Fortbildung und Unterrichten im Ausland
Erasmus+ Auslandsmobilität für Fortbildung und Lehre
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen.
Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Aus dem Erasmus+-Programm geförderte Lehraufenthalte innerhalb Europas können eine Dauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten) haben. In der Regel verbringen Dozierende eine Woche im Ausland. Grundsätzlich wird die jährliche Teilnehmerzahl sowie die mögliche Aufenthaltsdauer mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbart. Das verpflichtende Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je angefangener Aufenthaltswoche.
Fortbildungsmaßnahmen sind nicht an einen Vertrag gekoppelt. Sie können bei Partnerinstitutionen, aber auch bei freien Anbietern absolviert werden. Beispiele für solche Auslandsaufenthalte sind u. a. Workshops, Staff Weeks, Sprachkurse und Job Shadowing.
Eine Übersicht über unsere Erasmus-Partner finden Sie hier
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Tagespauschale nach Ländergruppen und einer nach Entfernung gestaffelten Reisekostenpauschale
NEU ab 2021: zusätzliche Förderung von Green Travel (Reise per Bahn, Bus) durch Top up auf die Reisekostenpauschale und Förderung zusätzlicher Reisetage
Einfache Entfernung gemäß EU Distance Calculator
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
Reisekostenzuschüsse bis Projektjahr 2023
Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
10 - | 99 km23 EUR | - |
100 - | 499 km180 EUR | 210 EUR |
500 - | 1999 km275 EUR | 320 EUR |
2000 - 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 - | 3999 km530 EUR | 610 EUR |
4000 - | 7999 km820 EUR | - |
8000 km oder mehr | 1500 EUR | - |
Tagespauschalen für das Projektjahr 2023 (akademisches Jahr 23/24)
- Ländergruppe 1: Tagessatz 180 Euro
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Ländergruppe 2: Tagessatz 160 Euro
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Ländergruppe 3: Tagessatz 140 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Reisekostenzuschüsse ab Projektjahr 2024
Distanz | Nicht umweltfreundliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 - | 99 km28 EUR | 56 EUR |
100 - | 499 km211 EUR | 285 EUR |
500 - | 1999 km309 EUR | 417 EUR |
2000 - 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 - | 3999 km580 EUR | 785 EUR |
4000 - | 7999 km1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Tagespauschalen für das Projektjahr 2024 (akademisches Jahr 2024/25)
- Ländergruppe 1: Tagessatz 180 Euro
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Ländergruppe 2: Tagessatz 160 Euro
Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische Republik
- Ländergruppe 3: Tagessatz 140 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn, Slowenien
Wie kann ich mich bewerben und wie wird die Förderung vergeben?
Planen Sie eine Teilnahme, wenden Sie bitte an das Erasmus-Büro im Akademischen Auslandsamt (Kontakt s. unten). Fördermittel werden von der Hochschulkoordinatorin jährlich neu beantragt. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Beantragung; In der Regel können aus dem zur Verfügung stehenden Budget 100% der Mobilitätsprojekte möglich gemacht werden. Sollte es dennoch zu einer Konkurrenzsituation kommen, erhält der Bewerber bzw. die Bewerberin den Zuschlag, der/die im/in vorangegangenen akademischen Jahr(en) nicht bereits an einer Mobilität teilgenommen hat.
An wen wende ich mich?
- Telefon: +49 821 598 - 5870
Hinweise zum Versicherungsschutz
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die Universität Augsburg haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:
- Ggf. Reiseversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Weiterführende Links
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