Die Bibliothek unterstützt Open Access, d.h. den freien Zugang zu Forschungspublikationen im Internet.
In diesem Sinne möchten wir es den Wissenschaftler*innen der Universität Augsburg ermöglichen, ihre Publikationslisten in OPUS mit Volltexten zu versehen. Dies ist dann möglich, wenn der Verlag oder das deutsche Urheberrecht (§38 UrhG) die Zweitveröffentlichung im sogenannten „grünen Open Access“ erlaubt.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die in den Publikationslisten enthaltenen Veröffentlichungen online zugänglich gemacht werden können.
Bei Interesse an diesem Service senden Sie uns einfach Ihre Publikationsliste per Email zu. Wir nehmen dann diese Veröffentlichungen für Sie in OPUS, dem institutionellen Repositorium der Universität Augsburg, auf. Im Anschluss prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die Zweitveröffentlichung Ihrer Publikationen.
Sie haben unseren Zweitveröffentlichungsservice bereits in Anspruch genommen? Dann genügt bei zukünftigen Publikationen die Meldung der neuen Veröffentlichung an uns. Sie können Publikationen auch jederzeit selbst in OPUS über das
Veröffentlichungsformular melden. Wir prüfen direkt beim Einstellen in OPUS die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam Ihre Forschungsergebnisse per Open Access frei zugänglich zu machen.
Meldung der OPUS-Publikationen bei der VG-Wort
Wenn Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben, können Sie Ihre OPUS-Publikationen (inklusive Zweitveröffentlichungen) für die jährliche Sonderausschüttung anmelden. An der Zugriffszählung per METIS nimmt OPUS Augsburg nicht teil.