Zulassungsbeschränkt (mit NC) höheres FS

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie sich direkt für das gewünschte Fachsemester bewerben, da in allen Fachsemestern eine Zulassungszahl festgesetzt ist. Eine Registrierung bei hochschulstart ist für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass zum Winter- oder Sommersemester die Zulassung nur für bestimmte Fachsemester möglich ist.

 

Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:

 

  1. Online-Bewerbung über das  Bewerbungsportal VIBS
  2. Einreichung des unterschriebenen Antrags auf Zulassung (Download als PDF im Bewerbungsportal) in der Studierendenkanzlei
 
Der Antrag auf Zulassung muss bis spätestens 15.07. (Wintersemester) bzw. 15.01. (Sommersemester) in der Studierendenkanzlei eingegangen sein. Der Poststempel ist nicht ausreichend.

 

Für die Prüfung der anrechenbaren Leistungen reichen Sie bitte eine Übersicht mit Ihren bereits abgelegten Leistungen ein. Diese kann bis spätestens 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester) nachgereicht werden.

Bitte bedenken Sie, dass bei einer späten Nachreichung der Leistungsübersicht auch erst eine späte Zulassung und Einschreibung möglich ist und Ihnen dadurch ggf. Nachteile entstehen können.

 

Nur wenn im betreffenden Fachsemester sowie im Studiengang insgesamt noch Studienplätze vorhanden sind, können Sie eine Zulassung für dieses höhere Fachsemester erhalten.

 

Sind freie Plätze vorhanden, ist nur eine Zulassung möglich, wenn Sie die erforderliche Anzahl an immatrikulationsrechtlich anrechenbaren Leistungspunkten vorweisen können.

 

Achtung: Aufgrund der Nachreichungsmöglichkeit können Zulassungen erst sehr spät erteilt werden, meist kurz vor Vorlesungsbeginn.

 

Wie viele Leistungspunkte für die jeweiligen Fachsemester erforderlich sind, erfahren Sie hier:

 

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       

18

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

2

40

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

3
60 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Infos zu den erforderlichen Leistungspunkten folgen in Kürze.

Der Modellstudiengang Humanmedizin (Staatsexamen) hat zum Wintersemester 2019/2020 begonnen und wird semesterweise aufgebaut. Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
26 bis 30 2
56 bis 60 3
max. 84 4, 5, 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6
Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird
30 2

60

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

3

90

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

4

120

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

5

150

davon mindestens 30 LP aus dem Grundlagen-Bereich (Orientierungsprüfung)

6

 

Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird       
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

 

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