Verlängerung der Leihfrist

Wann kann eine Leihfrist verlängert werden?

  • Eine Verlängerung der Leihfrist ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.
  • Nach Ablauf der Leihfrist ist keine Verlängerung mehr möglich.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung von anderer Seite  vorliegt.
  • Die Leihfrist kann maximal zweimal verlängert werden. (Ausleihe von Präsenzbeständen durch Studierende und Nicht-Universitätsangehörige: nur eine Verlängerung möglich.)

Wie kann eine Leihfrist verlängert werden?

  • Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie die Leihfrist selbst im im OPAC verlängern (Meine Daten - Konto).
    Möglich sind sowohl Einzelverlängerungen als auch Gesamtkontoverlängerungen (Verlängerung der Leihfristen sämtlicher entliehener Medien, sofern eine Verlängerung bereits möglich ist).
  • Telefon:
    0821/598-5353
    Montag - Mittwoch 8.30-16.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr, Freitag 8.30-14.00 Uhr
  • E-Mail:
    ol@bibliothek.uni-augsburg.de

Kann eine verlängerte Leihfrist widerrufen werden?

  • Ja, das ist möglich. Merkt sich während der verlängerten Leihfrist jemand auf das betreffende Medium vor, so kommt es zu einem Widerruf der Verlängerung.
  • Sie werden per E-Mail benachrichtigt und haben dann ca. eine Woche Zeit, das Medium zurückzugeben.

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