Verlängerung der Leihfrist

Wann kann eine Leihfrist verlängert werden?

  • Eine Verlängerung der Leihfrist ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.
  • Nach Ablauf der Leihfrist ist keine Verlängerung mehr möglich.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung von anderer Seite  vorliegt.
  • Die Leihfrist kann maximal zweimal verlängert werden.

Wie kann eine Leihfrist verlängert werden?

  • Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie die Leihfrist selbst im im OPAC verlängern (Meine Daten - Konto).
    Möglich sind sowohl Einzelverlängerungen als auch Gesamtkontoverlängerungen (Verlängerung der Leihfristen sämtlicher entliehener Medien, sofern eine Verlängerung bereits möglich ist).
  • Telefon:
    0821/598-5353
    Montag - Mittwoch 8.30-16.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr, Freitag 8.30-14.00 Uhr
  • Fax:
    0821/522070
  • E-Mail:
    ol@bibliothek.uni-augsburg.de
  • Post:
    Universitätsbibliothek Augsburg
    - Ortsleihe  
     86135 Augsburg

    Geben Sie bei Verlängerung über Post unbedingt Ihre vollständige Benutzernummer an. Beachten Sie, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss, und zwar spätestens am letzten Tag der Leihfrist bis 13.00 Uhr.

Kann eine verlängerte Leihfrist widerrufen werden?

  • Ja, das ist möglich. Merkt sich während der verlängerten Leihfrist jemand auf das betreffende Medium vor, so kommt es zu einem Widerruf der Verlängerung.
  • Wenn im OPAC unter Meine Daten - Benutzerdaten Ihre E-Mail-Adresse eingetragen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
  • Sie haben dann ca. eine Woche Zeit, das Medium zurückzugeben.

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