Studieninhalt

Der interdisziplinäre Masterstudiengang Nordamerika-Studien der Universität Augsburg (NAS) vermittelt fundierte Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Politik Nordamerikas, sowie ein analytisches Instrumentarium zu deren Erforschung. In den kultur- und sprachbezogenen Teilen des Studiums treten Französisch und Spanisch gleichberechtigt neben das Englische. Der interdisziplinäre Ansatz ermöglicht Studierenden einen ganzheitlichen Blick auf die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt Nordamerikas. Die beteiligten Fachbereiche bieten hierzu eng aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen an und lassen Studierenden Möglichkeiten für eine fachliche Spezialisierung, die ihren Interessen entspricht.

 

 

Berufsperspektiven:

  • in Institutionen und Organisationen
  • in der Welt der modernen Kommunikationsmedien
  • in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • in der freien Wirtschaft
  • im Bildungswesen
Fakten zum Studiengang
Name: Nordamerika-Studien
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. September

Bewerbungsunterlagen

  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF-Datei)
     
  • Ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Studium (B.A.) aus dem sprach-, kultur- und/oder sozialwissenschaftlichen Bereich.
    Hierzu gehören die Fächer Theologie, Philosophie, Geschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft, europäische und außereuropäische Philologien, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, Geographie, Kommunikationswissenschaft oder ein Fach mit vergleichbaren Inhalten.
    Liegt ein B.A. Abschluss für die Bewerbung noch nicht vor, so kann eine bedingte Immatrikulation erfolgen, wenn der Bewerber/ die Bewerberin Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten nachweisen kann. Der B.A. Abschluss muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten M.A. Semesters nachgereicht werden.
     
  • Aus den drei Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch muss bei Immatrikulation nachweislich beherrscht werden:

    Englisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Eine weitere Sprache (Französisch oder Spanisch) auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, deren Nachweis bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgereicht werden kann; in forschungsrelevant begründeten Ausnahmefällen kann die zweite Fremdsprache auf Antrag durch eine andere ersetzt werden.
     
  • Eine detaillierte und rechtsverbindliche Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich in der Prüfungsordnung.

 

  • Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang (erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung als PDF-Datei)
     
  • Ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes  Studium (B.A.) aus dem sprach-, kultur- und/oder sozialwissenschaftlichen Bereich.
    Hierzu gehören die Fächer Theologie, Philosophie, Geschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft, europäische und außereuropäische Philologien, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, Geographie, Kommunikationswissenschaft oder ein Fach mit vergleichbaren Inhalten.
    Liegt ein B.A. Abschluss für die Bewerbung noch nicht vor, so kann eine bedingte Immatrikulation erfolgen, wenn der Bewerber/ die Bewerberin Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten nachweisen kann. Der B.A. Abschluss muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten M.A. Semesters nachgereicht werden.
     
  • Aus den drei Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch muss bei Immatrikulation nachweislich beherrscht werden:

    Englisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Eine weitere Sprache (Französisch oder Spanisch) auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, deren Nachweis bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgereicht werden kann; in forschungsrelevant begründeten Ausnahmefällen kann die zweite Fremdsprache auf Antrag durch eine andere ersetzt werden.
     
  • Studienbewerber/*innen aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland müssen Deutschkenntnisse des Niveaus DSH 2 bzw. TestDaF 4 nachweisen (in allen vier Bereichen).
     
  • Eine detaillierte und rechtsverbindliche Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich in der Prüfungsordnung.

Bewerbungsadresse

Universität Augsburg
Studierendenkanzlei
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg

 

 

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