Schwerpunktbereich IV
Die vermittelten Kenntnisse sind vielseitig einsetzbar: Neben Verbänden, europäischen und internationalen Institutionen und der staatlichen Verwaltung, die sich auf nahezu allen Ebenen mit Regulierungsfragen befassen muss, gilt dies in besonderem Maße auch für die der Regulierung unterliegenden Unternehmen sowie für Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen, die vielfach auf die betreffenden Branchen spezialisiert sind.
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IV
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Deutsches und Internationales Umwelt- und Wirtschaftsregulierungsrecht)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt IV
Schwerpunkt IV: Umwelt- und Wirtschaftsregulierungsrecht -- Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Caroline Bachmann
Inhalte
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Die auf die Prüfungsgegenstände bezogenen Lehrveranstaltungen betreffen das Allgemeine und das Besondere Umweltrecht (insbesondere Immissionsschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Naturschutzrecht), das Europäische und Internationale Umweltrecht, das Öffentliche Wirtschaftsrecht einschließlich des Handelns des Staates als Wirtschaftsakteur, das Internationale Wirtschaftsrecht mit einem Schwerpunkt im Welthandelsrecht sowie das Netzregulierungsrecht.
Ausbildungsziel
Die in den öffentlich-rechtlichen Grundkursen erworbenen, für die Staatsexamensklausuren relevanten Kenntnisse werden gezielt vertieft und erweitert. Dem liegt der Anspruch zugrunde, die Studierenden in die Lage zu versetzen, durch ein angemessenes Problemverständnis und Lösungsverhalten komplexe Entscheidungsprobleme im Wirtschaftsregulierungs- und Umweltrecht eigenständig und kompetent zu lösen.
Praktisch relevantes Themenspektrum
Das behandelte Themenspektrum ergibt sich aus der Notwendigkeit wirtschafts- und umweltregulierenden Eingreifens des Staates infolge von Marktversagen, ökonomischen, ökologischen und anderen gesellschaftlichen Zielsetzungen. Die damit verbundene Regulierung von Märkten und Unternehmen, die u.a. den Telekommunikationssektor, Banken und Versicherungen, die Medienbranche, die Energieversorgung, den Schutz der Umwelt, aber auch die freien Berufe, das Gewerbe und das Handwerk betrifft, erfordert ein Denken in adäquaten Zusammenhängen und die Verknüpfung wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen, um geeignete Formen staatlichen Handelns erkennen, einsetzen und mit ihnen umgehen zu können.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Allgemeines Umweltrecht mit BImSchG
Europäisches und Internationales Umweltrecht
6. Semester
Internationales (völkerrechtliches) Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht II
Besonderes Umweltrecht
Spezialvorlesung (z.B. Netzregulierungsrecht)
7. Semester
Europäisches und Internationales Umweltrecht (alternativ)
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0) 821 598-4550
- Telefon: +49(0)821 598-4535
- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545