Bewerbungsunterlagen
! Bewerbungsfrist: 10. März bis 30. Juni !
Online-Bewerbung für das Wintersemester 2026
Die Bewerbungsphase für den Studienbeginn im Wintersemester 2026 hat begonnen. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise zu den Informationen und Unterlagen, die Sie zur Bewerbung im Online-Portal VIBS benötigen sowie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Studieninteressierte mit ausländischen (Bachelor-)Studienabschlüssen beachten bitte außerdem die besonderen
Hinweise der Studierendenkanzlei.
Wir raten dringend zu einer möglichst frühzeitigen Bewerbung sowie Einschreibung, damit alle nötigen Informationen und Zugangsdaten (Kursanmeldung, Kursteilnahme, ggf. Visum etc.) rechtzeitig vorliegen.
Die Bewerbung erfolgt in digitaler Form. Eine Einreichung der Unterlagen in Papierform ist für die Bewerbung nicht notwendig.
- Bachelorzeugnis (oder vergleichbares Studienabschlusszeugnis)
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records)
- Nachweis deutscher und italienischer Sprach- und Fachsprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen; diese Sprachkenntnisse gelten jeweils als nachgewiesen, wenn der Abschluss nach Nr. 1 in der jeweiligen Sprache vorliegt
- Lebenslauf auf Deutsch oder Italienisch (kein rechtlich verbindliches Dokument für die Eignungsfeststellung)
Das Einreichen von Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht verpflichtend vorgesehen.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind
- APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
- Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) in vereidigter Übersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst wurden
- Nachweis deutscher und italienischer Sprach- und Fachsprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen; diese Sprachkenntnisse gelten jeweils als nachgewiesen, wenn der Abschluss nach Nr. 1 in der jeweiligen Sprache vorliegt
- Lebenslauf auf Deutsch oder Italienisch (kein rechtlich verbindliches Dokument für die Eignungsfeststellung)
Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 4) muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.
Das Einreichen von Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht verpflichtend vorgesehen.
Das Studienabschlusszeugnis kann nachgereicht werden: Wenn Sie im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben.
Bewerbungsfrist
für das jeweils folgende Wintersemester: 30. Juni
Eine frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten, da in diesem Fall mit längeren Bearbeitungszeiten (z.B. für Visum oder andere bürokratische Formalitäten) zu rechnen ist. Bei einer fristgerechten, aber späten Bewerbung könnten diese Bearbeitungszeiten die Einschreibung und den ordnungsgemäßen Studienbeginn gefährden.