Zuschüsse für Open Access
englische Version / English version
Ab dem 01.07.2025 gibt es einen Publikationsfonds aus Mitteln der Nachwuchs- und Frauenförderung. Zuschussanträge können für Artikel im hybriden Open Access und für Habilitationen im Open Access gestellt werden.
Optionen für das Publizieren im Open Access
Die Universität unterstützt Publizieren im Open Access und hat zum 1. Juli 2025 einen Publikationsfonds für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, akademische Rät*innen und Juniorprofessor*innen mit neuen Förderlinien eingerichtet.
1. Wenn Sie einen Artikel im hybriden Open Access publizieren möchten, füllen Sie bitte zunächst unser Online-Antragsformular für hybrides Open Access aus. Gern prüft die Universitätsbibliothek auf Grundlage des Antrags, ob für Sie eine kostenfreie Veröffentlichungsmöglichkeit über die von uns abgeschlossenen DEAL- oder Transformationsverträge besteht oder ob Sie einen Antrag für Zuschüsse aus der Nachwuchs- bzw. Frauenförderung der Universität Augsburg stellen können.
2. Wenn Sie Ihre Habilitation im Open Access publizieren möchten, füllen Sie bitte unseren Antrag für Open-Access-Monographien aus.
Kriterien für die Beantragung eines Zuschusses für einen Artikel im hybriden Open Access
- Der/die Autor*in ist der/die Korrespondenz-Autor*in der Publikation.
- Der/die Autor*in ist wissenschaftliche Mitarbeiter*in, akademische Rät*in oder Juniorprofessor*in der Universität Augsburg.
- Handelt es sich bei der Autorin um eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, akademische Rätin oder Juniorprofessorin der Universität Augsburg kann zusätzlich zur Nachwuchsförderung ein Zuschuss aus Mitteln der Frauenförderung gewährt werden.
- Der Verlag hat die Publikation zur Veröffentlichung angenommen.
- Es handelt sich um eine Zeitschrift mit optionalem Open Access ("hybrid"). Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften ("fully gold") sind nicht förderfähig.
- Der Aufsatz erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.
- Es stehen keine anderen Open-Access-Publikationsmittel zur Verfügung.
- Nur die Gebühren zur Open-Access-Stellung (Article Processing Charges) sind förderfähig. Andere Kosten wie Color Charges, Page Charges, Submission Charges, Lizenz-, Archiv- und sonstige Verwaltungsgebühren sind NICHT förderfähig.
- Ebenfalls nicht förderfähig sind Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte sowie Publikationen in sogenannten mirror journals.
- Es muss in der Publikation folgender Hinweis gegeben werden:
Die Open-Access-Veröffentlichung dieses Artikels wurde unterstützt durch den Publikationsfonds der Universität Augsburg. (The open access publication of this article was supported by the publication fund of the University of Augsburg.) - Der Aufsatz wird auf dem Publikationsserver der UB Augsburg zweitveröffentlicht und langzeitarchiviert.
Kriterien für die Beantragung eines Zuschusses für eine Habilitation im Open Access
- Der/die Autor*in ist der/die Korrespondenz-Autor*in und einzige Autor*in der Publikation.
- Der/die Autor*in ist wissenschaftliche Mitarbeiter*in, akademische Rät*in oder Juniorprofessor*in der Universität Augsburg.
- Handelt es sich bei der Autorin um eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, akademische Rätin oder Juniorprofessorin der Universität Augsburg kann zusätzlich zur Nachwuchsförderung ein Zuschuss aus Mitteln der Frauenförderung gewährt werden.
- Ein detailliertes Verlagsangebot liegt vor.
- Die Habilitation erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.
- Es stehen keine anderen Open-Access-Publikationsmittel zur Verfügung.
- Nur die Gebühren zur Open-Access-Stellung (Book Processing Charges) sind förderfähig. Andere Kosten wie Druckkosten, Color Charges, Page Charges, Lizenz-, Archiv- und sonstige Verwaltungsgebühren sind NICHT förderfähig.
- Es muss in der Publikation folgender Hinweis gegeben werden:
Die Open-Access-Veröffentlichung dieses Artikels wurde unterstützt durch den Publikationsfonds der Universität Augsburg. (The open access publication of this article was supported by the publication fund of the University of Augsburg.) - Die Habilitation wird auf dem Publikationsserver der UB Augsburg zweitveröffentlicht und langzeitarchiviert.
- Die Bewilligungszusage für Zuschüsse zur Open-Access-Publikation einer Habilitation ist befristet auf 12 Monate. Bei einer benötigten Verlängerung wenden Sie sich bitte vor dem Ablauf der Frist an die Universitätsbibliothek.
Antragstellung für die Bezuschussung
Artikel im hybriden Open Access
Anträge werden nach Datum des Eingangs bearbeitet. Sobald der Artikel akzeptiert wurde und VOR der Rechnungstellung durch den Verlag:
- Füllen Sie das Online-Antragsformular Open Access aus.
- Füllen Sie zusätzlich den Antrag auf Bezuschussung für Artikel aus und senden Sie diesen mit digitaler Unterschrift oder analog unterschrieben gescannt an openaccess@bibliothek.uni-augsburg.de.
- Der Rechnungsanteil, der die von der Open-Access-Förderung der Universität Augsburg übernommene Summe übersteigt, wird von der Universitätsbibliothek von der/den im Antrag angegebenen universitätsinternen Kostenstelle(n) umgebucht. Zur Abwicklung des Prozesses wird daher zwingend die Unterschrift der Kostenstellen-Inhaberin bzw. des Kostenstellen-Inhabers benötigt.
- Die Universitätsbibliothek teilt Ihnen zeitnah den Bescheid bzgl. der genehmigten Zuschüsse und der Zuschusshöhe mit. Beachten Sie dabei bitte die wichtigen Informationen für die Rechnungstellung (Rechnungsadresse, Zuschuss-Referenz, UST-ID etc.).
- Der/die Korrespondenz-Autor*in beantragt die Rechnungstellung beim Verlag anhand der unter Punkt 3 vorgegebenen Daten der Universitätsbibliothek.
- Der Verlag versendet die Rechnung direkt an die Universitätsbibliothek.
- Die Rechnung wird von der Universitätsbibliothek geprüft und beglichen und anschliessend inneruniversitär auf die verschiedenen Kostenstellen gebucht.
- Füllen Sie den Antrag auf Bezuschussung für Monographien aus und senden Sie diesen gemeinsam mit einem detaillierten Verlagsangebot (inkl. Aufschlüsselung des Open-Access-Anteils) mit digitaler Unterschrift oder analog unterschrieben gescannt an openaccess@bibliothek.uni-augsburg.de.
- Um sicherzustellen, dass es sich um eine Habilitationsschrift der Universität Augsburg handelt, wird die Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers benötigt.
- Der Rechnungsanteil, der die von der Open-Access-Förderung der Universität Augsburg übernommene Summe übersteigt, wird von der Universitätsbibliothek von der/den im Antrag angegebenen universitätsinternen Kostenstelle(n) umgebucht. Zur Abwicklung des Prozesses wird daher zwingend die Unterschrift der Kostenstellen-Inhaberin bzw. des Kostenstellen-Inhabers benötigt.
- Die Universitätsbibliothek teilt Ihnen zeitnah den Bescheid bzgl. der genehmigten Zuschüsse und der Zuschusshöhe mit. Beachten Sie dabei bitte die wichtigen Informationen für die Rechnungstellung (Rechnungsadresse, Zuschuss-Referenz, UST-ID etc.).
- Der/die Autor*in sendet der Universitätsbibliothek den unterschriebenen Verlagsvertrag zu.
- Der/die Autor*in beantragt die Rechnungstellung beim Verlag anhand der unter Punkt 2 vorgegebenen Daten der Universitätsbibliothek.
- Der Verlag versendet die Rechnung direkt an die Universitätsbibliothek.
- Die Rechnung wird von der Universitätsbibliothek geprüft und beglichen und anschliessend inneruniversitär auf die verschiedenen Kostenstellen gebucht.
Hier finden Sie unsere Antragsformulare
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Kontakt
- Telefon: +49 821 598 - 5403
E-Mail: openaccess@bibliothek.uni-augsburgbibliothek.uni-augsburg.de ()
- Telefon: +49 821 598 - 5403
E-Mail: sonja.haerkoenen@bibliothek.uni-augsburgbibliothek.uni-augsburg.de ()