Studienbegleitendes Praktikum

Empfehlungen für das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum in Evangelischer Religionslehre 

 

  • Das studienbegleitende, fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem 3. Semester und nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit stattfinden.
  • In Evangelischer Religionslehre findet das Studienbegleitende Praktikum zur Zeit im Winter- und Sommersemester statt. Die Anmeldung dafür erfolgt bereits im Semesters VOR dem Semester, in dem Sie das Praktikum absolvieren (meist bis 15.11. bzw. 15.04. des Kalenderjahres). Zu den Regularien der Anmeldung, die sich für die Schularten unterscheiden, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf unserer Homepage (siehe unten angefügte Dokumente) oder an den Aushängen am Schwarzen Brett.
  • Dieses Praktikum ist zur Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Bevollmächtigung (Vocatio) verpflichtend! Ohne Vocatio sind Sie nicht berechtigt, Religionsunterricht im Referendariat zu erteilen.
  • Melden Sie sich ca. 2 Wochen vor Beginn des Praktikums bei Ihrer Praktikumsschule bzw. -lehrkraft, um Ihre Kontaktdaten auszutauschen und den genauen Beginn bzw. organisatorische Details Ihres Praktikums zu erfahren.
  • Das studienbegleitende Praktikum soll wöchentlich die Hospitation von mindestens 3 (drei) Unterrichtsstunden (betrifft LA Realschule und Gymnasium) in Religionslehre   und eine Besprechungsstunde mit der Praktikumslehrkraft umfassen und mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung (Begleitseminar) verbunden sein, die das Praktikum ergänzt, reflektiert und vertieft.
  • Sie sind angehalten, die Möglichkeit zu eigenen Unterrichtsversuchen wahrzunehmen: Verpflichtend ist eine selbstverantwortete und gehaltene Unterrichtsstunde, die in einer Didaktischen Analyse (verpflichtende Hausarbeit) dargestellt und reflektiert wird. Empfohlen werden jedoch möglichst 3 (drei) eigenständige Unterrichtsversuche (falls möglich in unterschiedlichen Jahrgangsstufen).
  • NEU an Realschule und Gymnasium: Die Praktikumslehrkraft führt mit den PraktikantInnen ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrberuf. Die Durchführung, nicht aber das Ergebnis dieses Gesprächs wird schriftlich festgehalten und auf der Praktikumsbescheinigung bestätigt.
  • Alle weiteren Bestimmungen zum Vocatio-Antrag finden Sie auf der Homepage unter Vocatio.

Ansprechpartner

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Religionspädagogik & Didaktik des Religionsunterrichts

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