnet werden.
Des Weiteren sollen die Aufwandsentschädigungeng direkt von der Universität an die einzelnen
berechtigten Mitglieder ausbezahlt werden.

Begründung: Die bisherige Regelung zum Thema Aufwandsentschädigung ist enttäuschend. Daher muss eine Reformierung der Regelung kommen, die auch die Arbeit der Referent*innnen würdigt. An dieser Stelle soll aber gesagt werden, dass langfristig eine bessere Finanzierung der ehrenamtlichen Mitglieder des AStA erfolgen soll, um zum einen die Attraktivität sich im AStA zu beteiligen zu erhöhen, zum anderen, um Anerkennung der Arbeit im AStA auszudrücken.

Antragssteller: Ludwig Sedlmaier

 

Unterstützung für Studierende mit ADHS

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, dass sie Unterstützungsangebote für Studierende mit ADHS und ähnlichen Einschränkungen schafft. Die Möglichkeiten wie z.B. Schreibzeitverlängerungen usw. sollten bereits frühzeitig an alle Studierende kommuniziert werden. Weiter fordert der studentische Konvent dazu auf, dass z.B. im Rahmen des psychologischen
Beratungsangebots für betroffene Studierende (testweise) ein eigener Workshop angeboten wird.

Begründung: Auch an der Universität Augsburg gibt es zahlreiche Studierende, die aufgrund ihrer ADHS-Diagnose im Studium eingeschränkt sind. Aufgrund der Stigmatisierung sprechen viele Studierende nicht offen über ihre Diagnose oder den Verdacht. Die meisten von ihnen wissen gar nicht, dass sie z.B. eine Schreibzeitverlängerung und zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Dieser Antrag fordert daher in erster Linie, dass die Universität Augsburg diese Hilfsmöglichkeiten transparenter kommuniziert. Weiter wäre es hilfreich, wenn man das Thema wie „Corona, mein Studium und ich“ als „ADHS, mein Studium und ich“ über die
psychologische Beratungsstelle spielen könnte. Auch Studierende, die den Verdacht haben, betroffen zu sein, könnten an diesem Format teilnehmen. Außerdem können die Expert*innen von der psychologischen Beratung wertvolle Tipps geben und einen
sicheren Raum zum Erfahrungsaustausch geben.

 

Erhalt der Videos auf Digicampus

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, in die Wege zu leiten, dass sämtliche Aufzeichnungen der letzten Corona-Semester trotz allmählichem Wechsel auf hybride Lehre in jedem Fall auf Digicampus belassen werden sollen. Es soll eine klare Anweisung an das Lehrpersonal geben, dass die Videos von Vorlesungsveranstaltungen und Übungen nicht von der
Plattform gelöscht werden und den Studierenden weiterhin zur Verfügung gestellt werden sollen.

Begründung: Die Corona-Semester neben dem Lehrpersonal auch die Studierenden vor große Herausforderungen gestellt. Abseits zahlreicher negativer Aspekte wurden vor allem die Videos von vielen Studierenden als willkommene Ergänzung gesehen, um den Prüfungsstoff daheim zu vertiefen oder um den gesammelten Vorlesungsstoff für die Prüfungsvorbereitung nochmal ansehen zu können.

Um zu verhindern, dass Dozierende diese Videos von der Plattform Digicampus löschen, sollte die Universität Augsburg das Lehrpersonal konkret dazu anweisen, dass sie das Material den Studierenden zur Ergänzung und Wiederholung weiterhin zur Verfügung stellen.

Sitzung vom 21.10.2020

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan des Jahres 2021 des AStA sowie des Studentischen Konvents wurden beschlossen. Dabei wurden auch Anpassungen an den Kostenstellen vorgenommen.

 

Studentischer Vertreter im Wahlausschuss

Der Studentische Konvent hat sich für Marius Busse als Studierendenvertreter im Wahlausschuss ausgesprochen.

 

 

Sitzung vom 11.11.2020

Stellungnahme Eckpunktepapier zur Neufassung BayHSchG

Der studentische Konvent hat eine Stellungnahme zur Novellierung Bayerischen Hochschulgesetz verabschiedet.

 

Demokratische und studentische Mitbestimmung sichern!

Der Konvent richtet einen Arbeitskreis „Neufassung BayHSchG“ ein. Dieser soll sich inhaltlich, insbesondere aber strategisch mit der Neufassung des bayrischen Hochschulgesetzes und der (zu diesem Zeitpunkt geplanten) zu fassenden Ordnungssatzung der Universität beschäftigen. Insbesondere sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  • Vernetzung aller Organe der Studierendenvertretung
  • Vernetzung mit anderen Statusgruppen
  • Planung einer nachhaltigen und strategischen Vorgehensweise zur größtmöglichen demokratischen studentischen Beteiligung bei der Ausarbeitung der Ordnungssatzung

Inhaltlich soll die Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kultur (siehe Antrag „Stellungnahme Eckpunktepapier zur Neufassung BayHSchG“) als erste Grundlage dienen. Dem Arbeitskreis können alle immatrikulierten Studierenden angehören und es soll dem Konvent regelmäßig berichtet werden.

 

Thema Anwesenheitspflicht – Lehrstuhl Gesundheitssoziologie

Der Studentische Konvent möge beschließen, die Universitätsleitung sowie andere universitäre Organe dazu aufzurufen, nachdrücklich das rechtswidrige Durchführen von Anwesenheitspflicht in Seminaren zu verhindern. Dies betrifft ausdrücklich die Seminare am Lehrstuhl für Soziologie mit Schwerpunkt Gesundheitsforschung.
Das Durchführen von Anwesenheitspflicht ist nach Art. 3 Abs. 4 BayHSchG rechtswidrig. Ausgenommen davon sind nur im Hochschulgesetz explizit genannte Ausnahmen. Das Durchführen von Anwesenheitspflicht schränkt Studierende in der „Freiheit des Studiums“ ein und ist somit zu verurteilen.
Der Studentische Konvent möge außerdem kraft seines Amtes den Allgemeinen
Studierendenausschuss der Universität Augsburg dazu aufrufen, diese Position gegenüber der Universitätsleitung zu vertreten.

 

Antrag Klausureinsicht

Der studentische Konvent fordert, dass alle Lehrstühle, die im Sommersemester 2020 Prüfungen durchgeführt haben, die Prüfungsteilnehmer*innen über die Möglichkeiten zur Prüfungseinsicht informieren. Die aktuelle Situation, dass nur vereinzelt Lehrstühle über Digicampus informieren, viele gar nicht und manche nur auf den eigenen Webseiten der Lehrstühle, wird dem Recht der Studierenden auf eine zeitnahe und faire Klausureinsicht nicht gerecht. Zudem werden von vielen
Lehrstühlen Fristen zur Anmeldung zu Einsichtnahme gesetzt, die leicht verstreichen, wenn die Studierenden nur mit Glück auf die Hinweise auf den einzelnen Lehrstuhlwebseiten aufmerksam werden.

 

Fehlende Begründung Mensa-Schließung

Der studentische Konvent kritisiert die fehlende Begründung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, das den Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen zwar erlaubt, aber die Studierenden als Gästegruppe explizit ausschließt.
Der studentische Konvent betont, dass die Bekämpfung der Pandemie aktuell oberste Priorität hat. Es ist für die Studierendenvertretung schlicht unverständlich ist, wieso Studierende gegenüber Mitarbeitenden großer Unternehmen diskriminiert werden, obwohl die Universitäts-Mensa ebenfalls nicht öffentlich zugänglich ist und bei der Nutzung durch Studierende im selben Maße Infektionsschutz und Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden können.
Außerdem stellt der studentische Konvent fest, dass angesichts der nahenden Winterzeit, dem Speisenverbot in der Bibliothek und der Schließung sämtlicher Aufenhaltsräume, auch das Mensa-To-Go-Angebot keine Alternative darstellt.
Zum Verständnis der Kritik hier ein Auszug aus einer Nachricht des Bayerischen
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Achten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV):
Nach § 13 Abs. 3 dürfen „nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen“ in Abweichung von § 13 Abs. 1 unter bestimmten Auflagen weiterbetrieben werden. Die Mensen der Studentenwerke unterfallen nach der Auffassung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, nicht dieser Ausnahme. „Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen“ dienen der Verpflegung von betriebszugehörigem Personal. Die Ausnahme des § 13 Abs. 3 kommt daher – unter Einhaltung der in § 13 Abs. 3 genannten Anforderungen - allenfalls für die Verpflegung des Personals der Studentenwerke in Betracht. Im Hinblick auf den Gästekreis der Studierenden bleibt es jedoch bei der Gleichstellung mit der allgemeinen Gastronomie (§ 13 Abs. 1).

 

Sitzung vom 09.12.2020
Pressemitteilung zur Erhöhung des Studentenwerkbeitrags

Der Studentische Konvent hat eine Pressemitteilung zur Erhöhung des Studentenwerkbeitrags beschlossen.

 

Stellungnahme gegen Erhöhung des Studentenwerksbeitrags und den Eingriff in die Zukunftsfähigkeit unseres Studentenwerks
Der Studentische Konvent spricht sich gegen die Erhöhung des Studentenwerksbeitrags um 10 € zum Sommersemester 2021 aus, da dieser Aufgrund der aktuell krisenbedingten Lage der Studierenden eine übermäßige Härte darstellt.

Der Konvent spricht sich zusätzlich gegen die Absenkung der Wohnheimbaurücklage zur Kompensation der Kosten der Corona-Pandemie im Haushalt aus, um den Ausbau studentischen Wohnraums nicht ins Stocken zu bringen.

Der Konvent erinnert die Staatsregierung allgemein an ihre Pflicht zur ausreichenden Finanzierung der Studentenwerke (besonders in der Krise), um deren zukünftige Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten, da ein beachtlicher Teil der Mehrkosten auf die bayerische Schließungspolitik während der Corona-Pandemie zurückzuführen waren und sind.
Der Konvent fordert, dass darüber hinaus dringend alle Möglichkeiten einer Wiedereröffnung der Mensa unter Schutzkonzepten erneut zu prüfen und ggf. durchzuführen sind.

 

Auskunft zum aktuellen Stand: Studis-Notenauszüge
Die Universitätsleitung, insbesondere der Vizepräsident für Lehre und Studium, Herr Prof. Dr. Dresel, wird aufgefordert eine Auskunft zum aktuellen Stand der Studis-Notenauszüge zu geben.

 

Grundordnung öffenen! Studierendenvertretung stärken!
Die Universitätsleitung wird aufgefordert, die Grundordnung der Universität Augsburg im Sinne des Antrags vom 30.09.2020 zu ändern. Des Weiteren wird die Universitätsleitung aufgefordert sich für mehr Transparenz in der Studierendenvertretung einzusetzen.


Änderung der Prüfungsanforderungen im Fach Sport aufgrund der Einschränkungen durch Corona

  1. Die Unileitung wird aufgefordert sich beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für eine Anpassung der Prüfungsleistung der Sportstudierenden einzusetzen. Die konkrete Forderung lautet: Passen Sie die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) so an, dass es den Studierenden realistisch möglich ist sich am jeweiligen Studienort auf die entsprechenden Prüfungsleistungen angemessen vorbereiten. Somit können alle Studierenden im Freistaat Bayern entsprechend der Lage vor Ort faire Prüfungsbedingungen vorfinden.
  2. Das Sportinstitut wird aufgefordert die universitären Prüfungen (fachmotorische Kontrollen, methodisch-praktische Modulteilprüfung, etc.) an die aktuellen Trainingsbedingungen anzupassen.
  3. Der Studentische Konvent unterstützt die Sportstudierenden der Universität Augsburg bei ihrem Vorhaben (siehe 1. und 2.). Zusätzlich unterstützt der studentische Konvent die Fachschaft Sport bei der Aufforderung zur Anpassung der LPO an das Staatsministerium, in Form eines Briefes und einer Petition.

Psychologisches Beratungsangebot für Studierende
Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, das psychologische Beratungsangebot für Studierende auch in diesem Semester klar und umgehend zu kommunizieren. Dies soll über einen Headliner in Digicampus sowie die Social-Media-Kanäle der Universität geschehen. Einmal pro Semester soll zudem ausführlich in einer nur für dieses Thema vorgesehenen Mail informiert werden. Darüber hinaus möge die Universitätsleitung das Angebot ausbauen, da nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind. Die Studierendenvertretung nimmt die zahlreichen Anfragen der Studierenden aus den letzten Wochen und Monaten sehr ernst und fordert die Universitätsleitung dringend dazu auf, das Angebot so umzugestalten, dass allen Studierenden, die psychologische Hilfe benötigen, diese Hilfe gewährt wird. Der aktuelle Umstand, dass Studierende auf ihre Hilferufe keine Antwort bekommen oder abgewiesen werden, muss umgehend beendet werden.

 

Sitzung vom 13.01.2021

Offener Brief

Der Studentische Konvent hat einen Offenen Brief beschlossen.

 

Finanzierung der Erlebnispädagogik
Der studentische Konvent spricht sich für die Finanzierung der Erlebnispädagogik aus, fordert die Universitätsleitung auf der hohen Nachfrage gerecht zu werden und eine unbefristete 50%-Stelle für die Erlebnispädagogik unumgänglich in die Wege zu leiten und fordert den StuRa Phil.-Soz. dazu auf, dieses Anliegen in den Fakultätsrat zu tragen, mit dem Verweis darauf, dass die gesamte gewählte Studierendenvertretung einen solchen Ausbau fordert.

 

Lüften ist keine Bearbeitungszeit
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Studierenden durch das Raumlüften während der Prüfungen keine Nachteile entstehen. Das Lüften der Räume ist immer mit Unruhe verbunden, die in einer Prüfungssituation absolut zu vermeiden ist. Der studentische Konvent fordert daher die Universitätsleitung auf, der Hochschule Kempten zu folgen und festzulegen, dass das fünfminütige Lüften den Studierenden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet wird.

 

Arbeitsklima bei Prüfungen gewährleisten
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Studierenden durch das Raumlüften während der Prüfungen keine Nachteile entstehen. Der studentische Konvent fordert, dass sich die Universität an den Vorgaben für Arbeitnehmer*innen orientiert, nach der die Raumtemperatur für leichte sitzende Tätigkeiten mindestens 20 Grad Plus betragen muss.

 

Sitzung vom 03.02.2021

Übersetzung der Webseite der Universität
Die Universitätsleitung möge die Übersetzung der Website der Universität Augsburg auf Englisch entschiedener vorantreiben und diesen Prozess bis zum Ende des Sommersemesters 2021 abgeschlossen haben.
 

Angemessene Mülltrennung und -entsorgung an der Universität Augsburg sicherstellen!
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, den Konventsanträgen vom 18.04.2018 und 14.11.2018 zur Mülltrennung nachzukommen.
Wie bereits in den genannten Anträgen aus dem Jahr 2018 geschildert, wird die Universität Augsburg aufgefordert, an jeder Fakultät mindestens eine Sammelstelle für Abfall mit ordentlicher Mülltrennung (Plastik, Restmüll, Papier) zur Verfügung stellen.
Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass der getrennte Müll auch korrekt entsorgt wird, das heißt der Papier- beziehungsweise Plastikabfall nicht wieder in den Restmüll-Containern landet. Damit erhofft sich der studentische Konvent insgesamt eine größere Recyclingquote des Abfalls an der Universität.
Damit erfüllt die Universität Augsburg neben ihrer Bildungs- und Vorbildfunktion auch ihre Verpflichtungen aus dem BayAbfG Art. 2 Abs. 1, weshalb die Ablehnung aufgrund Kostenmehrungen aus Sicht des studentischen Konvents nichtig ist.
Begründung:
Das Müllproblem an der Universität Augsburg wird seit vielen Jahren und von verschiedensten Gremien und universitären Zusammenschlüssen und Vereinen thematisiert. Trotzdem ist leider bislang vergleichsweise wenig erreicht worden.
Die Universität ist ein Bildungsort, an dem Studierende im Normalfall viele Stunden in der Woche verbringen, was ein durchdachtes Müllvermeidungs- beziehungsweise Mülltrennungskonzept unvermeidlich macht. Erfreulicherweise ist vor dem Eingang zur alten Cafeteria bereits seit geraumer Zeit eine Sammelstelle mit ordentlicher Mülltrennung eingerichtet, jedoch ist eine Sammelstelle für den Gesamtcampus mit über 20.000 Studierenden zu wenig. Erschreckenderweise wird selbst bei dieser Sammelstelle der Abfall nur vermeintlich getrennt - denn es landet wieder alles in der schwarzen Tonne.
Den Studierenden die Fähigkeit zur Mülltrennung - Stichwort Fehlwürfe - abzuerkennen, ist eine Farce, vor allem, da durch das steigende Umweltbewusstsein der Gesamtbevölkerung in den letzten Jahren auch den an der Universität studierenden beziehungsweise arbeitenden Personen eine gestiegene Sensibilisierung dahingehend unterstellt werden kann. Des Weiteren kann mit Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, angefangen mit Hinweisschildern an den Mülleimern, die Fehlwurfquote noch weiter reduziert werden.
Da die Universität aufgrund der bislang 11 Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) nur spärlich beziehungsweise überhaupt nicht besucht werden kann und auch das kommende Sommersemester 2021 weitgehend als Online-Semester geplant wird, ist der Meinung des studentischen Konvents nach jetzt der optimale Zeitpunkt, um einen “Testlauf” zu beginnen, da von weniger Müll und damit auch geringeren Entsorgungskosten auszugehen ist.
Antragsstellende:
Franziska Wörz, Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel

 

Gesundheit der Studierenden bei Prüfungen schützen
Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, dem Infektionsschutz bei Prüfungen die notwendige Priorität zukommen zu lassen und die Gesundheit der Studierenden sowie ihrer Kontaktpersonen nicht zu riskieren.
Dabei weist der Studentische Konvent auf das erhöhte Risiko durch die oft langen Aufenthaltszeiten in den Prüfungsräumen hin. Gleichzeitig ist ein Tragen von FFP2-Masken über der maximalen Tragedauer von 75 Minuten im Sinne des Arbeitsschutzes nicht akzeptabel, hier muss eine Lösung gefunden werden.
Der Studentische Konvent fordert die Dozierenden dazu auf, ihre Prüfungsformate der Pandemie anzupassen.
Begründung:
Prüfungen in Zeiten einer Pandemie zu halten ist nicht einfach, jedoch ist ein "Weiter wie bisher" klar inakzeptabel.
Sehr viele Studierende haben große Sorgen über die anstehenden Klausuren . Zwar wird dieses Semester voraussichtlich nicht auf die Regel- und Maximalstudienzeit angerechnet, trotzdem fühlen viele Studierende dennoch einen Zeitdruck, ihr Studium zeitnah abzuschließen. Auch wenn sie für sich selbst das Risiko einer Ansteckung eingehen würden, besteht dennoch eine Verantwortung gegenüber deren Kontaktpersonen sowie der Gesellschaft als Ganzes, um die Pandemie schnellstmöglich zu überwinden.
Bei den aktuellen Inzidenzzahlen ist die Anwesenheit einer infizierten Person bei großen Prüfungen durchaus wahrscheinlich. Dies kann zur Quarantäne einer großen Zahl an Menschen führen, wie bereits geschehen .
Die Verbreitung durch Aerosole ist eine Hauptverbreitungsquelle des Virus. Bei Präsenzprüfungen ist das Risiko durch die sehr langen Aufenthaltszeiten von vielen Stunden insbesondere in Zeiten der neuen Mutation besonders hoch. Dabei helfen auch Abstände nur bedingt . Alltagsmasken verringern dieses Risiko, eliminieren es aber nicht.
Das Tragen einer FFP2-Maske für mehrere Stunden ist auch nicht vertretbar; demnach werden etwa bei den Regelungen für den Arbeitsschutz nach maximal 75 Minuten Tragezeit mindestens 30 Minuten Erholungszeit gefordert .
Dozierende könnten etwa die Länge der Klausuren verkürzen oder - wie an vielen anderen bayerischen Universitäten auch - verstärkt auf Online-Prüfungen setzen, wo möglich. Flexibilität darf nicht nur von Studierenden gefordert werden.
Antragsstellende:
Alexander Mayer, Jarl Hengstmengel, Franziska Wörz

 

Benachteiligung aufgrund von Quarantäne verhindern
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, Studierenden, welche aufgrund häuslicher Quarantäne unverschuldet nicht an Prüfungen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, diese Prüfung(en) noch innerhalb des Semesters nachzuschreiben.
Die Universitätsleitung wird dazu aufgefordert während der Pandemie in gleicher Art einen Nachteilsausgleich für die Studierenden zu ermöglichen wie zu dem Zeitpunkt des Orkans Sabine im letzten Jahr, bei dem Studierenden aufgrund der Wetterlagen ebenfalls eine Ersatzprüfung im selben Zeitraum angeboten wurde.
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, ein Szenario ähnlich dem an der Hochschule Ansbach zu verhindern, bei dem Studierende aufgrund eines Corona-Falls bei einer Präsenzprüfung unverschuldet aufgrund der Quarantäne von weiteren Prüfungen ausgeschlossen wurden und diese erst in den nächsten Semestern nachholen können. Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, dass für ausnahmslos alle Studiengänge Ersatzprüfungen im Wintersemester 20/21 angeboten werden.
 

Abschlussarbeiten auch zur Corona-Zeit fair ermöglichen
In den vergangenen Monaten war an diversen Fakultäten und Lehrstühlen im Rahmen der Anfertigung von Abschlussarbeiten die Praxis zu beobachten, dass Studierende Erklärungen unterschreiben mussten, dass sie die Bibliothek zur Anfertigung der Arbeit nicht benötigen und auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund eingeschränkter Nutzbarkeit universitärer Ressourcen verzichten.
Der studentische Konvent verurteilt diese Praxis scharf und fordert alle Lehrstühle der Universität auf, von dieser Praxis unverzüglich und dauerhaft Abstand zu nehmen. Die Fakultäten und die Universitätsleitung werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass derartige Praktiken tatsächlich unterlassen werden und im Falle von Zuwiderhandlungen durch Lehrstühle entsprechende Konsequenzen in die Wege zu leiten.
Der Verzicht auf derartige Erklärungen darf jedoch nicht dazu führen, dass Studierenden die Möglichkeit genommen wird, ihre Abschlussarbeiten zu beginnen. Stattdessen soll schnellstmöglich ein vereinheitlichtes System für den Ausgleich erlittener Nachteile geschaffen werden.

 

Sitzung vom 24.02.2021

Ergebnisse der Studierendenbefragung
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und die Qualitätsagentur dazu auf, die Ergebnisse der Studierendenbefragung aus dem Wintersemester den Studierenden und der Studierendenvertretung zur Verfügung zu stellen, sobald diese vorliegen. Dies beinhaltet die Auswertung durch die Qualitätsagentur sowie idealerweise die Rohdaten.
Begründung:
Die Studierendenbefragung als Evaluierung der Studiensituation unter Coronabedingungen ist ein zentrales Werkzeug zur Verbesserung der Studienbedingungen. Sie kann damit nicht nur die Arbeit der Universitätsleitung sondern auch der Studierendenvertretung maßgeblich unterstützen.
Die Befragung wird aller Voraussicht nach Grundlage für zukünftige Entscheidungen bilden. Damit sind ihre Ergebnisse auch für die breite Studierendenschaft von großem Interesse. Die Befragungsergebnisse und -auswertungen zu veröffentlichen kann damit maßgeblich zur Nachvollziehbarkeit der zu treffenden Entscheidungen beitragen.
Antragsstellende:
Erik Pallas, Johannes Kuntscher, Markus Zimmermann, Laura Recht

 

Stellungnahme der Ständigen Kommission für Gleichstellungsfragen zur Anonymisierung von Klausuren
Der studentische Konvent fordert die Ständige Kommission für Gleichstellungsfragen auf, in ihrer nächsten Sitzung Möglichkeiten zur Anonymisierung von Klausuren zu diskutieren und eine Empfehlung für ein umsetzbares Verfahren zu erarbeiten.
Der Konvent schlägt folgende Verfahren zur Anonymisierung der Klausuren vor, ist aber für weitere
Vorschläge offen:

  • Anonymisierung über Matrikelnummern: Auf Klausurbögen und Antwortblättern werden nicht mehr die Namen, sondern nur noch die Matrikelnummern der Teilnehmenden notiert.
  • Anonymisierung mit dauerhaftem Pseudonym: Studierende erhalten mit der Einschreibung oder bei der erstmaligen Klausuranmeldung ein eindeutiges Pseudonym, das sie anstelle ihres Namens auf Klausurbögen und Antwortblättern notieren.
  • Anonymisierung mit einmaligen Pseudonymen: Studierende erhalten mit der Anmeldung zu einer Klausur ein eindeutiges Pseudonym, das sie auf Klausurbogen und Antwortblätter dieser einen Klausur notieren.
  • Randomisierte IDs: Austeilen von Prüfungsbögen mit einer randomisierten ID sowie einem Zusatzblatt auf dem die Prüflinge ID, Name und Matrikelnummer notieren. Beide Blätter werden nach der Klausur separat abgegeben. Zudem können Prüflinge idealerweise ein zusätzliches Blatt mit der ID mit nach Hause nehmen.

Antragsstellende:
Erik Pallas, Johannes Kuntscher, Markus Zimmermann, Laura Recht


 

Erweiterung des psychologischen Beratungsangebots für Studierende
Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die psychologische Gesundheit der Studierenden als schützenwertes Ziel anzuerkennen und umgehend eine ausreichende psychologische Betreuung für alle Studierenden sicherzustellen.
Sollte die Universität dazu bereits alle eigenen Finanzmittel ausgeschöpft haben, ist die Universitätsleitung zwingend gefordert weitere Finanzmittel beim Land Bayern zu beantragen.

Begründung:
Im Laufe des Studiums sind Studierende verschiedenen psychischen Belastungen ausgesetzt. Gerade jetzt in der Corona-Krise verschlimmern sich diese für die Studierenden stark. Ängste wie die erschwerte Finanzierung des Studiums, die Isolation und Einsamkeit, sowie erschwerte Studienbedingungen erfordern Hilfe in Form von psychologischer Beratung.
Das aktuelle Betreuungsangebot der Universität reicht allerdings nicht aus, um allen Studierenden die Hilfe zu gewähren, die sie benötigen. Es ist wichtig, dass für eine ausreichende Kapazität gesorgt ist, sodass Studierende an der Beratungsstelle nicht abgewiesen werden.
Oftmals ist es keine leichte Entscheidung sich psychologisch beraten zu lassen. Es ist nicht auszudenken welcher zusätzlichen Belastung Studierende ausgesetzt sind, welche sich überwunden haben, diesen Schritt zu gehen und dann durch die beratenden Stellen abgelehnt werden. Der studentische Konvent ist der Auffassung, dass dieser Zustand nicht tragbar ist und zudem noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um diese Notlage zu beheben.
Antragsstellende:
Sebastian Husemann, Sophia Boehler

Sitzung vom 29.04.2020

Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des studentischen Konvents wurde geändert, um auch digitale Sitzungen ermöglichen zu können.

 

Unterstützung der Kampagne „Solidarsemester 2020“

Der Studentische Konvent unterstützt die vom fzs mit initiierte Kampagne „Solidarsemester
2020“ (https://solidarsemester.de/ ) und erklärt sich zu den Zielen der Kampagne solidarisch.
Gleichzeitig wird der AStA beauftragt, die Ziele in den Gremien wie der LAK zu unterstützen
und öffentlich auf ihren Kanälen zu kommunizieren.

 

Sitzung vom 20.5.2020

Onlinelehre

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und alle Lehrstühle der Universität Augsburg auf, mindestens während des Sommersemesters bzw. falls der Zugang zur Präsenzlehre auch noch darüber hinaus eingeschränkt sein sollte, bis zum Ende der Einschränkungen, für eine adäquate Durchführung der digitalen Lehre zu sorgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle für das Sommersemester geplanten Veranstaltungen / Kurse digital stattfinden oder durch ein gleichwertiges Angebot ersetzt werden können, sodass den Studierenden kein Nachteil entsteht.

 

Die digitale Lehre soll insbesondere durch Liveveranstaltungen über Plattformen die Videokonferenzen anbieten, oder durch Lernvideos und -podcasts, welche auf Digicampus zur Verfügung gestellt werden, durchgeführt werden. Die Aufzeichnungen der Liveveranstaltungen sind dabei ebenfalls auf Digicampus online zu stellen. Von einem reinen Selbststudium durch Skripte oder andere Literatur ist abzusehen! Besonders Seminare und ähnliche Veranstaltungsformate sollen auf entsprechenden Lernportalen, auf welchen Videokonferenzen durchgeführt werden können, stattfinden, um eine ausreichende Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden zu ermöglichen.

 

Außerdem fordert der studentische Konvent alle Lehrbeauftragten auf, die zur Verfügung gestellten Materialien, verlangten Abgaben und Prüfungsformate an den Vorjahren und den Vorgaben der Modulhandbücher zu orientieren. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, ihr Studium mit einem angemessenen und an die Präsenzlehre angepassten zeitlichen Aufwand zu absolvieren.

 

Antrag Kampagne Leave No One Behind

Wir als Studierendenvertretung beteiligen uns an der Kampagne LeaveNoOneBehind des Bündnisses Seebrücke. Daher fordern wir die Universitätsleitung auf, die Unterbringung von Asylsuchenden in den leerstehenden Lehrräumen der Universität zu prüfen und ggf. durchzuführen.In diesem Zug sollten wir als Studierendenvertretung außerdem den Offenen Brief des Arbeitskreises umF auf Lesbos unterzeichnen und darüber hinaus klarstellen, dass wir gegen die Trennung von Familien sind. Unser humanitärer Ansatz muss die Rettung aller Menschen aus den Lagern sein.

 

Öffnung der Universitätsbibliotheken

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung der Universität Augsburg auf, zeitnah
(innerhalb der nächsten 7 Tage) einen Plan vorzulegen, wann und für welche Personengruppen die
Universitätsbibliotheken im Laufe des Semesters Schritt für Schritt wieder geöffnet werden sollen.
Mittelfristig muss möglichst vielen Studierenden wieder Zugang zu dringend benötigter Literatur
ermöglicht werden.

 

Auskünfte der Unileitung

Der studentische Konvent bittet die Universitätsleitung um Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bezahlung studentischer Hilfskräfte (Konventsantrag „Angemessene Bezahlung studentischer Hilfskräfte“ vom 03. Februar 2019
  • Aufbereitung der Hochschulwahlergebnisse (Konventsantrag „Graphische Aufbereitung der Hochschulwahlergebnisse“ vom 01.07.2019)
  • CampusApp (Konventsantrag „Qualität der CampusApp sichern“ vom 14.01.2020)
  • Änderung der Studis-Notenauszüge an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Auskünfte sollten jeweils mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Wurde das Thema schon in Gremien der Universitätsleitung behandelt? Falls ja, in welchen? Wurden dort Beschlüsse gefasst? Welche Beschlüsse?
  • Wann wird die Behandlung dieser Themen (wieder-) aufgenommen?

Keine Pflichtklausuren in der Vorlesungszeit

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die anstehende Klausurenphase zur Wiederholung der im Wintersemester bzw. am Anfang des Sommersemesters ausgefallenen Klausuren für nicht verpflichtend zu erklären. Insbesondere soll eine Nichtteilnahme weder auf die Anzahl der Versuche angerechnet noch bei Anträgen auf Studienzeitverlängerung berücksichtigt werden.
Zudem fordert der studentische Konvent, die ausgefallenen Klausuren in der vorlesungsfreien Zeit ein zweites Mal zu wiederholen.

 

Mitunterzeichnung vom offenen Brief „Studieren in Zeiten von Corona“

Der Studentische Konvent unterschreibt den offenen Brief „Studieren in Zeiten von Corona“ (https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/) der Landesstudierendenvertretungen.

 

Hochschulwahlen

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung der Universität Augsburg auf, für die
ordnungsgemäße Durchführung der Hochschulwahl Sorge zu tragen und eine Unmöglichkeit in
jedem Fall zu verhindern.
Zusätzlich rügt der studentische Konvent das Verhalten der Mitglieder des Wahlausschusses, da
allen Mitgliedern des Wahlschusses zu jedem Zeitpunkt bewusst gewesen sein muss, dass durch
die unterlassene Veröffentlichung des Wahlausschreibens der ursprünglich geplante Termin für die
Durchführung der Wahlen nicht mehr eingehalten werden kann.
Zusätzlich bittet der studentische Konvent die Universitätsleitung um Einleitung eines
Disziplinarverfahrens gegen den Wahlleiter und den Justiziar der Universität Augsburg, da beide,
trotz Aufforderung, das Wahlausschreiben nicht veröffentlicht und damit vorsätzlich gegen ihre
Dienstpflichten verstoßen haben.

 

Sitzung vom 10.06.2020

Verzicht auf Plakatierung

Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, „bei allen zur Hochschulwahl 2020 antretenden Gruppierungen eindringlich und nachdrücklich darauf hinzuwirken, auf Plakatierung, Wahlkampfveranstaltungen, und sonstige Wahlkampfaktivitäten, die Präsenz an der Universität erfordern, zu verzichten. Auch sollen von Seiten der Unileitung keinerlei solche Aktivitäten veranlasst bzw. befördert werden.
Diese Aufforderung gilt exklusiv für den Wahlkampf 2020. In künftigen Jahren soll der Wahlkampf im Vorfeld der Hochschulwahl wieder wie gewohnt stattfinden können“

 

Überarbeitung der Abgabefristen

Der Studentische Konvent fordert die Unileitung dazu auf, „innerhalb der nächsten 7 Tage die Abgabefristen für Haus- und Seminararbeiten zu verdoppeln, da das Konzept zur Öffnung der Bibliothek ungenügend ist und Studierenden keine ausreichenden Möglichkeiten haben sich die notwendige Literatur zu beschaffen.“

 

Sitzung vom 01.07.2020

Bedarfsgerechte Gestaltung von Öffnungszeiten der Bibliotheks-Lesesäle

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, die Öffnungszeiten aller Lesesäle der Universitätsbibliothek auf mindestens 8 – 20 Uhr (wochentags) bzw. 10 – 16 Uhr (Samstage, Sonntage, Feiertage) zu erweitern.
Weitere Ausweitungen der Öffnungszeiten hält der Konvent darüber hinaus bei weiterer Stabilisierung der pandemischen Lage für angezeigt. Er betrachtet letztlich die schnellstmögliche Rückkehr zu den gewohnten Öffnungszeiten als erstrebenswert, sofern dies in Abwägung mit notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes vertretbar erscheint.

 

Dringlichkeitsantrag: Netzwerk für psychologische Gesundheit

Der studentische Konvent möge beschließen, dass in Anbetracht der Berichte von Studierenden während des Digitalsemesters die Notwendigkeit besteht, ein Netzwerk für die Unterstützung von allen Universitätsangehörigen mit psychischen Problemen an der Universität einzurichten.

Die Universitätsleitung wird aufgefordert

  • die bestehende Infrastruktur zur (psychischen) Gesundheit zu vernetzen und dies auf der universitären Website auch kenntlich zu machen
  • Beratungsmöglichkeiten für durch die Coronabeschränkungen ausgelöste Probleme zu etablieren
  • sowie eine Plattform für alle Studierenden zur Verfügung zu stellen, die eine direktere Kommunikation ohne Verbindung zur Lehre gewährleisten kann.

Festlegung Umsetzung Wintersemester 2020/21

Mit der Universitätsleitung hat sobald wie möglich eine Absprache bezüglich des Wintersemesters 2020/21 zu erfolgen. Diese soll festlegen, in welcher Form (online/präsent) das Wintersemester stattfindet, um den Studierenden wie auch den Fakultäten Planungssicherheit zu gewähren, welche sich unmittelbar auf die Qualität des Semesters auswirken wird. Der studentische Konvent erwartet das im Zweifelsfall eine qualitativ hochwertige digitale Lehre zum Einsatz gebracht werden kann. Dies soll durch eine entsprechende Richtlinie zentral vorgegeben werden. Eine endgültige Festlegung, die in jedem Modulhandbuch zu verzeichnen ist sowie eine Benennung der einzelnen Veranstaltungen und der jeweiligen Umsetzungsform soll bis zum 10.07.2020 erfolgen.

 

Antrag gegen Tierversuche

Die Universitätsleitung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Tierversuchsvorhaben mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Die Mittel zur Errichtung der Versuchstierhaltung und der Tierversuchslabore sollen umgewidmet werden und der Förderung von tierversuchsfreier Forschung zukommen. Weiter wird ein transparenter Umgang mit den Plänen gefordert und die Öffentlichkeit ist von der Art und Anzahl der Versuchstiere in Kenntnis zu setzen.

 

Sitzung vom 22.07.2020

Information zu Angeboten für Erstsemester

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, dass spätestens zur Einschreibung eine Webseite online ist, auf der alle Initiativen, Fachschaften und Studierendenvertretungen gelistet werden. Hierfür soll ein allgemeines Formblatt erstellt werden, dass die gelisteten Initiativen, Fachschaften und Studierendenvertretungen ausfüllen müssen. Damit die Studierenden Anlaufstellen zu Erstsemesterveranstaltungen haben.

 

Unterstützung Radentscheid

Der studentische Konvent unterstützt die Forderungen des Radentscheids und fordert den AStA auf, in seinem nächsten Informationsmailing auf das Bürgerbegehren hinzuweisen. Weiter sollte die Einrichtung einer Unterschriftensammelstelle an der Universität geprüft werden.

 

Aussetzung STUDIS-Sanktionierung zu Zeiten von Corona

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, in die Wege zu leiten, dass die STUDIS-Notenauszüge der Wiwi-Studierenden im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 nicht mit der Anzahl der Versuche versehen werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie man gestalten kann, dass die rein zahlenmäßige Versuchszählung in dem aktuellen Sonderfall-Semester, was auch von Ministeriumsseite aus, auf keinen Fall zu Lasten der Studierenden gehen sollte, erst gar nicht stattfindet oder zumindest nicht vermerkt wird.

 

Ergebnisse der Studierendenbefragung veröffentlichen

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die Ergebnisse der durch die Qualitätsagentur durchgeführten Studierendenbefragung zum digitalen Semester den Studierenden und der Studierendenvertretung vollständig und unverzüglich zugänglich zu machen.

 

Studierende in die Corona-Task Force

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, eine vom Konvent mit relativer Mehrheit vorgeschlagene Person als ordentliches Mitglied in die Corona-Task Force aufzunehmen. Diese Person ist dem Konvent rechenschaftspflichtig.

 

Umverteilung der Haushaltszuweisungen der Studierendenvertretungen

Der studentische Konvent möge beschließen, den Verteilungsschlüssel der Haushaltszuweisung für die verschiedenen Studierendenvertretungen ab dem Haushaltsjahr 2020

abzuändern und die Studierendenvertretung Medizin gleichwertig wie die anderen fakultäre Studierendenvertretungen ab dem Oktober 2020 zu berücksichtigen. Außerdem soll das Verhältnis der fakultären auf 46% und der überfakultären Studierendenvertretung auf 54% umgewandelt wird.

Sitzung vom 23.10.2019

Beschluss der Geschäftsordnung

Der Studentische Konvent beschließt seine Geschäftsordnung.

 

Dringlichkeitsantrag: Anonymisierung von Klausuren

Der studentische Konvent befürwortet als Verfahren zur Anonymisierung von Klausuren die Einführung von achtstelligen randomisierten Matrikelnummern, welche keinen Rückschluss auf Studienbeginn oder sonstige persönliche Daten zulässt.

Auf Klausuren soll künftig nur noch die Matrikelnummer vermerkt werden. Bestehende Matrikelnummern werden durch Voranstellen einer zufälligen Zahl an dieses Schema angepasst.

Die Identitätsprüfung zu Klausurbeginn wird durch eine nicht an der Korrektur beteiligte Person durchgeführt, z.B. Mitarbeiter anderer Lehrstühle.

Möchten Studierende ihre Klausur einsehen, wird ihnen durch einen externen Mitarbeiter ihre Klausur zugeordnet und ausgehändigt. Die Prüfenden können im Anschluss wie bisher Fragen beantworten.

Sollte dies nicht möglich sein, befürwortet der Konvent die Einführung eines einmalig zugeteilten Prüfungspasswortes und  ein zu oben analoges Verfahren bei Identitätsprüfung und Klausureinsicht.

 

Dringlichkeitsantrag: Glühweinverkauf

Der studentische Konvent möge beschließen, dass für den diesjährigen Glühweinverkauf folgende Standort festgelegt werden:

- Vor der Alten Cafete im Gebäude D

- Im Foyer der Mensa

- Im Hörsaalzentrum WiWi (Gebäude K)

- Im Initiativenraum (H1011b) der Juristischen Fakultät (Gebäude H)

 

Zusätzlich sollte diskutiert werden, ob auch im Gebäude der Informatik, der Musik, sowie der

Physik ein Glühweinverkauf möglich sein soll.

 

Sitzung vom 06.11.2019

„Ecosia“ als Standardsuchmaschine in allen CIP-Pools der Universität

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die Internetsuchmaschine Ecosia als Standardsuchmaschine in allen CIP-Pools der Universität Augsburg einrichten zu lassen.

 

Haushalt 2020

Der studentische Konvent hat den Haushalt für das kommende Haushaltsjahr der Studierendenvertretung beschlossen.

 

Sitzung vom 27.11.2019

Kein Platz für Antisemitismus

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, die Entschließung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit dem Titel „Kein Platz für Antisemitismus“ vom 19.11.2019 zügig umzusetzen. Der studentische Konvent empfiehlt eine Verankerung der Gegnerschaft zum Antisemitismus in der Präambel der Grundordnung der Universität Augsburg über die bloße Subsumption unter den Begriff der Diskriminierung hinaus sowie eine Richtlinie zur Raumvergabe, die Veranstaltungen aus dem Bereich von BDS an der Universität verunmöglicht. Ferner erachtet es der Studentische Konvent für geboten, die Arbeitsdefinition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) an der Universität Augsburg zu implementieren und diese durch ein geeignetes Begleitprogramm (Vorträge, Informationsveranstaltungen, Schulungen für Mitarbeiter*innen, Lehre sowie Forschung) zu flankieren.

 

Revidierung der rückwirkenden Studis-Änderung

Der studentische Konvent hat beschlossen, dass die Universitätsleitung, die rückwirkende Auflistung der nicht bestandenen Prüfungen sowie die Anzahl der Versuche in der Modulbestätigung/Leistungsbestätigung (transcript of records) zu revidieren.

 

Sitzung vom 11.12.2019

Öffnungszeiten Bibliothek

Der Konvent fordert die Universitätsverwaltung auf, während der Klausurvorbereitung im Januar und Februar, sowie im Juli und August die Öffnungszeiten der Zentralbibliothek, sowie der Teilbibliotheken sonntags auf 9:30-24:00 Uhr zu verlängern.

 

Einführung der Aktion „Mittagsfinale“ an der Uni Augsburg

Der studentische Konvent fordert das Studierendenwerk dazu auf, den bereits an der Hochschule Augsburg laufenden Testlauf der Aktion „Mittagsfinale“ auf die Mensa der Universität Augsburg auszuweiten.

 

Das Recht auf Abtreibung schützen – durch fundierte medizinische Ausbildung!

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung sowie die medizinische Fakultät auf, für eine umfassende Berücksichtigung des Themas „Schwangerschaftsabbrüche“ bei der Ausarbei-tung der Lehr-, Stunden- und Studienverlaufsplänen für Studierende der Humanmedizin an der Uni-versität Augsburg Sorge zu tragen. Hierzu sollen in entsprechenden Lehrveranstaltungen die ge-sellschaftlichen Hintergründe, die geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Schwangerschaftsab-brüche, die aktuelle Rechtslage, die moralisch-ethischen Aspekte und vor allen Dingen die prakti-sche Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen umfassend gelehrt werden.
Der studentische Konvent erbittet bis spätestens 15. Januar 2020 eine Stellungnahme der Univer-sitätsleitung, ob und wie geplant ist, die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs in das Medizin-studium in Augsburg zu integrieren. Falls keine solche, über das vorgeschriebene Mindestmaß hin-ausgehende Thematisierung vorgesehen ist, erbittet der Konvent darüber hinaus Ausführungen dazu, aus welchen Gründen diese nicht erfolgen soll und ob bzw. in welchem Umfang Möglichkeiten zur Bereitstellung der einschlägigen Inhalte durch Kooperationen mit gemeinnützigen oder sonstigen Organisationen bestehen.

 

Dringlichkeitsantrag: ???

Das Konventspräsidium wurde bereits angefragt, um zu klären, was da beschlossen wurde.   10.07.2020

 

Sitzung vom 15.01.2020

Qualität der CampusApp sichern

Der studentische Konvent begrüßt die Wiederaufnahme der Pflege und Weiterentwicklung der CampusApp.

Zu diesem Zweck fordert der Konvent die Universitätsleitung auf, Studentische Hilfskraft-Stellen zu schaffen, um so langfristig ein universitätsinternes Entwicklungsteam für die CampusApp zu etablieren.

Für die nächste Fassung der CampusApp fordert der studentische Konvent – unabhängig von der letztendlich getroffenen Entscheidung über die Art der Weiterentwicklung der CampusApp – die Erfüllung folgender funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen:

  • Integration des Newsfeeds
  • Integration des Mensa-Speiseplans sowie Bewertungsfunktion für Gerichte
  • Integration der Raumsuche sowie Einpflegung der fehlenden Raumpläne
  • Integration der Personensuche
  • Integration des Abfahrtsplans der universitätsnahen Bus- und Straßenbahnhaltestellen
  • Werbefreiheit
  • Wahrung europäischer Datenschutzstandards, d.h. Erhebung möglichst weniger Daten, und Speicherung sämtlicher dieser Daten auf europäischen, bestenfalls deutschen Servern
  • Kontinuierliche Pflege der App, d.h. Behebung von Programmfehlern und Sicherheitslücken sowie ggf. künftige Erweiterung um zusätzliche Funktionalitäten
  • Eine Möglichkeit zur Meldung von ebensolchen Programmfehlern und Sicherheitslücken

Ferner bedankt sich der Konvent beim Team der bisherigen CampusApp ausdrücklich für die geleistete ehrenamtliche Arbeit.

 

Universitäre App

Der studentische Konvent hat beschlossen, dass die Entwicklung der hauseigenen „CampusApp“ weiterverfolgt werden soll. Der studentische Konvent fordert die Weiterentwicklung der „Campus App“.
Unter allen Umständen soll eine von der Universität direkt oder indirekt beworbene Anwendung ohne Werbung oder gesponserten Inhalt sein.

 

Umbenennung der Universität Augsburg

Der studentische Konvent fordert die Universitätsleitung auf, eine Namensgebung der Universität Augsburg zu prüfen. Hierzu soll die Universitätsleitung eine entsprechende Kommission bilden, die alle Gruppen gleichermaßen abbildet. Die Kommission berät und einigt sich auf jeweils einen weiblichen und männlichen Namen, über die alle Angehörige der Universität abstimmen können. Außerdem soll auch die Möglichkeit gegeben werden, keinen Namen zu unterstützen und somit für keine Namensänderung zu stimmen.

 

 

Suche