Wer sich mit ausländischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausländer bzw. Bildungsinländerin), benötigt in jedem Fall vor der Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.

 

Besondere Informationen zur Bewerbung finden Sie für:
 

Wer einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen, Mag.theol. oder Promotion aufnehmen möchte, bewirbt sich in 3 Schritten (dies gilt auch, wenn zuvor eine Feststellungsprüfung des Studienkollegs notwendig oder bereits bestanden ist):

 

  1. Online-Bewerbung im VIBS-Portal durchführen (siehe unten) - für das WiSe 2024/25 voraussichtlich ab 21. Mai 2024 geöffnet
  2. PDF ausdrucken und diesen "Antrag auf Zulassung" ausfüllen und unterschreiben
  3. Einreichen dieses


-> Zulassungsantrages frist- und formgerecht (siehe  Infoblatt )
    zusammen mit

-> amtlich beglaubigten Kopien der Zeugnisse,

-> einem Bescheid über die Vorprüfung dieser Zeugnisse,

-> dem notwendigen Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangehörige!)

 

-> einer Passkopie

-> und einem Lebenslauf

bei der Universität Augsburg, Studierendenkanzlei, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg.
 

Nähere Informationen finden Sie auf dem  Infoblatt .

 

  • Bewerbungen für Studiengänge mit NC (mit Zulassungsbeschränkung) oder mit EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) müssen komplett bis 15. Juli 2024 vorliegen.
  • Für NC-Studiengänge müssen Sie sich erst bei HOCHSCHULSTART registrieren, bevor Sie in unserem Portal die Online-Bewerbung abgeben können.
  • Wenn Sie das Studienkolleg brauchen, bewerben Sie sich bis 15. Juli für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 GER ein. Geflüchtete können sich für einen der Vorkurse bewerben.
  • Wenn Sie an der DSH-Prüfung teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bis spätestens 15. Juli für den Studiengang, den Sie danach studieren wollen und reichen Sie je nach für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnissen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 GER (Niveau B2 GER erforderlich) oder B2 GER (Niveau C1 GER erforderlich) ein. Im Fall einer Zulassung melden Sie sich innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist für die DSH-Prüfung an.
  • Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne EFV ( Eignungsfeststellungsverfahren) können auch nach dem 15. Juli 2024 bis spätestens Mitte September 2024 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

 

 

Zum Bewerbungsportal

 

 

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