Die im Schwerpunkt erworbenen Kenntnisse sind vielfältig einsetzbar: in der Anwaltschaft und in der Justiz, in der Verwaltung und im Krankenversicherungsbereich, in Krankenhäusern oder im Health Management, in Verbänden und in Unternehmen.

 

Flyer Schwerpunktbereich VI

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Den Gesundheits- und Medizinbereich kennzeichnen vielfältige berufliche Möglichkeiten bei wachsender Nachfrage nach entsprechend profilierten Absolventen.

Prof. Dr. Josef Franz Lindner, verantwortlich für den Schwerpunktbereich VI

Info-Video zum Schwerpunkt VI

Schwerpunkt VI: Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht -- Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Inhalte

Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht

Dieser Bereich gewinnt eine stetig zunehmende Bedeutung für die Gesellschaft. Das gilt nicht nur wegen der Relevanz des Gesundheitssektors für die Wirtschaft, sondern auch wegen der grundlegenden ethischen Fragen, die etwa bei der Stammzellforschung, aber auch bei der Gendiagnostik oder der Transplantationsmedizin (Lebendspende, Xenotransplantation) aufgeworfen werden. Der Schwerpunkt behandelt die klassischen medizinrechtlichen Fragestellungen zum Arzt-Patientenverhältnis und der zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung für die medizinische Behandlung, aber auch das moderne Bio- und Gesundheitsrecht mit seinen hochaktuellen Problemen.

Veranstaltungsspektrum

Zu dem angebotenen Veranstaltungsspektrum zählen daher das Arzt- und Krankenhausvertrags- und -haftungsrecht, das Bio- und Biostrafrecht, Grundprobleme des Bio- und Gesundheitsrechts, das Krankenversicherungsrecht, das Vertragsarztrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, internationales und europäisches Gesundheitsrecht, Recht und Ökonomik des Gesundheitswesens, Medizinrecht in anwaltlicher Praxis, Medizin- und Bioethik, Fallbesprechung zur aktuellen Rechtsprechung zum Medizin- und Gesundheitsrecht und ein wechselndes Seminarangebot.

Schwerpunktveranstaltungen

Diese Schwerpunktveranstaltungen knüpfen an die in den Grundkursen erworbenen Kenntnisse an und ermöglichen deren Vertiefung und Erweiterung in einem inhaltlich besonders attraktiven Bereich. Die Attraktivität ergibt sich zum einen daraus, dass der Schwerpunkt sowohl zivil- als auch straf- als auch öffentlich-rechtliche Elemente einschließt, so dass man in allen Feldern fit bleibt.Zum anderen kann man auch „über den Tellerrand“ hinausblicken, weil der Schwerpunkt sowohl die Ökonomie des Gesundheitswesens als auch bio- und medizinethische Grundlagen umfasst.

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

Grundprobleme des Bio- und Gesundheitsrechts*
Krankenversicherungsrecht*
Vertragsarztrecht
Medizinrecht in anwaltlicher Praxis

* mit Prüfung

6. Semester

Arzt- und Krankenhausvertrags- und -haftungsrecht*
Bio- und Biostrafrecht*
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht*
Internationales und europäisches Gesundheitsrecht*
Rechtsmedizin
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht

* mit Prüfung

7. Semester

Fallbesprechung: Aktuelle Rechtsprechung zum Medizin- und Gesundheitsrecht
Recht und Ökonomik des Gesundheitswesens
Krankenhausrecht
Medizin- und Bioethik

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

Arztvertrags- und -haftungsrecht
Biostrafrecht
Grundzüge des Bio- und Gesundheitsrechts
Krankenversicherungsrecht
Grundzüge des internationalen und europäischen Gesundheitsrechts

Beteiligte Professorinnen und Professoren

Lehrstuhl für Öffentl. Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie
Juristische Fakultät

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