Erasmus+ Auslandsmobilität für Fortbildung und Lehre

Erasmus+ fördert Gast­do­zen­turen an eu­ro­pä­ischen Part­ner­hoch­schul­en, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen.

 

Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

 

Aus dem Erasmus+-Programm geförderte Lehraufenthalte innerhalb Europas können eine Dauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten) haben. In der Regel verbringen Dozierende eine Woche im Ausland. Grundsätzlich wird die jährliche Teilnehmerzahl sowie die mögliche Aufenthaltsdauer mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbart. Das verpflichtende Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je angefangener Aufenthaltswoche.

 

Fortbildungsmaßnahmen sind nicht an einen Vertrag gekoppelt. Sie können bei Partnerinstitutionen, aber auch bei freien Anbietern absolviert werden. Beispiele für solche Auslandsaufenthalte sind u. a. Workshops, Staff Weeks, Sprachkurse und Job Shadowing.

 

Eine Übersicht über unsere Erasmus-Partner finden Sie hier 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Tagespauschale nach Ländergruppen und einer nach Entfernung gestaffelten Reisekostenpauschale

NEU ab 2021: zusätzliche Förderung von Green Travel (Reise per Bahn, Bus) durch Top up auf die Reisekostenpauschale und Förderung zusätzlicher Reisetage

 

Einfache Entfernung gemäß EU Distance Calculator

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) 

 

Reisekostenzuschüsse bis Projektjahr 2023

 

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 -     99 km 23 EUR -
100 -     499 km  180 EUR 210 EUR
500 -     1999 km    275 EUR 320 EUR
2000 - 2999 km 360 EUR 410 EUR
3000 -     3999 km  530 EUR 610 EUR
4000 -     7999 km  820 EUR -
8000 km oder mehr 1500 EUR -

 

 

Tagespauschalen für das Projektjahr 2023 (akademisches Jahr 23/24)

 

  • Ländergruppe 1: Tagessatz 180 Euro

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

 

  • Ländergruppe 2: Tagessatz 160 Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

 

  • Ländergruppe 3: Tagessatz 140 Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 


 

Reisekostenzuschüsse ab Projektjahr 2024

 

Distanz                    Nicht umweltfreundliches Reisen                                 Umweltfreundliches Reisen
10 -     99 km 28 EUR 56 EUR
100 -     499 km  211 EUR 285 EUR
500 -     1999 km    309 EUR 417 EUR
2000 - 2999 km 395 EUR 535 EUR
3000 -     3999 km  580 EUR 785 EUR
4000 -     7999 km  1188 EUR 1188 EUR
8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

 

 

Tagespauschalen für das Projektjahr 2024 (akademisches Jahr 2024/25)

 

  • Ländergruppe 1: Tagessatz 180 Euro

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

 

  • Ländergruppe 2: Tagessatz 160 Euro

Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische Republik

 

  • Ländergruppe 3: Tagessatz 140 Euro

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn, Slowenien

 

 

Wie kann ich mich bewerben und wie wird die Förderung vergeben?

Planen Sie eine Teilnahme, wenden Sie bitte an das Erasmus-Büro im Akademischen Auslandsamt (Kontakt s. unten). Fördermittel werden von der Hochschulkoordinatorin jährlich neu beantragt. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Beantragung; In der Regel können aus dem zur Verfügung stehenden Budget 100% der Mobilitätsprojekte möglich gemacht werden. Sollte es dennoch zu einer Konkurrenzsituation kommen, erhält der Bewerber bzw. die Bewerberin den Zuschlag, der/die im/in vorangegangenen akademischen Jahr(en) nicht bereits an einer Mobilität teilgenommen hat.

 

An wen wende ich mich?

Stellvertretende Leiterin | Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Akademisches Auslandsamt

Startseite:

E-Mail:

 

Hinweise zum Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die Universität Augsburg haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.


Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:

  • Ggf. Reiseversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

 

Informationen zur Datenverarbeitung im Erasmus-Programm

 

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